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	<title>Amtsgericht &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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	<description>Wohnen, Existieren, Überleben in the #Morefamilyhouse ;-)</description>
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	<title>Amtsgericht &#8211; Gesichtspunkte.de by #Bloggwart</title>
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		<title>2072-19 &#8211; Positionen: Schnatterinchen ist ein arschge***es Suppenhuhn und Rechtspflegerin in Notariatsaktenverwaltungsdingen und Römpömpöm</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2019 09:34:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Überhaupt: Dieses blasierte: &#8222;Ich bin nicht für die Technik beim Amtsgericht zuständig.&#8220; Da lachen sie ja, die Hühner. &#8211; Und was fällt dem Amtsgericht überhaupt ein, Menschen so zu behandeln? Ein Stimmungsreport. Schnatterinchen ist Rechtspflegerin beim Amtsgericht Schöneberg und bearbeitet Anfrage zum Thema Notaraktenverwaltung. Notare gehen in den Ruhestand und dann wachsen ihre Aktenbestände hinüber ... <a title="2072-19 &#8211; Positionen: Schnatterinchen ist ein arschge***es Suppenhuhn und Rechtspflegerin in Notariatsaktenverwaltungsdingen und Römpömpöm" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/3221-19-positionen-schnatterinchen-ist-ein-arschgees-suppenhuhn-und-rechtspflegerin-in-notariatsaktenverwaltungsdingen-und-roempoempoem/" aria-label="Mehr Informationen über 2072-19 &#8211; Positionen: Schnatterinchen ist ein arschge***es Suppenhuhn und Rechtspflegerin in Notariatsaktenverwaltungsdingen und Römpömpöm">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-378" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg" alt="" width="80" height="15" /></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-15271" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/01/Wutgebloggt.jpg" alt="" width="450" height="370" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/01/Wutgebloggt.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2014/01/Wutgebloggt-300x246.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Überhaupt: Dieses blasierte: &#8222;Ich bin nicht für die Technik beim Amtsgericht zuständig.&#8220; Da lachen sie ja, die Hühner. &#8211; Und was fällt dem Amtsgericht überhaupt ein, Menschen so zu behandeln? Ein Stimmungsreport.</p></blockquote>
<p>Schnatterinchen ist Rechtspflegerin beim Amtsgericht Schöneberg und bearbeitet Anfrage zum Thema Notaraktenverwaltung. Notare gehen in den Ruhestand und dann wachsen ihre Aktenbestände hinüber zum  Amtsgericht, wo sie verwahrt werden. Bzw. verwahrlosen.</p>
<p>Einer, ein Mitarbeiter, sagte mir im Telefonat neulich rechthaberisch und hielt das für eine fintenreiche Finesse seinerseits: &#8222;Ich weiß ja nicht, was Sie machen würden, wenn Sie 2.000 Akten zu verwalten hätten?&#8220; &#8211; &#8222;Oh, das kann ich Ihnen sagen, die würde ich erst mal digitalisieren lassen und dann wäre es ein Ende mit der fruchtfleischlosen Banane vom Suchen.&#8220; &#8211; Woraufhin er wie eine Maschinenpistole Attacke rief und einen Gegenangriff anhob:</p>
<p>&#8222;Ich bin ja hier nicht für Fragen zuständig, wie die Digitalisierung des Aktenbestandes zu machen ist.&#8220;</p>
<p>Genau, dann halts Maul (nur gedacht).</p>
<p>Da ist der Finger direkt in der Wunde:</p>
<p style="text-align: left;">Freche Thesen aufstellen, die einfach nur die Zeit verschwenden (des Anrufers), blasiert sein, von oben herab. Und wenn dann Antwort dräut, auf den mangelnden Einfluss hinweisen und sich  davonstehlen aus der Verantwortung. Nie verantwortlich sein, auch nicht für das, was man daher redet.</p>
<p style="text-align: left;">Die Zustandsbeschreibung im öffentlichen Dienst ist katastrophal. Daran trägt die Politik die Hauptschuld. Sie kann keinen Flughafen. Sie kann keine Verwaltung. Sie kann kein Kraftverkehrsamt. Sie kann keine Baustellen. Sie kann keinen öffentlichen Personennahverkehr als Ersatz für den totalen Verkehrskollaps. All das kann Berlin derzeit nicht. Grenzenlos überfordert, so wird es nicht mehr lange weiter gehen.<br />
<span id="more-18446"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>Irgendwann bricht alles zusammen. Überall knirscht es. Es läuft gar nichts mehr. Und was laufen könnte, ist kompliziert. So wie Notariatsangelegenheiten. Seit mehr als vier Wochen.</p></blockquote>
<p>Dabei sind die Verbeamteten noch die Sorglosen, einkommenstechnisch, Gehalt kommt und nennt sich Bezüge. Besoldung für den Leidensdienst im maroden Unternehmen Berlin: Wenn sie, die Sorglosen, nichts gebacken kriegen, zahlt die Zeche die andere Hälfte der Gesellschaft, das sind all jene, die an diesem Schweinetrog der Vollversorgung nicht partizipieren, sondern ihn finanzieren müssen.</p>
<p>Schnatterinchen ist auch so eine. Sie plappert gern schrill und hat recht, das bringt ihr Beruf so mit sich. Ansonsten hat sie 500 Vorgänge derzeit und schafft es nicht, sie zeitadäquat abzuarbeiten. Schuld ist ihr Dienstherr, aber nicht der Anrufer, der Bürger, der Bittsteller, der flehentliche Petent.</p>
<p>Wenigstens weiß sie sofort, wen sie nicht zurückgerufen hat. Mich. Um dann Formfehler von Vollidioten zu rügen, die ihr Anträge schicken, die sie möglichst nicht bearbeiten möchte: Weil es so viele sind, weil da noch Fragen offen sind und weil Menschen, die sich an sie richten, einfach unklare Angaben machen. Wie die Angaben zum Gesellschaftsvertrag aus 1993. Sie blättert schon mal ergebnislos in den Aktenstücken, aber ihr Ziel ist nicht die Erledigung des Antrags der GmbH auf Briefbogen. Ihr Ziel ist, das Haar in der Suppe zu finden, das es unmöglich macht, die Anfrage zu beantworten.</p>
<p>Dass sie den nicht finden kann, liegt an der GmbH-Gründung in Frankfurt/Oder im Jahr 1993. 1998 ist die Firma umbenannt worden. Und die Anfrage lautet: &#8222;Schicken Sie uns bitte eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags dieser Firma.&#8220; (Der sich aus mehreren Jahrgängen zusammensetzt). Die Histologie ist gar nicht so schwer.</p>
<p>Nach vier Wochen fällt der Frau nun auf ernstliches Nachfragen ein, der Antrag sei nicht von der Geschäftsführung autorisiert. Das könne ernste datenschutzrechtliche Konsequenzen haben.</p>
<p>Man möchte das Schnattern ihrerseits sofort gern unterbinden, möchte Gewalt ausüben gegen Suppenhühnchen und die ganz langsam schlammgaren. Irgendwas mit Gewalt.</p>
<p>Doch das ist verboten und gehört sich genau genommen nicht.</p>
<p>Es sind Gewaltfantasien an einer Stelle, an der sich deutlich zeigt: Das System der Berliner Verwaltung ist durch und durch verkommen und leistungsfremd, es ist räudig, dort herrscht ein nicht zu knapper Kasernenhofton dem Bürger gegenüber und der bekommt nicht, was ihm zusteht.</p>
<p>Schnatterinchen hat so nen großen Fisch gefangen: Kannste glauben.</p>
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		<title>2070-19 &#8211; Positionen: Im Amtsgericht im Amtsgericht ist Holzaktion</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Mar 2019 13:56:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[EP]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Amtsgericht Schöneberg ist man jetzt übrigens erst mal nur noch von 09 bis 13 Uhr erreichbar. Vielleicht war es ja auch schon immer so. Wie sollte es denn auch sonst gewesen sein. Wäre ich Tontechniker, ich würde jetzt in der Auxburger-Puppenkiste nachschauen, wo hier ein Weg nach draußen führt. So aber? Großes Behördenwesen, schlanker ... <a title="2070-19 &#8211; Positionen: Im Amtsgericht im Amtsgericht ist Holzaktion" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/3219-19-positionen-im-amtsgericht-im-amtsgericht-ist-holzaktion/" aria-label="Mehr Informationen über 2070-19 &#8211; Positionen: Im Amtsgericht im Amtsgericht ist Holzaktion">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-70" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2007/12/fussabtreter.jpg" alt="" width="300" height="228" /></p>
<blockquote><p>Im Amtsgericht Schöneberg ist man jetzt übrigens erst mal nur noch von 09 bis 13 Uhr erreichbar. Vielleicht war es ja auch schon immer so. Wie sollte es denn auch sonst gewesen sein. Wäre ich Tontechniker, ich würde jetzt in der Auxburger-Puppenkiste nachschauen, wo hier ein Weg nach draußen führt. So aber?</p></blockquote>
<p>Großes Behördenwesen, schlanker Staat. Aufgabenreduktion. Man fragt sich um 14:30 Uhr, wo die Menschen sind? Denn sie antworten nicht auf Briefe. Ein Gesellschaftervertrag aus dem Aktenfundus des Amtsgerichts (Notariatsverweser) muss beglaubigt hergeschickt werden. Das dauert jetzt schon drei Wochen. Mann, so wird Deutschland nie wieder Weltspitze.</p>
<p>Auf Nachfrage gibt es allerdings die Telefonzentrale: Da geht zwar auch immer erst mal keiner ran, weil gerade alle im Gespräch sind. Nur mit wem? Mit mir ja nicht. Ich bin der Andere, die Anderen, das sind wir. Die Landbevölkerung.</p>
<p>Berlin &#8211; ein Unternehmen Zukunft.</p>
<p>Was wir heute nicht schaffen, das lassen wir morgen schon liegen.</p>
<p>Außer Flughafen.</p>
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		<title>1553-13 &#8211; Gerichtsgeschäft: Vom Sachverständigensprech! &#8211; Der Wurzelwuchs, der Stamm und Grenzbäume!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Oct 2013 11:12:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beim Ortstermin wurde der mauernah gewachsene Wurzelstock selektiv in vorsichtiger Handarbeit gemäß der Methoden von KuTSCHERA &#38; LICHTENEGGER (2002) sowie nach BARSIG et al. (2008) in vorsichtiger Handschachtung entlang der baumseitigen Mauerwange des Kellerabgangs freigelegt. Der relevante Wurzelverlauf wurde außerdem auf beiden Grundstücksseiten mit einem Metall-Sondierstab lokalisiert, um repräsentative Aufgrabungen durchführen zu können. Die freigelegten ... <a title="1553-13 &#8211; Gerichtsgeschäft: Vom Sachverständigensprech! &#8211; Der Wurzelwuchs, der Stamm und Grenzbäume!" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/186513-gerichtsgeschaeft-vom-sachverstaendigensprech/" aria-label="Mehr Informationen über 1553-13 &#8211; Gerichtsgeschäft: Vom Sachverständigensprech! &#8211; Der Wurzelwuchs, der Stamm und Grenzbäume!">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-8908" alt="Banner Baum der Erkenntnis" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/03/banner.Baum_.der_.Erkenntnis.jpg" width="450" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/03/banner.Baum_.der_.Erkenntnis.jpg 450w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2011/03/banner.Baum_.der_.Erkenntnis-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px" /></p>
<blockquote><p>Beim Ortstermin wurde der mauernah gewachsene Wurzelstock selektiv in vorsichtiger Handarbeit gemäß der Methoden von KuTSCHERA &amp; LICHTENEGGER (2002) sowie nach BARSIG et al. (2008) in vorsichtiger Handschachtung entlang der baumseitigen Mauerwange des Kellerabgangs freigelegt. Der relevante Wurzelverlauf wurde außerdem auf beiden Grundstücksseiten mit einem Metall-Sondierstab lokalisiert, um repräsentative Aufgrabungen durchführen zu können. Die freigelegten Wurzeln wurden begutachtet, vermessen und auf ihre Verzweigungsdynamik hin überprüft. Weil keine Konkurrenzbäume in der Nähe wachsen, konnte auf eine zusätzliche Laboruntersuchung zur Identifizierung der Baumart der Wurzeln verzichtet werden. (Zitat, teilweise)</p></blockquote>
<p><span style="color: #888888;">Quelle: Sachverständigengutachten des <a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Dendrologie" target="_blank">Dendrologen</a> Dr. Michael Barsig im Gerichtsgutachten für das Amtsgericht Pankow/Weißensee</span></p>
<p>Halten wir erinnerungshalber folgendes fest:</p>
<p style="text-align: center;"><span id="more-14958"></span>&#8230;</p>
<blockquote><p>Die <b>Dendrologie</b> (altgriech. δένδρον <i>dendron</i> ‚Baum‘ und -logie) ist die Lehre von den Bäumen und Gehölzen. Sie beschäftigt sich als Teilgebiet der Botanik mit verholzenden Pflanzen, insbesondere Bäumen, Sträuchern und verschiedenen Kletterpflanzen. Sagt Wikipedia (Link oben). Der Dendrologe kann also einem Grundstücksnachbarn schon mal den richtigen Weg bedeuten. Würde er wohl in England zum Nachbarn reden, so hieße es eventuell: &#8222;You are on the woodway!&#8220; (Du bist auf dem Holzweg). Oder er würde ihm bedeuten: &#8222;You can´t see the wood before the trees.&#8220; (Du siehst nicht den Baum vor lauter Waltern. Link dazu: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/?p=8506">hier</a>)</p></blockquote>
<p>In den &#8222;wilden Achtziger Jahren&#8220; des vorherigen Jahrhunderts hieß der Bundesinnenminister <a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhart_Baum" target="_blank">Dr. Gerhard Baum</a> (FDP). Zu jener Zeit war es noch erheblich einfacher, mit einer klaren, ergebnisorientierten Sprache Forderungen zu formulieren.  Heute im tagtäglichen, mühsamen Gerichts- und Sachverständigensprech wird zum Akteninhalt, was man erst nach mehreren Anläufen zu verstehen in der Lage ist. Der Berufsverband Deutscher Beamtenbund, der die Beamten des öffentlichen Dienstes vertritt und die Angestellten, forderte kurzentschlossen: &#8222;<strong>Baum ab!</strong>&#8220; und druckte Aufkleber diesen Inhalts. Heute ist dieselbe Forderung, dem Nachbar vorgetragen, eine solche, die auf dessen erbitterten Widerstand stößt. Nicht weil er Bäume mag. Er will sich nur nicht darum kümmern.</p>
<blockquote><p>Auch Wahnwitz trägt ein solcher Streit in sich. Wenn z.B. die Gegenseite vorträgt, ein Baum hätte dort ja schon immer gestanden und durch seine Existenz sei inzwischen das Recht auf Beseitigung des Baums verwirkt, den man jahrelang &#8222;billigend in Kauf genommen&#8220; hätte.  Dass Bäume wachsen, muss tatsächlich gerichtlich streitig vorgetragen werden.</p></blockquote>
<p>Das mit dieser Forderung &#8222;Baum ab&#8220; ist Geschichte. Heute ist die Welt viel komplexer geworden. Weil nicht einfach sein darf, was zu kompliziert erscheint, um gerade noch gerecht zu bleiben. Der Sachverständige aber, soviel lässt sich festhalten, hat einen richtigen Job gemacht. Sein Urteil ist eindeutig, so eindeutig wie unseres vor Ingangsetzung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Grundstücksnachbarn in Berlin-Pankow: Gesunder Menschenverstand.</p>
<blockquote><p>Das Wurzelsystem der Robinie gilt als weitläufig und den jeweiligen Bodengegebenheiten sehr anpassungsfähig, die Bodenbewurzelung ist in Stammfußnähe am intensivsten und bis 2-3m tief reichend. (Quelle: wie eingangs oben)</p></blockquote>
<p>Weiter arbeiten&#8230;</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-5511" alt="Weblotse" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/weblotse_banner.jpg" width="200" height="100" /></p>
<ul>
<li>Waldwissen: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/?p=12783">Willst du in den Wald, &#8230;.</a></li>
<li>Bericht: <a title="externer Link" href="http://diepolitischebaumscheibe.wordpress.com/2011/06/30/%E2%80%9Esie-haben-die-arbeit-der-behorden-nicht-in-frage-zu-stellen%E2%80%9C/" target="_blank">Sie haben die Arbeit der Behörden nicht in Frage zu stellen&#8230;</a></li>
<li>Download: <a title="kostenloser Download BGH-Beschluss &quot;Grenzbaum&quot;" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2013/10/BGH_Beschluss_zum_Grenzbaum_v_zr__33-04.pdf" target="_blank">Beschluss des BGH vom 02.07.04 zum Aktenzeichen V ZR 33/04 &#8222;Was ist ein Grenzbaum?&#8220;</a></li>
</ul>
<p><span style="color: #888888;">(EP)</span></p>
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		<title>1292-12 &#8211; Positionen: Das ist gut so! Jawoll, das ist gut so! Vom Umfang der gerichtlichen Betreuung und den dazugehörigen Erwägungen</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/163412-positionen-das-ist-gut-so-jawoll-das-ist-gut-so-vom-umfang-der-gerichtlichen-betreuung-und-den-dazugehorigen-erwagungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2012 10:33:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie schlüsselt der Verwalter den Fall eines &#8222;betreuten&#8220; Wohnungseigentümers? Als &#8222;Achtung! Unzurechnungsfähig&#8220;? Das wäre nicht unzurechnungsfähig, sondern unzumutbar und wenig sensibel. Oder als &#8222;Methusalem&#8220;, wie manche ältere Menschen als Methusalems bezeichnet werden, weil sie alt sind und wir doch regelmäßig nachzuschauen hätten, wie es ihnen konkret geht? Fest steht: Man muss sich in den Fall ... <a title="1292-12 &#8211; Positionen: Das ist gut so! Jawoll, das ist gut so! Vom Umfang der gerichtlichen Betreuung und den dazugehörigen Erwägungen" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/163412-positionen-das-ist-gut-so-jawoll-das-ist-gut-so-vom-umfang-der-gerichtlichen-betreuung-und-den-dazugehorigen-erwagungen/" aria-label="Mehr Informationen über 1292-12 &#8211; Positionen: Das ist gut so! Jawoll, das ist gut so! Vom Umfang der gerichtlichen Betreuung und den dazugehörigen Erwägungen">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-378" title="Positionen" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg" alt="" width="80" height="15" /></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1199" title="Das Leben der anderen..." src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/03/_daslebenderanderen.gif" alt="Das Leben der anderen..." width="255" height="255" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/03/_daslebenderanderen.gif 255w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/03/_daslebenderanderen-150x150.gif 150w" sizes="auto, (max-width: 255px) 100vw, 255px" /></p>
<blockquote><p>Wie schlüsselt der Verwalter den Fall eines &#8222;betreuten&#8220; Wohnungseigentümers? Als &#8222;Achtung! Unzurechnungsfähig&#8220;? Das wäre nicht unzurechnungsfähig, sondern unzumutbar und wenig sensibel. Oder als &#8222;Methusalem&#8220;, wie manche ältere Menschen als Methusalems bezeichnet werden, weil sie alt sind und wir doch regelmäßig nachzuschauen hätten, wie es ihnen konkret geht? Fest steht: Man muss sich in den Fall einfühlen. Was das bedeutet, berichtet der nachfolgende Artikel.</p></blockquote>
<p>Wohnungseigentümer geraten wie andere Menschen auch manchmal in schwierige, persönliche Lebenslagen. So wie Peter Andreas (* Name geändert), Baujahr 1952. Zuweilen bekommt er &#8222;schwere Depressionen&#8220;. Deswegen hat Herr Andreas einen gerichtlich bestellten Betreuer, dessen Betreuungsumfang auch die &#8222;Vermögenssorge&#8220; umfasst. Dessen ungeachtet wendet er sich an die Hausverwaltung.</p>
<p>Er wünscht zu erfahren, ob es einen aktuellen Wirtschaftsplan gibt? Und die Hausverwaltung sagt, nein, aber es gäbe jetzt die Absicht, eine Versammlung durchzuführen und für 2013 einen neuen zu beschließen.</p>
<p><span id="more-13109"></span></p>
<p style="text-align: center;">&#8230;</p>
<blockquote>
<h5 data-ft="{&quot;type&quot;:1,&quot;tn&quot;:&quot;K&quot;}">&#8222;Besser ein Anzug nach Maß als eine Gesinnung von der Stange.&#8220; &#8211; Kurt Tucholsky</h5>
</blockquote>
<p>Die Sache hatte sich hingezogen, denn als die Verwaltung in Berlin-Halensee neu übernommen wurde, ist die alte Hausverwaltung in irgendwelchen schwarzen Löchern versunken und hat keine Rechnungslegung für 2011 abgeliefert. Wozu sie noch verpflichtet war. Das bescheinigt jetzt auch das Amtsgericht Charlottenburg und das Versäumnisurteil gegen die Vorverwalterin enthält bereits die Herausgabeverpflichtung bezügl. dieser Altunterlagen. Durch dieses Verhalten ist das beherzte Zugreifen der neuen Verwaltung etwas ins Stocken geraten. Was auch für den Wirtschaftsplan gilt, der sonst längst aktualisiert worden wäre. Wegen eines guten Kostenüberblicks. Na ja, es hat nicht sollen sein&#8230;..</p>
<p>Herr Andreas ficht die Frage an, warum er den Wirtschaftsplan nicht hat. Doch das Telefonat gerät ein bisschen ungewöhnlich. Nur sehr sensitiv spürt man doch einen gewissen, zumindest ungewöhnlich auffälligen Nachdruck in seinen Äußerungen. Und wenn er sagt, er sei betreut und müsse dies jetzt aber wissen, wird für den &#8222;alten Hasen&#8220; recht schnell deutlich, dass da ein Betreuter wissensmäßig zu verdursten glaubt. Der Grund: Der Betreuer legt dem Betreuten nicht all dasjenige vor, was &#8222;hinter dem vermeintlichen Rücken&#8220; des Betreuten so läuft.</p>
<p>Es laufen all die Basics eines geordneten Zusammenlebens, es gibt Korrespondenz mit dem Betreuer, die das Rahmenfeld des Üblichen nicht übersteigt, sondern absteckt. Der Betreute aber vermutet Arglist hinter alledem. Da ginge etwas &#8222;über seinen Kopf hinweg&#8220; und als Festival aller denkbaren Körperteile auch &#8222;hinter seinem Rücken&#8220;, weswegen er &#8222;so nen Hals&#8220; kriegt und &#8222;hohen Blutdruck&#8220;, mal ganz bildlich gesprochen. Nun liegt es an der Geschicklichkeit und dem sensorischen Feingefühl des Verwalters, den vermeintlich Geschassten zur Beruhigung zu bringen, ihm zu sagen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. &#8222;Sie werden sehen, dass die Betreuung die Wohnungssorge nicht mit umfasst&#8220;, sagt der Betreute und schleudert einem das so entgegen. Antwort darauf gibt der amtliche Betreuerausweis. Dort steht auch und u.a. &#8222;Vermögenssorge&#8220;, und Vermögenssorge heißt auch &#8222;Wohnungssorge&#8220;, nämlich die Verwaltung eines immobilen Schleudertraumas namens Eigentumswohnung, mit Wohngeldzahlungsverpflichtung, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Beschlussfassung in der Versammlung undsoweiter.</p>
<p>Kurz gesagt ist das der Hebel, mit dem die Verwalterin längst entschieden hat, sämtlichen Schriftverkehr nur noch allein und hochexklusiv mit der Betreuerin zu führen und gerade nicht mit dem Betreuten. Ob der gegen seinen Betreuer einen Auskunftsanspruch hat und ob dieser ihm alles und jedes kurzerhand fast zeitgleich noch zu übersenden hat, steht auf einem ganz anderen Blatt der Betreuungspartitur. In dieses schwierige Rechtsverhältnis mag sich der Verwalter gar nicht einmischen, kann es im Übrigen mangels genauen Wissens nicht und muss die Frage rechtlich bleiben lassen: Muss ich oder muss ich nicht Aktendoppel an den Betreuten übersenden, etwa weil der unzufrieden mit der Betreuung ist? So etwas Machthaftes liegt in seiner Andeutung schon drin: &#8222;Ich habe meinen letzten Betreuer absetzen lassen&#8220;, sagt er und ob das zutrifft oder nicht, ist erstens von keiner Bedeutung und zweitens ungeprüft dahingesagt. Das mag sein, dass Betreuer abgesetzt werden. Die Betreuer kommen und gehen, der Betreute bleibt, wie ein Fels in jener wohnungseigentümlichen Brandung. Uns aber schlägt jeden Tag die schäumende Gischt der Wut über all das ins Gesicht, zumindest telefonisch.</p>
<p>Am Ende ist das Telefonat verabschiedungswürdig und alles wurde hinreichend klar und deutlich gesagt. Eine Spur inneren Bedauerns überwältigt den Mitarbeiter der Hausverwaltung, denn es heißt, die Beherrschung von Menschen vermittels Betreuungsausweis ist in der Tat eine empfindliche Konstruktion, die zutiefst eingreift in Persönlichkeitsrechte. Und mag die Struktur desjenigen auch noch normal erscheinen, sind einem doch die Hände gebunden und man kann und darf als Verwalter hier nicht intervenieren. Am Ende steht fest: Eine Art von Kommunikationssperre mit dem Betreuten ist aufrecht zu erhalten. Ob man das mag oder ob man das innerlich verabscheut. So ist es eben. Ist das gut so?</p>
<p>[iframe_youtube video=&#8220;Xtk_0uHnZU4&#8243;]<br />
<em>Olaf Maske + Tina Lerch &#8211; Das ist gut so&#8230;. (via Youtube)</em></p>
<blockquote><p>Ausschnitt von seinem Solo-Konzert im November 2011 das Olaf Maske nun mehr seit 2006, regelmäßig einmal jährlich im Berliner Kiez rund um den Klausenerplatz gibt. Hier mit einem Song, den er in den frühen 80ern geschrieben hat. Gesanglich wird er dabei von Tina Lerch unterstützt&#8230;</p></blockquote>
<p>Die Betreuerin erhält nach Telefonat mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei diese Art &#8222;sachdienliche Hinweise&#8220;, womit die Informationsschnur zwischen Betreuer und Verwalter wieder lotausgerichtet ist und &#8222;auf Zack&#8220;. Sie sagt, immer wenn der Betreute so agiere, gehe es ihm gerade gesundheitlich besonders schlecht und das sei Anlass zur Sorge. Überprüfen kann das der Verwalter nicht. Es übersteigt seine Kompetenzen bei weitem.</p>
<p>Ob das gut so ist oder ob das schlecht ist? Von einem Standpunkt allgemeiner Art und Weise aus ist das gut so. Ja, das ist gut so. Jawoll, das ist gut so. Lieber nicht weiter drüber nachdenken.</p>
<p><span style="color: #888888;"> (EP)</span></p>
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		<title>1130-12 &#8211; FotoPodcast: Amtsgericht Lichterfelde</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 10:26:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[So sieht in Deutschland Gerechtigkeit aus, oft noch relativ wilhelminisch. Der Termin wurde von Amts wegen verlegt. Niemand wusste Bescheid. Das wiederum ist nicht gerecht. &#8211; Posted using MobyPicture.com]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>So sieht in Deutschland Gerechtigkeit aus, oft noch relativ wilhelminisch. Der Termin wurde von Amts wegen verlegt. Niemand wusste Bescheid. Das wiederum ist nicht gerecht.<br />
<a title="See more at MobyPicture.com" href="http://www.mobypicture.com/user/gotthal1/view/11730022"><img decoding="async" class="mobypicture-media" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2012/01/8a5a89dd1627777c05420566a3397f9f.jpg" alt="Image posted by MobyPicture.com" width="400" /></a><br />
&#8211; Posted using <a href="http://www.mobypicture.com">MobyPicture.com</a></p>
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		<title>274-10 &#8211; Goldene Worte: Über das glimpfliche Ende eines Rechtsstreits über Wohngeld in Berlin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 14:17:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[ In dem Rechtsstreit WEG Irgendwostraße in Berlin-Nirgendwo (* Ort geändert) 78 C512/09 WEG (* Verfahrensnummer geändert) teilt die Beklagte mit, dass sie die Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen zur Erhaltung des Rechtsfriedens am Donnerstag, dem 14. Januar 2010 an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin geleistet hat. Die Beklagte ist gerade erst in das Haus eingezogen und ... <a title="274-10 &#8211; Goldene Worte: Über das glimpfliche Ende eines Rechtsstreits über Wohngeld in Berlin" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/6192010/" aria-label="Mehr Informationen über 274-10 &#8211; Goldene Worte: Über das glimpfliche Ende eines Rechtsstreits über Wohngeld in Berlin">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_116" aria-describedby="caption-attachment-116" style="width: 187px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/03/dsc07038_400x609_c.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-116" title="Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/03/dsc07038_400x609_c-197x300.jpg" alt="Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg" width="197" height="300" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/03/dsc07038_400x609_c-197x300.jpg 197w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/03/dsc07038_400x609_c.jpg 400w" sizes="auto, (max-width: 197px) 100vw, 197px" /></a><figcaption id="caption-attachment-116" class="wp-caption-text">Portal Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg</figcaption></figure>
<blockquote><p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-180" title="Zitat" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/06/_quotezeichen30x30.jpg" alt="" width="18" height="18" /> <strong>In dem Rechtsstreit WEG Irgendwostraße in Berlin-Nirgendwo (* Ort geändert)<br />
78 C512/09 WEG (* Verfahrensnummer geändert)</strong></p>
<p>teilt die Beklagte mit, dass sie die Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen zur Erhaltung des Rechtsfriedens am Donnerstag, dem 14. Januar 2010 an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin geleistet hat. Die Beklagte ist gerade erst in das Haus eingezogen und zieht es vor, die mögliche Zerrüttung mit der Wohngemeinschaft aufgrund des Rechtsstreits durch Zahlung des geltend gemachten Betrages zu vermeiden. &#8230; Die Beklagte kündigt ferner an, für den Fall, dass die Klägerin die Erledigung des Rechtsstreits erklärt, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.&#8220; (Quelle: Schriftsatz einer Rechtsanwältin)</p></blockquote>
<p><span id="more-5055"></span></p>
<p style="text-align: center;"><strong>***</strong></p>
<p><strong>Allerdings: So kann man das zwar sehen, der Realität wird das nicht gerecht</strong>. Und der hiesige Rechtsstreit spielt auch nicht in Tempelkreuz (berolinisch für den Amtsgerichtsbezirk Tempelhof Schrägstrich Kreuzberg), sondern in der Außenstelle Lichterfelde des Amtsgerichts Schöneberg. Die neue Wohnungseigentümerin hatte die Einheit in der Zwangsversteigerung billig erworben, wenn man die Preise dort, in sehr guter Wohnlage, miteinander vergleicht.</p>
<p><strong>Das Lamento</strong> (Definition: <a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lamento" target="_blank">hier</a>)</p>
<p><strong>Dass Wohnungseigentümer mit Wohngeld ausfallen, ist bekannt</strong>. Dass ausfallende Wohngelder bei fruchtloser Zwangsvollstreckung sodann ausgebucht werden müssen, weil sie nicht mehr betreibbar sind, ebenfalls. Darüber dann als neuer Wohnungseigentümer <em>lamentoartig</em> Schriftverkehr (auch mit der neuen) WEG-Verwalterin führen zu wollen, ist eine Sache. Eine andere Sache ist, wenn brieflich hinreichend nachgelesen werden kann, dass sich eine neue Wohnungseigentümerin <a title="externer Link" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Expressis_verbis#Expressis" target="_blank">expressis verbis</a> weigert, die auf ihr Sondereigentum entfallende Sonderumlage zu entrichten. Denn dies Geld wird zur rechtssicheren und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wohnanlage dringlich benötigt. Um wegen Wohngeld zu streiten, kommen manche Kontrahenten gar auf die Idee, <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2009/04/verfahrensbericht-2/" target="_self">ein Kontrahage</a> zu führen. Etwas Ähnliches stand nach Einschätzung der (neu im Amt befindlichen) Hausverwalterin auch hier unmittelbar bevor.</p>
<figure id="attachment_5058" aria-describedby="caption-attachment-5058" style="width: 136px" class="wp-caption alignright"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/das.ist_.schon_.starker.Tobak_.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-5058 " title="Serie: Plattitüden: Starker Tobak" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/das.ist_.schon_.starker.Tobak_-183x300.jpg" alt="Serie: Plattitüden: Starker Tobak" width="146" height="240" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/das.ist_.schon_.starker.Tobak_-183x300.jpg 183w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/02/das.ist_.schon_.starker.Tobak_.jpg 366w" sizes="auto, (max-width: 146px) 100vw, 146px" /></a><figcaption id="caption-attachment-5058" class="wp-caption-text">Serie: Plattitüden: Starker Tobak</figcaption></figure>
<p><strong>Zu dieser Einschätzung war sie gelangt, weil vorgerichtlicher Schriftverkehr des Lebensgefährten</strong> der Wohnungseigentümerin in vagen Ankündigungen verweilte. Ob beispielsweise eine Sonderumlage zur rechten Zeit gebildet worden sei und nicht etwa rechtsmissbräuchlich und in der (fiesen) Absicht, seine Lebensgefährtin in Folge vorwerfbaren, zögerlichen Zuwartens auf einen günstigen Zeitpunkt &#8230;.(vorsätzlich) zu schädigen, usw. und so fort. Die Briefe kamen vermeintlich kluggemeint daher, für den kenntnisreichen Leser aber eher possierlich und ließen einen latenten, bedrohlichen Unterton kaum überhören. Gedankenspiele eines Lebensgefährten, der strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der übrigen Wohnungseigentümer zu sehen meint, dies nennt man in Plattitüde ausgedrückt &#8218;einen <strong>starken Tobak</strong>&#8218;. Betroffen hier aber auch: Nichtraucher. Die dazu passende Bauernregel aus der niemals ausgestrahlten Folge Verwalter sucht Frau zwecks Zahlung von Wohngeld&#8230; lautet: <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2008/11/internationale/" target="_self">Die Enten sind am Ende fett</a>.</p>
<p style="text-align: center;">***</p>
<p><strong>Und weil die Dame trotz aller ernstgemeinten Mahnungen nicht gezahlt hat</strong>, und erst dann, ist nunmehr Klage auf Zahlung erhoben worden. Mit überraschend schnellem Einlenken der Gegenseite, die -wie oben nachgelesen werden kann- nicht nur die Hauptforderung ausgeglichen hat, sondern auch angekündigt hat, die Kosten dieses (vermeidlichen) Rechtsstreits zu übernehmen. Einen Menschen, der sich für Computer begeistert, nennen die Menschen gern PC-affin. Wenn Wohnungseigentümer sich so verhalten, kann man das als brav bezeichnen, denn es führt tatsächlich zur Befreiung von solchen Prozessen, die überflüssiger als flüssig sind. Oder man nennt es bravin. Oder bravurös? Egal, die Sache findet Erledigung. Die Liste der vermeidbaren Verfahren ist kürzer geworden, eins davon ist abzuhaken: <strong>Erledigt</strong>.</p>
<p>Die Mitarbeiterin der hier ungenannt bleibenden <a title="externer Link" href="http://www.gotthal.de" target="_blank">Hausverwaltung</a> sagte noch<strong>, sie hätte angesichts dieses Schriftsatzes lächeln müssen. Wir auch.</strong></p>
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		<title>256-10 &#8211; Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/6012010-bundesgerichtshof/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 16:15:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft ... <a title="256-10 &#8211; Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/6012010-bundesgerichtshof/" aria-label="Mehr Informationen über 256-10 &#8211; Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_3895" aria-describedby="caption-attachment-3895" style="width: 140px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-3895" title="Bundesgerichtshof" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/10/Bundesgerichtshof.Gerichtss-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><figcaption id="caption-attachment-3895" class="wp-caption-text">Bundesgerichtshof</figcaption></figure>
<blockquote><p><strong>Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. </strong>(Pressemitteilung des BGH)</p></blockquote>
<p><strong>Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich</strong> über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des <strong>Amtsgerichts Spandau</strong> (1. Instanz) und des <strong>Landgerichts Berlin</strong> (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in <a title="externer Link" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html" target="_blank">§ 421 BGB</a> normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:</p>
<blockquote><p>&#8222;Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.&#8220;</p></blockquote>
<p><strong><span id="more-4886"></span></strong></p>
<p style="text-align: center;">***</p>
<p><strong>Der Immobilienspekulatius</strong></p>
<p><strong>Die Anwendung dieser Bestimmung hat in den Reihen deutscher Wohnungseigentümer</strong> und Verwaltungskreise (<em>nicht</em> Kornfeldkreise, England) eine etwas längere Ahndenliste berühmter, teils spektakulärer Einzelfälle. Auch auf dieser Website wurde über einzelne, irre Auswüchse dieser Regelung berichtet. Stadtbekannte, verbrecherische Immobilienspekulanten hatten in einer Art absichtlicher Rosinentheorie (Suche <a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/?s=Rosinen" target="_self">nach Rosinen</a>) für Schulden der Gesamtgemeinschaft immer wieder diejenigen, missliebigen Eigentümer herausgepickt, die zu ärgern aus anderen Gründen opportun erschien. So kam es dann vor, dass der wohlhabende Zahnarzt und Miteigentümer Dr. Bräsig (* Name geändert) bspw. fünf Mal in Folge von einem Öllieferanten des Hauses auf Zahlung gesamter Ölrechnungen in Anspruch genommen wurde, und sich infolgedessen -in den Bankrott getrieben- in seinem Wohnungseigentum aufknüpfte.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>***</strong></p>
<figure id="attachment_4887" aria-describedby="caption-attachment-4887" style="width: 290px" class="wp-caption alignright"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/01/Plattituede.Rosinentheorie.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-4887" title="Serie: Plattitüden - Die Rosinentheorie" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/01/Plattituede.Rosinentheorie-300x180.jpg" alt="Serie: Plattitüden - Die Rosinentheorie" width="300" height="180" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/01/Plattituede.Rosinentheorie-300x180.jpg 300w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/01/Plattituede.Rosinentheorie.jpg 450w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-4887" class="wp-caption-text">Serie: Plattitüden - Die Rosinentheorie</figcaption></figure>
<p><strong>Dem hat der Bundesgerichtshof mit einer weiteren Entscheidung</strong> schon vom Grundsatz her inzwischen einen Riegel vorgeschoben und die Teilrechtsfähigkeit des Verbands der Wohnungseigentümer (<a title="pdf Dokument downloaden" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/11/BGH_V_ZB_32-05.Teilrechtsfaehigkeit.pdf" target="_blank">Beschluss V ZB 32/05 vom 02. Juni 2005</a>) bejaht. Mit einer ähnlich gelagerten Einschätzung stritten denn auch im vorliegenden Fall drei Wohnungseigentümer auf der Beklagtenseite vor Gericht und wendeten ein, lediglich nur der Gesamtverband der Wohnungseigentümer hafte, nicht aber sie als einzelne Wohnungseigentümer. <strong>Zwei der drei beklagten Wohnungseigentümer wendeten sich nun im Ergebnis erfolgreich an den Bundesgerichtshof</strong>.</p>
<p><strong>In der Pressemitteilung heißt es dazu weiter wie folgt</strong>:</p>
<blockquote><p>&#8222;Konnte ein Gläubiger für Schulden der Gemeinschaft nach früherer Auffassung sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartner und somit als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, ist Vertragspartner nunmehr in der Regel die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft. Daneben kommt eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn sie sich daneben klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. Daran fehlt es im<br />
entschiedenen Fall.&#8220;</p></blockquote>
<p><strong>Haben die Wasserversorger nun Änderungsbedarf beim Vertragswerk? </strong>Es deutet sich still und leise eine Parallele zu überbordenden Sicherungsansprüchen des Kreditgewerbes (Link dazu unten) an. Ähnlich wie die Geschäftsbanken könnten sich auch die Versorgungsunternehmen durch selbstschuldnerische Bürgschaften (einzelner Wohnungseigentümer) <span style="text-decoration: line-through;">und</span> oder Mitverpflichtungserklärungen absichern, um im Falle einer katastrophenartigen Schlechtverwaltung durch marode Verwalterunternehmen und bei illiquiden Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Stellung ggü. einzelnen Wohnungseigentümern rechtlich zu besichern. Auf die Idee kommt man, wenn man sich vergegenwärtigt, dass viele unprofessionelle und überforderte Haus- und Grundstückverwalter werktätig sind. Denn Verwalter werden ist nicht schwer, und wenn die offenen Rechnungen dann überhand nehmen?<strong> Was dieses grundphilosophische System drohender Forderungsausfälle angeht, so mag eine exemplarische Anfrage an den betroffenen Versorgungsbetrieb Licht ins Dunkel und ggf. sogar eine Stellungnahme von dort folgen lassen. gesichtspunkte.de</strong> hat brieflich nachgefragt.<strong> Antwort wird abgewartet.</strong></p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/05/verwalterwerdenistnichtschwer.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-thumbnail wp-image-143" title="Verwalter werden ist nicht schwer, Verwalter bleiben dagegen sehr!" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/05/verwalterwerdenistnichtschwer-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" srcset="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/05/verwalterwerdenistnichtschwer-150x150.jpg 150w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/05/verwalterwerdenistnichtschwer-300x300.jpg 300w, https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/05/verwalterwerdenistnichtschwer.jpg 400w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a></p>
<p><strong>Ob nach dem Entschluss des Bundesgerichtshofs etwa der Berliner Versorgungsbetrieb</strong> nun seine kleingedruckten Geschäftsbedingungen überarbeitet, steht heute noch nicht fest und kann nur abgewartet werden. Denn deren Regelungsgehalt in bisherigem Umfang richtet sich deutlich an die Gesamtgemeinschaft, und nicht etwa auf die Versorgung eines Einzelnen, mit dem ja gerade der Abschluss individueller Einzelverträge aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten bislang stets abgelehnt wird. Übrigens sehr zur Trauer der sachbearbeitenden Mitarbeiter von Hausverwaltungen. Entfiele doch auf diese Weise ein nicht unbeträchtlicher Aufwand bei der Erstellung von Jahresabrechnungen. Die Wasserver- und -entsorgung ist schon seit Jahren, was Wohnungseigentümer betrifft, im Bereich der zum Sondereigentum gehörigen Räume rechtlich angesiedelt.</p>
<p><strong>Zu diesem Artikel</strong></p>
<ul>
<li><a title="pdf Dokument downloaden" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/01/BGH_VIIIZR329_08_Pressemitteilung.pdf" target="_blank">Pressemitteilung 15/2010 vom 21.01.2010</a>  <span style="color: #999999;">[Die Entscheidung selbst liegt noch nicht gedruckt beim BGH vor.]</span></li>
<li><span style="color: #000000;"><a title="pdf Dokument downloaden" href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2010/01/Berliner.Wasserbetriebe.Anfrage.pdf" target="_blank">Anfrage von Thomas Gotthal vom 26.01.2010 an Berliner Wasserbetriebe</a></span></li>
</ul>
<p><strong>Weiterführende Links</strong></p>
<ul>
<li><a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2009/02/landgericht/" target="_self">Beim Landgericht ist die Hölle los</a> (vom 04.02.2009)</li>
<li><a title="interner Link" href="https://gesichtspunkte.de/2009/06/stimme-der-kritik-2/" target="_self">Bankenskandal anders herum: Banken verhindern Wärmedämmungen</a> (vom 10.06.2009)</li>
<li><a title="externer Link" href="http://www.gotthal.de/verbranntewohnungen" target="_blank">Nie wieder Französisch-Buchholz &#8211; von verbrannten Wohnungen</a> (auf gotthal.de)</li>
</ul>
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		<item>
		<title>173-09 &#8211; Stimme der Kritik: Amtsgericht Tiergarten ersetzt Eigentümerwillen (AZ: 10 C 127/09 WEG)</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/stimme-der-kritik-amtsgericht-tiergarten-ersetzt-eigentumerwillen-az-10-c-12709-weg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 07:59:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Tiergarten]]></category>
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					<description><![CDATA[  Das Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 10 C 127/09 WEG) hat eine Entscheidung gefasst, mit deren Inhalt sich die Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM (Ausgabe 21/2009, Seite 1414, besprochen durch Rechtsanwalt Manfred Meffert) befasst hat. Wesentlicher Punkt dieser Entscheidung ist folgendes: Gem. § 29 Abs. 1 WoEigG kann ein Verwaltungsbeirat gewählt werden. Dieser hat eine Mitgliederstärke von drei ... <a title="173-09 &#8211; Stimme der Kritik: Amtsgericht Tiergarten ersetzt Eigentümerwillen (AZ: 10 C 127/09 WEG)" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/stimme-der-kritik-amtsgericht-tiergarten-ersetzt-eigentumerwillen-az-10-c-12709-weg/" aria-label="Mehr Informationen über 173-09 &#8211; Stimme der Kritik: Amtsgericht Tiergarten ersetzt Eigentümerwillen (AZ: 10 C 127/09 WEG)">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-278" title="Stimme der Kritik" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/10/_iconstimmederkritik_100x2.jpg" alt="Stimme der Kritik" width="100" height="22" /></strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<figure id="attachment_2866" aria-describedby="caption-attachment-2866" style="width: 200px" class="wp-caption alignright"><a href="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/08/der.Kritiker.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2866 " title="Der Kritiker - MRR" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2009/08/der.Kritiker.jpg" alt="Der Kritiker - MRR" width="210" height="145" /></a><figcaption id="caption-attachment-2866" class="wp-caption-text">Der Kritiker - MRR</figcaption></figure>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten (Aktenzeichen 10 C 127/09 WEG) hat eine Entscheidung gefasst, mit deren Inhalt sich die Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM (Ausgabe 21/2009, Seite 1414, besprochen durch Rechtsanwalt Manfred Meffert) befasst hat. Wesentlicher Punkt dieser Entscheidung ist folgendes:</p>
<p>Gem. <a title="externer Link" href="http://dejure.org/gesetze/WEG/29.html" target="_blank">§ 29 Abs. 1 WoEigG</a> kann ein Verwaltungsbeirat gewählt werden. Dieser hat eine Mitgliederstärke von drei Personen (ungerade Kopfzahl). In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass Wohnungseigentümergemeinschaften mehr oder weniger Mitglieder eines Verwaltungsbeirats wählen. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben, Beispiele:</p>
<p>&#8211; Es fehlt an Leistungswilligen, also an Personen, die ein derartiges Ehrenamt auszuüben bereit sind.</p>
<p>&#8211; Es ist eine große WEG, die Wohnungseigentümer finden, dass die Arbeitsbelastung im Verwaltungsbeirat aus drei Personen zu groß sei. Sie entschließen sich, vier Mitglieder zu bestellen.</p>
<p>&#8211; Eine WEG steht unter dauerhaftem Beschuss durch einen in die Prozess- und Verfahrensführung &#8218;verliebten&#8216;, weiteren Wohnungseigentümer, der sich das Zurechtrücken von Beschlüssen der Versammlungen auf die Fahne geschrieben hat. Eigentlich ist man der Meinung, es müssten drei Wohnungseigentümer sein, die als Verwaltungsbeirat tätig sind. Angesichts ständiger prozessualer Repressalien, insbesondere gegen einzelne Mitglieder des Verwaltungsbeirats -genannt: Giftspritzen- schießt der prozessverliebte Wohnungseigentümer immer wieder Haftungspfeile ab. Es findet sich daher einfach kein Dritter, der bereit ist, sich ein derartiges &#8218;Ehrenamt&#8216; anzutun.</p>
<p><span id="more-4238"></span></p>
<p style="text-align: center;"><strong>***</strong></p>
<figure style="width: 90px" class="wp-caption alignright"><a href="http://www.grundeigentum-verlag.de"><img loading="lazy" decoding="async" class=" " title="Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM (Quelle: Verlag)" src="http://www.grundeigentum-verlag.de/shop/aac77565c97868682362538c9e1c62f4.jpg" alt="Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM (Quelle: Verlag)" width="100" height="141" /></a><figcaption class="wp-caption-text">Zeitschrift DAS GRUNDEIGENTUM (Quelle: Verlag)</figcaption></figure>
<p>&#8211; Ein jahrelang sehr erfolgreicher Beirat aus drei Leuten hat Kernkompetenzen: einer der Mitglieder ist ein gut ausgebildeter Kaufmann. Ein zweiter ist Rechtsanwalt. Der dritte im Bunde ist Diplom-Psychologe. Alle finden dieses Triumvirat gut. Allerdings fehlt beispielsweise eine Kernkompetenz: es ist niemand im Beirat, der Ahnung vom Bauen hat, wie z.B. ein Architekt. Nach einigen Wohnungsverkäufen ist ein neuer Wohnungseigentümer hinzu gekommen, der als Architekt arbeitet. Die WEG begrüßt das und findet, er solle auch noch in den Beirat -hinzuaddiert- bestellt werden.</p>
<p><strong><em>Man sieht schon. Man muss das Leben eben nehmen, wie das Leben eben ist.</em></strong></p>
<p><strong>Ausgesprochen ärgerlich dagegen die Entscheidung</strong> des Amtsgerichts Tiergarten (Abt. für WEG-Sachen), die u.E. bei weiterer Überprüfung durch höhere Gerichte kaum noch Bestand haben <span style="text-decoration: line-through;">dürfte</span> sollte und daher zum Gegenstand einer angemessenen, professionellen Kritik erhoben wird. Der im GRUNDEIGENTUM besprochene Fall (seit 26 Jahren bestehende, professionell verwaltete WEG mit 76 Wohnungen) steht hier zur Kritik.</p>
<p>Maßgeblich seit vier Jahren erfolgte jeweils jährlich durch die Versammlung ein Verwaltungsbeiratsbeschluss &#8218;en bloc&#8216; (nicht einzeln, sondern als Gruppe gewählt). Dies sei unangefochten geblieben und daher rechtskräftig geworden. Einer, von 76!! Eigentümern beanstandete dies jedoch. Wiederholt habe er auf die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG hingewiesen, wonach der Beirat jeweils nur aus drei Mitgliedern bestehen darf.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>***</strong></p>
<p><strong>In der betreffenden Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) fehlte es</strong> im Übrigen an einer so genannten Öffnungsklausel, insbesondere aber auch überhaupt an Regelungen, einen Verwaltungsbeirat betreffend, so dass die WEG hier auf den gesetzlichen Mindestrahmen &#8218;zurückfiel&#8216;.  Zum Gegenstand einer klaren Kritik an dieser Tendenz von Rechtsprechung kommt es durch die stringente Missachtung des ganz überwiegenden Eigentümerwillens (der Gemeinschaft), wenn sich Richter eine Rolle geben, die die Verfechtung von unabdingbaren Gesetzesinhalten zum Ziele hat. Wenn andernorts über Verbraucherrecht Recht gesprochen wird, ist es in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass dabei zwischen Kräfteverhältnissen (Beispiel: Mieter im Verhältnis zum Vermieter, Verbraucher im Verhältnis zum Verwender von unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sorgsam unterschieden wird. Relativ neu ist der Wind, der seit September 2000 durch Deutschlands Wohnungseigentumsanlagen rauscht. Hier wird Spitzfindigkeit und Stringenz verfochten, immer mit dem Hinweis auf die schwache Position von Personen, die im Zeitpunkt von Beschlussfassungen wie diesen noch gar nicht Eigentümer geworden sind. Gemeint sind spätere Erwerber, deren Schutz (zu) hoch gehoben wird. Gibt es keine Regelung in der Teilungserklärung (welchen Notar interessiert das schon?) zum Verwaltungsbeirat oder fehlt es an einer so genannten Öffnungsklausel, dann bumms klatsch, fallen lebensbejahende, konstruktive Lösungen auch hinsichtl. eines zu wählenden Verwaltungsbeirats schon mal (zu) schnell durch den richterlichen Rost. Wo es drei geben muss, dürfen zwei es nicht tun, und erst recht auch nicht vier. Das ist allerdings Nonsens und wird der Realität in bundesdeutschen Wohnungseigentümergemeinschaften kaum noch gerecht. Nicht selten auch Kleinst-WEGs, wo drei, vier, fünf Wohnungen da sind. Und die Notare zücken ihre allgemeinen Urkundenvorlagen, Textbausteine, schwupps, dann haben wir einen Drei-Mann/Frau-Beirat und manchmal allerdings nur zwei Wohnungseigentümer, und was dann?</p>
<p><strong>Es ist auch eigentlich gar nicht einsichtig</strong>, warum die Minderheitenmeinung eines (anfechtenden) Eigentümers so hoch gehoben werden muss, der sich auf die Unabdingbarkeit von § 29 WoEigG beruft, wenn weitere fünfundsiebzig Wohnungseigentümer das ausdrücklich und trotz gegenteiliger Belehrung durch den Recht haben wollenden Eigentümer &#8218;aufgedrückt&#8216; bekommen. Mit wohliger Erinnerung erinnert sich der WEG-Verwalter noch an Zeiten, in denen Berliner Landgerichtsrichter die gestörte Versammlungsöffentlichkeit durch nicht in sich abgeschlossene Räume (in einem Lokal, wie der berühmt gewordenen Pizzeria AMORE in Berlin-Lankwitz) regelwidrig und überraschend dahingehend auslegten, eine derart gestörte Versammlung könne nur dann für unzulässig erklärt werden, wenn nachweisbar die Störung der Vertraulichkeit derartiger, &#8218;öffentlicher&#8216; Versammlungen sich auf das Zustandekommen derartiger Beschlüsse ausgewirkt hätte. Brrrr&#8230;..da ging es noch darum, die Konstruktivität von Versammlungen hoch zu halten. Oder, was den Ergänzungsanspruch von anfechtenden Wohnungseigentümern anging, denen Abrechnungen teils nicht ausführlich genug waren: bis Gerichte Abrechnungen insgesamt aufhoben, machten sie sich noch die Mühe, über ergänzende Auskunftspflichten (Ergänzungsanspruch) nachzudenken. Nein, die Zeiten haben sich geändert, und Gerichte sprechen auch in immer mehr vermeintlich unwichtig erscheinenden Randbereichen stringent Recht, dass es einem die Schauer über den Rücken jagt.</p>
<p><strong>Die gilt insbesondere auch für die Kostenentscheidung</strong> des Amtsgerichts Tiergarten, wobei es entschied, die Kosten des Rechtsstreits dem Verwalter aufzuerlegen, der es demnach wohl pflichtwidrig unterlassen habe, die Wohnungseigentümer auf die Vorschrift genauer hinzuweisen. Das hatte der anfechtende, Recht haben wollende Eigentümer allerdings mehrfach in der Versammlung gemacht und war mit seinen Argumenten bei den übrigen Eigentümern offenbar nicht durchgedrungen. Gut, hat der professionelle Verwalter sicherlich gedacht, wenn es die übrigen Eigentümer anders wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Weit gefehlt, der Amtsrichter in Tiergarten maßregelt hier die Mehrheit einschl. des Verwalters, der eigentlich nichts anderes vorhatte, als in dieser Frage nicht streitig zur eigenen Kundschaft zu moderieren. Man fragt sich wirklich, warum ein Amtsrichter den maßgeblichen Mehrheitswillen nicht akzeptieren kann, und was ihn veranlasst, dann auch noch die Kosten des Rechtstreits dem Verwalter aufzuerlegen. Ein guter Verwalter ist ein Dienstleister und nicht ein stringenter Verfechter &#8217;sinnleerer Vorschriftenbeachtung&#8216;. Auch wenn der Streitwert mit nur 500,- € erkennbar wohlwollend angesetzt wurde. Oder absichtlich, etwa um den weiteren Instanzenzug zu verhindern?</p>
<p><strong>Fazit</strong>: In der amtsgerichtlichen Entscheidung dürfte einiges fehlentschieden sein. Darüber kann man trefflich streiten, und es wäre auch gut so, wenn Amtsrichter nicht immer mit all ihren Entscheidungen durchkommen.<strong> Jeder darf sich mal irren.</strong></p>
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		<title>38-09 &#8211; Eine überaus positive Erfahrung&#8230;</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/eine-uberaus-positive-erfahrung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 21:22:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#Positionslicht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[Das ist ein komplizierter Sachverhalt: &#8218;Mit Richtern ist nicht zu reden.&#8216; Jedenfalls nicht außerhalb einer mündlichen Verhandlung.&#8216; Steht nirgendwo, wird aber latent als Behauptung aufrecht erhalten. Eine Behauptung? Kann sogar eine Art von Anklage sein. Eine Art Vorratsargument. Falls sonst keine greifen&#8230; Wir haben es nicht nachgeprüft. Außerhalb der mündlichen Termine soll keinerlei Kontakt mit dem amtierenden Richter erfolgen, so wird ... <a title="38-09 &#8211; Eine überaus positive Erfahrung&#8230;" class="read-more" href="https://gesichtspunkte.de/eine-uberaus-positive-erfahrung/" aria-label="Mehr Informationen über 38-09 &#8211; Eine überaus positive Erfahrung&#8230;">Weiterlesen</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-378" title="Positionen" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/11/_iconpositionen.jpg" alt="Positionen" width="80" height="15" /></p>
<p>Das ist ein komplizierter Sachverhalt: &#8218;Mit <strong>Richtern</strong> ist <em>nicht</em> zu reden.&#8216; Jedenfalls nicht außerhalb einer mündlichen Verhandlung.&#8216; Steht nirgendwo, wird aber latent als Behauptung aufrecht erhalten. Eine Behauptung? Kann sogar eine Art von Anklage sein. Eine Art Vorratsargument. Falls sonst keine greifen&#8230; Wir haben es nicht nachgeprüft.</p>
<p>Außerhalb der mündlichen Termine soll keinerlei Kontakt mit dem amtierenden Richter erfolgen, so wird gesagt. Hier und da ist es aber erforderlich. Wir machen hier unterschiedliche Erfahrungen. Die einen Richter  rufen wir an und erreichen sie schlicht <em>nicht</em>. Sie sind verschollen im Geschäftsgang des deutschen Gerichtswesens. Jurisprudenz! Und wenn wir die Geschäftsstelle anrufen, die dem Richter etwas vorlegt, einen Schriftsatz zum Beispiel, dann ist das unnütz. Die Damen vom Gericht ergehen sich in Förmlichkeiten. Die helfen uns aber nicht weiter. Und dann gibt es Ausnahmen von dieser Regel: Ein Richter ruft zurück, nicht weil er erreicht wurde. Sondern weil er nicht erreicht wurde. Er habe das in seiner Anrufliste gesehen, da hätten wir wohl versucht, ihn anzurufen. Ein vergeblicher Versuch, einen Richter telefonisch zu erreichen, ist bemerkt worden. Uns umgarnt ein wohliger Schauer der Lust. So stellen wir uns rechtskonforme und<em> korrekte Kommunikation</em> vor. Wir werden den Richter nicht anrufen, um ihn zu infiltrieren und wer was anderes behauptet, der ist ein (&#8230;Bitte hier ein Schimpfwort einsetzen&#8230;nach eigenem Belieben).</p>
<p><span id="more-1895"></span></p>
<p style="text-align: center;">***</p>
<p>Nein, wir haben praktische Fragen im Kopf: Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit werden wir -Gott bewahre- nicht antasten. Wir wollen, wenn überhaupt, praktische Fragen des Verfahrens erörtern. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Das ist eine dringende Frage. Wir müssen planen. Soll der letzte Schriftsatz der Gegenpartei außergerichtlich zusätzlich, sicherheitshalber, noch einmal zugestellt werden? Per Fax? All jenes dient nur einem einzigen Ziel: der Verfahrens<em>beschleunigung</em>. Redliche Argumente müssen rechtzeitig (vor dem Termin) zur Kenntnis gebracht werden. Und so weiter und so fort&#8230;.nennen wir es Verfahrenstechnik. Egal. Es geht darum, Entscheidungen zu befördern, sie zu beschleunigen, und der Weg ist das Ziel. Dazu müssen Richter am Amtsgericht und am Landgericht persönlich erreichbar sein. Und wir behaupten hier auch nicht, das wäre so&#8230;. Nein, wir sagen: es ist ein rühmliche Ausnahme und es ist nicht ehrenrührig, wenn der amtierende Richter telefonisch (sogar) erreicht werden kann. Denn, wo leben wir denn?</p>
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			</item>
		<item>
		<title>27-09 &#8211; Wer klagt gegen wen? &#8211; Von Parteien</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/parteien/</link>
					<comments>https://gesichtspunkte.de/parteien/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2009 09:23:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#BerlinUndSeineBezirke]]></category>
		<category><![CDATA[#Kreuzberg]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Zitate]]></category>
		<category><![CDATA[#Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer in Wirklichkeit verklagt wird, kann erst viel später herausgekommen, hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einer Entscheidung vom April 2009 herausgefunden. gesichtspunkte.de findet das erwähnenswert.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-57 alignright" title="Rechtliches" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2007/11/rechtsanwalt.jpg" alt="Rechtliches" width="116" height="150" /></p>
<p>Das <strong>Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg</strong> hat in einem Beschluss folgendes herausgefunden:</p>
<blockquote><p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-180 alignleft" title="Zitat" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/06/_quotezeichen30x30.jpg" alt="Zitat" width="18" height="18" /></p>
<p>Partei ist, wer in Wahrheit klagt oder verklagt sein soll, nicht schon derjenige, den der Antrag als Partei bezeichnet.&#8220;</p></blockquote>
<p>Quelle lt. Amtsgericht: Baumbach/Hartmann, 60. Auflage, Grdz. vor § 50 Rdn. 4</p>
<p>Merke: Es kann sein, Du wirst verklagt, und erst einmal merkt man das gar nicht. Es stellt sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt (des Verfahrens, z.B. durch Klarstellungen) heraus. Oh, Deutschland, Du schwieriges und gerechtes Terrain. Im hier erwähnten Verfahren hatte ein immer wieder gern klagender Wohnungseigentümer ein aussichtsloses, weiteres Verfahren versucht zu benützen, um einen Prozesskostenhilfeantrag (!!) zu stellen. Im Ergebnis war trotz einer Vielzahl von Fehlern und vollkommen haltlosen Behauptungen (Unsubstantiiertheit des Klageantrags) das Amtsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dem Prozesskostenhilfe-Antragsteller seinen Wunsch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse abzulehnen.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>11-09 &#8211; Verfahrensbericht: Eine &#8218;Contrahage&#8216; wegen Wohngeld&#8230;</title>
		<link>https://gesichtspunkte.de/verfahrensbericht-2/</link>
					<comments>https://gesichtspunkte.de/verfahrensbericht-2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bloggwart]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2009 22:43:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#BerlinUndSeineBezirke]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbarkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt 2.0]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfahrensbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Zehlendorf]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>
		<category><![CDATA[WEG-Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilprozess]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://gesichtspunkte.de/?p=1616</guid>

					<description><![CDATA[Was ist eigentlich eine Contrahage? gesichtspunkte.de klärt auf...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="445" height="364" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/e3PfLY4-Yp0&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;border=1" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="445" height="364" src="http://www.youtube.com/v/e3PfLY4-Yp0&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;border=1" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always"/></object></p>
<p>Was bitte ist eine &#8218;<strong>Contrahage</strong>&#8218;? Nachfolgend wird so eine im Prinzip erläutert.</p>
<p>Zeit für einen (weiteren) Verfahrensbericht aus der Dunkelkammer des Wohnungseigentumsrechts. Ein Verfahrensbericht ist auch ein Bericht über ein verfahrenes Verfahren. &#8211; Ein jüngerer Rechtsanwalt hat einen erheblich älteren Mandanten. Wir vermuten &#8218;Beratungsresistenz&#8216; des Älteren von beiden. Der jungsche Advokat mag talentiert sein auf anderen Gebieten. Nicht jeder Rechtsanwalt versteht auch was von Wohnungseigentum. Das ist eine andere Baustelle. Die Spruchkammer des Berliner &#8218;Amtsgerichts Irgendwo&#8216; hat so einen jüngeren Anwalt heute am Schlafittchen.</p>
<p>Ein Mandant ist ein Mandant und der bringt Penunse, Mücken, Flöhe, Kohle, kurz: Anwaltshonorar. Für Anwälte muss es auch auf eine &#8218;auskömmliche Gesamtbetrachtung&#8216; des Mandanten ankommen. Und wenn der Mandant schlicht verrückt ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht eine erquickliche, sprudelnde Geldquelle sein kann. Was soll&#8217;s?</p>
<p>Der jungsche Rechtsanwalt klagt jetzt namens seines Mandanten auf Unterlassung der Nutzung von im Untergeschoß befindlichen Kellerräumen als &#8218;<strong>Büro </strong>mit intensiver Nutzung&#8216; durch den Beklagten. In der Teilungserklärung der (kleinen) Wohnanlage befindet sich (aber) diese Regelung. Das stößt irgendwie sauer auf. Alle jetzigen und alle künftigen Wohnungseigentümer, so die entsprechende Klausel, erteilen schon jetzt ihre Zustimmung zu einer derartigen Nutzung. Fest steht auch, dass von irgendwelchen Bedingungen für eine derartige Zustimmung <em>nichts </em>ausgeführt ist. Jetzt werden Bedingungen aufgefahren, sogar gerichtlich. Es geht zur Sache&#8230;</p>
<p><span id="more-1616"></span></p>
<p style="text-align: center;"><strong>*<span style="color: #ff0000;">*</span>*</strong></p>
<p>Wenn der Beklagte für seine Untergeschoß-Räumlichkeiten kein Wohngeld zahlt, soll er die Büronutzung beenden, am besten unverzüglich. Sagt der Kläger. In der Teilungserklärung der Anlage steht das (aber) nicht. &#8218;Moment&#8216;, wendet der Amtsrichter ein, &#8218;hier geht es nicht um Wohngeldzahlung. Gefordert wird Unterlassung.&#8216; Was genau stört bei der Büronutzung? &#8218;Ja, das kein Wohngeld gezahlt wird&#8216;, sagt der Kläger. Dass der kein Wohngeld fürs Untergeschoß bezahlt, das sei schließlich jahrelang bekannt, sagt der jungsche Rechtsanwalt ungeduldig und sichtlich genervt, er will es nun nicht noch ein weiteres Mal erläutern müssen. Es gilt Vortragspflicht und die Zivilprozessordnung verlangt von den Parteien ein (konkretes) Vorbringen, auf dessen Inhalt sich das Gericht stützt. Stützen muss, seit neuestem. Mit der Reform des WEG ist die ZPO für WEG-Verfahren maßgeblich.</p>
<p>Kenner hoffen auf eine konsequente Linie der Gerichte. Sie machen geltend, dass Querulanten irgendwelchen Unsinn jedenfalls nicht dazu benützen können, fehlerhafte Klageanträge durchzusetzen. Amtshilfe von Amtsrichtern: das ist Vergangenheit. Die freundliche &#8218;Laberebene&#8216; aus den Zeiten des Amtsermittlungsgrundsatzes sei jetzt vorbei und künftig würden sich Richter allein auf die vorgebrachten Argumente der Parteien stützen (müssen). Der Klageantrag selbst bleibe ab sofort im Fokus des Gerichts und ufere nicht aus zu überraschenden Wendungen in solchen Verfahren, in denen Kläger schlicht die falschen Anträge stellen. Ganz klar: Wer jetzt falsche Anträge ans Gericht stellt, dem werden diese einfach insgesamt ab- bzw. zurückgewiesen. Fachleute vermuteten eine erhebliche Beschleunigung der oft langwierigen Verfahren. Doch was, wenn der &#8218;ältere Mandant&#8216; auf seinen jüngeren Rechtsanwalt nicht hört?</p>
<p>Der Kläger sagt noch was von &#8218;<strong>Betrüger</strong>&#8218;, und das der ja kein Wohngeld zahlt, der Beklagte.</p>
<p><strong>Blick in die Vergangenheit</strong></p>
<p>Der das Haus in Wohnungseigentum teilende Alleineigentümer, konzipierte seine Teilungserklärung nach einem Textgerüst mit streng wohnungswirtschaftlichem Background. In der Frage, wie man künftig die laufenden Kosten des Hauses abzurechnen habe (Wohngeld auf Grundlage von Wirtschaftsplan und Abrechnung), entschied er sich für eine übliche, in ganz Deutschland weit verbreitete Regelung. Mit den Kosten des Betriebs der Wohnanlage, Instandhaltungskosten und Sonstigen Aufwendungen würden diejenigen Einheiten belastet, die eine DIN-Wohnfläche aufweisen. Der Verteilungsschlüssel sei folglich die &#8218;Wohnfläche&#8216; der Einheiten. <strong>Diejenigen Einheiten, welche zwar eine Nutzfläche, aber keine Wohnfläche haben, seien von der Kostenanlastung im Rahmen von Wohngeldabrechnungen daher freigestellt. </strong>Das sind in der Anlage mehrere Einheiten in unterschiedlichen Eigentumsformen.</p>
<p><strong>Verteilungsgrundsatz DIN-Wohnfläche und Ausnahmen hiervon im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes</strong></p>
<p>Eine <strong>Waschküche </strong>im Untergeschoss ist als Sondernutzungsrecht (unentgeltlich) zugeordnet. Ein weiterer gemauerter <strong>Kellerraum</strong> mit eigener Beheizung und Steckdosen zum Betrieb eines Weinkühlschranks ist den Klägern in dieser Angelegenheit als Sondernutzungsrecht (unentgeltlich) zugewiesen. Zwei <strong>Garagen-Einstellplätze</strong> im Untergeschoß sind unentgeltlich zu nutzen, ebenso wie die weitere und hier streitgegenständliche Teileigentumseinheit eines Hobbykellers/Umwidmung als Büro zulässig, wie hier Verfahrensgegenstand. Insofern sind alle Einheiten gleich behandelt, die im Untergeschoss gelegen sind und aus bauordnungsrechtlichen Gründen ähnliche Bedingungen aufweisen.</p>
<p>Ausgangspunkt bei Bildung des Wohnungseigentums (ca. 1998) waren die Bestimmungen der II. BerechnungsVO, die inzwischen abgeschafft ist. 2003 erfolgte eine inhaltlich nicht ungewöhnliche Fortsetzung durch eine (neue) Rechtsnorm: <strong>Derartige Räume könnten sogar zu Wohnzwecken ausgebaut sein. Sind diese aber im Sinne der Bauordnung Berlin keine Aufenthaltsräume im Sinne des § 48 BauOBln, so darf die ermittelte Fläche nicht als Wohnfläche ausgewiesen werden. Dies regelt § 2, Abs. 3.2 der Wohnflächenverordnung. </strong>Kein &#8218;Betrug&#8216; also und bis dahin nur &#8218;wohnungswirtschaftlicher Mainstream&#8216;, 1998 wie 2003 in Gesetz- und Verordnungsbedingungen leicht für jedermann auffindbar.</p>
<p>Der Richter veranstaltet Ratespiele. Die Parteien sind zerstritten und der Kläger muss sich einen ganzen Reigen richterlicher Fragen und Aufklärungsersuchen gefallen lassen. Er hat zu viele Rechtsanwälte, immer zwei verschiedene Büros im unabsehbaren Wechsel. Seit Jahren schon verpulvert &#8218;der Mandant&#8216; Anwaltshonorare in locker fünfstelliger Höhe, und doch bekommt er sein Ziel nicht durchgesetzt. In seinem Hauptsachenantrag (heute) steht nichts davon, dass der Beklagte (endlich) Wohngeld zu zahlen habe. Sind Anwälte auch schadenersatzpflichtig, wenn sie die falschen Anträge ins Feld führen?</p>
<p>Hat der eine Rechtsanwalt es ihm ausgeredet, und  hat &#8218;der äußerst schwierige Mandant&#8216; dann seinen Anwalt einfach schnell ausgewechselt? Der (jüngere) Anwalt hat sich gefreut. Er denkt an eine interessante Gesamt-Geschäftsverbindung. &#8218;Der Alte&#8216; ist ein guter Mandant. &#8218;Wenn ein Anwalt nichts weiß, schreibt er Sch&#8230;.. .&#8216;, sagen die Betroffenen. Er schreibt (auch) beleidigenden, unsachlichen Unsinn über den Sohn des Beklagten, der am Verfahren gar nicht beteiligt ist. Die Kernfrage des Amtsrichters heute lautet doch immer: &#8218;Was willst Du eigentlich bezwecken (mit Deiner Klage)?&#8216;</p>
<p>Das Gericht klärt den jungen, unverschämten Stoff vortragenden Rechtsanwalt auf, dass der hier geltend gemachte Klagegegenstand das Ziel nicht offenlege, sondern anstatt Wohngeldbelastung die Unterlassung weiterer Nutzung, also einen Nebenkriegsschauplatz, verlange. Der Rechtsanwalt des Beklagten rügt die Gesamtlage:</p>
<blockquote><p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-180" title="Zitat" src="https://gesichtspunkte.de/wp-content/uploads/2008/06/_quotezeichen30x30.jpg" alt="" width="18" height="18" /> <strong>Offenkundig sind Hintergrund oder Anlass Animositäten und ggf. eine persönliche Contrahage zwischen dem Kläger und Herrn Schulz</strong> (* Name geändert), dem Sohn des Beklagten zu I , sowie Ehemann der Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheit 5 und 6 (* Nummern verändert).</p></blockquote>
<p>Wie eine <strong>Contrahage </strong>üblicherweise vonstatten geht, können wir jetzt erstmals vom Schauspieler Jan-Josef Liefers (siehe Video) erfahren. Eine derartige Contrahage ist zwischen den Parteien angelegt und auch mit dämlichen Auswüchsen angelegt. Es ist eine Contrahage mit stumpfem Schwert. Der Beklagte zahlt kein Wohngeld, und das ist nach der Teilungserklärung auch so geregelt. Dass aber Contrahagen nach einem sehr strikten, festen Reglement geführt zu haben werden, das ist schließlich neu und bildet die Verfahrensbeteiligten (wenn auch unbeabsichtigt) im Schwerterstreit maßgeblich fort.</p>
<p>Die ganze Sache funktioniert jedenfalls heute vor diesem Gericht überhaupt nicht so, wie &#8217;seine Majestät&#8216;, der Kläger, wünscht. Das versteht er gar nicht. Er will die Contrahage führen, wie er sie immer geführt hätte. Am Ende soll einer von beiden einen Schmiss im Gesicht tragen, und wenn er&#8217;s selber ist, dann wäre das ein Ehrenmal, eine soldatische Verletzung. <strong>Wir sind wieder ganz am Anfang dieser Geschichte</strong>: Ein Rechtsanwalt muss seinem Mandanten etwas zuraten, und das muss irgendwie Hand und Fuß haben. &#8218;Seine Majestät&#8216; lässt sich von niemandem reinreden und führt sein stumpfes Schwert.</p>
<p>Im Ergebnis bleibt festzuhalten: den Parteien wird demnächst eine Entscheidung zugestellt. Die Entscheidung des Gerichts kann eigentlich unter diesen Vorzeichen nicht antragsgemäß ausfallen.</p>
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