1807/13: Positionen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nimmt in seinem Wort zum Sonntag die internationale Abhöre auf!

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Banner Rechtliches Gehör

Vollständig zitiert, aus gegebenem Anlass, schreibt Peter Schaar, Link am Ende des Artikels/Zitats (das vollständig erfolgt):

„Die Aufregung über die zunehmende Überwachung internationaler (und innerstaatlicher) Kommunikationsbeziehungen reißt nicht ab. Das US-Programm PRISM und das britische System Tempora stehen für einen Ansatz, der letztlich alles wissen will, nach einem DDR-Staatssicherheitsminister Erich Mielke zugeschriebenen Motto: „Um sicher zu sein, muss man alles wissen“. Dabei hat doch der reuige Ex-Geheimdienstler Snowdon das Tuch nur etwas gelüftet – das wahre Ausmaß der Überwachung ist dabei bis heute gar nicht sichtbar geworden.

 

Mit dem vollständigen Zitat verschaffen wir dem Bundesdatenschutzbeauftragten „rechtliches Gehör“. Weitere werden vermutlich folgen.

Wenn die westlichen Demokratien unangemessenen Stasi-Vergleichen entgehen wollen, müssen sie für Transparenz sorgen: Welche Überwachungsprogramme gibt es auf nationaler und auf internationaler Ebene? Wen betreffen sie? Wird gezielt nach Verdächtigen gesucht oder werden die Daten auf Vorrat abgegriffen und gespeichert? Welche Datenströme- und Mengen sind betroffen? Werden die Daten ausgetauscht – und wenn ja mit wem und auf welcher Rechtsgrundlage? Und: Wer überwacht die Überwacher?

Jede politische Diskussion über den notwendigen (und verfassungsrechtlich wie politisch vertretbaren) Umfang staatlicher Überwachung kann nur sinnvoll geführt werden, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Nicht ausreichend, ja nicht einmal hilfreich ist es, wenn für die Überwachung Verantwortliche deren Umfang klein- und deren angebliche Erfolge großreden. Schnell drängt sich der Eindruck auf, es handele sich bloß um Rechtfertigungsversuche und nicht um Aufklärung.

So hören wir immer wieder, der riesige US-Nachrichtendienst NSA spähe ja nur Nicht-Amerikaner außerhalb der USA aus. Diese Aussage ist in doppelter Hinsicht mehr als fragwürdig: Wie ist es etwa damit vereinbar, dass US-Telefongesellschaften dem Dienst sämtliche Verkehrsdaten (also vornehmlich solche von inländischen Kommunikationsvorgängen) liefern mussten und dass – wie wir jetzt lesen – britische Geheimdienstler Daten amerikanischer Internetbenutzer überwachen und diese „Fänge“ ihren transatlantischen Freunden übermitteln?

Das ganze Muster, die Unterscheidung von (an und für sich, theoretisch) schutzwürdiger inländischer und potentiell bedrohlicher – weil ausländischer – Kommunikation ist angesichts des Internets völlig absurd. Rein technisch ist die Unterscheidung von inländischer und ausländischer Kommunikation nicht wirklich möglich. Und von dem angeblichen Schutz der Inländer vor Überwachung bleibt nicht viel übrig, wenn sich Behörden über die entsprechenden Informationen über den Umweg von „Freunden“ holen, die diese im Wege ihrer „Auslandsüberwachung“ gewonnen haben.
Was ist also zu tun?

Erstens: Wir brauchen Klarheit über den Umfang der Überwachung! Die US-Behörden und die mit ihnen kooperierenden Unternehmen müssen alle Zahlen und Fakten auf den Tisch legen! Auch die Regierungen der europäischen Staaten – auch Deutschland – müssen für Transparenz der eigenen Überwachungsprogramme sorgen.

Zweitens: Transparenz ist auch hinsichtlich der gegenseitigen Datenübermittlung erforderlich! Welche Daten werden welchen ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt? Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Und für welche Zwecke werden diese Daten von den Empfängern verwendet?

Drittens: Die Befugnisse zur staatlichen Überwachung müssen durch nationales, europäisches und internationales Recht begrenzt werden! Die Bundesregierung und die EU sollten sich für ein internationales Übereinkommen zum Datenschutz einsetzen, das auch die staatliche Überwachung umfasst. Ein erster Schritt dazu könnte darin bestehen, den Schutz personenbezogener Daten in einem Zusatzprotokoll zum Artikel 17 des UN-Paktes für bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights – ICPR) sein. Einem Zusatzprokoll kommt die gleiche Wirkung zu, wie dem Originalübereinkommen selbst, auch wenn es nur zwischen den zeichnenden Mitgliedstaaten (mindestens 20) gilt.

Die in vielen internationalen Verträgen zu findende Ausnahme, die den betroffenen Staaten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten geben, für Zwecke der „nationalen Sicherheit“ abzuweichen, sind nicht mehr zeitgemäß und machen die Vereinbarungen zu Makulatur.

Es wäre völlig falsch, wenn sich diejenigen, denen Bürgerrechte, Demokratie und Datenschutz am Herzen liegen, sich ob der immer dramatischeren Enthüllungen über staatliche Überwachung resigniert in die Ecke verzögen. Im Gegenteil: Die jetzige Diskussion bietet die Möglichkeit, das aus der Balance geratene Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit neu zu justieren. Die Chancen, dass dies gelingt, sind gar nicht mal so schlecht!“

(Ende vollständiges Zitat)

Breaking News: Der ehemalige Datensammler Edward Snowdon macht sich von Hongkong nach Moskau auf, und wohin er weiterreist ist noch unbekannt. Einige werden es schon wissen. Wir erfahren es bestimmt später.

Quelle: hier

2 Gedanken zu „1807/13: Positionen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nimmt in seinem Wort zum Sonntag die internationale Abhöre auf!

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