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	<title>Gemeinschaftseigentum &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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	<title>Gemeinschaftseigentum &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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		<title>1661-14 &#8211; BGH: Die Entscheidung V ZR 57/12 vom 26.10.12 #Lesezeichen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2014 19:42:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Leitsatz der Entscheidung WEG § 5 Abs. 1, Abs. 2 a) Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968 V ZB ... <a title="1661-14 &#8211; BGH: Die Entscheidung V ZR 57/12 vom 26.10.12 #Lesezeichen" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/197314-bgh-die-entscheidung-v-zr-5712-vom-26-10-12-lesezeichen/" aria-label="Mehr Informationen über 1661-14 &#8211; BGH: Die Entscheidung V ZR 57/12 vom 26.10.12 #Lesezeichen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_3895" aria-describedby="caption-attachment-3895" style="width: 452px" class="wp-caption alignnone"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-3895 " alt="Bundesgerichtshof" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss.jpg" width="462" height="366" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss.jpg 462w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss-300x237.jpg 300w" sizes="(max-width: 462px) 100vw, 462px" /><figcaption id="caption-attachment-3895" class="wp-caption-text">Bundesgerichtshof</figcaption></figure>
<p>Leitsatz der Entscheidung</p>
<p>WEG § 5 Abs. 1, Abs. 2</p>
<p>a) Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968 V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).</p>
<p>b) Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 V ZR 176/10, NJW 2011, 2958).</p>
<p>BGH, Urteil vom 26. Oktober 2012 &#8211; V ZR 57/12 &#8211; LG Berlin<br />
AG Schöneberg</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-916" alt="pdf download" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/01/icon_pdf.gif" width="50" height="50" />  <a title="pdf-Dokument downloaden!" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/03/v_zr__57-12.pdf" target="_blank">Vollständiger Wortlaut</a> (download)</p>
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		<title>1241-12 &#8211; Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof im Beschluss &#8222;V ZR 174/11&#8220; vom 11. Mär 2012 #Außenfenstererneuerung (Kostenfolgen)</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/158412/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jul 2012 09:22:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. BGH, Urteil vom 2. März 2012 ... <a title="1241-12 &#8211; Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof im Beschluss &#8222;V ZR 174/11&#8220; vom 11. Mär 2012 #Außenfenstererneuerung (Kostenfolgen)" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/158412/" aria-label="Mehr Informationen über 1241-12 &#8211; Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof im Beschluss &#8222;V ZR 174/11&#8220; vom 11. Mär 2012 #Außenfenstererneuerung (Kostenfolgen)">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_3895-2" aria-describedby="caption-attachment-3895-2" style="width: 452px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-3895" title="Bundesgerichtshof" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss.jpg" alt="" width="462" height="366" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss.jpg 462w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss-300x237.jpg 300w" sizes="(max-width: 462px) 100vw, 462px" /><figcaption id="caption-attachment-3895-2" class="wp-caption-text">Bundesgerichtshof</figcaption></figure>
<blockquote><p>WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. BGH, Urteil vom 2. März 2012 &#8211; V ZR 174/11 &#8211; LG München I AG München</p></blockquote>
<p>In der obigen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Zuständigkeiten-Zuweisung hinsichtlich von Außenfenstern im gängigen, streitüblichen Abgrenzungs<a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Tintin" target="_blank">tintin</a> von Wohnungseigentümern, Verwalter und Verwaltungsbeiräten eingemischt und für eine weitere Klarstellung gesorgt. Die Entscheidung haben wir aus eigenem, bedarfsgerechten Anlass durchgearbeitet und teilen dieses relevanterweise mit den Wohnungseigentümern der Welt, hier. Getreu dem niemals angewendeten Verwaltungssatz: <a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Divide_et_impera" target="_blank">Divide et impere</a>. Teile und herrsche! Für Verwalter: <a title="externer Link" href="http://www.wer-weiss-was.de/theme143/article2002121.html" target="_blank">Kasus knaxus</a> oder: Beherrsche die Teilungserklärung! <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f642.png" alt="🙂" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p>
<p><span id="more-12672"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<figure id="attachment_7317" aria-describedby="caption-attachment-7317" style="width: 630px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/09/Foto.Podcast_Fensteranlage.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-large wp-image-7317" title="FotoPodcast: Defektes Außenfenster" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/09/Foto.Podcast_Fensteranlage-683x1024.jpg" alt="FotoPodcast: Defektes Außenfenster" width="640" height="959" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/09/Foto.Podcast_Fensteranlage-683x1024.jpg 683w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/09/Foto.Podcast_Fensteranlage-200x300.jpg 200w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/09/Foto.Podcast_Fensteranlage.jpg 801w" sizes="auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7317" class="wp-caption-text">FotoPodcast: Defektes Außenfenster</figcaption></figure>
<blockquote><p>Wer sagt, er hat schon alles erfahren, was es auf dem Gebiet der WEG-Verwaltung gibt, lügt. Denn das WEG-Recht ist nicht systemimmanent und von häufigen Fortentwicklungen betroffen.</p></blockquote>
<p>Im Klartext: Man muss seine eigene Einstellung zu Dingen alle paar Jahre grundlegend ändern. So könnte es übrigens auch mit der Behandlung von Fenstern in der WEG-Verwaltung sein. Gemeint sind nur diejenigen, die Sondereigentum der Wohnungseigentümer äußerlich abgrenzen, also Wohnungsabschlussfenster, Balkontüren und dergleichen. Gemeint sind nicht Treppenhausfenster und -türen, die unstreitig stets zum Sondereigentum gehören. Sondereigentum ist Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum instandhält der Wohnungseigentümer selbst, zur eigenen Kostenlast. Gemeinschaftseigentum instandhält die Gemeinschaft zur eigenen Kostenlast. Es sei denn, in der Teilungserklärung ist etwas anderes bestimmt. Dann spricht man von einer &#8222;Kostentragungsregelung&#8220;. Diese besagt inhaltlich, dass selbst wenn etwas sich im Gemeinschaftseigentum befindet, abweichend geregelt sein kann, dass es auf Kosten eines bestimmten Sondereigentümers instandzuhalten ist. Wobei dann aber insbesondere noch nichts zur Dispositionsfreiheit der handelnden Personen gesagt ist. Also: Kann dann der Verwalter den Auftrag erteilen und der einzelne Eigentümer muss blechen? Oder hat der betreffende Eigentümer selbst die Dispositionsfreiheit? Und die Gemeinschaft nur eine Art Notgeschäftsführungsrecht, wenn der Sondereigentümer gebotene Handlung unterlässt? Dieses vertiefen wir nachfolgend nicht.</p>
<p>Im besprochenen Fall geht es um Dachflächenfenster, deren Austausch und Begutachtung Kosten verursachte. Ein Beschluss der Gemeinschaft wurde für ungültig erklärt und</p>
<blockquote><p>Die Beklagten werden verurteilt, folgenden Maßnahmen zu zu-stimmen: Das in der Küche der Wohnung des Klägers vorhandene Dachflächenfenster und die dazugehörige Laibung sind auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft auszubauen. Es ist ein vollwertiges Wohnraumdachfenster fachgerecht mit einer standardgemäßen Isolierung einzubauen.</p></blockquote>
<p>Aus dem Tatbestand des Beschlusses zitiert:</p>
<p>&#8222;Gemäß § 6 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung hat jeder Wohnungseigentümer unter anderem die von ihm allein genutzten Gegenstände auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu pflegen, instandzuhalten und instandzusetzen. In dem räumlichen Bereich seines Sondereigentums treffen den einzelnen Wohnungseigentümer deshalb unabhängig von der Zuordnung zu dem Sonder- und Gemeinschaftseigentum bestimmte Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten, die beispielhaft genannt werden. Dazu gehören zunächst Schönheitsreparaturen einschließlich des Anstrichs der Innenseite der Fenster samt Rahmen. Weiter wird die Behebung von Glasschäden und die Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster samt Fensterrahmen und Rollläden aufgeführt. In diesem Zusammenhang heißt es, soweit dabei die Außenansicht betroffen werde, sei eine einheitliche Ausführung unabdingbar; daher sei die Erneuerung des Außenanstrichs der Fenster samt Rahmen und Rollläden Sache der Eigentümergemeinschaft.&#8220;</p>
<p>Und damit ist jetzt klar, wie der Fall hier liegt, der zur Besprechung kommt: Die Teilungserklärung &#8222;überwälzt&#8220; bestimmte Arbeiten auf den Sondereigentümer. Unterstellt, er hat diese jahrelang ordnungsgemäß ausgeführt: Ein Fenster hat erfahrungsgemäß eine kürzere Lebensdauer (ca. 20 bis 30 Jahre) als ein Haus (ca. 100 Jahre). Das hat der BGH allein in die Zuständigkeit der WEG gestellt. Wenn auch alle anderen Regelungen für eine eher sondereigentümerorientierte Zuständigkeit sprechen.</p>
<figure id="attachment_12491" aria-describedby="caption-attachment-12491" style="width: 630px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/05/IMG_5804.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-large wp-image-12491" title="Glasbruch-Fensterscheibe: Bitte große Holzplatte vorschrauben!" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/05/IMG_5804-768x1024.jpg" alt="Glasbruch-Fensterscheibe: Bitte große Holzplatte vorschrauben!" width="640" height="853" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/05/IMG_5804-768x1024.jpg 768w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/05/IMG_5804-225x300.jpg 225w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/05/IMG_5804.jpg 1200w" sizes="auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px" /></a><figcaption id="caption-attachment-12491" class="wp-caption-text">Glasbruch-Fensterscheibe: Bitte große Holzplatte vorschrauben!</figcaption></figure>
<p>Was der BGH urteilt, ist im Kern, zitiert:</p>
<p>&#8222;a) Die Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (OLG Karlsruhe, NZM 2011, 204; Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 71). Dies hat nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung zur Folge, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für ihren Austausch zuständig ist (§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw. § 22 WEG) und die damit verbundenen Kosten zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG). Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer hiervon abweichen, sofern sie eine klare und eindeutige Regelung treffen. Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (KG, ZMR 2009, 135, 136; AG Hannover, ZMR 2010, 483 f.; AG Pinneberg, ZMR 2005, 157, 158; vgl. auch BayObLG, ZMR 1996, 574).</p>
<p>b) Eine solche abweichende Regelung der Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster und der damit verbundenen Kosten enthält § 6 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung. Die Auslegung einer derartigen, in dem Grundbuch in Bezug genommenen Bestimmung unterliegt vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Maßgebend sind ihr Wortlaut und ihr Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt, weil sie auch die Sonderrechtsnachfolger der Wohnungseigentümer bindet. Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 10. September 1998 &#8211; V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 ff.).</p>
<p>c) Die Auslegung durch den Senat ergibt, dass § 6 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung den Austausch des Fensters nicht dem Kläger, sondern den Beklagten zuweist, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen anfänglichen oder um einen nachträglichen Mangel handelt. Ausdrücklich wird nur die &#8222;Erneuerung des Außenanstrichs&#8220;, nicht aber die vollständige Erneuerung der Fenster geregelt. Die erforderliche eindeutige Zuweisung auch dieser Aufgabe an den einzelnen Wohnungseigentümer lässt sich der Gemeinschaftsordnung nicht entnehmen. Für eine Zuständigkeit des Sondereigentümers hinsichtlich der Erneuerung spricht zwar auf den ersten Blick, dass ihm nicht nur der Innenanstrich und die Behebung von Glasschäden, sondern auch die Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster samt Fensterrahmen obliegen. Damit wird nicht nur die Kostenlast geregelt (zu einer derartigen Regelung vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 &#8211; V ZR 2/10, NZM 2011, 589), sondern auch die Verwaltungsbefugnis im Hinblick auf diesen Teil des Gemeinschaftseigentums. In dem gesetzlichen Sprachgebrauch umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung auch einen Austausch (vgl. Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 89). Die erforderliche Auslegung der differenzierten Regelung in ihrem Gesamtzusammenhang spricht aber dafür, dass der Begriff der Instandhaltung und Instandsetzung enger gemeint ist und nicht die vollständige Erneuerung, sondern nur die übliche Pflege, die Wartung und die Reparatur der vorhandenen Fenster erfasst. Denn die Erneuerung des Außenanstrichs der Fenster samt Rahmen wird der Eigentümergemeinschaft zugewiesen. Das erlaubt nicht den Schluss, dass alle anderen Maßnahmen dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegen (so aber &#8211; jeweils für ähnliche Klauseln &#8211; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 277; BayObLG, WuM 1993, 562; ZfIR 2004, 23 f.), sondern führt im Zweifel dazu, dass der Austausch der Fenster Gemeinschaftsaufgabe ist; behält sich die Gemeinschaft schon den Außenanstrich vor, gilt dies erst recht für die vollständige Erneuerung. Mit einer solchen Regelung wollen die Wohnungseigentümer nämlich eine einheitliche Außenansicht des Gebäudes sicherstellen. Ein Aus-tausch der Fenster kann die Außenansicht in gleichem oder noch stärkerem Maße als ein Anstrich beeinflussen. In der hier verwendeten Klausel ist dieser Zweck sogar ausdrücklich festgehalten worden, weil eine einheitliche Ausführung von Maßnahmen, die die Außenansicht betreffen, als &#8222;unabdingbar&#8220; bezeichnet und der Außenanstrich aus diesem Grund der Gemeinschaft zugewiesen wird.&#8220;</p>
<p>Für die Leser der Website gesichtspunkte.de habe ich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ihrem vollen Wortlaut als nichtkommerziellen download hier (Format pdf) zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Fazit: Der BGH zeigt uns auf, dass die grundsätzliche Bejahung der Erneuerungsbedürftigkeit eines (ungeteilten Außen-)Fensters primär Sache der Gemeinschaft bleibt und von ihr auszugestalten ist, ordnungsgemäße Vorinstandhaltung, -wartung und Pflege vorausgesetzt. Im vorliegenden Fall einer Eigentümerin in Berlin-Wilmersdorf führt die ausführlichste, jahrelange Befassung mit dem Fall zu keinem anderen Ergebnis. Im Ergebnis wird daher die verwaltete Gemeinschaft in Anbetracht der sich fortentwickelnden Rechtsprechung des BGH, die in diesem Beschluss aus dem Jahre 2012 zum Ausdruck kommt, der ursprünglichen Absicht ggü. ablehnend verhalten, die Kosten auf einen bestimmten Betrag zu deckeln, auch wenn dies zunächst beschlossen worden war. Ohne weitere Versammlung, wofür nur noch zusätzliche Zeit benötigt würde, wird die Verwalterin den Auftrag nunmehr zügig zur Kostenlast der Gemeinschaft beauftragen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Wohnungseigentümerin bereits Klageauftrag an ihren im Übrigen verwalterseitig bekannten, versierten Rechtsanwalt erteilt hat und Kostenfolgen drohen.</p>
<p>Die Sache ist damit abgeschlossen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" title="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" alt="Weblotse" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>Heruntergeholt: <a title="externer Link" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/07/BGH_V_ZR_174_11.Fenster.pdf" target="_blank">Der BGH-Beschluss als kostenloser, nichtkommerzieller download </a></li>
<li>Foto des Tages: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2012/07/158212/">Der Fensterbeschlag des Tages, fotografiert von Ilka Posin</a></li>
<li>Report Instandhaltung: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2012/05/156512/">Die verglaste Scheibe zur Straße hin ist Gemeinschaftseigentum</a></li>
<li>Awards: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2012/04/154712/">Die Nominierungen für die Fenster &#038; die Homepage des Monats sind raus</a></li>
<li>Wutbürger: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2011/09/138511/">Ich hasse es&#8230;. Kostenfolgen von Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum</a></li>
</ul>
<p><span style="color: #888888;">(EP)</span></p>
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		<title>1041-11 &#8211; Wutbürger: Ich hasse es, &#8230;. #Kostenfolgen von Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 15:57:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Aus McDo wird jetzt McWut: Der Wutburger ist vollvegetarisch, gesund, fördert den Stoffwechsel und lässt hitzige Emotionen fließen. &#8211; Ist die Terrassenentwässerung verstopft, weil sich niemand um ihre regelmäßige Reinigung gekümmert hat? Fängt an dem Fenster schon der Anstrich an abzublättern? &#8211; In welchen Fällen muss die Verwalterin etwas tun und kostet es die Gemeinschaft ... <a title="1041-11 &#8211; Wutbürger: Ich hasse es, &#8230;. #Kostenfolgen von Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/138511/" aria-label="Mehr Informationen über 1041-11 &#8211; Wutbürger: Ich hasse es, &#8230;. #Kostenfolgen von Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-10765" title="Wutbürger 02.2011 #Kostentragungspflichten" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/09/Wutbuerger_02.2011_Kostentr.jpg" alt="Wutbürger 02.2011 #Kostentragungspflichten" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/09/Wutbuerger_02.2011_Kostentr.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/09/Wutbuerger_02.2011_Kostentr-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Aus McDo wird jetzt McWut: Der Wutburger ist vollvegetarisch, gesund, fördert den Stoffwechsel und lässt hitzige Emotionen fließen. &#8211; Ist die Terrassenentwässerung verstopft, weil sich niemand um ihre regelmäßige Reinigung gekümmert hat? Fängt an dem Fenster schon der Anstrich an abzublättern? &#8211; In welchen Fällen muss die Verwalterin etwas tun und kostet es die Gemeinschaft Geld? Und wann ist der Sondereigentümer selbst verantwortlich. Eigentum verpflichtet doch auch!</p></blockquote>
<p><strong>So manche Teilungserklärung wurde mit heißer Nadel gestrickt</strong>. Es ging allein darum, einen Verkauf von Einheiten &#8222;so schnell als möglich&#8220; loszutreten. Geregelt wurde nur rudimentär. Den Rest regelt das WoEigG und im Übrigen sehr gern &#8222;die Rechtsprechung&#8220;. Schöne Vorbedingung dabei, Häuser erfolgreich zu verwalten, den Bestand von (meist zu geringen) Rücklagen zu schonen und kostenkritisch, vorsichtig und auf Bestandserhalt hin zu verwalten. Mit jeder Kleinigkeit kommen Wohnungseigentümer und es baut sich eine große Erwartungshaltung ggü. der Gemeinschaft auf. Sie soll möglichst vieles aus sich heraus veranlassen. Vertiefen wir bei Gelegenheit mehr. Heute kommt hier nur ein kleiner, giftiger Gartenzwerg zu Wort: der Wutbürger! <strong>Er isst oft einen Wutburger</strong>.</p>
<p><span style="color: #888888;">(EP)</span></p>
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		<title>991-11 &#8211; Report: Instandhaltung: Es stinkt im Bad, wir lesen eine Explosionszeichnung und unterscheiden Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Aug 2011 09:48:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Qualität des &#8222;googlens&#8220; (Rechtschreibung nicht überprüft) in Bezug auf Fachfragen zum Bereich Wohnungseigentumsrecht ist von fragwürdiger Qualität, wie das auch für gebrauchte Autos, Waschmaschinen, Saftpressen und das Mietrecht gilt. Eine Vielzahl von Antworten auf eine Suchanfrage bedeutet noch nicht, dass man die richtige Antwort bekommt. Eher bekommt man ganze Sammelsurien verschiedener, vollkommen subjektiver Meinungen ... <a title="991-11 &#8211; Report: Instandhaltung: Es stinkt im Bad, wir lesen eine Explosionszeichnung und unterscheiden Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/133411/" aria-label="Mehr Informationen über 991-11 &#8211; Report: Instandhaltung: Es stinkt im Bad, wir lesen eine Explosionszeichnung und unterscheiden Sonder- &#038; Gemeinschaftseigentum!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-6732" title="Banner Report: Instandhaltung" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/06/banner.Instandhaltungsrepo.jpg" alt="Banner Report: Instandhaltung" width="450" height="250" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/06/banner.Instandhaltungsrepo.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/06/banner.Instandhaltungsrepo-300x166.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Die Qualität des &#8222;googlens&#8220; (Rechtschreibung nicht überprüft) in Bezug auf Fachfragen zum Bereich Wohnungseigentumsrecht ist von fragwürdiger Qualität, wie das auch für gebrauchte Autos, Waschmaschinen, Saftpressen und das Mietrecht gilt. Eine Vielzahl von Antworten auf eine Suchanfrage bedeutet noch nicht, dass man die richtige Antwort bekommt. Eher bekommt man ganze Sammelsurien verschiedener, vollkommen subjektiver Meinungen von &#8222;Autoren&#8220;, deren Qualität im Übrigen häufig &#8222;unter aller Sau&#8220; ist. Problematisch: Man erkennt den Wissenshintergrund von &#8222;Alleswissern&#8220; häufig nicht. Dies hat der internetaffine, belesene Mensch klug mit zu bedenken. Wie auch beim Thema &#8222;Badlüftungen&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>In Berlin-Wilmersdorf</strong> stinkt es im innenliegenden Bad des Mieters. Es ist der, der gern schreibt, manchmal auch nachts, ein bisschen poesieartig und dann verschickt er die Poesie elektronisch an seinen Vermieter. Der schickt uns dessen Poesie und &#8222;Nachtgedanken&#8220; dann mal zu, bis wir uns das schließlich verbitten und darauf verweisen, dass wir nicht beauftragt sind, den Mieter zu verwalten. Sind wir nämlich tatsächlich nicht. Der Vermieter ist Wohnungseigentümer und will Zusatzkosten für eine entgeltpflichtige Zusatz-Dienstleistung namens &#8222;Sondereigentumsverwaltung&#8220; einsparen. Und doch uns klären lassen, was der Mieter anficht. Dass es jetzt im innenliegenden Bad stinkt, erfahren wir folglich erst zu einem späteren Zeitpunkt, am <strong>Tag der Versammlung der Wohnungseigentümer</strong>.</p>
<p><span id="more-10320"></span></p>
<p style="text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-5539" title="_seitentrenner Flugzeug" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif" alt="_seitentrenner Flugzeug" width="43" height="15" /></p>
<figure id="attachment_10322" aria-describedby="caption-attachment-10322" style="width: 440px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-10322" title="YahooClever! Die Antwort kann so einfach sein!" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/08/YahooClever_Lueftung.jpg" alt="YahooClever! Die Antwort kann so einfach sein!" width="450" height="223" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/08/YahooClever_Lueftung.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/08/YahooClever_Lueftung-300x148.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /><figcaption id="caption-attachment-10322" class="wp-caption-text">YahooClever! Die Antwort kann so einfach sein! (Screenshot)</figcaption></figure>
<blockquote><p>Die <a title="externer Link" href="http://www.meltem.com" target="_blank">Fa. Meltem</a> sitzt &#8222;am Hartholz&#8220; im bayerischen Alling und befasst sich u.a. mit Badlüftern, wovon wir einige eingebaut haben seit 1995.  Die Firma stellt auch &#8222;Explosionszeichnungen&#8220; zur Verfügung, deswegen &#8222;am Hartholz&#8220;. Doch Scherz beiseite: Das Anfertigen einer Explosionszeichnung erfolgt nicht unter Verwendung von Sprengstoff und unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. Hartholzbepflasterung der Anliegerstraße. Explosionszeichnung ist also ein Begriff, den man sich merken kann, bzw. muss. Der Begriff ist <a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Explosionszeichnung" target="_blank">hier näher erklärt</a>.</p></blockquote>
<p><strong>In Berlin-Kreuzberg</strong> hatte Josef Patates (* Name geändert) vor mehr als 10 Jahren versucht, ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken auszubauen. Das misslang. Dabei erlaubt er sich, den auf dem Dach vorhandenen &#8222;Lüfter&#8220; (Motor) von rund zehn darunter an einem Lüftungsschacht befindlichen Wohnungen auszubauen und nicht wieder einen neuen. Nun waren die sämtlichen Bewohner unter ihm lüfterlos gestellt. Der Lüfter auf dem Dach (mit eigenem Motor) war eine &#8222;zentrale, gemeinschaftliche Einrichtung&#8220; der Wohnungseigentümergemeinschaft: <strong>Gemeinschaftseigentum</strong>.</p>
<blockquote><p>Übrigens: Wenn jemand danach fragt, ob ein Badlüfter Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist, handelt es sich um das Fachgebiet Wohnungseigentum! Dann lautet die beste Antwort nicht, den Vermieter zu fragen! Diese Frage stellt kein Mieter! Es ist die Frage eines Wohnungseigentümers. Der muss im Zweifel den Verwalter fragen: Vorab gibt aber die Teilungserklärung Auskunft und sollte dort die Abgrenzung nur vage vorgenommen werden, ist eine Auslegung vonnöten. Die kann die Verwalterin der Anlage durchführen.</p></blockquote>
<p><strong>In Berlin-Wilmersdorf</strong> hat die Überprüfung der &#8222;Lüftungsanlagen&#8220; ergeben, dass die einzelnen innenliegenden Bäder (ohne Fenster) Einzellüfter mit Einzelmotoren haben. Sie sind in die Wand &#8222;auf Putz&#8220; eingebaut und besitzen einen Anschluss an den Rohrkanal. Dieser Rohrkanal führt von unten ganz bis nach oben auf und mithin über das Dach. Aus dem Dach entlüften die Bäder mit Hilfe ihrer einzelnen Motoren und blasen den Wrasen vom Duschen, Pinkeln und von größeren Geschäften nach draußen. <strong>Über das Dunstrohr, das da steht, wie ne Eins</strong>.</p>
<p><strong>In Berlin-Kreuzberg</strong> hat die Verwalterin nach dem Baustopp von Herrn Patates (*) längere Zeit zugewartet, doch irgendwann gehandelt. Gemeinsam mit der Architektin, die dies beriet und auch anderweitig eingebunden war, änderte man das System im Hause grundlegend. Denn anstelle des über dem Dach montierten Lüfters (mit zentraler Motorsteuerung, saug saug!) baute die Gemeinschaft auf eigene, gemeinschaftliche Kosten &#8222;dezentrale&#8220;, autarke Lüfter ein, <strong>vom System her ähnlich wie in Berlin-Wilmersdorf</strong>.</p>
<p><strong>In Berlin-Wilmersdorf und in Berlin-Kreuzberg</strong> liegt nach allen getroffenen Entscheidungen nur noch ein Fall vor.</p>
<p><strong>Die Kosten künftiger Unterhaltung</strong>, notwendiger Reparaturen undsoweiter unterfallen künftig und nach gründlicher Überprüfung dem jeweiligen Sondereigentümer, der eigene Badlüfter ist Sondereigentum und die Verwalterin wird künftig nicht mehr involviert,<strong> sollte sich Bedarf zu technischem Handeln ergeben</strong>.</p>
<p><strong>In Berlin-Kreuzberg</strong> liegt eine gemeinschaftliche Maßnahme zugrunde, die dem Einzelnen &#8222;einen Lüfter spendiert&#8220; hat. <strong>In Berlin-Wilmersdorf war das schon von Anfang an so</strong>.</p>
<figure id="attachment_5411" aria-describedby="caption-attachment-5411" style="width: 253px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-5411" title="Was guckst Du?" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/Was_guckst_Du.jpg" alt="Was guckst Du?" width="263" height="243" /><figcaption id="caption-attachment-5411" class="wp-caption-text">Was guckst Du?</figcaption></figure>
<blockquote><p>Hast du technische Störung, guckst du! Guckst du genau, wer was macht, wenn du Wohnungseigentümer bist. Der Teufel steckt stets im Detail. Wenn du geguckt hast und alles unklar ist, fragst du? Fragst du Verwalter! Muss Verwalter auch gucken! Und dann was sagen&#8230;. #Arbeitsgebietsbeschreibung, einfach</p></blockquote>
<p><strong>Die in diesem Zusammenhang</strong> vorgenommene Internetrecherche hat zur Frage von &#8222;Sondereigentum&#8220; oder &#8222;Gemeinschaftseigentum&#8220; interessante, teils &#8222;dödelige&#8220; Antworten von unkundigen Kommentatoren gezeigt. Eine &#8222;beste Antwort&#8220; auf diese Frage haben wir oben abgebildet als Screenshot. Das als beste Antwort auf die gestellte Frage zu bezeichnen, war uns sozusagen einen Schenkelklopfer wert: <strong>Wir haben herzlich gelacht</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>340-10 &#8211; Berechtigter Einwand? &#8222;Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 20:13:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am 12.01.2010 hatte gesichtspunkte.de u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: hier)  Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das ... <a title="340-10 &#8211; Berechtigter Einwand? &#8222;Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?&#8220;" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/6842010/" aria-label="Mehr Informationen über 340-10 &#8211; Berechtigter Einwand? &#8222;Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?&#8220;">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-906" title="Ratgeber" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/01/_iconratgeber.png" alt="" width="80" height="15" /></p>
<figure id="attachment_5585" aria-describedby="caption-attachment-5585" style="width: 290px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/IMG_0007_1200Pixel_c.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-5585" title="Terrasse mit liegengebliebenem Schnee" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/IMG_0007_1200Pixel_c-300x225.jpg" alt="Terrasse mit liegengebliebenem Schnee" width="300" height="225" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/IMG_0007_1200Pixel_c-300x225.jpg 300w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/IMG_0007_1200Pixel_c-1024x768.jpg 1024w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/IMG_0007_1200Pixel_c.jpg 1200w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-5585" class="wp-caption-text">Terrasse mit liegengebliebenem Schnee (Berlin-Wedding)</figcaption></figure>
<p>Am 12.01.2010 hatte <strong>gesichtspunkte.de</strong> u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: <a title="externer Link" href="https://gesichtspunkte.de/2010/01/aus-einem-hausaushang-rundschreiben-wetter-schnee-eis-terrassen-zeit-der-schneeschmelze/" target="_self">hier</a>)</p>
<blockquote><p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-180" title="Zitat" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/06/_quotezeichen30x30.jpg" alt="" width="18" height="18" /> Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das <em>regelmäßige</em> Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es <em>jetzt</em> sein, und das ist m.E. <em>unaufschiebbar</em>, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu <strong>keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen</strong> in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.&#8220; (Aus einem Rundschreiben der Verwalterin, ausgehängt im Umland von Berlin)</p></blockquote>
<p style="text-align: left;">Zu den hier <strong>fettgedruckt</strong> hervorgehobenen Zuständen kam es dort (im Umland) wie in Berlin (in diesem Fall Berlin-Wedding). Gut, solche Aushänge haben Hinweischarakter. Ihre Grundregeln, die zu befolgen obligatorisch ist, gelten aber auch ohne derartige Aushänge. Anders verhält es sich bei dem Versuch, mit aktuell veranlassten Aushängen Haftungsfreistellungen zu versuchen. Nach dem Motto: &#8218;Ich habe doch gesagt, dass&#8230;..&#8216; meint der Hinweisgeber (z.B. der Verwalter) den &#8222;Verwalteten&#8220; (schreckliches Wort) gesagt zu haben, sie hätten damit rechnen können, es werde ein Schneebrett auf sie niedergehen, ein Eiszapfen werde sich von hinten in den Rücken des Opfers bohren <strong>und unter den Fußsohlen wieder austreten</strong>&#8230;.</p>
<p style="text-align: left;"><span id="more-5584"></span></p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-5539" title="_seitentrenner Flugzeug" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/seitentrenner.Flugzeug.gif" alt="_seitentrenner Flugzeug" width="71" height="25" /></a></p>
<figure id="attachment_5588" aria-describedby="caption-attachment-5588" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/Schneemann.aus_.Berlin-Wilme.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-5588 " title="Schneemann Berlin-Wilmersdorf (danke, Frau Dreyer)" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/Schneemann.aus_.Berlin-Wilme-235x300.jpg" alt="Schneemann Berlin-Wilmersdorf (danke, Frau Dreyer)" width="235" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/Schneemann.aus_.Berlin-Wilme-235x300.jpg 235w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/Schneemann.aus_.Berlin-Wilme.jpg 580w" sizes="auto, (max-width: 235px) 100vw, 235px" /></a><figcaption id="caption-attachment-5588" class="wp-caption-text">Schneemann Berlin-Wilmersdorf (danke, Frau Dreyer)</figcaption></figure>
<p style="text-align: left;"><strong>Beispiele solcher Versuche, aus aktuellem Anlass die Haftung</strong> per Aushang abzulehnen bzw. auf  Unachtsame zu überbürden können <a title="externer Link" href="http://www.mugshooting.de/blog/2009/05/haftungsfreistellung/" target="_blank">hier</a> und <a title="externer Link" href="http://www.mugshooting.de/blog/2010/02/foto-podcast-hausverwaltung-mit-weitblick/" target="_blank">hier</a>, aber auch <a title="externer Link" href="http://www.mugshooting.de/blog/2010/02/berliner-winterlandschaft-spaziergange-im-eingeschrankten-winterdienst/" target="_blank">dort</a> beispielhaft aufgezeigt werden. Haftungsfreistellung: Dieses Wort findet sich bis heute und bis zum Erscheinen dieses Beitrags nicht auf <strong>gesichtspunkte.de</strong>. Ob man Haftungsfreistellung für geboten hält, ist eine andere Frage. Dass sich die Berliner Politik über die Schnee- und Eisbeseitigung durch Grundstückseigentümer <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2010/02/6542010/" target="_self">aufregt</a>, darunter auch alte und gebrechliche Menschen, die private Firmen dafür beauftragen, ist <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2010/02/6832010/" target="_self">mehrfach bekannt</a>. Die Politik will an der Verpflichtungsschraube neu drehen und per Gesetz vorschreiben, dass alles viel gewissenhafter erfolgen muss. Jedenfalls hier ist etwas anderes ganz neu bekannt geworden: Wenn die Politik Gesetze maßschneidert, setzt die Verwaltung sie manchmal vollkommen entgegengesetzt um. Die Lämmer haben geschwiegen, aber der Löwe, <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2010/02/6822010/" target="_self">der hat gut gebrüllt</a>. Insofern sind wir, was das betrifft, up to date in unserer Berichterstattung aus den Irrungen und Wirrungen des Berliner Winters 2009/2010. Wir waren hier und da &#8222;not amused&#8220; und haben uns aufgeregt wie <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2010/02/6732010/" target="_self">eine Tüte Mücken</a>. Die wichtige Berliner Tageszeitung hatte schon 2007 den 1. Berliner Mückenatlas veröffentlicht. Sie hatte die prekäre Frage gestellt: Wo mückt Berlin am juckigsten? und strich dafür von uns den 1. Berliner Innovationspreis ein. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass diese Dinge insgesamt nur kurze Halbwertzeiten besitzen. Weder sind die in der Ursprungsmeldung angegebenen weiterführenden Links noch weiterführend, <strong>noch hatte der Mückenatlas mit den Aufregungen dieser Tage sonderlich viel zu tun</strong>.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Aktuell meldet Frau Strothermeier</strong> (* Name geändert) aus Berlin-Wedding &#8222;Wasser aus Wand&#8220;, genauer aus der Decke. Über dem Wandixel, direkt am Anschluss zwischen Mauerwand und Deckenkonstruktion, hat sich ein großer, feuchter Fleck gebildet. Direkt darüber ist die Terrasse der Wohnungseigentümerin <strong>Hertha Klein</strong> (* Name geändert). Der Blick auf die Terrasse von Frau Klein, die im Dachgeschoss wohnt, Foto ganz oben, zeigt Schneemassen, wie sich in vorsorglichen Rundschreiben -siehe ebenfalls oben- deutlich problematisiert sind.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Auf unseren Vorhalt gibt Hertha Klein</strong>, die die Wohnung oben allein bewohnt, eine kurze, klare Antwort:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-180" title="Zitat" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/06/_quotezeichen30x30.jpg" alt="" width="18" height="18" /> Wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?&#8220;</p>
</blockquote>
<p style="text-align: left;"><strong>Na, weg. Wir erörtern das und spielen die Möglichkeiten durch</strong>. Von wegen: Entdecke die Möglichkeiten. Die Terrasse ist klein und die Nutzschicht ist verfliest. Die Terrasse hat zur gedachten Mitte hin ein Gefälle, wo sich Wassersäcke bilden können. Sie sagt, das Gefälle ich nicht richtig. Vor fünf Jahren hat die Gemeinschaft die obersten Terrassen sicherheitshalber neu verfliest. Das geschah, um die darunterliegenden Schichten zu schützen. Es war bekannt, dass dort mehrere Eigentümer ihre Terrassen seit Jahren nicht begangen haben. Einer der vier war sogar insolvent und konnte sich nichts mehr leisten. Als Kuriosum ist in Erinnerung, dass auf der Dachhaut (im sechsten Stock, geschätzte 24 Meter über Straßenniveau) eine Birke aus der Dachhaut gewachsen war. Die Verfliesung geschah entgegenkommenderweise durch die WEG. Verpflichtet war sie dazu nicht, denn derartige Nutzbeläge stellen (nach dieser Teilungserklärung) Sondereigentum dar. <strong>Hertha Klein war damals noch Mieterin</strong>.</p>
<div>
<p><strong>Sie hat immer gesagt, dass da Mängel sind</strong>. Was das mit der aktuellen Frage zu tun hat, warum jetzt bei Frau Strothermeier Wasser eindringt, bleibt zunächst einmal unverhandelt. Richtig bleibt, dass kaum eine von Deutschlands Terrasse richtiggehende Schneeschichten von 15, 20 oder gar 30 cm Schichtendicke, eventuell zu Eisplatten gefroren, richtig ab kann. Das bleibt aber oft für längere Zeit unbekannt, bis dann die Schneeschmelze einsetzt. Und so weit ist es jetzt. Wassermassen marsch, Land unter (Quelle: Das verwalterische Terrassengesetz, Eigenerfindung). Die Frage: &#8218;Wo soll ich denn Schnee hinschüppen?&#8216;, ist allerdings richtig. Hier findet auch ein schlauer Verwalter zunächst keine klare Sofortlösung. <strong>Die Frau ist alleinstehend</strong>.</p>
<figure id="attachment_5586" aria-describedby="caption-attachment-5586" style="width: 140px" class="wp-caption alignright"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/ausriss.Terrassen.Mietvertrag.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-5586 " title="Ausriss Standardmietvertrag, Schnee" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/ausriss.Terrassen.Mietvertrag-150x133.jpg" alt="Ausriss Standardmietvertrag, Schnee" width="150" height="133" /></a><figcaption id="caption-attachment-5586" class="wp-caption-text">Ausriss Standardmietvertrag, Schnee</figcaption></figure>
</div>
<p style="text-align: left;"><strong>Richtig sind vielleicht folgende Gedanken</strong>:</p>
<ul>
<li>
<div style="text-align: left;">Es ist und bleibt die Alleinzuständigkeit der Wohnungseigentümerin, ihre Terrasse sofort und ohne Verzögerungen von Schnee- und Eismassen freizuhalten. Selbst in diesem Winter waren die Massen fallenden Schnees nicht so groß, als das nicht sofort jeweils -und zwar Tag für Tag- hätte gehandelt werden können. Nach einer verschnittenen Nacht (Ausdrucksweise quer) ist der stehen gelassene Außenschrubber zum Soforteinsatz noch am frühen Morgen zu bringen, vor Abfahrt zur Arbeit und nach Rückkehr am Abend wieder. Dies vorausgesetzt, wäre die Terrasse im Wesentlichen schneefrei gewesen. Das Herunterfegen frischen Schnees stellt kein Problem dar. Selbst wenn ansonsten kaum &#8222;Abwurffläche auf den Dachschrägen&#8220; eines typischen Berliner Altbaudachs zur Verfügung stehen (hier der Fall). Problematisch wird erst das Liegenlassen von Schnee, der verharscht, Eis bildet und sodann als Schneebrett abgeht, auf Köpfe von Passanten, denen das nicht gut tut.</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: left;">Da hilft jetzt kein Jammern und kein Zetern: Die Situation ist, wie sie ist. Notfalls stellt die Verwaltung zwei Helfershelfer, die der Dame &#8222;bei der Hand&#8220; (berolinisch) gehen, damit sie das jetzt schafft.</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: left;">Stehen Abwurfflächen oder -korridore nicht zur Verfügung, erfolgt die Beseitigung auf die Schrägdachfläche. Das geht allerdings (besser) nur, wenn das Dach auch sogenannte Schneefanggitter hat. Nur dann ist sicher, dass der Schnee nicht von dort unkontrolliert auf Passanten auf dem Straßenland herabfallen kann.</div>
</li>
</ul>
<figure id="attachment_1401" aria-describedby="caption-attachment-1401" style="width: 140px" class="wp-caption alignright"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/03/shithappens.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-1401" title="shit happens" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/03/shithappens-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><figcaption id="caption-attachment-1401" class="wp-caption-text">shit happens</figcaption></figure>
<p style="text-align: left;"><strong>Es ist jetzt, wie es ist, und jetzt ist es nicht mehr zu ändern</strong>. Es ist geschehen und shit happens bekanntlicherweise.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Im nächsten Winter sind wir schlauer</strong>. Die Frage, wo man Schnee hinschüppt, ist damit beantwortet. Die Hausaufgabe bis zum nächsten Wintereinbruch im kommenden Winter 2010/2011 lautet: Mach dir schon jetzt mal Gedanken darüber. <strong>Über Risiken und Nebenwirkungen eines derartigen Vorgehens fragen sie ihren Haus- oder Grundstücksverwalter</strong>.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Weitere Veranlassung</strong>:</p>
<ul>
<li>
<div style="text-align: left;"><strong>Handwerkerauftrag</strong>: Begehe die Terrasse und suche &#8222;Leckagen&#8220;, Sollbruchstellen und Undichtigkeiten und benenne diese der Verwalterin. <strong>Avanti popolo</strong>!</div>
</li>
</ul>
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" title="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" alt="Weblotse" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>
<div style="text-align: left;"><strong>Trick 17</strong>: Die Freiflächenheizung: <a title="externer Link" href="http://www.bauen.com/aussenanlagen/terrasse/aeg_eisfrei_schneefrei/index.php" target="_blank">Eis- und schneefrei durch den Winter</a> (bauen.com)</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: left;"><strong>Websuche</strong>: <a title="externer Link" href="http://www.google.de/search?q=Terrasse+schneefrei+halten+Haftung" target="_blank">Terrasse schneefrei halten Haftung</a> (google.de, interessant: <strong>gesichtspunkte.de</strong> an 2. Stelle)</div>
</li>
<li><strong>Interessant, aber nicht repräsentativ</strong>: <a title="externer Link" href="http://www.juraforum.de/forum/printthread.php?t=307004" target="_blank">Diskussion im Juraforum</a> mit lauter Privatmeinungen dazu</li>
</ul>
<p style="text-align: left;"> </p>
<p style="text-align: left;"> </p>
<p style="text-align: left;"> </p>
<p style="text-align: left;"> </p>
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		<title>101-09 &#8211; Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 11:05:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die ... <a title="101-09 &#8211; Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/gemeinschaftliche-einnahmen-instandhaltungsrucklage/" aria-label="Mehr Informationen über 101-09 &#8211; Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/06/img_0001_1200x675_fahrrad.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1968" title="Fahrradständer, abgelaufenes Modell" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/06/img_0001_1200x675_fahrrad.jpg" alt="Fahrradständer, abgelaufenes Modell" width="259" height="146" /></a></p>
<p>In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die Verwalterin jetzt folgendes:</p>
<blockquote><p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-180" title="Zitat" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/06/_quotezeichen30x30.jpg" alt="Zitat" width="18" height="18" /> Der neu angeschaffte Fahrradständer (Lichthof &#8211; dort acht Abstellmöglichkeiten, trocken,<br />
abschließbar) ist nun verabredungsgemäß montiert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie damit<br />
künftig umgehen? Mit dem Beirat ist diskutiert worden. Diskutiert wurde bereits auch in der Versammlung, diese acht Stück für einen monatlichen Mietzins von 5,- EUR je Platz zu vermieten<br />
.</p>
<p>Wir bitten dieses Forum von Wohnungseigentümern hierzu um gezieltes Feedback,  bzw. Äußerung von Meinungen, ob dies weiterhin Konsens ist?</p>
<p>Gibt es bereits einzelne Interessenten, die eine derartige Anmietung (zugunsten der Insta-Rücklage der WEG !!!) für sich in Erwägung ziehen? Derartige<br />
Anmietungsinteressen sollten aber nur mir persönl. mitgeteilt werden, da es die anderen Mitleser dieses Forums wahrscheinl. weniger interessiert.&#8220; (Quelle: Email einer WEG-Verwalterin an geschlossene Newsgroup)</p></blockquote>
<p><span id="more-3698"></span></p>
<p style="text-align: center;"><strong>***</strong></p>
<p>Problem:  Es handelt sich um eine verwalterische Maßnahme zur Vermietung von Gemeinschaftseigentum in entgeltlicher Weise. Ein vorgeschalteter Beschluss, der die Verwalterin dazu ermächtigt, ist noch nicht in der Welt. Dazu kam es bislang noch nicht. Das ist ein förmliches Problem der Verwalterin (Geschäftsführung ohne Auftrag?). Im Ergebnis ist dies also ein Meinungsbildungsprozess, und was dazu entschieden wird zu tun, wird erst angestoßen, wenn ein Kunden-Feedback da ist. Man fragt mal in die Mitte der Eigentümergemeinschaft hinein. Wartet nicht -lediglich abwehrend- auf nicht vorhandene Beschlüsse.  Kann man so machen, oder?</p>
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