1720/13: Jahresabrechnung: Wasseruhren, Nullsummenspiel und Abrechnungen #Panta Rhei

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Panta Rhei: Alles fließt! „Irritation Iteration: Die Summe aller Zwischen- ist niemals gleich der Summe aller Hauptzähler“ (Wasseruhren, Knowledge)

Berlin-Wilmersdorf hat kürzlich in drei Aufgängen Wasseruhren angeschafft und nun laufen sie schon eine Weile. Mit unterschiedlichen Erkenntnissen, was den Wasserverbrauch der Hausbewohner betrifft. Einige fehlen in der Ableseliste des beauftragten Messdienstunternehmens. Die Verwalterin läßt ihre Beziehungen spielen, Muskeln der persönlichen Kenntnisse. Dass der Italiener in Rom wohnt und seine Erdgeschosswohnung in Berlin unabgelesen bleibt, muss nicht sein. Ist aber immer wieder der Fall. Obwohl es Nachbarschaftshilfe gibt, die sich denken läßt. Allerdings hat niemand davon  Besitz ergriffen. Lucilla Papasso-Gundermann (* Name geändert) wäre so eine Hilfestellung, wenn nur der Ableser da was wüßte. Denn es sind alles Bekannte von ihr, die sich hier mit der Zeit Wohnungseigentum zugelegt haben: schicke, kleine Berlin-Appartementi für „La dolce Vita“ – Berlin läßt grüßen.

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1468/12: Positionen: Abteilung, still gestanden! Rettet den Zählerstand! #Abrechnung #Inventur

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Das grundlegende Prinzip bestimmter Rechtsmeinungen zur Jahresabrechnung beinhaltet nicht gleichzeitig eine Zusage an die Berufsgruppe der Haus- & Grundstücksverwalter, die Frage eines angemessenen, richtigen Verbrauchs von Betriebskosten außer Acht zu lassen. Das Gegenteil ist und bleibt richtig.

Vor ein paar Tagen haben wir hier über eine falsche Jahresabrechnung berichtet. Damit ist das Thema „guter“ bzw. (besser) richtiger Hausverwaltung nicht abgehakt. Als störend wird empfunden, wie es sich manche Kollegen einfach machen, über bestimmte Notwendigkeiten gar nicht nachzudenken.

Herausgearbeitet hatten wir, dass es zwei Glaubensrichtungen gibt. Wer an etwas glaubt, nur um seine Arbeit nachlässig machen zu dürfen, dem werden wir heute ein paar Gegenargumente entgegensetzen. Nämlich: Egal ob jemand meint, es gelte allein das Zu- und Abflussprinzip in der WEG-Abrechnung. Richtig muss die Abrechnung trotzdem sein.

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1466/12: Trends: Der Trend vom 06.01.12 geht in Richtung „Kritischer Verbraucher“, es wird abgerechnet! Richtig, nicht „irgendwie“!

Wasser (Quelle: BWB)

Und irgendwie ist ja mal wieder alles klar, auf der Andrea Doria! (Udo Lindenberg) – Und in Wirklichkeit ist gar nichts klar: Ein Verwalter versucht, die Jahresabrechnung 2010 aufzustellen und versagt fachlich-inhaltlich. Zu diesem Ergebnis kommen meine Recherchen, worüber ich hier nur teilweise berichte, aber aussagekräftig.

Berliner Wasser – Alles klar? – Bei den Berliner Haus- und Grundstücksverwaltern gibt es offenbar zwei grobe Glaubensrichtungen. Die „Katholen“ rechnen nach Zahlungen ab. Die „Evangelistas“ nach Verbrauch. Nach Zahlungen abzurechnen, kann aber idiotisch sein. Um den 31.12. des Jahres sind wir wieder mit kritischen Infragestellungen befasst. Wir messen, zählen, wiegen, um alles mitzukriegen. Aber ein Fall auf unserem Schreibtisch erscheint uns doch als Gradmesser und eine Art Zustands- und Problemfallbeschreibung, die berichtenswert ist. Es geht ums Berliner Wasser und überhaupt um die Frage: Wie rechnet ein Verwalter richtig ab?

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1404/11: Ratgeber: Mal schnell nachgefragt: Was muss man beachten, wenn man ein Wasserbett anschaffen will?

Wasserprüfeinrichtung GESAMTHÄRTE

Wasserprüfeinrichtung GESAMTHÄRTE

Wie man sich bettet, so liegt man. Ob ein Wasserbett nur mit enthärtetem Wasser betrieben werden sollte? Die neue deutsche Härte: Wasserbetten!

Anruf, Frage: Guten Morgen! Also ich überlege, ein Wasserbett anzuschaffen! Muss ich da was beachten?

Antwort: Na, vielleicht nicht so weit herausschwimmen?  Bzw. mal ehrlich. Über die Frage, ob man ein Wasserbett aufzustellen in der Lage ist, fehlt mir ein bisschen das Fachwissen, also an der Stelle „Hose runter“, bzw. ehrlich gesagt. Wissen Sie, was das einzige Fachwissen meinerseits zum Thema Wasserbett ist?

Antwort Anrufer: Nein, was denn?

Antwort, Angerufener: Na, ganz einfach. Warum kauft man sich ein Wasserbett? Die Antwort ist einfach: Sie kann auf dem Rücken treiben, während er krault.

Gelächter.

Ob ein Wasserbett die Statik des Altbaus ernstlich berührt? Wie viel Liter Wasserinhalt hat so ein Wasserbett? Antworten darauf geben die Hersteller. Und technische Daten und Fakten. Allerdings: Es spricht einiges für ein bestehendes Vertrauensverhältnis zur Verwalterin, wenn sie angerufen wird, um eine Art Testimonialanruf zur Zulässigkeit von Wasserbetten in bewohnten Mehrfamilienhäusern abzugreifen. Fazit: Ein lustiger Anruf, den wir der Nachwelt gern hiermit zur Verfügung stellen. Weiter arbeiten….

 

(EP)

1323/11: News: Die neue Trinkwasserverordnung kommt und „Alles klar“ war gestern?

Wasser (Quelle: BWB)

Bei der vermeintlichen Reinigung des Leitungswassers durch spezielle Filterkannen hat sich gezeigt, dass diese in der Regel weniger nutzbringend als gefährlich sein kann, da sich bei zu langem Betrieb im Filtermaterial bakterielle Belastungen aufbauen können. Allenfalls eine Wasserenthärtung durch solche Kannen mag für bestimmte Zwecke sinnvoll sein. (Bestehende Kritik lt. Wikipedia, Artikel ist verlinkt)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV, grundlegende Infos hier) ist neu gefasst worden und tritt am 01.11.2011 bundesweit in Kraft.

Es geht u.a. um die Bekämpfung von Legionellen, die sich als stäbchenförmige Bakterien unter bestimmten Bedingungen im Grundwasser und in Oberflächengewässer gut vermehren können, aber gesundheitsschädlich sind. Legionellen sind für die „Legionärskrankheit“ verantwortlich.

Vorgesehen ist eine Bestandsanzeige durch den Verwalter an das zuständige Gesundheitsamt. Damit einher geht eine Art Pflichtenkatalog.

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1180/11: Bewohnerecho: Vielzahl von Bewohnern ist aufgeschreckt: Zu große Wasserzähler mit System verbaut?

Alles klar, Herr Kommissar? Der Hausinspektor!

Alles klar, Herr Kommissar? Der Hausinspektor!

Dass das Berliner Wasser nicht zu einer trüben Plörre wird, darum kümmern sich liebevoll die Berliner Wasserbetriebe. Selbiges gilt -in analog anzuwendender Sichtweise auch für die Rendite der Anteilseigner. Das Unternehmen ist derzeit berichtsstark. Es kommt dauernd in den Medien vor.

Beim Berliner Wasser alles klar? Mitnichten. Die Berliner Wasserbetriebe sehen sich seit längerem harscher Kritik ausgesetzt. Einerseits wird die Höhe der Wasserpreise bemängelt. Senator Wolf (Die Linke) verneint, dass aktuell vorliegende Rückkaufangebote der derzeitigen Anteilseigner aus der vormaligen Privatisierung diskutabel seien. Zu hoch, so Senator Wolf, um dem Ziel, angemessenen, niedrigeren Wasserpreisen frönen zu können. Das Thema steht oben auf der Beobachtungsliste vieler.

Weiteres kommt hinzu. Mehrere Fernsehsendungen haben berichtet, bundesweit seien „mit System“ zu große Wasseruhren eingebaut worden. In Leipzig hat ein Gericht ausgeurteilt, dass die dortigen Wasserbetriebe einen kleineren einbauen müssten, mit der Folge, dass infolge von Messungenauigkeiten ein ersprießlicher Rückforderungsbetrag vergütet werden müsse. Und jetzt schauen alle Berliner Bürger eher interessiert zu, wenn die Wasserbetriebe infolge Eichablaufs neue Wasserzähler einbauen.

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1162/11: Fotowelt: Von Werbesprüchen, die auch nach hinten losgehen können…

Werbeaufschrift der Berliner Wasserbetriebe

Werbeaufschrift der Berliner Wasserbetriebe

Und da stellt sich doch die Frage:

Und mit euch? Ein Scheusal, wer was Häßliches denkt…., oder?

Die Berliner Wasserbetriebe fertigen hübsche Aufschriften für ihre Außendienst-Fahrzeuge. Dabei ist festzuhalten, es ist eine hohe Kunst, Werbesprüche zu finden, die niemand anderes mißzudeuten weiß. Uns fiel diese Frage dazu spontan an. Wir würden diesen Spruch lieber nicht verwenden. Wasser ist nass! Badubidubidu!

Weblotse

601/2010: Bundesgerichtshof verneint Haftung einzelner Wohnungseigentümern für Abwasserkosten

Bundesgerichtshof

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig. (Pressemitteilung des BGH)

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: hat mit Pressemitteilung Nr. 15/2010 vom 21. Januar 2010 endinstanzlich über einen Berliner Rechtsstreit entschieden. Im Hintergrund einer Klage des klagenden Berliner Versorgungsunternehmens (na, welches war das? Preisfrage) standen Spruchkammer-Entscheidungen des Amtsgerichts Spandau (1. Instanz) und des Landgerichts Berlin (2. Instanz) auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Es ging um den in § 421 BGB normierten Begriff der Gesamtschuldnerschaft. Dort heißt es wie folgt:

„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“

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Skurril: Das Winterwetter entlastet uns von unnötigen Aufgaben – Zitat des Tages

Skurril: Hauptwasseruhr vereist!

Skurril: Hauptwasseruhr vereist!

Merke: Besser die Hauptwasseruhr ist vereist, als sie ist verreist. Allerdings: die Wildschweine sind seit kurzem nicht mehr auf dem Grundstück unterwegs. Ein hoher, massiver Zaun schützt die Ruhlebener, deren Grundstück direkt am Park liegt, vor den grunzenden Wildsauen.

Quelle: Email eines Verwaltungsbeirats-Mitglieds aus Berlin-Charlottenburg, Ortsteil Ruhleben.

BGH Beschluss VIII ZR 346/08: Vermieter darf Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen

Bundesadler

Bundesadler

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen, diesmal in FF/M, hörte unsere Redaktion folgendes:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die (allzu) strengen Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung gelockert. Ein Vermieter darf nach dieser Entscheidung die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung in einem Betrag unter dem Begriff „Versicherung“ zusammenfassen (Az. VIII ZR 346/08). In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom 16. September 2009 erteilte der BGH der Ansicht der beklagten Mieter und auch den zuvor damit befassten Düsseldorfer Richtern eine Absage. Sie hatten gemeint, die Abrechnung sei ohne eine Aufschlüsselung in die verschiedenen Versicherungsarten formell unwirksam. Das hielt der BGH jedoch für überspannt, auch weil die Unterteilung des Vermieters dem im Mietvertrag vereinbarten Kostenartenkatalog entsprach. Gleich einem Urteil vom 15. Juli 2009 (Az. VIII ZR 340/08) befand der BGH bereits: Eng zusammenhängende Kosten dürfen in einer Summe dargestellt werden, die Abrechnung bleibt für den Mieter nachvollziehbar.

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