Ist man ein Könner seines Fachs? Oder sind wir inzwischen alle verblödet von beruflicher Computerbenutzung? Lassen wir die Software schon machen? Oder ist die Software gut und durchdacht, ja geradezu folgerichtig programmiert? Zum Thema des Wirtschaftsplans in Eigentumswohnanlagen hier ein paar ordnende Gedanken. Und der Hinweis, man kann das alles auch anders sehen. So viel Freiheit nehmen wir uns.
In Berlin-Halensee bemängelt ein Kunde, dass die Verwalterin einen Wirtschaftsplan (WP) für 2017 vorlegt, in dem wie in den Jahren vorher das Wohngeld „hochgerundet“ wird, sodass der Eigentümer bei Genehmigung ein auf volle EURO lautendes Wohngeld zu zahlen hat. Das sei nicht korrekt.
Es sind zwei Beträge, das Wohngeld an und für sich und der monatliche Ansparbetrag für die Zuführung von Geld an eine Instandhaltungsrücklage (Insta RL). Beispielsweise errechnen sich 201,15 und 74,13 EUR.. Hieraus rundet das verwendete, professionelle Hausverwaltungsprogramm 202,- und 75,- EUR. Dies sei nicht korrekt, schreibt der Beschwerdeführer. Und übt harsche Kritik.
Es ist eine Meinung. Hält sie den Anforderungen an Wirtschaftspläne und Wohngelder stand?