1383/11: Operation Aushang: Mit dem Hausaushang werden Außenanlagen-Arbeiten angekündigt und „Fahrrad-Messis“ vertrieben!

Aktion: Aushang für die Ewigkeit

Aktion: Aushang für die Ewigkeit

Kommt immer wieder vor: Jemand hortet tatsächlich immer mehr Fahrräder. Kann keins abgeben, will keins loswerden. Irgendwann sind fünf, sechs Fahrräder da, die überwiegende Anzahl davon bereits verschlissen oder Schrott. Wer sagt dem Mann nun, dass dies rücksichtslos ist ggü. den übrigen Hausbewohnern? Vielleicht ein Hausaushang? Na ja, sicher auch noch ein persönliches Gespräch. Es geht darum, generalisierende Lösungen für die Zukunft zu treffen, zu sagen: Bis jetzt war das okay, aber jetzt ist das nicht mehr okay. Es ist Zeit, dass sich was dreht.

Aushang & Hausmitteilung zur ‚Bauarbeiten, Fahrräder und Hausordnungsfragen‘

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten als Verwalterin mitteilen, dass an den Außenanlagen in Kürze Handwerkerarbeiten erfolgen werden. Die Maßnahme beruht auf Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist von langer Hand vorbereitet. Die Firma XY (* Name geändert) ist ausgewählt, zur Ausführung gelangen: Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltung der Vorgärten sowie Neugestaltung des gemeinschaftlichen Fahrradstellplatzes im Hof. Dazu ist es notwendig, dass ab dem 10. Oktober 2011 die Fahrräder vom vorhandenen Fahrradständer entfernt anderweitig abgestellt werden, damit der neue Ständer installiert werden kann.

Keine Fahrräder abstellen verboten!

Keine Fahrräder abstellen verboten!

Sehr wichtig: Fahrradabstellplatz wird nicht in unbegrenzter Stückzahl zur Verfügung gestellt. Uns sind Menschen bekannt, die bspw. ca. fünf/sechs Fahrräder besitzen. Solche Mehrzahlen können wir hier nicht unterbringen und fordern die Entfernung derselben aus dem gemeinschaftlichen Bereich. Diese sind privat im eigenen Keller unterzustellen. Auf dem Fahrradabstellplatz dürfen nur ständig in Benutzung befindliche und augenscheinlich betriebsbereite Fahrräder in geringer Stückzahl abgestellt werden. Pro Person/Whg-Inhaber wird ein Fahrrad als zulässig angesehen. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Kiesstreifen ist künftig unzulässig. Haben Sie nicht genügend Platz im Keller für weitere Fahrräder oder „Fahrradleichen“, mieten Sie bitte außerhäusig „self storage“ (Speicher, Abstellplatz) bei einem professionellen Vermieter an und verwahren Sie diese dort. (Hinweis der Redaktion: Gemeint ist hier eigentlich nur ein Hausbewohner)

Je nach Erfordernis können weitere Informationen durch weitere Aushänge erfolgen, die auch durch beauftragte Firm XY erfolgen können. Beachten Sie diese!

Zutritt zu Wohnungen wird nicht benötigt, achten Sie bitte darauf, dass derartige Ankündigungen von der Verwalterin ‚autorisiert‘ sind. Wir möchten bei der Gelegenheit auf Veröffentlichungen in den Medien hinweisen, wie sich geschickte, vermeintliche Handwerker Zutritt zu Wohnungen verschaffen. Auch Altpapier-, Altmetall- und Hausratssammler wie Sperrmüllabfuhren erwecken immer wieder den Eindruck, im guten Einvernehmen mit uns aufzutreten. Lassen Sie sich derartiges unbedingt telefonisch von uns bestätigen, wenn Sie Zweifel haben! Seien Sie in eigenem Interesse bitte bewusst und kritisch. Vergessen Sie bitte nicht, in Zweifelsfällen den Kontakt rechtzeitig und sofort mit uns zu suchen. (Weitere) Hinweise zur Erhöhung Ihrer Wohnsicherheit erhalten Sie auch von den Dienststellen der Berliner Polizei und im Internet unter http://polizei.berlin.de (Stichwort: Prävention)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(EP)

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