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	<title>#HaushaltsnaheDienstleistungen &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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	<description>Wohnen, Existieren, Überleben in the #Morefamilyhouse ;-)</description>
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	<title>#HaushaltsnaheDienstleistungen &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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		<title>1668-14 &#8211; Positionen: Zum § 35a EStG und praktischem Firlefanz, Bierdeckeln und dem Sinn des Lebens, von #Ulision und #Kollision</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/198014-positionen-zum-%c2%a7-35a-estg-und-praktischem-firlefanz-bierdeckeln-und-dem-sinn-des-lebens-von-ulision-und-kollission/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2014 15:55:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[§ 35a EStG]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Dienstleister im Fokus einer gerechten, fiskalischen Verteilungswirklichkeit: Von den unsinnigsten aller anzunehmenden Bearbeitungsnotwendigkeiten gehört das richtige, angeblich sachgerechte Erklären von Steuern zu den ganz großen Ausnahmen vom Sinn des Lebens. Der Systemumsturz hat am 31.12. begonnen und wurde dies Jahr in Riesenschritten vollzogen. Denn Brüssel macht uns alle so glücklich. SEPA, jeder hat schon ... <a title="1668-14 &#8211; Positionen: Zum § 35a EStG und praktischem Firlefanz, Bierdeckeln und dem Sinn des Lebens, von #Ulision und #Kollision" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/198014-positionen-zum-%c2%a7-35a-estg-und-praktischem-firlefanz-bierdeckeln-und-dem-sinn-des-lebens-von-ulision-und-kollission/" aria-label="Mehr Informationen über 1668-14 &#8211; Positionen: Zum § 35a EStG und praktischem Firlefanz, Bierdeckeln und dem Sinn des Lebens, von #Ulision und #Kollision">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-378" alt="Positionen" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg" width="80" height="15" /></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-15710" alt="Steuern_uns_Steuern_Banner" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/03/Steuern_uns_Steuern_Banner.jpg" width="650" height="379" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/03/Steuern_uns_Steuern_Banner.jpg 650w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/03/Steuern_uns_Steuern_Banner-300x174.jpg 300w" sizes="(max-width: 650px) 100vw, 650px" /></p>
<blockquote><p>Der Dienstleister im Fokus einer gerechten, fiskalischen Verteilungswirklichkeit: Von den unsinnigsten aller anzunehmenden Bearbeitungsnotwendigkeiten gehört das richtige, angeblich sachgerechte Erklären von Steuern zu den ganz großen Ausnahmen vom Sinn des Lebens.</p></blockquote>
<p>Der Systemumsturz hat am 31.12. begonnen und wurde dies Jahr in Riesenschritten vollzogen. Denn Brüssel macht uns alle so glücklich. SEPA, jeder hat schon viel Post bekommen. Wir auch.</p>
<p>Wir denken über das nach, was wir tun. Eine Hausreinigungsfirma weist für Hausreinigung und Hauswartung in den Rechnungen Lohnkosten und Fahrtkosten nach § 35a EStG aus. Das ist nichts Neues. Das genauere Hinterfragen ergibt eine Überraschung, über die man erst mal nachdenkt, wie über bittere Pillen.</p>
<p><span id="more-15709"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-6279" alt="UW_Flaschenbiergeschaeft" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/03/UW_Flaschenbiergeschaeft.jpg" width="450" height="288" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/03/UW_Flaschenbiergeschaeft.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/03/UW_Flaschenbiergeschaeft-300x192.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>In vielen anderen Themen gibt es Maßgeblichkeitsgrenzen und Abwägungsgrenzen, Einkommens- und Progressionsstufen. Wann aber fängt es an, Blödsinn zu werden, sich mit dem Thema des § 35a EStG auseinanderzusetzen? Wo liegt hier die Maßgeblichkeitsgrenze? #Antworten gesucht</p></blockquote>
<p>Als hätte in den Vorjahren niemand nachgedacht, fällt uns folgendes auf.</p>
<p>Die Hausreinigung ist der Kostenbetrag Eins, der in Rechnung gestellt wird. Die genauere Recherche ergibt, dass die Reinigungsfirma kalkuliert hat und unterstellt, dass von diesen Kosten 99,44% Lohnkosten und 0,66% Materialkosten sind.</p>
<blockquote><p><strong>Ulision und Kollision:</strong> Es ist etwas anderes, ob jemand 130 Millionen Euro in die Schweiz transferiert und zockt, bis der Kanaldeckel klappert. <strong>#Ulision</strong> &#8211; Oder ob steuerehrliche Normalbürger sich mit der Frage auseinandersetzen, wo genau die Wirtschaftlichkeitsgrenze steuerlicher Gesetzgebung liegt? Was genau man zu tun verpflichtet sei, um fiskalischen Ansprüchen zu genügen bzw. was man zu unterlassen hätte, um stattdessen einen schönen Nachmittagskaffee zu trinken oder ein gutes Buch zu  lesen? <strong>#Kollision</strong></p></blockquote>
<p>Die inhaltlich in derselben Rechnung berechneten Kosten für die Hauswartung (alles was über die Hausreinigung hinaus separat noch wahrzunehmen ist) fällt mit 100% ins Gewicht. Lieschen Müller rechnet nach.</p>
<p>Wenn die Hausreinigung bspw. zwei Drittel ausmacht und die Hauswartung ein Drittel, dann liegt also der Satz von 99,44% auf Hausreinigung in einem mathematisch zu berechnenden &#8222;Gewichtel&#8220; (das sind kleine Zwerge) von -sagen wir es ruhig einfach- deutlich unter 0,66%. Sagen wir mal 0,45%, nur mal schätzungsweise.</p>
<p>Hier wird deutlich, dass der Gesetzgeber an manchen Stellen gutes bezweckt, im Interesse der Steuerehrlichkeit aber regelrecht &#8222;mit dem Klammerbeutel&#8220; gepudert ist, wenn man nachrechnet.</p>
<figure id="attachment_4317" aria-describedby="caption-attachment-4317" style="width: 290px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-4317" alt="Kneipe - Stampe - Bierlokal" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/12/00_Kneipe.jpg" width="300" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/12/00_Kneipe.jpg 300w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/12/00_Kneipe-150x150.jpg 150w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-4317" class="wp-caption-text">Kneipe &#8211; Stampe &#8211; Bierlokal</figcaption></figure>
<p>Das Beispiel rechnet sich so:</p>
<p>Hausreinigung pro Jahr (Beispiel)   5.000,- EUR (davon sind 0,66% = 33,- EUR) Materialkosten</p>
<p>Hauswartung pro Jahr (Beispiel)  2.500,- EUR (0,- EUR Materialkosten)</p>
<p>oder 0,45% von 7.500,-, das machte 33,75 EUR.</p>
<p>Wer wegen dieser Zahlen eine &#8222;Vereinfachungsregel&#8220; anwendet, die es offenbar noch nicht gibt, errechnet eine steuerliche Ungerechtigkeit bei &#8222;Vereinfachung&#8220;, indem er auf 33,75 EUR (zu Unrecht) 20% als Steuervorteil einheimst, das sind betragsmäßig 6,75 EUR für ein Jahr. Dies ist der Betrag, der in der Verwaltung eines Mehrfamilienhauses durch vollen Ansatz der Hausreinigungs- und Hauswartungskosten zu viel beim Finanzamt geltend gemacht wird. Wenn in einem Haus mit 30 Wohnungen 6,75 auf ca. 1.500 m² Wohnfläche verteilt werden und eine Durchschnittswohnung ca. 75 m² hat, errechnet sich hierbei ein Steuervorteil von 0,3375 € für diese Wohnung.</p>
<p>Der Steuerpflichtige hat einen Steuervorteil von 0,3375 € auf Wischmop, Politur, Meister Proper und Spüli fürs Wischwasser eingestrichen.</p>
<p>Normal ist das nicht. Das Wort #Ulision gab es bis gerade eben noch nicht. Es wurde von mir neu in den deutschen Sprachschatz eingeführt. Man kann es auch als Kofferwort begreifen aus einem CD-Titel hergeleitet, der heißt: &#8222;Use Your Illusion.&#8220; Auf diese Weise wäre das Wort auch weg vom Hoeneß. Die genaue Definition findet man sicher bald in der deutschen Wikipedia. Oder auch nicht.</p>
<p>Aber es ist steuergerecht, mit jedem Cent zu rechnen, centgenau. Während der Hoeneß &#8230;.. Kranke Republik.</p>
<p>Friedrich Merz (CDU) beschwor die Bierdeckel-Steuererklärung. <strong>Prost.</strong></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" alt="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>Download: <a title="externer Link" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/03/2014-01-10-BMF-Paragraf-35a.pdf" target="_blank">Das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 10. Januar 2014</a></li>
</ul>
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		<title>1478-13 &#8211; Positionen: Der § 35a EStG wirkt wie ein sinnleerer Vorschriftenfaschismus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2013 12:55:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#BerlinUndSeineBezirke]]></category>
		<category><![CDATA[#Positionslicht]]></category>
		<category><![CDATA[Wilmersdorf]]></category>
		<category><![CDATA[#HaushaltsnaheDienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arge Heizkostenverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkerleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[steuerliche Absetzbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[§ 35a EStG.]]></category>
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					<description><![CDATA[Talking about Nähkästchen: Nennt man das &#8222;Vorschriftenfaschismus?&#8220; Oder &#8222;Rigorismus&#8220;? Egal, wie man es richtigerweise nennt, es ist ein sich verselbständigender Staatsapparat mit übelsten Auswirkungen auf die Gesamtwettbewerbsfähigkeit der Gesamtnation Deutschland. Und es geht: um nichts&#8230;., wie ein paar Beispiele aus der Praxis belegen. In Zeiten ausufernder Steuervorschriften liegt die Frage von Steuervorteilen im Ermessen des ... <a title="1478-13 &#8211; Positionen: Der § 35a EStG wirkt wie ein sinnleerer Vorschriftenfaschismus" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/179013-positionen-der-%c2%a7-35a-estg-wirkt-wie-ein-sinnleerer-vorschriftenfaschismus/" aria-label="Mehr Informationen über 1478-13 &#8211; Positionen: Der § 35a EStG wirkt wie ein sinnleerer Vorschriftenfaschismus">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-378" alt="Positionen" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg" width="80" height="15" /></p>
<figure id="attachment_11808" aria-describedby="caption-attachment-11808" style="width: 630px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-large wp-image-11808" alt="Austrittserklärung für´s Finanzamt" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/01/12.01.24_Finanzamt-Austritt-723x1024.jpg" width="640" height="906" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/01/12.01.24_Finanzamt-Austritt-723x1024.jpg 723w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/01/12.01.24_Finanzamt-Austritt-212x300.jpg 212w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/01/12.01.24_Finanzamt-Austritt.jpg 1653w" sizes="auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption id="caption-attachment-11808" class="wp-caption-text">Austrittserklärung für´s Finanzamt</figcaption></figure>
<blockquote><p>Talking about Nähkästchen: Nennt man das &#8222;Vorschriftenfaschismus?&#8220; Oder &#8222;Rigorismus&#8220;? Egal, wie man es richtigerweise nennt, es ist ein sich verselbständigender Staatsapparat mit übelsten Auswirkungen auf die Gesamtwettbewerbsfähigkeit der Gesamtnation Deutschland. Und es geht: um nichts&#8230;., wie ein paar Beispiele aus der Praxis belegen.</p></blockquote>
<p><strong>In Zeiten ausufernder Steuervorschriften liegt die Frage von Steuervorteilen im Ermessen des Betrachters. Er wendet die Vorschriften an, um den steuerlichen Nutzen zu ziehen. Eine ganz andere Position wäre es, sich dem Vorschriftenwahn gänzlich zu verweigern. Das geht aber nicht. Wenigstens im Dienstleistungsbereich &#8222;Hausverwaltung&#8220; sind wir seit längerem mit der Erfassung &#8222;Haushaltsnaher Dienstleistungen&#8220; und &#8222;Handwerkerleistungen&#8220; gestraft. Let´s talk about us: Und all die Anderen, die uns als Auftraggeber zu ertragen haben.</strong></p>
<p>Rechtsgrundlage hierfür ist § 35a EStG. Ursprünglich als &#8222;Konjunkturlokomotive&#8220; und zur &#8222;Bekämpfung von Schwarzarbeit&#8220; gedacht, wird die jahrelange Anwendung dieser Vorschriften nicht den wirklichen Lebenssachverhalten gerecht, die der Besitz von eigengenutztem Wohnungseigentum in sich trägt. Ein paar Beispiele aus der Praxis belegen, dass die Anwendung dieser Vorschrift bei Lichte betrachtet &#8222;vollkommen irre&#8220; ist und in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.</p>
<p><span id="more-14429"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<figure id="attachment_5570" aria-describedby="caption-attachment-5570" style="width: 558px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-5570" alt="Yin und Yang sind gesichtspunkte" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/yin.yang_.jpg" width="568" height="573" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/yin.yang_.jpg 568w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/yin.yang_-150x150.jpg 150w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/yin.yang_-297x300.jpg 297w" sizes="auto, (max-width: 568px) 100vw, 568px" /><figcaption id="caption-attachment-5570" class="wp-caption-text">Yin und Yang sind gesichtspunkte</figcaption></figure>
<blockquote><p>Die Anwendung der Frage, ob etwas nach § 35a EStG steuerlich absetzbar ist oder nicht, ist wie eine wabernde Knetmasse. Die Arbeitsgemeinschaft Heizkostenverteilung sieht sich bereits veranlasst, zu solchen Problemfeldern Rundschreiben herauszugeben, die sich wie ein Yin &amp; Yang gesetzgeberischer Beliebigkeit lesen. Wie wäre denn eigentlich folgendes Steuersparmodell: Steuern massiv runter, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ebenfalls, weniger Verwaltungskosten, weniger Steueraufkommen, mehr Lebensqualität. Halleluja.</p></blockquote>
<p>Die Fa. Putzteufel Haus- und Grundstücksbetreuung (* Name geändert) führt im April die Glasreinigung gegen Rechnungslegung gesondert durch.  Sie putzt die Glasfenster in drei Aufgängen. Zwei davon gehören zu einem gesonderten Bauteil, das dritte Bauteil ist getrennt abzurechnen. Das ist richtig gedacht so, in Berlin-Wilmersdorf, weil die Errichter dieser Wohnanlage beschlossen, dass die beiden Bauteile ihre Kosten selbst ermitteln und als Untergruppen -getrennt- abrechnen.</p>
<p>Der Rechnungsbetrag beträgt 360,- EUR (gerundet), davon entfallen 171,- EUR auf den einen Bauteil und 189,- EUR auf den anderen Bauteil. Summarisch berichtet die Rechnung, dass in dem Rechnungsbetrag (für drei Aufgänge) Materialkosten von 2,05 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) enthalten sind. Nachgefragt, knallhart.</p>
<p>Wie kann das sein? Die Prokuristin der Firma telefoniert mit uns. Wir kommen in die eine oder andere, weitere Fragestellung. Deutlich wird: Ja, es gibt ganze &#8222;Tabellenwerke&#8220; (wie in EXCEL), übersichtlich geschnürt. Sie sagt:</p>
<blockquote><p>Jaja, es macht schon einen Unterschied, ob wir eine Hausreinigung durchführen oder die Tiefgarage mit Sägespänen ausfegen. Ob wir eine Glasreinigung durchführen oder die (materialkostenintensive) Grundeinpflege eines Natursteinfußbodens verrichten. Für alles gibt es %-Sätze, die auf Erfahrungen basieren. Wir haben viel geredet mit den Hausverwaltern, unseren Kunden, so ist das.</p></blockquote>
<p>Weil das die Firma wenig bis gar nicht interessieren muss, hat nun der Hausverwalter vorliegend die interessante, weiterführende Aufgabe, 2,05 EUR (siehe oben) auf zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Hinzu kommt, dass dieser Ermittlungstatbestand zur Errechnung von zwei extra auszuweisenden Lohnkostenanteilen (nur die sind steuerlich absetzbar) führt. Das bedeutet, dass diese Rechnung über 350,- EUR noch einmal vollkommen neu aufgeteilt werden muss, und das wegen 2,05 EUR (brutto). Ein totaler Unsinn. Wer bezahlt das? Richtig, der Verbraucher: Der Verwaltungskostenanteil (Idee: Den bitte künftig extra ausweisen!) steigt beträchtlich. Ach, falsch: Diese Kröte hat der Grundstücksverwalter geschluckt und gesagt, ich bin ein guter Dienstleister: Wir machen das alles für Euch, liebe Kunden. Was wir dafür extra bekommen? Gar nichts. Vielleicht ist ja das Prinzip geschäftlicher Blödheit, es nicht extra vergüten lassen zu wollen?</p>
<p>Zweites Beispiel:</p>
<p>Die Fa. Brandschutztechnik Amsel (* Name geändert) stellt die Wartung für selbiges Objekt mit einem Betrag von insgesamt 227,- EUR (gerundet) in Rechnung. Erfahrungsgemäß, so berichtet eine weitere Rechnung, sind die Materialkosten schon jetzt Gegenstand einer getrennten, gesonderten Rechnung. Danke, lieber Bundesgesetzgeber, auch dafür.</p>
<blockquote><p>Vorschriftenwahn beim Otto-Versand Hamburg: Bestell mal als Firma einen USB-Stick auf der Website von otto.de. Der kommt von &#8222;olano&#8220;. Einen Firmenaccount anlegen: Geht nicht. Privatkundengeschäft. Kein Problem, sagt Otto. Bestell als Privatperson und schick die Rechnung zurück. Kommt dann mit Firmenadresse neu. Das Problem: olano ist &#8222;Shop in Shop&#8220; bei Otto gehostet. Nach Einsendung der Rechnung kommt zurück: Das geht nicht, das ist gegen die Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und dann, in Textbausteinform: Rhabarber rhabarber rhabarber. Es geht um 60,- EUR für einen USB-Stick und die Frage, wie geht man mit Kunden um? Otto wird diesen Kommentar sicherlich demnächst zurückweisen. Das sei alles sehr golano. Wir warten&#8230; und empfehlen bei Gelegenheit auf einem Empfehlungsportal, was wir empfehlen zu empfehlen (darüber und hier bei der Stiftung Warentest <a title="externer Link" href="http://www.test.de/Empfehlungsportale-im-Internet-Digitale-Mundpropaganda-4210539-0/" target="_blank">ein Feature</a>) &#8211; Die obige Firma ist sicherheitshalber nicht verlinkt.</p></blockquote>
<p>Nein, der Rechnungsbetrag ist auch nicht einfach durch drei (Stück) Rauchwarnanlagen zu teilen, denn jeder Preis ist anders. Die Erstanlage ist teurer (117,81 EUR), die Folgeanlagen billiger (je 54,74 EUR) und schon geht es nicht mehr &#8222;durch drei&#8220;. Wenigstens ist das jetzt sauber, nachdem es beanstandet und aufgeklärt wurde. Der Irrsinn birgt auch eine zutiefst gerechtigkeitskritische Verteilungsdebatte. Ist es fair und richtig, die Kosten bei Erreichung von &#8222;profitablen Vorteilen&#8220; wie diesen für die Folgeanlagen nicht um den Faktor des erreichbaren Preisvorteils hochzurechnen und lastenanteilig zu verteilen? Dem Berichterstatter wird schon wieder schlecht.</p>
<p>Die Brandschutztechnikfirma braucht sechs Wochen, um die bereits am Anfang klar und deutlich herausgestellte Anforderung zu beantworten, die Rechnung liegt unbezahlt herum. Das ist weder gut für die Firma, noch für den Leumund des Kunden, einer Wohnungseigentümergemeinschaft. &#8222;Die zahlen unsere Rechnungen nicht.&#8220; Im Grunde ist das unmöglich, das anders zu handhaben, als genauso. Würde man Rechnungen wie diese bei unklarer Gesamtgemengelage einfach bezahlen, aber die Klärung &#8222;inhaltlich vertagen&#8220;, würde die WEG ihre Jahresabrechnung niemals bekommen. Denn die hier anzuwendende Lebensvorschrift sagt uns: &#8222;Irgendwas ist immer&#8220; und weswegen eine Abrechnung nicht mehr fristgerecht herausgehen konnte? Nun ja, jedenfalls nicht, weil Friedrich Merz (CDU) sich erfolgreich durchsetzen konnte, als er vorschlug, die Steuererklärung künftig vom Bierdeckel abhängig zu machen. Merz wurde einfach woanders hingeschoben.</p>
<p>Und dann, viel schlimmer, die Materialkostenrechnung der Fa. Brandschutztechnik. In Rechnung gestellt werden ein paar Hochleistungsakkus mit dem Betrag von 71,- EUR.  Da diese Frage (der separaten Rechnung) von der Fa. Brandschutztechnik gar nicht beantwortet wurde, obwohl sie als Frage gestellt wurde, ergeht nun eine weitere Email, diesmal aus der Buchhaltung der Hausverwaltung. Der Inhalt dieser Email betrifft einen Gegenwert von 71,- EUR und liest sich &#8222;komplett irre&#8220;, Zitat:</p>
<blockquote><p>Die Beträge sind der Höhe nach lächerlich und der Bearbeitungsaufwand aufgrund von Nachfragen steht in keinem Verhältnis dazu. Danke, lieber Bundesgesetzgeber. Ihre Antwort beantwortet die Frage der Wartungsleistung (Lohn) eindeutig, ja, danke, gut.</p>
<p>Ihre Antwort beantwortet nicht die bei Ihnen gängige Praxis, Material gesondert abzurechnen, denn da ist die Aufteilung nicht erfolgt. Eventuell ist das auch gar nicht erforderlich, wozu Ihre Angaben aber nicht ausreichen, das zu beurteilen. Haben Sie ein Doppelpack Hochleistungsakkus (wie bei Loriot!) auf Vorrat besorgt und eingebaut, aber in welche Anlage denn? Oder in alle drei? Oder nur in zwei, eins davon im Altbau (getrennt) und eins davon im Neubau (getrennt), während aber das dritte Teil gar nicht behandelt wurde. Verstehen Sie das Problem?</p>
<p>Es ist absolut irre, und hier spielt eine Rolle, dass Sie Rechnungen für Altbau und Neubau getrennt erstellen sollen, weil die Teilungserklärung der Anlage dies so verlangt.</p>
<p>Das Problembewusstsein ist sicherlich geweckt. Oder<br />
wir werden jetzt für irre erklärt. Bleibt aber die<br />
Frage: Wohin mit den Akkus? Ich bitte um schnellen<br />
Zuruf.</p></blockquote>
<p>An Tagen wie diesen reißt einem schnell mal der Geduldsfaden. Allerdings wird von diesem Blog auch niemandem verraten werden, wie diese Probleme gelöst wurden.  Allein die Folgefragen, die sich aus diesen lächerlichen Geschäftsvorfällen ergeben können, sind mannigfaltig: Sie reichen tatsächlich bis zur Frage, ob ein Steuerstrafverfahren eröffnet werden könnte, wenn übliche Sorgfaltspflichten Steuerpflichtiger wegen Marginalbeträgen vernachlässigt wurden?</p>
<blockquote><p>Von welcher Seite aus man dies alles auch betrachtet. Da trifft doch der Spruch: Normal ist das nicht.</p></blockquote>
<p>Doch das ist keine andere Geschichte. Prost Mahlzeit, Bundesgesetzgeber. Nur so kommt man zu nichts. Verzeihung: Dies Thema umfassend zu erschöpfen, bietet das Internet gerade nicht genug Platz. Denn es wäre eine gezielte Problemdiversifikation vonnöten und was, wenn wir das Internet zu voll schreiben? Schließlich findet dann ja vor lauter Texten niemand mehr die wirklichen Probleme. Oder man müsste die Vorschriften einfach töten. Auch so eine Idee.</p>
<p>&nbsp;</p>
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