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	<title>Verträge &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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	<description>Wohnen, Existieren, Überleben in the #Morefamilyhouse ;-)</description>
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	<title>Verträge &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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		<title>1947-16 &#8211; Positionen: Zum Schreibschutz von digitalen Geschäftsprozessen in der Energieversorgung Deutschlands</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2016 17:05:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#BerlinUndSeineBezirke]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Stimmung in Berlin-Pankow ist wechselhaft. Einen anderen Gasversorger finden. Die Firma Lekker Gas hat nun Jahre lang das Gas geliefert. Wie das so ist in bestehenden Geschäftsverbindungen: Was lange währt, kann im Vergleich zu hochpreisig werden. Warum? Das ist eigentlich nicht klar. Man kann Kunden auch über einen guten Preis bei der Stange halten. ... <a title="1947-16 &#8211; Positionen: Zum Schreibschutz von digitalen Geschäftsprozessen in der Energieversorgung Deutschlands" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/316916-positionen-zum-schreibschutz-von-digitalen-geschaeftsprozessen-in-der-energieversorgung-deutschlands/" aria-label="Mehr Informationen über 1947-16 &#8211; Positionen: Zum Schreibschutz von digitalen Geschäftsprozessen in der Energieversorgung Deutschlands">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-17470" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2016/07/tfA_Kontaktformular.png" alt="tfA_Kontaktformular" width="400" height="400" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2016/07/tfA_Kontaktformular.png 400w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2016/07/tfA_Kontaktformular-150x150.png 150w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2016/07/tfA_Kontaktformular-300x300.png 300w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2016/07/tfA_Kontaktformular-144x144.png 144w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></p>
<p>Die Stimmung in Berlin-Pankow ist wechselhaft.</p>
<p>Einen anderen Gasversorger finden. Die Firma Lekker Gas hat nun Jahre lang das Gas geliefert. Wie das so ist in bestehenden Geschäftsverbindungen: Was lange währt, kann im Vergleich zu hochpreisig werden. Warum? Das ist eigentlich nicht klar. Man kann Kunden auch über einen guten Preis bei der Stange halten.</p>
<p>Wechselwillige Kunden wechseln nach einem Preisvergleich und sparen im ersten Jahr teils 30% der Energiekosten ein. Nicht schlecht.</p>
<p>Doch dann kommt das Vertragsprocedere.</p>
<p><span id="more-17645"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-6488" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/04/batterien.jpg" alt="Batterien alle? Frische Energie: gesichtspunkte.de" width="300" height="225" /></p>
<p>Dieser Vorgang ist vollelektronisch. Abgeschlossen wird der Vertrag komplett digital. Über die akkreditierte Emailadresse wird &#8222;unheimlich viel Zeugs&#8220; geschickt, darunter auch Kleingedrucktes und das hat einen handfesten Vorteil für Brillenträger: Man kann das Dokument auf Augenhöhe zoomen und so lange groß machen, bis es sogar der Halbblinde lesen kann. Und es kommen Emails noch und nöcher. Die meisten dieser durchstandardisierten Textmitteilungen sind Bestandteil eines ausgeklügelten Wertekanons: Der Kunde wird in eine Schablone gepresst.</p>
<p>Der Durchschnittskunde hält die Schnauze, erteilt eine Lastschrifteinzugsermächtigung und zahlt beanstandungsfrei seine Deckungsbeiträge.</p>
<p>Der schwierige Kunde meldet sich zu Wort, wenn ihm was übergeholfen wird.</p>
<p>Die Wechselanbieter machen ihr Fernabsatzgeschäft in vorgestanzten Formularen. Schwierig ist es dort schon, die Kundendaten richtig einzugeben: Zum Beispiel WEG Türkistanstraße 1, 12345 Berlin. Diese vertreten durch die Hausverwaltung Büro Gotthal bla bla bla GmbH bla bla bla. Das ist schon zu viel. Vorgegeben wird Vorname und Nachname. Ein Anruf bei der Supporthotline ergibt: Trage in den Vornamen den Namen der WEG ein und im Nachname die Hausverwaltung. Na klar. Das ist ja einfach.</p>
<p>Die Prüfroutinen sind streng. Man darf nicht alles eingeben. Beispielsweise die Hausnummer 1, das ist eine Zahl. Vornamen mit einer Zahl sind nicht einzugeben, da geht da Feld auf Störung. Witzig: Man schreibt &#8222;Eins&#8220; und dann geht&#8217;s. Und die Anrede muss stimmen, Herr oder Frau.</p>
<p>So werden wir nun also zur sehr geehrten Frau WEG Türkistanstr. Eins ohne &#8222;,&#8220; (Komma, unzulässig) Einszweidreivierfünf Berlin. Dann geht das Vornamefeld nicht auf Störung. Allerdings würde auch kein Standesbeamter derartige Name erlauben. Undsoweiter.</p>
<p>Um es nicht zu lang zu machen.</p>
<p>Es gibt jetzt eine Vertragsbestätigung in elektronischer Form. &#8222;Wir würden Sie bitten, diese noch einmal zu überprüfen,&#8220; steht da.</p>
<p>Das machen wir. Wir haben den digitalen Vertrag als pdf vor uns auf dem Bildschirm und besitzen Adobe Acrobat-Vollversionen, das bedeutet, dass wir für den elektronischen Geschäftsprozess Berechtigungen haben, Pdf-Dateien zu bearbeiten, sie mit Kommentaren zu versehen, Anmerkungen zu machen, Bilder einzubetten, Häkchen zu setzen, Unterschriften einzubinden, das volle Besteck. Der Energieversorger Energieversorgung Deutschland GmbH hat die Sicherheitseinstellungen seiner Vertragsbestätigung scharf reglementiert. Zulässig ist, lesen wir, zu drucken. Änderungen, Anmerkungen und dergleichen sind nicht gewünscht.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-17200" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2016/01/MyComputer.gif" alt="MyComputer (gif)" width="400" height="222" /></p>
<p>Also Pamphlet mit acht Seiten ausdrucken, als Papier.</p>
<p>Ab hier beginnt das analoge Zeitalter wieder.</p>
<p>Kugelschreiber, Geodreieck (für Streichungen) und saubere Normschrift. Das ist noch lange vor der Erfindung der Kugelkopfschreibmaschine von IBM, in die sich Formulare einspannen ließen. Nun sind wir allerdings sehr viel gewitzter. Wir scannen, was wir ausgedruckt haben durften, umgehend wieder ein. Das ist eine Kopie dessen, was uns ohnehin digital vorliegt. Natürlich ist nun die gute Qualität etwas hin. Jedes Ausdrucken und nachfolgendes Einscannen gibt Reibungsverluste.</p>
<p>Okay, egal.</p>
<p>In dem jetzt eingescannten Dokument bewegen wir uns barrierefrei. Wir haben es gescannt. Wir dürfen insofern alles mit dem Dokument machen, das wir wollen. Denn wir sind die Herrscher dieses Systems.</p>
<p>Wir machen jetzt erst einmal das, worum man uns gebeten hat. &#8222;Wir würden Sie bitten, diese noch einmal zu überprüfen.&#8220; &#8211; Das machen wir: Pdf-Dateien zu bearbeiten, sie mit Kommentaren zu versehen, Anmerkungen zu machen, Bilder einzubetten, Häkchen zu setzen, Unterschriften einzubinden, das volle Besteck.</p>
<p>Am Ende sind wir recht zufrieden. Das Originaldokument ist einfach nur einmal ausgedruckt, dann erneut eingescannt worden und es ist fertig.</p>
<p>Eine Einzugsermächtigung haben wir längst erteilt. Das war Bestandteil des Geschäftsprozesses im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wie durch ein Wunder fanden wir nun heraus, dass um das Einzugsverfahren in Gang zu setzen, doch noch mal ein Sepa-Mandat erteilt werden muss. Hier fällt jetzt der digitale Geschäftsprozess erneut in die Steinzeit zurück. Besonders wichtig und regelrecht komisch ist die profunde Überschrift, die wie folgt lautet:</p>
<blockquote><p>Achtung! Das SEPA-Einzugsverfahren bieten wir nur unseren Lastschriftkunden an.</p></blockquote>
<p>Darunter schreiben wir: &#8222;Dieser Satz, das ist ein Pleonasmus.&#8220; &#8211; Den könnte man doch weglassen, was?</p>
<p>Na ja, beklag dich nicht, Du sparst.</p>
<p>Zum SEPA-Mandat passend erinnern wir uns wieder an die Schulzeit. Ans Brieftauben falten aus einem DIN A 4 Blatt. Die Strichellinien auf dem dreigeteilten DIN A 4-SEPA-Mandat sind erläutert und fachgerecht gefaltet, bildet es einen analogen Brief per Post (bitte nicht vergessen, mit Klebeband die Falze zu verkleben) mit der Originalunterschrift des Kunden. Dass das formgebunden ist und nicht elektronisch geht, denn es ist ja bereits im ersten Einlogprozess (bei Abschluss des Fernvertrages) erfolgt, ist wieder eine Hürde.</p>
<p>Der Vertrag ist jetzt digital (nicht handschriftlich, unleserlich) auf- und durchgearbeitet, fix und fertig auf dem Bildschirm.</p>
<p>An dieser Stelle stellt sich heraus, dass aus einem Prozess zwei werden. Es gibt die</p>
<p>&#8211; Behinderung durch den eingebauten Schreibschutz, der nur durch Papierausdruck umgangen werden kann,<br />
&#8211; dann wird das Dokument eingescannt, weil ich niemandem meine unleserliche Handschrift zumuten will,<br />
&#8211; dann wird der Vertrag digital sauber lesbar durchgearbeitet,<br />
&#8211; um ihn erneut wieder in Papierform auszudrucken,<br />
&#8211; erforderlich ist nun die Unterschrift an allen richtigen Stellen.<br />
&#8211; also wieder alles ausdrucken, hübsch alles korrigiert mit Anmerkungen,<br />
&#8211; an den richtigen Stellen im Original unterschreiben,<br />
&#8211; alles wieder einscannen zu Beweiszwecken,<br />
&#8211; dann überlegen, dass alles wieder per Email als Pdf zurückgeschickt werden könnte,<br />
&#8211; mit Ausnahme der SEPA-Bestätigung, die ja per Post erfolgen soll,<br />
&#8211; dann erstmal überlegen, ob sie nicht vielleicht doch die eingescannte Fassung akzeptieren?</p>
<p>Und so weiter und so fort.</p>
<p>Es ist relativ kleinlich, hier alles haarklein aufzuschreiben. Es geht um das System. Das System ist edv-mäßig durchoptimiert, aber nur einseitig zum Vorteil des neuen Gasversorgers, und daher insgesamt kundenunfreundlich. Überall werden Hürden und Fallstricke aufgebaut, dann muss der digitale Geschäftsprozess mehrfach durch Analogarbeiten wie im Steinzeitalter unterbrochen werden und immer wieder erneut digitalisiert werden.</p>
<p>Normal ist das nicht. Die Leute, die diese Geschäftsprozesse bilden, müssen mal noch weiter nachdenken.</p>
<p>In diesem Büro hier gibt es inzwischen einen Banner (ein Bild), das man an solche feindlichen Vorgänge dranhängen kann. Es fordert die Empfänger harsch mit deutlichen Worten auf, mit der eigenen IT- und Orga-Abteilung zu sprechen und die Geschäftsprozesse so zu optimieren, dass der Flow nicht nur beim Unternehmen, sondern auch beim Kunden optimal und reibungswiderstandsfrei ist.</p>
<p>Ein Husten.</p>
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		<title>1530-13 &#8211; Positionen: Was Vattenfall nicht weiß und der Verwalter auch nicht. Vom Erbsen zählen und kwH!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Sep 2013 13:44:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#Positionslicht]]></category>
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					<description><![CDATA[Aus einem Textbausteinschreiben von Vattenfall: &#8222;Falls wir in den nächsten drei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie als Eigentümer zu den Konditionen der Grundversorgung unser Vertragspartner sind. Die Unterlagen zum Vertrag senden wir Ihnen in diesem Fall mit separater Post zu.&#8220; (Vattenfall-Text, am Ende des Standardtextes) Worum es aber beim ... <a title="1530-13 &#8211; Positionen: Was Vattenfall nicht weiß und der Verwalter auch nicht. Vom Erbsen zählen und kwH!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/184213-positionen-was-vattenfall-nicht-weiss-und-der-verwalter-auch-nicht-vom-erbsen-zaehlen-und-kwh/" aria-label="Mehr Informationen über 1530-13 &#8211; Positionen: Was Vattenfall nicht weiß und der Verwalter auch nicht. Vom Erbsen zählen und kwH!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-12876" alt="Erbsenzähler: Die Öffentliche Anfrage!" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/08/Erbsenzaehler.jpg" width="480" height="480" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/08/Erbsenzaehler.jpg 480w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/08/Erbsenzaehler-150x150.jpg 150w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/08/Erbsenzaehler-300x300.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 480px) 100vw, 480px" /></p>
<blockquote><p>Aus einem Textbausteinschreiben von Vattenfall: &#8222;Falls wir in den nächsten drei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie als Eigentümer zu den Konditionen der Grundversorgung unser Vertragspartner sind. Die Unterlagen zum Vertrag senden wir Ihnen in diesem Fall mit separater Post zu.&#8220; (Vattenfall-Text, am Ende des Standardtextes)</p></blockquote>
<p>Worum es aber beim Haushaltsstrom für irgendeine Wohnungsstrom-Zählertafel von Vattenfall geht, ist dies hier. Die berichterstattende Verwaltung ist auf Mehrfamilienhäuser in Form des Wohnungseigentums spezialisiert. Nun hat Vattenfall &#8222;Unklarheiten hinsichtlich des Vertragspartners für den Stromliefervertrag&#8220;, schreibt das Unternehmen dem Hausverwalter. Wir seien &#8222;Eigentümer/Verwalter dieses Objekts&#8220;.</p>
<p>Und weiter:</p>
<p>&#8222;Besteht/bestehen beziehungsweise bestand/en für das Objekt ein oder mehrere Mietverhältnis/se, geben Sie uns bitte Auskunft.&#8220; &#8211; Aber was, wenn nicht einmal irgendein Mietverhältnis bestand?</p>
<p><span id="more-14808"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<figure id="attachment_14810" aria-describedby="caption-attachment-14810" style="width: 630px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2013/09/IMG_0542_Stromzaehler.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" wp-image-14810 " alt="Drehstrom-Wohnungszähler" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2013/09/IMG_0542_Stromzaehler.jpg" width="640" height="787" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2013/09/IMG_0542_Stromzaehler.jpg 800w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2013/09/IMG_0542_Stromzaehler-243x300.jpg 243w" sizes="auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px" /></a><figcaption id="caption-attachment-14810" class="wp-caption-text">Drehstrom-Wohnungszähler</figcaption></figure>
<blockquote><p>Die Verträge sind gemacht. Und es wurde viel gelacht. Und was Süßes zum Dessert&#8230;&#8230;.Freiheit, Freiheit, ist das einzige, das blieb (Marius Müller-Westernhagen, Freiheit)</p></blockquote>
<p>Nun ist eine Automatik in Gang gesetzt, die als Folge ordentlicher Verwaltung zuallererst folgendes zeitigt:</p>
<p>&#8211; Die WEG-Verwalterin ist ganz sicher nicht Ansprechpartner eines Energielieferanten, der eine Wohnungsverbrauchsstelle (Stromzähler der Wohnung) hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzung aufzuklären hat. Im Grunde kann sie derartige Anfragen missachten und wegwerfen, denn sie führen jedenfalls niemals zu einem &#8222;gewillkürten Stromlieferungsvertrag&#8220; mit dem Lieferanten.</p>
<blockquote><p>Automatisierte Vertragsszenarien, erste und zweite Mahnungen plattern wie Süßmost in den Posteingangskorb der Hausverwaltung. Sie aber fragt sich: &#8222;Sind die denn irre?&#8220;</p></blockquote>
<p>Weil das aber als &#8222;business as usual&#8220; in der Textbausteinbibliothek als Gesamtszenario abgelegt ist, folgt nun weiteres:</p>
<p>&#8211; Es erfolgt eine Vertragsbestätigung, manchmal mit der WEG. Manchmal auch, der Einfachheit halber, auf den Namen der Hausverwaltung direkt. Beides ist falsch: Weder die WEG, noch die Hausverwalterin selbst ist rechtlich als Stromabnehmer in einer Eigentumswohnung anzunehmen. Dieses folgt auch innerlich nicht aus dem Fallkonstrukt der Wohnungseigentümergemeinschaft.</p>
<p>&#8211; Wenn überhaupt, so wäre der entsprechende Wohnungseigentümer in Anspruch zu nehmen. Er allein besitzt die tatsächliche wie rechtliche Hoheit über den Stromverbrauch in seinem Sondereigentum. Eine Art Solidarhaftung -gesamtschuldnerischer Art- ist rechtlich ausgeschlossen.</p>
<p>Insofern verwundert, mit welcher Vehemenz der Lieferant seinen Strom in Vertragskonstellationen zu drücken beabsichtigt, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Vattenfall bearbeitet nun sinngemäß folgende Anfrage, die dem Bereich Unternehmenskommunikation (Presse) vorgelegt wurde, in Auszügen:</p>
<blockquote><p>&#8222;Es plattort und plattort, nu kugge!&#8220; (Sächsische Anmutung von Sprachlosigkeit beim Lesen des Posteingangskorbs)</p></blockquote>
<p>&#8222;In unzutreffender Weise wird uns Verwaltungsaufwand von Vattenfall aufgebürdet. Wir sind als WEG-Verwalterin (des Gemeinschaftseigentums) nicht vermeintlicher Vertragspartner eines Energielieferanten, haften also unter gar keinem Gesichtspunkt für etwaige Stromverbrauchsstellen, deren Energie nicht die WEG bezieht, sondern bspw. ein einzelner Wohnungsnutzer.</p>
<p>Unter Gesichtspunkten ordentlichen Verwalterhandelns sind wir auch nicht zur Mitwirkung verpflichtet, etwa um detektivische Ermittlungen anzustellen. Aus Telefonaten wissen wir, dass derartige Forschungen teils für fünf Jahre zurückliegende Vorgänge angestellt werden. Gerade heute haben wir einen Fall Ottershauser Str. 19 (* Straße geändert) am Wickel gehabt.</p>
<p>Man kann hier und da mal helfen, wenn man etwas weiß. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es jedoch nicht. Weder aus den angehängt dargestellten Gründen (die unzutreffend sind), noch weil wir tatsächlich immer wissen, ob ein Wohnungseigentümer seine Einheit vermietet hat. Es ist Sache des Energielieferanten, den Verbraucher festzustellen, ggf. durch rechtzeitigen, flankierenden Außendienst, sogar durch Stromzählersperren.</p>
<p>Nicht richtig und regelrecht nervig sind &#8222;gewillkürte Vertragspartnerschaften&#8220;, denn rechtlich würden Sie dem Gesamtverband einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Strom eines (illegalen) Wohnungsnutzers überhelfen. Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümer haftet jedoch nur für gemeinschaftsbezogenen Strom, vielleicht Hausbeleuchtung, einen Aufzugsstromzähler und dergleichen. Die Folge dieser falschen, gewillkürten und auf hohen EDV-Standards der Rechthaberei aufgebauten Verwaltungsvorgängen von VATTENFALL ist ja, dass es dann Vertragsbestätigungen (einseitig, falsch) gibt, erste und dann wiederholte Mahnungen, bis hin zur Androhung von Rechtsmitteln (schon geschehen). Für diese &#8222;Automatik eines sorgenfreien Lebens&#8220; von Energielieferanten &#8222;auf Kosten irgendeines, vermeintlichen Vertragspartners&#8220; haben wir als Verwalterin keinerlei Verständnis.</p>
<p>Es ist u.E. daher erforderlich, dass die Unternehmenskommunikation in diesem Punkt auf eine rechtlich richtige, verbindliche, neue Ebene gestellt wird. Dieses müsste m.E. im Rahmen einer Konzernrevision überprüft und sodann neuorgansiert werden. Wir haben partout keine Lust mehr, ständig solche Schreiben von Ihnen zu beantworten. Aus diesem Grund haben wir uns an Sie als Pressesprecher des Unternehmens gewendet.&#8220; (Ende)</p>
<blockquote><p>Menschen, die von Freiheit träumen, sollten´s Feiern nicht versäumen (Marius Müller-Westernhagen)</p></blockquote>
<p>Das ganze ist so absurd wie daneben: Genau so gut könnte man den Nachbarn anschreiben und ihm Stromkosten und Vertragsbedingungen aufdrücken, nach freiem Belieben. Wohlgemerkt wurde diese Stellungnahme abgegeben für das Konstrukt einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit der Situation in einem Berliner Altbaumiethaus und einem Einzelhausbesitzer haben wir uns vorliegend nicht befasst.</p>
<p>Die Fragestellung sollte nicht missinterpretiert werden: Dass ein Hausverwalter im Rahmen seiner Amtspflichten bei nachvollziehbaren Angaben eines Stromanbieters einmal behilflich ist, zutreffende Auskunft zu erteilen in einem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen (anderer Gesetze), das ist die eine Sache. Das kann ohne besondere Belange des Datenschutzes zu verletzen, auch lediglich nur die Auskunft sein, es handele sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Energielieferanten stehe ein &#8222;berechtigtes Interesse&#8220; an der Einsichtnahme in das zutreffende Wohnungsgrundbuchblatt (nicht überprüft) zu. Dass aber ein Hausverwalter &#8222;von Amts wegen&#8220; zum Ermittlungs- und Grundsatzermittler eines Energielieferanten sozusagen &#8222;nebenbeauftragt&#8220; werde, dies lässt sich beim besten Willen aus der herrschenden Rechtslage nicht herleiten.</p>
<p>Vattenfall wurde gebeten, auf die Eingabe hin schriftlich zu antworten und grundsätzlich Stellung zu beziehen. Denn verschiedene &#8222;Abwehrschreiben der Hausverwalterin&#8220; in textbausteinartigem Aufbau diesen Inhalts sind ignoriert worden. Der Pressesprecher des Unternehmens Hannes-Stefan Hönemann hat den Fall nun zur Prüfung.</p>
<p><span style="color: #888888;">(EP)</span></p>
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		<title>1172-12 &#8211; Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 14:36:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#Alltag]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Es sollte ein ganz besonderer Tag werden, dieser Kaufvertrag, das war etwas ganz besonderes für sie. Und dann verlas der Notar, obwohl der deutschen Sprache mächtig, diese Klausel: Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Zustimmung des mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragten Verwalters in notariell beglaubigter Form nicht erforderlich. Eine Klausel, die besagt, dass sie selbst ... <a title="1172-12 &#8211; Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/151612/" aria-label="Mehr Informationen über 1172-12 &#8211; Alltag: Wenn sowas in einem Kaufvertrag steht, ist es ein Vordruck, oh Gott! #Notariate">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-57" title="Rechtliches" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2007/11/rechtsanwalt.jpg" alt="Rechtliches" width="194" height="250" /></p>
<p>Es sollte ein ganz besonderer Tag werden, dieser Kaufvertrag, das war etwas ganz besonderes für sie.</p>
<p>Und dann verlas der Notar, obwohl der deutschen Sprache mächtig, diese Klausel:</p>
<blockquote><p>Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Zustimmung des mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beauftragten Verwalters in notariell beglaubigter Form nicht erforderlich.</p></blockquote>
<p>Eine Klausel, die besagt, dass sie selbst nicht erforderlich sei. &#8222;Zur Wirksamkeit dieses Vertrages ist mein Wortlaut nicht erforderlich&#8220;, sagte die Vertragsklausel und vergaß sich zu löschen. Ach, wäre es doch &#8222;mission impossible&#8220;, mit Selbstvernichtungsmecha&#8230;&#8230;.</p>
<p>Marie-Antoinette aus Paris wusste in diesem Moment: Es ist doch nichts besonderes, diesen Kaufvertrag abzuschließen. Es ist nur ein ganz gewöhnlicher Vordruck mit Klauseln zum Ausfüllen oder zum Umformulieren. So wie Millionen andere Traktate, mit denen Menschen etwas notariell ausmachen. Auch wenn es manchmal hübscher verpackt ist, besser kaschiert oder individueller aussieht. Also anders als hier.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" title="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" alt="Weblotse" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>Kleines Verwalter-Latinum: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2011/03/114511/">Jetzt nur noch die Unterschriften und -zack- ist der Vertrag unwirksam!</a></li>
</ul>
<p><span style="color: #888888;">(EP)</span></p>
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		<title>1085-11 &#8211; Verwaltervertrag: Besser ist mit, manchmal nicht schlecht ohne&#8230;. Yin und Yang im Leben eines Wohnungseigentümers</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 20:28:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit den Verträgen ist das so eine Sache. Und wie die Überschrift bereits besagt, kommt es drauf an. Grundsätzlich kann man Wohnungseigentümern empfehlen, &#8222;immer mit Vertrag&#8220; Verwalter an sich zu binden. Nur sollten die Fesseln im Zweifel nicht allzu eng sein. Denn sonst hat der Verwalter einen im Würgegriff. Man bekommt keine Luft mehr. Luft ... <a title="1085-11 &#8211; Verwaltervertrag: Besser ist mit, manchmal nicht schlecht ohne&#8230;. Yin und Yang im Leben eines Wohnungseigentümers" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/142911/" aria-label="Mehr Informationen über 1085-11 &#8211; Verwaltervertrag: Besser ist mit, manchmal nicht schlecht ohne&#8230;. Yin und Yang im Leben eines Wohnungseigentümers">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-10609" title="_banner.Verwaltervertrag" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/09/banner.Verwaltervertrag.jpg" alt="" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/09/banner.Verwaltervertrag.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/09/banner.Verwaltervertrag-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<p><strong>Mit den Verträgen ist das so eine Sache</strong>. Und wie die Überschrift bereits besagt, kommt es drauf an.</p>
<p><strong>Grundsätzlich kann man Wohnungseigentümern empfehlen</strong>, &#8222;immer mit Vertrag&#8220; Verwalter an sich zu binden. Nur sollten die Fesseln im Zweifel nicht allzu eng sein. Denn sonst hat der Verwalter einen im Würgegriff. Man bekommt keine Luft mehr. Luft zum Atmen. Warum ist es sinnvoll, einen schriftlichen Verwaltervertrag auszuhandeln? Kurz gesagt, ist das WoEigG (Wohnungseigentumsgesetz) ein &#8222;Gestaltungsrecht&#8220;, ein ziemlich kurzes Gesetz. Das Nähere regelt die Rechtsprechung. Die ist übrigens vergleichsweise ausführlich, um nicht zu sagen ausufernd. Der neue Verwalter sollte mit einem schriftlichen Vertrag an konkrete Rechte und Pflichten gebunden werden, die einzuhalten möglich ist, aber auch verpflichtend. Wenn es mit dem Verwalter aber nicht klappt, sollte der Vertrag auch regeln, wie man ihn wieder los wird. Oder umgekehrt: Manchmal will ja auch der Verwalter die Wohnungseigentümer wieder loswerden. Irgendwie passen die Parteien nicht zueinander? <strong>Na dann, höchste Zeit</strong>.</p>
<p><span id="more-11155"></span></p>
<p style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-5539" title="_seitentrenner Flugzeug" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif" alt="_seitentrenner Flugzeug" width="43" height="15" /></p>
<figure id="attachment_11156" aria-describedby="caption-attachment-11156" style="width: 440px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/11/DSC02983_Verwaltervertrag.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-11156  " title="Verwaltervertrag (wg. Datenschutz bearbeitet)" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/11/DSC02983_Verwaltervertrag.jpg" alt="Verwaltervertrag (wg. Datenschutz bearbeitet)" width="450" height="664" /></a><figcaption id="caption-attachment-11156" class="wp-caption-text">Verwaltervertrag (wg. Datenschutz bearbeitet)</figcaption></figure>
<p><strong>Fachleute empfehlen eindeutig</strong>, einen Verwaltervertrag in Schriftform abzuschließen. Die Gemeinschaft der Eigentümer muss allerdings beschließen, wer das tun darf und wie der Weg dorthin konkret auszusehen hätte. Das ist allerdings hier nicht Schwerpunkt dieses Artikels.</p>
<p><strong>So ein Verwaltervertrag</strong> setzt oben auf das WoEigG noch einen drauf. Konkrete dienstvertragliche Regelungen, die das Innenverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter betreffen, werden somit rechtssicher (hoffentlich!) ausgestaltet. Beginn (und Ende) der Verwaltertätigkeit finden ihren Niederschlag, Haupt- und Nebenpflichten des Verwalters und der Eigentümer, die Höhe des Honorars (vermutl. vor der Bestellung nach dem WoEigG schon Gegenstand eines Angebots),  die rechtlichen Grundlagen der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) sowie die Möglichkeiten, das Dienstverhältnis des Verwalters mit einer Kündigung (wie genau ist eine Kündigung eigentlich möglich?) zu beendigen, <strong>finden idealerweise ihre Regelung</strong>.</p>
<blockquote><p>Merke: Das WoEigG und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) laufen in unterschiedlichen Sandbahnen. Wer beides nicht miteinander harmonisiert, riskiert, wenn es darauf ankommt gefährliche Formfehler und rechtliche Zitterpartien. Deshalb sollte der Grundsatz eines schriftlichen Verwaltervertrages für Wohnungseigentum sein, die Vorschriften miteinander anzugleichen und zu harmonieren. So entgeht man gefährlichen Regelungslücken bzw. -widersprüchen.</p></blockquote>
<p><strong>Wo man nichts regelt</strong>, gilt grob das WoEigG (Wohnungseigentumsgesetz). Wo man aber regelt, dass der Verwalter nach WoEigG (so genannte &#8222;organschaftliche Bestellung&#8220;) bestellt wird und im Übrigen &#8222;über die Einzelheiten der wechselseitigen Rechte und Pflichten&#8220; ein schriftlicher Verwaltervertrag abzuschließen ist, besteht immerhin die Möglichkeit einer konstruktiven, massiven und günstigen Einflussnahme auf eine positive Entwicklung der Tätigkeit. Wichtig erscheint uns zu regeln, wie die Kündigung möglich ist. Regelt man beispielsweise: &#8222;Die Wohnungseigentümer und der Verwalter sind berechtigt, das Dienstverhältnis per einfachem Mehrheitsbeschluss bzw. durch eingeschriebenen Brief an den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats zu kündigen&#8220;, <strong>so ist das schon mal was konkretes</strong>.</p>
<p><strong>Hinzu sollte eine &#8222;auskömmliche&#8220; und vernünftige Kündigungsfrist kommen</strong>. Ist das Geschäftsjahr der WEG das Kalenderjahr, so findet eine Beendigung der Verwaltung zweckmäßigerweise zum Kalenderjahresende statt. Denn dies schließt die Pflicht des ausscheidenden Verwalters ein, bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres eine schriftliche Rechnungslegung vorzunehmen. Die Abrechnung dieses Jahres muss nämlich nach vorherrschender, einheitlicher und gefestigter Rechtsprechung der neue Verwalter erledigen. Der braucht dafür natürlich vernünftige Unterlagen. Ein Schnitt zum Jahreswechsel erleichtert also vieles<strong> für einen notwendigen Neubeginn</strong>.</p>
<p><strong>Was aber ist eine vernünftige Kündigungsfrist</strong>? Nach unserer Auffassung ist wegen des Langfristcharakters der WEG-Verwaltertätigkeit und der Tatsache, dass Wohnungseigentümergemeinschaften eine &#8222;träge Masse Mensch&#8220; mit langsamen Handlungssträngen darstellen, eine nicht allzu kurze Kündigungsfrist zu wählen. Damit täte sich die WEG keinen Gefallen. Empfehlenswert finden wir &#8222;6 Monate zum Kalenderjahresschluss&#8220;.</p>
<p><strong>In der Praxis ist das nur dann schlecht</strong>, wenn die Arbeitsleistung des Verwalters Ende August des Jahres drastisch einbricht und <strong>letztlich sogar zusammenbricht</strong>. </p>
<p><strong>Um es klar zu sagen</strong>: Dieser Artikel handelt nicht von der Frage, wie werde ich einen untätigen Verwalter -ggf. fristlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist- wieder los?</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Eine rechtsphilosophische Haltung zum Nachdenken:</strong></span></p>
<p><strong>Wäre die Bestellung eines Verwalters frei von Zwang</strong> (ist sie nicht!) und Zusammenarbeit allein von wechselseitiger Zufriedenheit abhängig, müsste niemand sich an Verträge halten, diese so gestalten, dass der Ausstieg aus ihnen erschwert würde. Alles basierte auf Freiwilligkeit als höchstem Rechtsgut. Also würde man Klauseln aufnehmen und paraphieren, die inhaltlich erleichtern, sich voneinander zu trennen, wenn man mit dem Anderen nicht mehr zufrieden ist. <strong>Wäre das nicht letztlich erstrebenswert</strong>?</p>
<p><strong>Man kann einem Verwalter auch Klauseln vorschlagen</strong>, die den eigenen Abgang erleichtern. Beispielsweise, um nur mal eine zu nennen:</p>
<ul>
<li>Für jeden Fall der vorzeitigen Abberufung verzichten die Verwalter auf ein eigenes gerichtliches Anfechtungsrecht. Oder:</li>
<li>Die Kündigung des Verwalters ist formwirksam jederzeit mit einfachem Mehrheitsbeschluss zulässig.</li>
</ul>
<p><strong>Es gibt noch viele andere Beispiele</strong>. Ein Artikel wie dieser kann hier jedoch nicht erschöpfend weiter vertiefen. <strong>Einfach mal drüber nachdenken</strong>.</p>
<p>Wird fortgesetzt, bei Gelegenheit.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" title="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" alt="Weblotse" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>Verwalterlatein: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2011/11/142611/">In der Großgörschenstr. werden jetzt alle Stockwerksdecken aufgerissen</a></li>
<li>Bürowissen: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2011/09/138011/">Der Testanruf, der erreichbare Verwalter, zu viel und zu wenig Informationen bei der Verwaltersuche</a></li>
<li>Verwaltervertrag: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2011/09/136911/">Schuld war nur der Bossa Nova! Von den &#8222;7 Sünden&#8220; eines Verwalters</a></li>
<li>Von Cato dem Älteren können wir lernen: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2009/10/von-cato-dem-alteren-konnen-wir-lernen/">über Verwalterverträge und wann man sie abschließt</a></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>419-10 &#8211; Hat man oder hat mich nicht: Gesichtspunkte, auch und insbesondere ggü. der TELEKOM!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 14:14:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Vertragsgestaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[Und dann war da noch die TELEKOM, die uns eine Auftragsbestätigung schickt. Für den Neuanschluss eines Telefons mit Internet und allem drum und dran. Das Problem nur: niemand hatte die Absicht, einen Telefonanschluss zu errichten. Der Auftrag datiert vom 19.03.2010, sagt die TELEKOM. Bei Anruf stellt sich raus: Einen solchen Auftrag gibt es nicht.   ... <a title="419-10 &#8211; Hat man oder hat mich nicht: Gesichtspunkte, auch und insbesondere ggü. der TELEKOM!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/7632010/" aria-label="Mehr Informationen über 419-10 &#8211; Hat man oder hat mich nicht: Gesichtspunkte, auch und insbesondere ggü. der TELEKOM!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-6327" title="Hat man oder hat man nicht: gesichtspunkte im Glas" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/03/bannner.gesichtspunkte.Gla_.jpg" alt="Hat man oder hat man nicht: gesichtspunkte im Glas" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/03/bannner.gesichtspunkte.Gla_.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/03/bannner.gesichtspunkte.Gla_-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<p><strong>Und dann</strong> war da noch die TELEKOM, die uns eine Auftragsbestätigung schickt. Für den Neuanschluss eines Telefons mit Internet und allem drum und dran. Das Problem nur: niemand hatte die Absicht, einen Telefonanschluss zu errichten. Der Auftrag datiert vom 19.03.2010, sagt die TELEKOM. Bei Anruf stellt sich raus: <strong>Einen solchen Auftrag gibt es nicht</strong>.</p>
<p><span id="more-6326"></span></p>
<p style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-5539 aligncenter" title="_seitentrenner Flugzeug" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif" alt="_seitentrenner Flugzeug" width="71" height="25" /></p>
<p> </p>
<p><strong>Gefährlich, gefährlich</strong>: da kommt Papier rein, alles wird automatisch abgebucht und hinterher ist der Kunde schuld, er hat schließlich nicht widersprochen. Hat er aber doch: bei Frau Seissler, Callcenter der TELEKOM, sie storniert das jetzt, wollte nicht sagen, ob eine Verwechslung vorliegt. Müssen wir also weiter aufpassen. Bis ganz, ganz sicher ist, dass nichts mehr kommt. Sonst kommt&#8217;s: und zwar dicke.</p>
<p><strong>Auch wenn</strong> alles klar besprochen ist: Das macht man besser doppelt. Hält besser. Und wird eventuell zweimal nicht vergessen! <strong>Gute Idee</strong>!</p>
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