3189/17: Positionen: Bärliner Schnauze – The German Winterdienst in Berlin-Friedrichsfelde

The german winterdienst! Bei Bekanntwerden veraltet!

Dieser Moment, wo Du dort anrufst und er sich bei Dir beschwert, dass Du nicht früher sagst, der #Winterdienst ist nicht gekommen. Hallo?

Down in the valley below ist Berlin-Friedrichsfelde. Es hatte seit letzter Woche Donnerstag geschnitten. Und wie Hausbewohner so sind: Seit Dienstag treffen Beschwerden ein: Mit dem „german Winterdienst“ klappt es nicht, es wurde nicht gekehrt. Am Mittwoch früh ein Anruf: Der Winterdienst habe nicht stattgefunden. Unter uns: Die haben viel verdient in den letzten Jahren. Ist ein anderes Thema. Fürs Wetter kann niemand was.

Aber nun dreht Frollein Winterdienst am Telefon alles gleich wieder um: „Da kann ich natürlich auch nichts für,“, lässt sie uns verstehen. „Sie haben sich ja erst heute gemeldet.“

Hallo? Bärliner Schnauze.

Nach einigen ordnenden Zwischenrufen ist die Vertragslage wie folgt wiederhergestellt. Frollein kümmert sich, lässt sich Stellungnahmen geben. Und bleibt weiterhin, ihr ganzes Leben lang, eine untadelige Büroangestellte, die sich immer redlich bemüht. Wenn sie darauf von Kunden angesprochen wird, dass die vertraglich geschuldete Leistung auch ohne Leistungseinreden vonstatten gehen muss und Anrufe wie diese eine Ausnahmequalität zu haben hätten.

 

1974/13: BGH: Die Entscheidung mit Urteil vom 06.06.13 – VII ZR 355/12 zu Winterdienstverträgen auf Grundlage von Werkvertragsrecht

Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof

Leitsatz der Entscheidung

BGB §§ 631, 633, 634

a) Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.
b) Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cf

c) Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders die-sem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.

BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juni 2013 – VII ZR 355/12 – LG Berlin
AG Wedding

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1683/13: FotoPodcast: Guten Morgen, Deutschland! Es wird wieder wärmer!

Guten Morgen, Deutschland!

Guten Morgen, Deutschland!

Wie zarter Schmelz auf nasskalten Zähnen am frühen Morgen: Etwas Wärme bricht sich Bahn. Der Schnee wird schmilzen, die Leute hören auf zu sülzen.

Guten Morgen, Deutschland! Noch nie war es so warm wie heute. Gefühlt. Erleichterung in der Winterdienstbranche: Der Schnee muss weg. Vertraglich. Auch wenn ab heute keine vertragsgemäße Leistung dahinter steckt. Ganz von alleine. Der jetzt ´nen Wetterbericht kann, heißt Kachelmann. Die Springerpresse hatte anderes tituliert auf den Schlagzeilen der angeblichen Weltpresse. Der Winter kriegt eins in die „Fresse“.

1675/12: Linktipp: Zur Frage der Eisglättebeseitigung auf einem öffentlichen Parkplatz – OLG Koblenz Aktenzeichen: 5 U 582/12

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The german winterdienst! Bei Bekanntwerden veraltet!

Der Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, den Parkplatz lückenlos von Eis zu befreien. Die Klägerin treffe unabhängig davon ein erhebliches Eigenverschulden. Öffentliche Parkplätze brauchen nicht uneingeschränkt schnee- und eisfrei gehalten zu werden. (Auszug aus Artikellink unten,  Entscheidung vom OLG Koblenz zum dortigen Aktenzeichen: 5 U 582/12)

Koblenz liegt direkt im Berliner Speckgürtel am Bodensee. So wie der Rest der Welt im Berliner Speckgürtel liegt. Deswegen.

Interessantes Urteil zur Revidierung zwangsläufiger Vorstellungen von Bürgern über „absolute Winterdiensttätigkeiten“ an allen Orten, entgegen der Frage, ob Menschen auch mal bereit sind, selbst eine Schippe in die Hand zu nehmen? Besser aber noch: Die Augen aufzuhalten und nur dort langzulaufen, wo es gefahrlos möglich ist. So in etwa.

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1618/12: Foto des Tages: Die Haftungsfreistellung oder: Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

Das öffentliche Paralleluniversum: "Bitte parallele Wege benutzen"

Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

Always Ärger with the german Winterdienst: Sogar im September stehen schon blecherne Schilder da. Ausnahmsweise wird hier geworben fürs Paralleluniversum. Das ist neu. Die Kommunen verziehen sich klammheimlich aus allen Haftungsschlupflöchern – aber wenn schon nicht gewinterdienstet wird: Wenigstens spielt Dirk Michaelis dort und Dirk Zöllner auch, sowie Rockhaus und Pankow, kiekste hier?

In Waren (Müritz) in MeckVorpommes (ach so, im Speckgürtel) haben die Gemeinde- und Stadtväter in vielfältiger Hinsicht beschlossen, sich aus zentralen kommunalen Aufgaben zu verabschieden. Das Ergebnis ist ein öffentliches Toilettenhäuschen, auf dem ein Pächter seine „stinkenden Früchte“ zieht. Eine Pachtvereinbarung, die manchem stinkt, der gerade keinen Notcent (nach der Währungsreform, vorher „Notgroschen“) parat hält.

Parallel dazu stehen die Einsparbemühungen. Merke: Einsparungen erzielt nur, wer seine Kosten anderen überhilft. Z.B. was einen gewissenhaften Winterdienst angeht. Normal ist das nicht. Es ist: Das öffentliche Paralleluniversum: „Bitte parallele Wege benutzen“

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 (EP)

 

1066/11: News: Nachträglich tauchte noch das Protokoll Anhörung zum StraßenreinigungsG auf! #pdf download

The german winterdienst! Bei Bekanntwerden veraltet!

Nicht über Wikileaks, auf ungeklärtem, anderen Wege wurde bekannt, dass „the german Winterdienst“ geheimen diplomatischen „cablen“ nichts taugen soll. Darüber hatten wir berichtet. Über die Anhörung zur bevorstehenden Neufassung des StraßenreinigungsG Berlin hatten wir ebenfalls berichtet. Heute haben wir den entsprechenden Beiträgen noch den protokollierten Wortlaut der Redebeiträge der vier Angehörten, darunter auch der Autor dieses Artikels, als pdf-Download beigefügt. Zur einfacheren Auffindbarkeit hier noch zusätzlich der Downloadlink, Format pdf.

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1050/10: Foto des Tages: Ich kann jetzt nicht, ich muss Schnee schüppen!

Schnee schippen!

Ist das ein Buchgeschenktipp? Weihnachten 2010 ist überhaupt das erste Weihnachten in meiner Erinnerung, in dem es anfängt, mit eBooks jetzt relevant zu werden. »Helmut Schmidt raucht ja nicht nur Zigaretten. Jedes Mal bringt er Schnupftabak mit und trinkt dazu Kaffee mit Milch und extra viel Zucker. Unsereins würde angesichts dieser Dröhnung wie Rumpelstilzchen durch die Flure hüpfen. Schmidt dagegen ist dann überhaupt erst auf Betriebstemperatur.« Giovanni di Lorenzo im SPIEGEL (Auf eine Zigarette mit Helmut Schmidt, Kiwi-Verlag hier)

Die Mitarbeiter der Hausverwaltung im Außendienst? Nein, nein. Es ist nur eine Ausrede. In Wirklichkeit lungern sie faul und überfuttert vor den Vorweihnachtsbratenresten herum, unfähig überhaupt noch etwas zu richten. Deswegen: Eine gern benützte Ausrede einer Hausverwaltung, sobald der Schneefall eingesetzt hat.

1046/10: An den Pranger: Spammer lügen wie gedruckt. Im Kleingedruckten der Schneebeseitiger steht manches!

Banner "An den Pranger"

Hottehü, an den Pranger mit den Spammern. Z.B. dieser hier, der gleich achtmal spammt und nichts anderes schreibt als Sch…….:

(auf´s Bild klicken)

Meine Antwort ist eindeutig: Du hast mein Blog nie gelesen, Spammer! Ich werde Papierkorb Ihren Kommentar und auch die sieben Weiteren.  Aber zu Weihnachten ist ohnehin Schlachtefest: Eine Cyberduck, das hatten wir noch nie! Hallelujah!

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1041/10: Historie: Der amerikanische Präsident John F. Kennedy drehte sich noch einmal im Grab um und sagte…

Frage nicht, was dein Winterdienst für dich....

Wer im Duell schießen möchte, muss auch Waffen haben, die er wählen kann. Die Waffe der „Ersatzandrohung“ eines alternierenden Schneebeseitigers ist momentan nicht leicht zu wollen: die Anfrage danach klemmt. Festgefroren!  (Galgenhumor)

Ja, es ist ein historisches Moment in diesen Tagen. Vor vielen Jahren hatte John F. Kennedy die denkwürdigen Worte gesprochen: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!“ Das war eine klipp und klare Aufforderung, sie wirkte unmissverständlich, und wie man sieht, sie wirkte über den Tag hinaus. Ganz anders 2010 im diesjährigen Winter. Menschen fragen die Verwalterin, was der Winterdienst hätte tun müssen. Sie erfahren aber nichts. Denn der Winterdienst schweigt sich aus. Hat die Leistung dies Jahr gekürzt, weil dies Jahr die Gesetzeslage schärfer wurde. Das ist das „Kanold´sche Relativitätsgesetz“, wonach „je mehr Vorschrift, desto weniger Reinigungsleistung“. Der Vorgang steht weiter unter Beobachtung. Da John F. auch die denkwürdigen Worte sprach, wissen wir durchzuhalten: Alle schauten auf diese Stadt und John F. sagte: „Ich bin ein Berliner!“ – Na, ich auch. Die Harten kommen jetzt in Garten!

Wir werden den Schnee, das Eis und deren Beseitigung jetzt hier nicht verlinken! Das kommt uns link vor und wir sind morgen noch nicht fertig. Aber um 9 Uhr vormittags ist bereits High Noon, dann glühen die Telefondrähte wieder, und es werden Leistungsrügen ausgesprochen! Mal sehen!

Stattdessen aber:

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1033/10: Kommunikation: Von Höflichkeit und gutem Umgang mit dem gemeinsamen Gut der Dienstleistung

Ich sitze hier am Telefon, von früh bis in die Nacht. Ich weiß, es ist der blanke Hohn, was du mit mir machst, was du mit mir machst…. (IDEAL, Telefon)

Der Verwalter hat dieser Tage viel zu tun. Es geht um das neue StraßenreinigungsG, seine Einhaltung durch neue, beauftragte Dienstleister und um Beschwerdemanagement. Die Kunden, das sind Hausbewohner, Wohnungseigentümer und teils, soweit vereinbart, auch deren Mieter, manchmal sogar ihre Angehörigen. Dass die Dame bei uns gegen 11:30 Uhr anruft, um eine Beschwerde los zu werden, ist nach wenigen Sekunden klar. Sie hat den Winterdienst der neuen Firma zu bemängeln. Sehr schnell sage ich ihr, da hat heute Morgen gegen 08 Uhr schon Herr Petereit (* Name geändert) angerufen und dies gemeldet. Es wurde eine dezidierte Winterdienst-Behinderungsanzeige schriftlich losgeschickt. Sie wiederholt ihr Anliegen, als hätte ich die Sachlage nach ihrer Auffassung nicht verstanden. Ich kürze die Sache ab und wiederhole nochmal kurz: Die Sache ist bekannt und bereits gemeldet.

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