

So hat das Leben doch keinen Gin. Ich mein, die Sache ist wirklich ganz klar. In Zeiten absoluter Mangelverwaltung müssen Wege beschritten werden. Berlin funktioniert nicht. Die Verwaltung hat ausverwaltet. They broke together. Das ist ein Fakt. Wir müssen nicht drum herum reden. Der Gedanke ist ganz einfach und bestechend. Wenn der Öllieferant für jede Ölbetankung Halteverbotsschilder in bestimmten Straßen aufstellen muss, um durchzusetzen, dass er anfahren kann, so mag man das als besondere Dienstleistung des Landes Berlin sehen. Falls man keinen richtigen Blick auf diese Sache hat. Oder man kann sagen, das ist eine Notwendigkeit. Die Anfahrt mit großen Tankfahrzeugen ist logistisch gut zu durchdenken. Und dann kommt der öffentliche Dienst und die Rechtslage ins Spiel.
Die Behörde muss Halteverbotsschilder für diesen Zweck rausgeben. Sie muss auf Antrag hin prüfen, ob dafür eine Genehmigung erteilt werden muss. Im Zusammenhang mit einem Grundstück im Afrikanischen Viertel in Berlin Wedding ist das Bezirksamt Mitte dafür zuständig. Man hat die Rechtslage mal durchgekaut. Aufsätze über die Rechtslage wollen wir heute nicht näher anfertigen und wozu auch. Es ist vernünftig und sogar geboten, dass Wohnanlagen mit mehr als einer Familie durch Betankungen am Erfrieren wintersüber gehindert werden. Dies ist vor allem wichtig, wenn wie jetzt gerade
- ein Präsident in Übersee an der Straße von Hummus (* Namen geändert, Tatenschutz) Krieg erklärt und Ölpreise und Kontingente durch die Decke gehen, „Nie war es so wertvoll wie heute“.
- wenn seit vielen Jahren die öffentliche Verwaltung eher immer schlechter als besser erreichbar wird, die Mitarbeiter herumschwurbeln, Webseiten nicht aktualisieren, Formulare schaffen anstatt Waffen ganz abzuschaffen.
Es ist ein Hauen & Stechen um alles mögliche. Einfach jedenfalls ist der zukunftsweisende Move:
Wenn wir einen kleinen Tank haben und viele Wohnungen, dann müssen wir bis zu viermal pro Jahr eintanken. Durch die Berliner- und Weltgesamtsituation sind die Ölpreise hoch, der Druck auf die Ölhändler ist offenbar immens, Öl ist etwas ganz Kostbares und Teures geworden, Verhandlungen dauern ewig, es werden heute Liefervereinbarungen „in vier Wochen“ geschaffen, das bedeutet unter diesen Umständen, wir müssen ganz neue Bevorratungsstrategien erdenken. Und mein Verdacht ist, Heizöl wird in Kürze ganz sterben. Wer rette sich, wer kann? Wer hat noch nicht. Ein formloser, komplett durchdachter Antrag in schriftlicher Formlosform ist erforderlich. Formulare sind nach Rechtslage nicht vorgeschrieben.
Der Antrag ist wirklich gut geworden. Es fehlt ihm an buchstäblich nichts. Nun kann entschieden werden. Die Antwort kommt formlos und relativ schnell. Und NEIN, in Betracht kommt allenfalls eine einjährige Erlaubnis unter bestimmten Umständen, sagt Frau Soundso. Das konterkariert allerdings meinen Antragszweck. Ich springe auch nicht gern für Andere in die Bresche. Muss ich also künftig, anders als vorher, rechtzeitig jährlich im Vorhinein einen Verlängerungsantrag stellen.


Was ich wirklich denke: Leckt mich doch am Arsch. Das ist der Kinski in mir. Ich verachte den Kinski aus Gründen. Meine kleine Rache.
Ich muss mir keine große Mühe geben, den Sinn der Sache nochmals hervorzuheben. Es ist sinnvoller, eine Genehmigung für drei (besser fünf) Jahre zu erteilen, so lange ein Heizöltank noch da ist. Als demgegenüber eine Genehmigung für ein Jahr zu erteilen und Hausverwaltung und öffentliche Verwaltung zu zwingen, ganze Fristengerüste zu überwachen, deren Ablauf einzuplanen, Fortsetzungs- und Erneuerungsanträge zu stellen. Kurz gesagt, es ist Riesenbohei. Meine Einstellung ist vollkommen klar. Gib mir drei Jahre oder leck mich.
Was mich allerdings am meisten beeindruckt und was ich für eine Ausbund einer hässlichen Fratze halte, werde ich der Einfachheit halber zitieren. Es ist ein Wortlaut des dazugehörigen „eFormulars“ harharharhar des „eGovernments“ harharharhar Berlin harharharhar. Wir lassen es uns auf der Zunge zergehen. Wer kann es verstehen, Zitat:
Maßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Vereinfachtes Verfahren für kürzere Arbeiten nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) – Antrag – „Im Rahmen der eGovernment-Strategie des Landes Berlin wurde für das Vereinfachte Verfahren die Möglichkeit der Online-Antragstellung geschaffen. Anträge auf Konkretisierung können auch online per Web-Browser über einen durch Kennung und Passwort ge-schützten Zugang eingereicht werden. Als Kennung dient die E-Mail-Adresse des Antrag-stellers. Mit der Rahmenanordnung wird dem Antragsteller die Internetadresse (URL) mit-geteilt, über die er seine Anträge einreichen kann, und der Online-Zugang freigeschaltet. Die Anträge werden nicht unterzeichnet sondern durch die Verwendung von Kennung und Passwort vom Antragsteller autorisiert und online an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bezirksämter von Berlin übermittelt. Die Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden werden (wie bisher) auf konventionellem Wege mitgeteilt. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Online-Beantragung. Die ständige Verfügbarkeit des Online-Zugangs zum Formularserver kann nicht zugesagt werden. Das Einreichen von Konkretisierungsanträgen wie bisher (beispielsweise per Fax oder Post) bleibt möglich. Auf dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Berliner Straßenverkehrsbehörden betriebenen Formularserver ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Im Rahmen der Online-Antragstellung werden die Zugangs- und Antragsdaten elektronisch gespeichert und elektronisch an die angegebene Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Der Datenaustausch bei der Antragstellung im Internet erfolgt vollständig verschlüsselt; die übertragenen Informationen können nicht durch Unbefugte mitgelesen werden.
Für die Teilnahme am Onlineantragsverfahren ist zusätzlich folgendes zu beantragen: Ich beantrage einen Zugang zum Formularserver im Internet, um Anträge auf Kon-kretisierungen online einreichen zu können. Als Kennung und zur elektronischen Kommunikation verwende ich folgende
E-Mail-Adresse: ___________________________________________(Alternative E-Mail-Adresse für 2. Zugang: ___________________________) Ich verpflichte mich, mein(e) Passwort(e) vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte ich Kenntnis darüber erlangen, dass nicht autorisierte Personen Zugriff auf meinen Online-Zugang haben, werde ich die an-ordnende Straßenverkehrsbehörde umgehend informieren sowie mein Passwort än-dern, um einen Missbrauch meiner Zugangsdaten zu verhindern. Bis zum Eingang der Meldung bei der Straßenverkehrsbehörde anfallende Kosten (insbes. auch die Gebühren für von der Straßenverkehrsbehörde geprüfte/ angeordnete Verkehrs-maßnahmen, die mit dem Zugang beantragt wurden) können mir auferlegt werden.
Mir ist bekannt, dass der Online-Zugang bei Missbrauch gesperrt werden kann. Hinweise: Für den Schutz Ihrer Datenverarbeitungssysteme bleiben Sie verantwortlich. Schadensersatzansprüche entstehen aus der Nichtverfügbarkeit des Online-Zuganges we-gen eventueller Mehrkosten, auch solchen Dritten gegenüber, nicht; ggf. anfallende Kosten werden nicht erstattet. Im Weiteren besteht ein Haftungsausschluss hinsichtlich Ansprüchen, die aus dem Gebrauch der Software, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Landes Berlin vorliegt, entstehen.“
Für mich besteht nicht der geringste Zweifel: Wer sowas schreibt und es als eGovernment-Strategie des Landes Berlin bezeichnet, sagt damit mehr, als ihm lieb ist.
Au weia. Ich halte lieber den Mund. Ich habe wirklich lange keinen größeren Kokolores gelesen. Sowas zu unterschreiben würde mir körperliche Schmerzen bereiten. Was ist nur mit denen los? Merken die das nicht?
Dieses Verhalten nenne ich seit kurzem #Verdingslichung.
Ich geh schaukeln.
