…aus Berlin-Wedding, der artig immer zwei Zahlungen leistete auf die monatliche Wohngeldzahlung. Einmal, und das ist hier das Thema, in Höhe von 21,12 €, artig ausgefüllt ist, dass es sich hierbei um den Anteil der Zuführung zur Insta-Rücklage handelt. Wollen kann man das so, aber müssen muss man das nicht.Die anderen 202,79 € kommen natürlich extra. Hipp hipp….
lfd. Wohngeld 0,00 146,53- S 189,11 202,79
Sonderumlage 0,00 0,00 H 0,00 0,00
Anteil Insta-RL 21,12 21,12- S 21,12 21,12
Buchhaltung ist eine Freude. Aber wenn die Wohnungseigentümer so gewissenhaft sind, ….
1700/13: Alltag: Und dann war da noch der Wohnungseigentümer….: Wetten dass 01.2010 – Wohngeldrück… https://gesichtspunkte.de/?p=13799