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	<title>Wald- &amp; Wiesenrecht &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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	<title>Wald- &amp; Wiesenrecht &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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		<title>1652-14 &#8211; Wald- &#038; Wiesenrecht: Frau Kurze von der Berliner Polizei ist eine richtige Gewitterziege!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Mar 2014 13:15:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Fakt: Es ist egal, ob du Recht hast oder Unrecht. Entscheidend ist, ob Du Unrecht innerhalb einer bestimmten Notfrist bekämpfst. Dies gilt vor allem für &#8222;öffentliches Recht&#8220;, weil dort das so genannte Klopfkopfrecht betoniert ist in Kaltschalen, aus denen zu essen nach Ablauf Würgereiz verursachen kann. In einem Kinderlied heißt es: &#8222;Auf der Mauer, auf ... <a title="1652-14 &#8211; Wald- &#038; Wiesenrecht: Frau Kurze von der Berliner Polizei ist eine richtige Gewitterziege!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/196414-wald-wiesenrecht-frau-kurze-von-der-berliner-polizei-ist-eine-richtige-gewitterziege/" aria-label="Mehr Informationen über 1652-14 &#8211; Wald- &#038; Wiesenrecht: Frau Kurze von der Berliner Polizei ist eine richtige Gewitterziege!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8573" alt="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Fakt: Es ist egal, ob du Recht hast oder Unrecht. Entscheidend ist, ob Du Unrecht innerhalb einer bestimmten Notfrist bekämpfst. Dies gilt vor allem für &#8222;öffentliches Recht&#8220;, weil dort das so genannte Klopfkopfrecht betoniert ist in Kaltschalen, aus denen zu essen nach Ablauf Würgereiz verursachen kann. In einem Kinderlied heißt es: &#8222;Auf der Mauer, auf der Lauer liegt ne kleine Wanze&#8230;.&#8220;</p></blockquote>
<p>Der Ton macht die Musik: Roswithe Kurze (* Name geändert) arbeitet bei der Berliner Polizei und ist eine richtige, rechthaberische Gewitterziege. Die ganze Art, wie sie ihren Beruf ausübt, hat was mit Recht haben zu tun. Sie hat das &#8222;öffentliche Recht&#8220; in sich und trägt es nach außen. Und das geht so:</p>
<p>Am 05. September 2013 gegen 12:30 Uhr kommt es in Berlin-Kreuzberg im 6. OG eines Mehrfamilienhauses zu einem Wasserschaden an Wohnräumen. Das ist ein Donnerstag. Der Mieter dort ist durcheinander. Anstatt die Hausverwaltung anzurufen bzw. den für solche Fälle bekanntermaßen beauftragten Hauswartsdienst (ist ausgehängt), wendet sich der Mieter an die Berliner Polizei. Diese rückt an und beseitigt einen Zustand einer &#8222;Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung&#8220;.</p>
<p><span id="more-15607"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<figure id="attachment_7676" aria-describedby="caption-attachment-7676" style="width: 364px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-7676" alt="Häufig anzutreffende Tierarten: Gewitterziege" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/10/Gewitterziege.jpg" width="374" height="657" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/10/Gewitterziege.jpg 374w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/10/Gewitterziege-170x300.jpg 170w" sizes="(max-width: 374px) 100vw, 374px" /><figcaption id="caption-attachment-7676" class="wp-caption-text">Häufig anzutreffende Tierarten: Gewitterziege</figcaption></figure>
<blockquote><p>Was Du tust und was Du nicht tust: Bedenke stets die Rechtsfolgen. &#8211; Und was die Polizeimitarbeiter angeht: Nu sei doch nicht so. Sie machen doch nur ihre Arbeit. &#8211; Genau, das ist ja das Problem: Nicht dass sie es machen. Sondern wie sie es machen.</p></blockquote>
<p>Es trifft kurze Zeit später auch der zuständige Hauswart dort ein. Alles ist schon gelaufen. Am 29.11.13 schreibt Roswitha Kurze (*) einen Brief an die Hausverwaltung und bezichtigt diese der Kostenschuldnerschaft für die entstandenen Kosten in Höhe von 119,66 EUR. Wie sich diese Kosten aufgliedern? Es handelt sich um 17,79 EUR (!!) Kosten für 23 Minuten (ergebnislose) Anfahrt des Mitarbeiters Herr Dickmann (*) einer Tischlereifirma &#8222;Morena&#8220; (*) (Stempelaufdruck: &#8222;Duplikat nicht bezahlen&#8220;). Und um weitere 101,87 EUR Verwaltungsgebühren für das Schreiben.</p>
<p>Als Kostenschuldner bezeichnet die Polizei die Hausverwaltung.</p>
<blockquote><p>Frau Kurze, das war kurz gesagt Scheiße, was Sie da geschickt haben. Es lässt sich daraus nichts vernünftig entnehmen: Weder steht dort, wo genau sie was auf wessen Veranlassung hin unternommen haben. Noch ist ersichtlich, wer dafür gerade zu stehen hat. Fest steht im Moment nur eins: Wir sind es nicht.</p></blockquote>
<p>Die Hausverwaltung ist nun ganz sicher nicht der Kostenschuldner. Sie trifft an diesem Vorgang überhaupt keine Schuldnerschaft. Das kann ja mal passieren.</p>
<p>Wenn überhaupt, trifft die Kostenschuldnerschaft den Hauseigentümer selbst. Es handelt sich bei dem Mehrfamilienhaus um eine in Wohnungseigentum aufgeteilte Wohnungseigentümergemeinschaft mit 32 Wohnungseigentümern.</p>
<p>In der WEG wird unterschieden in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Vorliegend war der Grund ein Rohrbruch und &#8222;Gefahr im Verzug&#8220;, weil in einer Waschküche Wasser lief (im Dach) in die Wohnung eins drunter.</p>
<blockquote><p>Kennst du das, Frau Kurze, du bekommst einen Brief von einer Behörde und da steht nur Schmarrn drin? Dann legst du das hin und sagst dir, da steht nur Schmarrn drin, da werde ich mal nachfragen, was das soll. Wenn ich Zeit dafür habe. Und jetzt bitte du, Frau Kurze, du alte Gewitterziege: Mähähhhh, was denn nun? Sag mal, &#8230;.</p></blockquote>
<p>Zuständig für diese Waschküche ist allein der zur alleinigen Sondernutzung berechtigte Miteigentümer aus Berlin-Lichtenrade, dessen Telefonnummer im Hause auch bekannt ist, weil sie unten ans Hoftor angeschlagen ist. Frau Kurze echauffiert sich am Telefon, weil ich mehrfach genau nachfrage. Ich sage: &#8222;Ich muss wissen, was vorgefallen ist.&#8220; Sie sagt auf Nachfragen, sie will mir dazu nichts schreiben. Ach so ist das also? Sie schicken dir einfach einen Kostenbescheid und begründen müssen sie es auch nicht näher. Frau Kurze, du bist doof.</p>
<p>Es werfen sich viele Fragen auf. Besonders ärgerlich sind auszugsweise folgende Punkte, die erfahrungsgemäß auftreten, wenn die öffentliche Verwaltung versucht zu denken und zu handeln. Weil das so gut wie nie wirtschaftlich ist. Denn sie allein ist in der Lage, die Dinge so zu drehen, dass ein Schuh draus wird. Mit Rechtsbehelfsfristen.</p>
<p>* Wer denkt sich aus, einen Bürger wegen Gebühren von 17,- EUR Verwaltungskosten von mehr als 100,- EUR aufzuerlegen? Krasses Missverhältnis von Aufwand und Nutzen. Dürfte man im übrigen nicht von einer mit einem &#8222;Mantelvertrag&#8220; gebundenen Firma wie der Morena GmbH erwarten, dass sie Kosten von 17,- EUR überhaupt erst gar nicht in Rechnung stellt?</p>
<p>Aber nein, hier geht alles ganz gerecht zu, was getan wird, liegt im öffentlichen Interesse. Dass nun die Verwaltung des Landes Berlin versucht, auch noch halbwegs kostendeckende Gebühren weiter zu belasten, ist um so verwerflicher, als niemand nachgedacht hat. Rechnungsprüfung: Es wäre ein leichtes gewesen, der Firma die Rechnung beanstandet zurückzusenden und drauf zu schreiben &#8222;Bitte auf Kulanz ausbuchen&#8220;. Aber nein, es muss alles richtig korrekt zugehen! So ist der gesamte Vorgang angelegt: Die Kosten dieses Schwachsinns werden einfach weiter belastet.</p>
<p>Eine Mindestbetragsklausel im Rahmenvertrag? Ach so, hat niemand dran gedacht für solche Fälle. Deswegen muss das &#8222;bad underständing&#8220; dieses Wasserkopfs von öffentlicher Verwaltung natürlich der Bürger bezahlen. Man kann einfach nur wütend darüber sein.</p>
<p>* Und dann noch mangelhafte Arbeit. Sich aufs Hören sagen verlassen, im Treppenhaus eines Mehrfamilienhaueses aufzuschnappen, Rechnungen müsste die Verwaltung desselben verantworten und bei Nichtzahlung sogar im Vollstreckungswege ausgleichen, na klar. Für Hirnis wie in diesem Fall gilt:</p>
<p>Sie dürfen über 100,- EUR Verwaltungskosten abkassieren, müssen aber noch nicht einmal sauber recherchieren, wer Grundstückseigentümer ist. Sie sind so schlecht ausgebildet und &#8222;grottig&#8220; mit Wissen ausgestattet, dass ihre Bescheide auch nicht den Empfänger &#8222;An den Eigentümer des Grundstücks, diesen vertreten durch&#8230;..(z.B. Hausverwaltung)&#8220; tragen. Nein nein, das muss die Matrone nicht bedenken, die freche Matrone Roswitha Kurze, die in ihrem öffentlich gepuderten Sessel sitzt und den Hausverwalter am Telefon belehrt: &#8222;Da hätten´se ja mal was sagen können.&#8220;</p>
<p>Nein, so ist das nämlich, oder anders herum ausgedrückt:</p>
<blockquote><p>Die Umkehr der Unschuldsvermutung: Bei Behördenschriftsätzen mit denkbaren Rechtsfolgen tritt selbige ein, ohne dass ein besonderes Zutun des Empfängers, in der Regel eines Bürgers, erforderlich ist. Der kann sich wehren. Und muss es auch tun. Binnen Rechtsbehelfsfrist. Unterlässt der zu Unrecht in Anspruch genommene Bürger das Rechtsmittel, so treten die angedrohten Rechtsfolgen ein.</p></blockquote>
<p>Ach so, sagte ich schon, dass Roswitha Kurze in Wirklichkeit ganz anders heißt und eine richtige, dämliche Gewitterziege ist? Falls nein, dann habe ich es jetzt hier Gott sei Dank nicht noch vergessen zu erwähnen. Die ganze Geschichte trägt einen streng fiktiven Erzählcharakter. Genau so, wie die Berliner Polizei Zentrale Aufgaben in ihrem Stabsbereich 0815 (Nummer geändert) in Berlin Zehlendorf bewerkstelligt.</p>
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		<title>1431-13 &#8211; Wald- &#038; Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 15:32:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt. Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über 3m erreichen. (aus einem ... <a title="1431-13 &#8211; Wald- &#038; Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/174313-wald-wiesenrecht-von-hauptseitenwurzeln-senkern-in-der-tiefe-und-wurzelreichweite/" aria-label="Mehr Informationen über 1431-13 &#8211; Wald- &#038; Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8573" alt="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um<br />
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.<br />
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem<br />
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden<br />
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite<br />
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen<br />
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über<br />
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)</p></blockquote>
<p>Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.</p>
<p><span id="more-14063"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8908" alt="Banner Baum der Erkenntnis" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/03/banner.Baum_.der_.Erkenntnis.jpg" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/03/banner.Baum_.der_.Erkenntnis.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/03/banner.Baum_.der_.Erkenntnis-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Dementsprechend müsste das Wurzelwerk halbseitig vollständig entfernt werden, so dass der Baum auf der Seite des klägerischen Grundstückes keinerlei Halt mehr hätte und akut umsturzgefährdet wäre. Ein Baum mit Senkwurzelsystem kann nicht allein auf halbseitigem Wurzelwerk standfest sein.</p></blockquote>
<p>Der Verwalter ist inzwischen genervt. Die hier eingestreuten Zitate sind Klägervorbringen, die Klägerin ist unsere Mandantschaft, die Beklagte die Gegenseite. Offenbar eine Hundsgescheite. Sie wehrt sich noch. Noch!</p>
<p>Was die Anwälte alles so schreiben und wie man qualifiziert zu entgegnen hätte? Wer einen Sachverständigen zu bezahlen hätte? Alles grmppfffff&#8230;.und verkopft. Zu kopflastig, der Baum muss da weg.</p>
<p>Ganz einfach.</p>
<p>Der Verwaltungsbeirat sitzt im Bayerischen und nimmt ergänzend Stellung:</p>
<blockquote><p>ich dachte bisher, die Justiz in Bayern wäre etwas bescheuert.<br />
Aber nach Studium der beigefügten Texte muss ich feststellen,<br />
dass die Gerichte in Berlin auch nicht besser sind, nur noch ein bisschen bürokratischer ! (Email eines Verwaltungsbeirats)</p></blockquote>
<p>Da ein gesamter Angriff auf die Justiz Majestätsbeleidigung wäre, nennen wir keine Namen.</p>
<p>Eine Mieterin im Dachgeschoss berichtete wiederholt von einem Marder, der über die Bäumlichkeiten hochklettert und es geschafft hat, sich im Dachgeschoss aufzuhalten. Währenddessen schreibt und schreibt und schreibt&#8230;.die Gegenseite.</p>
<p>Nur so viel: Was sich in Berlin und vermutlich auch in Bayern abspielt, ist ja Parteienvorbringen. Irgendwo war gedanklich dazu notiert:</p>
<p>&#8222;Wenn ein Anwalt nichts weiß, schreibt er Sch&#8230;.&#8220;, ach lassen wir das. Furchtbar, dieser Trend zur verkopften Versachlichung einer der einfachsten Sachen der Welt. Die Tatsache, dass man dafür Prozesse führen muss, schmerzt.</p>
<p><span style="color: #888888;">(EP)</span></p>
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		<title>1367-13 &#8211; Positionen: Ein dicker Hund, WEG-Anlage ohne Verwalter und keiner merkt´s!</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/167913-positionen-ein-dicker-hund-weg-anlage-ohne-verwalter-und-keiner-merkts/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2013 16:28:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen  Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern&#8230;.? ... <a title="1367-13 &#8211; Positionen: Ein dicker Hund, WEG-Anlage ohne Verwalter und keiner merkt´s!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/167913-positionen-ein-dicker-hund-weg-anlage-ohne-verwalter-und-keiner-merkts/" aria-label="Mehr Informationen über 1367-13 &#8211; Positionen: Ein dicker Hund, WEG-Anlage ohne Verwalter und keiner merkt´s!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-378" alt="Positionen" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg" width="80" height="15" /></a></p>
<p><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8573" alt="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></p>
<blockquote><p>Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen  Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern&#8230;.?</p></blockquote>
<p>Ein dicker Hund: Am Golfplatz Motzen steht eine Wohnanlage mit 88 Eigentumswohnungen und 100 Tiefgarageneinstellplätzen ohne Verwalter da. Niemand weiß Bescheid. Vor allem: die Wohnungseigentümer nicht. Der Gerichtsbeschluss wurde ihnen nicht zugesandt. Das Wohngeld wird seit Februar nicht mehr eingezogen, sagt ein Miteigentümer. Inzwischen agiert immer der Vorsitzende des Beirats, als Stellvertreter der abgelösten Verwaltungsfachkraft, die das Gericht für ungeeignet hält. Das ist der Mehrheitseigentümer. Gut gebrüllt, Löwe: Wuff. Ein närrisches Treiben. &#8211; Einer will jetzt nachsehen in den Originalbelegen: Zahlt der Mehrheitseigentümer überhaupt Wohngeld? Was wenn rund 70% der Wohngelder dort ausfallen? Katastrophe.</p>
<p>Der (neue) Mehrheitseigentümer hatte die nach Gerichtsmeinung &#8222;ungeeignete Kollegin&#8220; als Nachfolgeverwalterin durchgedrückt. Das Honorar war unüblich hoch. Bekam er selbst monatlich die Differenz ab? Das bleibt unaufgeklärt. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat Recht gesprochen. Wir hatten im Dezember darüber berichtet. Bemerkenswert: Die Anlage hat bis heute keine Abrechnung für 2011. Die Wohnungseigentümer glauben immer noch, alles ginge mit rechten Dingen zu. Geht es aber nicht. Seit dem letzten Verwalterwechsel. Trau, schau, wem: Schau genau hin, wenn du eine Wohnung kaufst. Was alles passiert. Unglaublich.</p>
<p><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" alt="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" width="200" height="100" /></a></p>
<ul>
<li>Lesetipp: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/?p=13412">Die neue Verwalterin ist nicht geeignet, ihre Bestellung rechtswidrig</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>875-11 &#8211; Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/121711/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 May 2011 13:48:32 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Wald- & Wiesenrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[﻿Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als &#8222;forbidden fruit&#8220; und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug ... <a title="875-11 &#8211; Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/121711/" aria-label="Mehr Informationen über 875-11 &#8211; Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8573" title="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg" alt="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>﻿Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als &#8222;forbidden fruit&#8220; und die Vorschrift heißt: <strong>§ 23 StVO, § 1</strong>: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert</strong>. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später&#8230;., doch das ist eine andere Geschichte. <strong>Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben</strong>.</p>
<p><span id="more-9382"></span></p>
<p style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-5539" title="_seitentrenner Flugzeug" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif" alt="_seitentrenner Flugzeug" width="43" height="15" /></p>
<figure id="attachment_2329" aria-describedby="caption-attachment-2329" style="width: 440px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/07/telefon.gut.zuhoeren.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2329 " title="Gute Kommunikation? Telefon" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/07/telefon.gut.zuhoeren.jpg" alt="Gute Kommunikation? Telefon" width="450" height="450" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/07/telefon.gut.zuhoeren.jpg 500w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/07/telefon.gut.zuhoeren-150x150.jpg 150w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/07/telefon.gut.zuhoeren-300x300.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a><figcaption id="caption-attachment-2329" class="wp-caption-text">Gute Kommunikation? Telefon</figcaption></figure>
<p><strong>Ein Autofahrer fuhr eines Tages</strong> vor kurzem mit einem PKW durch die Innenstadt von Berlin. Dabei nahm der ein betriebsbereites Apple-iPhone in die Hand, auf dem diverse Applikationen installiert waren, so u.a. und insbesondere die Navigationssoftware &#8222;NAVIGON&#8220;. Er nahm das Telefon bereits rund 500 m vor einer roten Ampel in die Hand, um es woanders hinzulegen und fuhr zur Ampelanlage, die auf rot sprang. Dort stoppte er und legte das Smartphone schliesslich woanders hin. Das hatte die Polizei gesehen, die neben ihm gefahren war. Er wurde nun von dem Polizeiwagen scharf geschnitten, aus dem ihm ein Polizeibeamter unmißverständlich zu verstehen gab, er habe unverzüglich rechts heranzufahren. Dieser Aufforderung folgte der Autofahrer und nach einer Kontrolle der Papiere entspann sich eine Anschuldigung, er habe das iPhone in der Hand gehalten. <strong>Der PKW-Fahrer entgegnete nun</strong>, <strong>das sei richtig und was daran zu beanstanden sei</strong>?</p>
<blockquote><p>Die Vorschrift ist am 12.12.2000 in Kraft getreten und technisch kompletter Unsinn (geworden). Die Benutzung von mobilen Navis, iPads, iPods, alles das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Offenbar ist also die Vorschrift in meinem Fall eine „lex iPhone“. Das wird auf Dauer keinen Bestand haben können. #Aus einem Einspruchschreiben an den Polizeipräsidenten</p></blockquote>
<p><strong>Der Polizeibeamte verwies auf eine mitgebrachte Druckfassung</strong> des eingangs genannten Paragraphen und notierte alles. Vier Wochen später bekam der PKW-Fahrer einen Bußgeldbescheid über 90,- € plus Gebühren, summa summarum 113,50 € und einen Eintrag von 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.<br />
<strong>Bereits am Tag nach der &#8222;Missetat&#8220; wendete sich der PKW-Fahrer</strong> in einer schriftlichen Petition an den Deutschen Bundestag. Nachdem der Bußgeldbescheid nun auch schriftlich vorlag, begründete er seinen Einspruch gegenüber dem Polizeipräsidenten von Berlin sinngemäß wie folgt:</p>
<ul>
<li>Wer einen Apfel aus der Tüte holt, während er Auto fährt, kann dies tun, ihn beiläufig anschauen und dann reinbeißen.</li>
<li>Eine zu rauchen, ist ebenfalls drin. Dazu den Zigarrettenanzünder aus der Bordsteckdose zu ziehen und sich vor´s Gesicht zu halten, um die Fluppe anzuzünden, ist nicht verboten.</li>
<li>Wer ein mobiles Navigationsgerät (ohne Telefonfunktion) in der Hand hält, ist nicht zu belangen.</li>
<li>Wer ein iPad bei der Autofahrt betreibt, kann ebenfalls nicht erfolgreich &#8222;verknackt&#8220; werden.</li>
<li>Sehr beliebt: iPod hören während der Fahrt! Noch moderner: Autoradio mit USB-Stick, den vom Hals abmachen und reinstecken? Kein Problem.</li>
</ul>
<p><strong>Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen</strong>. Es gibt vieles auf der Welt, dass erlaubt ist und mit steigender Tendenz mehr, dass man versucht zu verbieten. Dazu gehört die Unsitte, im Straßenverkehr zu telefonieren, SMS zu schreiben und zu empfangen undsoweiter. Das alles ist zweifelsohne verkehrsgefährdend und ein Verbot ist nicht zu beanstanden, fand der Petent. Zwischen ihm und den Polizisten sei auch unstreitig gewesen, dass er nicht telefoniert habe. Er bot den Polizisten an, im Gesprächsjournal nachzusehen. Diese lehnten das ab und verwiesen darauf, dass sie nicht das Telefonieren, sondern das &#8222;in die Hand nehmen&#8220; zu bestrafen trachteten.</p>
<p> [iframe_youtube video=&#8220;oHDwKT564Kk&#8220;]<br />
<span style="color: #888888;"><em>iDriver &#8211; iPhone remote controlled car &#8211; via Youtube</em></span></p>
<blockquote>
<p style="text-align: left;">Zu beachten ist auch in diesem Videobeitrag, der von Studenten der Freien Universtität Berlin stammt: Das Ganze riecht dermaßen nach Rechtswidrigkeit, dass bereits das Betrachten dieses Videos in hohem Maße ordnungswidrigkeitenbewehrt sein könnte. Ein ganz heißes Eisen das! Und möglicherweise ist das vielleicht ein Fall für die gerichtsnotorische Linkhaftung dieses Blogs! </p>
</blockquote>
<p style="text-align: center;">* * *</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Ein Ausflug in die Rechtsprechung trägt mehrere Gesichtspunkte</strong>. Zunächst ist festzuhalten, dass die Vorschrift am 12.12.2000 in Kraft gesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt gab es die heute üblichen Smartphone-Handys noch nicht. Der Gesetzgeber zog dieses daher nicht in Erwägung. Inzwischen gibt es einen Trend zum &#8222;mobilen Computing&#8220; und es ist üblich und wird als technische Neuerung aufgefasst, dass die Geräte kleiner, kompakter, mobiler und damit flexibler geworden sind. Während um die Jahrtausendwende der Einbau von Navigationsgeräten noch gang und gäbe und verhältnismässig teuer war, erfüllen diese Aufgabe inzwischen leicht händelbare mobile Geräte mit Kosten schon ab ca. 75,- €/Gerät. Ein Verbot, solche -im übrigen baugleichen- Geräte mit Displays und Tastaturen zu benutzen, gibt es aktuell nicht. Deswegen kann eine Bestrafung nur derjenigen Besitzer eines Smartphones nicht mit überzeugenden Argumenten durchgeführt werden, außer man neigt zu einer staats- bzw. strafverfolgungsgetreuen Doktrin, wonach der Staat die Anwendung seiner Vorschriften schützen müsse, indem er &#8222;Vereinfachungskriterien&#8220; für Bestrafungen einführt. Diese liegen dann vor, wenn der Sinn der Vorschrift selbst im Grunde genommen zwischenzeitlich komplett weggerutscht ist in die &#8222;rechtliche Unsinnigkeit&#8220;.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Die Geräte haben sich weiter entwickelt</strong>, als es das Gesetz festzuhalten vermag. In der Rechtsliteratur wird denn auch &#8222;uralte Rechtsprechung&#8220; herangezogen und für grundlagenwürdig gehalten, wie z.B. eine Entscheidung aus dem Jahr 1998 des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen: NZV 2003/98). Es verstand unter „Benutzung“ im Sinne der Bestimmung jegliche Nutzung des Mobiltelefones, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang. Noch strikter das OLG Hamm in einer weiteren Entscheidung, in der es bereits durch das Schauen auf das Display und Ablesen der Uhrzeit ein tatbestandsmäßiges Benutzen sah (OLG Hamm, NZV 2005/548). Ja, wo sammer denn inzwischen?</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Weniger strikt als das Oberlandesgericht Hamm</strong> (wie vor) war das Oberlandesgericht Köln. Es entschied (OLG Köln, NZV 2005/247), dass in der bloßen Aufnahme des Mobiltelefons, um es lediglich von einem Ablageort zum anderen zu legen,  nicht als &#8222;Benutzung&#8220;.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Doch das ist alles Kokolores</strong> und wird der heutigen Wirklichkeit dieser schicken, praktischen Helfer nicht (mehr) gerecht. Weg mit dieser blödsinnigen Vorschrift, befand der Mobiltelefonbesitzer und scherzte:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: left;">Wenn ich mein Äppelsche in die Hand nehmen, ist das noch lange keine verbotene Frucht. Denn der Apfel stammt vom Baum der Erkenntnis, und was kann ich dafür, wenn der Gesetzgeber davon (noch) nichts versteht. Der Aufruf zur (technischen) Revolution kommt zum Ausdruck in dem Crescendo: &#8222;Smartphones für alle&#8220;, gebt den Polizisten endlich  iPhones als Dienstgeräte und sie werden es verstehen lernen! Denn erst wenn das letzte Mobiltelefon aus dem Vertrag gelaufen ist und der Gesetzgeber das letzte sinnlose Verbot gekippt hat, werdet Ihr sehen, dass man iPhones nicht messen kann.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: left;"><strong>Von solchen Haßtiraden weit entfernt</strong>, beobachten wir jetzt mit Interesse, wie dieser Vorgang ausgehen mag. Wir haben darum gebeten, laufend unterrichtet zu werden. Denn der Fall ist tatsächlich interessant. <strong>Fortsetzung kommt</strong>.</p>
<p style="text-align: left;"> <img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" title="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" alt="Weblotse" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>Hundsgefährlich? <a title="externer Link" href="http://autonomos-labs.com/" target="_blank">Das Autonomos Projekt mit dem &#8222;spirit of Berlin&#8220;</a></li>
<li>Auch nicht ungefährlich: <a title="externer Link" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html" target="_blank">Wortlaut von § 23 StVO im Volltext</a></li>
</ul>
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		<title>756-11 &#8211; Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 15:43:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#BerlinUndSeineBezirke]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbarkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Was bitte ist Wald- &#38; Wiesenrecht? Nun, ganz einfach: Es handelt sich um alltägliche Rechtsprechung, die nicht höchstrichterlich erfolgt, sondern auf der &#8222;alltäglichen&#8220; Ebene, um nicht zu sagen: auf der untersten aller Ebenen. Womit kein Misskredit verbunden ist, sondern die Aussage, dass was hier und heute tagtäglich entschieden wird, alltags- und hoffentlich auch gebrauchstauglich ist. ... <a title="756-11 &#8211; Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/109911/" aria-label="Mehr Informationen über 756-11 &#8211; Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8573" title="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg" alt="Banner Wald &amp; Wiesenrecht" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/02/banner.Wald_.und_.Wiesenrech-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Was bitte ist Wald- &amp; Wiesenrecht? Nun, ganz einfach: Es handelt sich um alltägliche Rechtsprechung, die nicht höchstrichterlich erfolgt, sondern auf der &#8222;alltäglichen&#8220; Ebene, um nicht zu sagen: auf der untersten aller Ebenen. Womit kein Misskredit verbunden ist, sondern die Aussage, dass was hier und heute tagtäglich entschieden wird, alltags- und hoffentlich auch gebrauchstauglich ist. Wenn nicht, wär schlecht, nicht wahr?</p></blockquote>
<p><strong>Was Berlin-Zehlendorf</strong> mit einem Hauch einer Idee Lichterfelde anlangt, also stadtbezirksgrenzennahe, so geht die Mär davon, dass gerade diese Klientel besonders rau, etwa ökolog und selten dialog-, sondern monologbehaftet sein könne. Dies ist ein Vorurteil. Eine Vielzahl von Menschen, die dort (zufällig) leben, sind ganz anders. Ehrlich. Ich kenne jedenfalls viele, die so sind und die ich über die Jahre sehr schätzen gelernt habe. <strong>Und dann gibt es noch die Anderen</strong>.</p>
<p><span id="more-8572"></span></p>
<p style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-5539" title="_seitentrenner Flugzeug" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif" alt="_seitentrenner Flugzeug" width="43" height="15" /></p>
<p><strong>Mit denen du partout als Verwalter nicht zusammen arbeiten kannst</strong>. Die alles besser wissen, dauernd irgendeine Intrige vermuten oder eine Art Geheimnis, Kungelei (mit den Anderen, also nicht ihnen) und Missgunst. Ja, die gibt es auch. Ich kennedy! <strong>Um mal bei einem Berliner Unwort zu bleiben</strong>.</p>
<p><strong>Am Jahresende 2010</strong> lief dann das langjährige Modell der Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang aus. Die Verwalterin hatte sich entschlossen, nicht noch einmal erneut anzutreten und sich wählen zu lassen. Die Atmosphäre war vergiftet und fünfzehn Jahre sind eine lange Zeit.</p>
<p><strong>Die Gruppe der Anderen</strong> hatte das xte Mal eine Jahresabrechnung angefochten, oder zwei. Es waren die Jahresabrechnungen der Jahre 1999 und 2000, die in der xten Fassung vorlagen. Alles andere war auch angefochten, sicherheitshalber. Die Verwalterbestellung 2005 auch. Sicherheitshalber.</p>
<p><strong>Jetzt befindet das Amtsgericht</strong> nur noch über die Kosten des Verfahrens. Denn es ist alles erledigt. Die Verwalterin hat -sicherheitshalber- erklärt, über den 31.12.2010 nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Ein neuer Verwalter wurde bestellt. Mal sehen, wie lange er durchhält. Für ihn spricht, er traut es sich zu. Gegen ihn spricht, er hat nicht einmal angerufen, gefragt, Kollege, was hast du für Beweggründe, es nicht mehr zu tun? Das wäre ne ehrliche Frage gewesen. <strong>Kam aber nicht. Eigentlich ein Anfängerfehler</strong>.</p>
<p><strong>Die Kosten des Rechtsstreits</strong> haben die Kläger zu 1/8 und die Beklagten zu 7/8 zu tragen, der Streitwert wird auf 33.500,- € festgesetzt.</p>
<p><strong>Sind die Beklagten die Dummen</strong>? Nicht die Kläger.</p>
<p><strong>Der Teufel steckt im Detail</strong> der richtigen Beurteilung. Kurz nachdem die xte Fassung der Jahresabrechnungen 1999/2000 (zwei Stück) durch Beschluss mehrheitlich genehmigt wurde, fochten die Anderen diese Genehmigung (erneut) an. Da war dann plötzlich dieser teuflische &#8222;44/09&#8220;-Beschluss des Bundesgerichtshofs in der Welt und ganz Deutschland stöhnte vor sich hin, Verwalterland war in Justitias Hand. Und der Beschluss sagt für alle Abrechnungen in ganz Deutschland, dass sie falsch sind, wenn die Instandhaltungsrücklage als Ausgabe gebucht würde. Das war (in ganz Deutschland) bis dahin der Fall. Mehr hatte Karlsruhe nicht beschlossen, übrigens. Alles was dann folgte, das haben die Menschen draus gemacht, war unlängst von einem der mitbeteiligten Karlsruher Richter zu hören. Ja ja, erst entscheiden sie da unten (nicht da oben! Karlsruhe liegt südlich von Berlin), was sie wollen und dann sind es &#8222;die Anderen&#8220; gewesen.</p>
<blockquote><p>Was bitte ist der 44/09-Beschluss? Also &#8222;nine eleven&#8220;, das kennt man ja aus anderem Zusammenhang. Ist dann diese Sprachregelung für einen Beschluss in Wohnungseigentumssachen nicht ein bisschen gedankenlos in die Nähe davon gerückt? Vielleicht doch. Fakt ist aber, der 44/09-Beschluss, <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2010/03/7062010/" target="_self">über den hatten wir hier ausführlich berichtet</a>. Dies nur zur Aufklärung, was eigentlich gemeint ist.</p></blockquote>
<p><strong>Klar war aber</strong>: Abrechnungen, die so gemacht worden waren, müssten allein mit dieser Begründung aufgehoben werden, und das hatte zwei Monate vorher niemand vorausgesehen. Der BGH hat auch keine Pressemitteilung herausgebracht, etwa: &#8222;Liebe Verwalter Deutschlands, denkt schon mal vorsichtig nach, wir werden demnächst was beschließen, das haut euch aus den Socken!&#8220; &#8211; Nö, war nicht, ich schwör!</p>
<p><strong>Dass auf der äußerst streitlustigen Basis</strong> dieser wilden Zehlendorfer Grenzbezirksbewohner weitere Abrechnungen nicht da seien, beurteilte das Gericht wie folgt:</p>
<blockquote><p>Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes waren den Beklagten die Kosten hinsichtlich der <strong>Beschlussanfechtungsanträge für die Jahresabrechnungen</strong> 1999 und 2000 aufzuerlegen. Denn insoweit wären sie voraussichtlich unterlegen gewesen. Die Beklagten haben dies auch erkannt und die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat in ihrer Versammlung vom <strong>1.7.2010</strong> die Abrechnungsbeschlüsse für die Jahre 1999 und 2000 wieder aufgehoben. Hinsichtlich des <strong>Antrages auf Abberufung des Verwalters</strong> ist Erledigung dadurch eingetreten, dass der bisherige Verwalter zum Ende des Jahres 2010 ausgeschieden ist und die Wohnungseigentümergemeinschaft ab 2011 einen neuen Verwalter bestellt hat. Nach dem bisherigen Sach- und Streitstand bleibt offen, ob ausreichende Abberufungsgründe vorlagen. Allein das Fehlen gültiger Abrechnungen seit 1999 zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit dieses Rechtsstreits lässt noch keinen eindeutigen Schluss auf ein die Abberufung begründendes Fehlverhalten des Verwalters zu.</p></blockquote>
<p><strong>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig</strong>. Wenn sie auch inhaltlich nicht zu beanstanden ist. <strong>Es steckt kein &#8222;innovatorisches Rechtsprechungspotenzial&#8220; in dieser Entscheidung</strong>.</p>
<p><span style="color: #888888;">(AZ 27 C 25/10 WEG, AG LiFe)</span></p>
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