Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)
Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.
Die Zeitschrift „Schadenprisma“ hat jetzt einen gewissenhaft recherchierten Artikel veröffentlicht. Einige von unseren Fotos wurden unterstützend zur Verfügung gestellt. Hier der Link zu dem Artikel (pdf-Dokument).
Aktion: Klara Kopp. Die Dinge durch Gespräche klären und Kommunikation verbessern. Das Unterpfand des gestrigen Abends war „gute Kommunikation“, ein Eselsthema, eine Königsdisziplin und der Versuch, dass sich alle unter- und miteinander verstehen mögen. Also ein Gottesdienst der neugewonnen Möglichkeiten? Amen.
Wie kommuniziert die Hausverwaltung mit den Kunden? Telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Email. Ganz einfach.
Manches stirbt aus, deswegen ist es durchgestrichen. Anderes kommt neu hinzu. Auch auf der Agenda: Die Mailingliste. Oder eine newsgroup. Die Form ist egal, es zählt, dass man eine Plattform hat, auf der Basis derer sich Eigentümer und Verwalterin miteinander vernetzen.
Die verschiedenen Grundstücke in Berlin-Kreuzberg bilden eine „Anliegergemeinschaft“ und regeln, weil Anlieger naturgemäß Anliegen haben, die sie zu vertreten trachten:
Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, richten sich die Rechtsverhältnisse der Anliegergemeinschaft nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG), auch wenn die
Anliegergemeinschaft nicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht.
Der Anliegervertrag sagt aus: „Für die Abstimmungsverhältnisse wird vereinbart, dass jeder Anlieger pro m2 der maximal genehmigungsfähigen BGF (= Bruttogeschossfläche) eine Stimme hat, unabhängig von der Größe des Grundstücks und unabhängig davon, ob Wohnungseigentum gebildet wurde und eine Vielzahl von Wohnungseigentümern Eigentümer des Grundstücks sind.“ Also, BGB versus WoEigG. Das führende Prinzip, unterschiedliche Rechtsnaturen über einen wohnungseigentumsrechtlichen Kamm zu scheren, ist bemerkenswert. Ist das Gesetz nicht so schlecht wie sein Ruf? Niemand sagte, das ginge und dann kam einer und hat´s gemacht.
Der „Verwaltungsbeirat“ ist ein „Anliegerbeirat“. Interessantes Konstrukt, ausgedacht, um einen gemeinsamen Spielplatz nebst Geh- und Wegerechten zu unterhalten. Mit Verwalter, Stimmrechten und allem drum & dran. Grundlage aller Handlungen aber ist das WoEigG, auch wenn weitere Anrainer dieser gemeinschaftlich genutzten Fläche vom WoEigG ansonsten „unbefleckt“ „unberührt“ geblieben sind.
ich habe mit den Beiräten abgesprochen, dass einige zusätzliche Pflanzungen auf dem Vorgartenbeet (das große von 24a) gemacht werden sollten, da es recht kahl aussieht. Ich würde das mit dem Gärtner von der Gartenpflegefirma, Herrn Schinowsky, absprechen. Habe ich auch Ihren Segen? (Email eines Verwaltungsbeiratsmitglieds zur Gartenpflege)
Die Antwort fällt kurz aus: „meinen Segen, ja, den haben Sie! Urbi & orbi.“ (Auszug aus der Antwort) – Wir waren ja schon mal Papst. Also geht das, ist kurz, präzise, prägnant. Die Namen der Protagonisten und die „harten Fakten“ wurden verändert, aus Tatenschutzgründen.
Christian Wulff, Jörg Kachelmann und die Justiz macht, was sie will – wer nicht blind ist, sieht viele Parallelen, aller Verlogenheit zum Trotz ist Qualität immer noch das Ergebnis längeren Nachdenkens! – Der Bürger in seinen geistigen Rückzugsgebieten, Vorurteilen, Vorverurteilung und es ist aus mit der gesetzlichen „Unschuldsvermutung“? Deren Preis liegt gegenwärtig weit über dem „veranschlagten“ Kaufpreis von 20.000,- EUR. „Öffentliche Verwaltung“ als Hort schlechter Fehlentwicklungen. Es geht um „Ausnahmerecht“. Dabei dürfte noch niemand zum Fall Wulff eine feste Meinung haben, weil sie gegenwärtig nicht mit gerichtsfesten Fakten untermauert zu sein scheint.
Dies Foto nahm der Berichterstatter an der Front auf, in einer Wohnung. Der Mieter hatte sich ins Krankenhaus gezündelt, aus welchem Grund, bleibt für den Moment unaufgeklärt. Ein armes Schicksal: Überforderung, hohe Anforderungen an das tägliche Leben, vielleicht zu hohe? Dies auszubreiten wäre verfehlt. Nicht alles darf ein Berichterstatter ausbreiten, ausbreiten, sensationslüstern. An Lüsterklemmen wie diesen holt man sich einen Kurzen. Nicht 3 Zimmer, aber Küche und Hass? Nun ja. Im Oktober 2010 wurde vermutlich der Berliner Tütenbomber aufgeklärt, die in einem ansonsten ungeführt gebliebenen Haushalt auffallend sorgfältig „archiviert“ und geordnet wiederauffindbar. Seltsam.
„Seinen täglichen Digitalismus“ neu definiert, sinngemäss erkannt, dass nicht jede Berichterstattung zutreffend auf diese Website passt. „Digitalismus über alles und jeden“ wurde zum Hospitalismus, teilthemenartige Umzüge erwogen. Eine Auslagerungsstätte themenfeindlichen Gedankenguts ist u.a. dies Blog auf tumblr.com, eine Art Microblog. Im Gegensatz zur hiesigen „Makroküche“. Wohnen hier, essen dort, denken dort. Für den Aspekt der Lustbefriedigung gibt es bereits genug andere weltweite Angebote. Kein Bedarf.
Christian Wulff hat die Einstellung des Verfahrens gegen sich Zug um Zug gegen Zahlung von 20.000,- EUR abgelehnt. Die persönliche Meinung darüber gehört hier nicht hin, hier geht es um das bewohnte Mehrfamilienhaus. Christian Wulff hingegen, das ist bekannt, wohnt im Einfamilienhaus, dessen Adresse Synonym für viele verschiedene Arten von vermeintlichem „Hospitalismus“. Ob das einmal anders werden wird, ist die Frage. Namentlich „Hotelrechnungen von 750,- EUR“: Eine Meinung darüber zu haben, ist erlaubt. Wo, ist verlinkt. Capture opinions, oder ist die Sache schizo? Mitnichten: Meinung zu diesem „Lebenssachverhalt“ gehört nicht auf dieses beruflich durchtriebene Themenblog. So jedenfalls der Anspruch.
Der Verwalter als „Durchlauferhitzer“ in internationalen Beziehungen:
The owner of Mrs. Sewchenko´s (* Name geändert) „ballet appartement“ is Mr. Hyde (* Name geändert). I sended him a copy of this email, to inform him about your worry, better about the worry of Your rental. The problem is internally named „The Wedding Ballet“, not „Spandau Ballet“. Sorry, joke. Have a nice day and please contact Mr. Hyde directly. If necessary, let uns be informed about the finish. Thomas Gotthal, International Secretary of foreign affairs (Emailantwort an Wohnungseigentümer im Ausland, radebrechend)
Das Augmentativ der überaus zarten Balletttänzerin ist der „tapsige Tanzbär“. Par excellence. Das Diminutiv als Verniedlichungsform eines Gewaltigen? Gewalt klingt brutal, Stimmgewalt ist wünschenswert, „Gewaltchen“ klingt niedlicher. Übt die beste aller Hauptstadtharfen Sirene, ist das augmentativ „Ruhestörung“. Ist es hingegen die Harfe, die sie äußerst liebreizend zu zupfen versteht, würde man es als „Harfchen spielen“ verniedlichen, der Nachbar sich „trollen“, wollte er nicht mit den Schönen Künsten kollabieren. ‚“Wat jehn mich die Schönen Künste an?‘, ein widerlicher Rohling, der dies fragte. Wir sehen: Diese Sache ist subjektiv wie nüscht. Es gibt „diminutiv“. So wie es Dimitrov gibt und sicher auch Dimitrovchen. Womit wir bei den „Internationalen Fragen“ angekommen sind. Internationaler Säbeltanz auf hohem Niveau.
Sätze wie Torpedos, durch den Draht geschossen: Und Jesus haben sie ans Kreuz geschlagen.
Der Mieter ruft mit zitternder Stimme an und erkundigt sich, wann er wieder in die ausgebrannte Wohnung hineindürfe? Die Hausverwaltung erklärt, sie sei derzeit unbewohnbar, müsse entrümpelt, getrocknet und gereinigt werden. Nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse bekäme er die Wohnung wohl nicht wieder. Eine Vermüllung in Höhe von durchschnittlich 1,50 m über Fußbodenoberkante und ein nachfolgender Wohnungsbrand mit lebensgefährlichen Rauchgasvergiftungen des paralysierten Mieters sei ein schwer erträglicher Zustand der Wohnung selbst, wie auch des Hauses im Ganzen, dessen Bewohnersicherheit oberste Priorität habe.
Ob er sich nicht lieber an das Sozialamt wenden wolle, wie man ihm in dieser für ihn schlimmen Situation behilflich sein könne? Ja, das ist ein Gedanke, sagt er. Er würde sich dann melden, um zu besichtigen, ob noch Wertgegenstände in der Wohnung waren? Wir hätten eigentlich keine gesehen, sagen wir ganz leise. Es stimmt. #Ausnahmemomente des #Berufslebens
Brrrrr, es ist kalt im deutschen Frühling. Was ist ethischer? Einem Hilflosen die Hilfe zu verweigern, weil es einem die Verantwortung für alle anderen gebietet? Oder ist das bereits Hilfe: Einem Hilfesuchenden die Stelle zu erläutern, die Hilfe zu bieten imstande ist? Für den Moment bleibt einiges zurück und vieles ungeklärt.
Inwieweit trifft eigentlich Rechtsprechung auf unseren Einzelfall hilfreich zu und wir können sie uns hinter den Spiegel stecken? – Die hier angerissene Entscheidung ist so eine, die hilfreich ist und mit deren Hilfe wir ein besseres „standing“ in unserem „bürgerlichen Alltag“ erhalten. Deswegen haben wir die Entscheidung herausgesucht und sogar ausführlich besprochen.
Das OLG München (AZ 23 U 3798/11) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von nachhaltigen Willenserklärungen (hier: Kündigung eines Handelsvertretervertrages) umfassend auseinandergesetzt. Dies hat große Bedeutung für die alltägliche Praxis.
Andreas Kersthold ist ein Berliner Musiker am Klavier, am Synthesizer und ansonsten weltweit unterwegs. Ein Berliner Urgestein der Berliner Musikerszene. Das Stück „All die Lied´l“ ist eine gekonnte wortspielerische Reminiszenz an den totalen Buy Out unserer einstigen Ideale vom schönen Einkauf, eine in Honkytonky-Manier dargebrachte Ermunterung, über das gegenwärtige Stadium unserer Lebensqualität noch einmal nachzudenken.
Und sich weniger darüber aufzuregen, wenn die Nachbarin in der Wohnung ihre Tanzschritte „alla breve“ übt. Sich stattdessen mit ihr zu freuen, dass überhaupt noch jemand tanzt. Wie bitte? Wer´s nicht versteht, schlägt hier nach. Der Begriff ist allerdings nicht ganz selbsterklärend.