3273/18: Positionen: Zur Position der WEG-Verwalter den Rechtspflegern bei den Grundbuchämtern gegenüber #Petitionen #Petitessen

Strafrechtsreform (c) Klaus Staeck, 1969

Aus beruflichen Gründen schlägt der Unterzeichner einem Bundestagsabgeordneten gleich welcher Partei vor, im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags oder dgl. Nachfolgendes zu erörtern und zu behandeln. Denn Verwalter und der ordentliche Nachweis ihrer Tätigkeit in öffentlich beglaubigter Form sind vielfach Voraussetzung für Rechtsgeschäfte, deren Geschäftswerte in die Millionen gehen – mit allen nur möglichen, denkbaren großen Vermögensschäden, weil das Rechtsgeschäft nicht unverzüglich klappt. In Worten:

Meines Erachtens ist es Rechtslücke, dass Verwaltern von Wohnungseigentum beim Rechtsverkehr mit Grundbuchämtern (Rechtspflegern) hinsichtlich ihrer Verwalterbestellung und des Nachweises hierüber kein eigenes Antrags- bzw. Prozessrecht eingeräumt ist. Dies führt zu „gottgleichen“ Ermessensentscheidungen von willkürlich handelnden Rechtspflegern mit teils äußerst negativen Folgen für die Wohnungseigentümer, bspw. wenn es dann bei Verkäufen infolge erforderlicher Verwalterzustimmung zur Zurückweisung von Eigentumsumschreibungen kommt, weil Rechtspflegern noch einfällt, sie würde da jetzt gern am bereits vorliegenden Verwalternachweis etwas bemängeln wollen. Diese sind nach § 29 GBO notariell zu beglaubigen.

Absurdes ist zum Beispiel:

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1744/13: Positionen: Vom WEG-Verwalter, dem Mietsonderverwalter, dem französischen Eigentümer in Paris und dem Mieter in Berlin

Positionen

Stimme der Kritik - bleibt kritisch!

Stimme der Kritik – bleibt kritisch!

 

Sehr geehrter Herr Gotthal, wie telefonisch mitgeteilt, können wir Ihnen den Namen des Mieters der WE 28 mitteilen. Eine Telefonnummer liegt uns nicht vor. Mietername: Maximilian Kaller (* Name geändert) Mit freundlichen Grüßen Eveline Tandt (* Name geändert)
Hausverwaltung

Die Stimme der Kritik birgt Emotionen in sich. Ein „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Eigentümer in Frankreich, seiner beauftragten Sondereigentumsverwalterin hier in Berlin und der WEG-Verwalterin (das sind wir). Wir schreiben eine Antwortemail im Ausnahmezustand inzwischen größerer Verärgerung. Vorausgegangen war dieser Email ein Telefonat mit der Berufskollegin, das im Wesentlichen einen Versuch darstellte, die WEG-Verwalterin zu einer Mieterbetreuung in der angesprochenen Sache zu veranlassen. Dass das eine „normale Sache“ wie diese sei, auch in ihren beruflichen Erfahrungen. Wie da irgendwie gesprächsweise durchscheint: „Was beschwerst du dich, WEG-Verwalter, dieses Leben ist nun mal hart und ungerecht, also halt die Klappe, arbeite“. Wir schreiben heute Morgen Galle und Gift spuckend und es ist der Versuch eines Befreiungsschlages:

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