1369/11: Verwaltervertrag: Schuld war nur der Bossa Nova! Der war schuld daran! Von den „7 Sünden“ eines Verwalters!

Die Sache ist anders gelaufen als geplant. Nichts ist passiert. Woran hat es gelegen? War´s der Mondenschein? No no, der Bossa Nova! Oder war´s der Wein? No no, der Bossa Nova! Kann das möglich sein, yeah yeah, der Bossa Nova war schuld daran. Steht der Bossa Nova als Synonym für „den Verwalter“? Fragen über Fragen. Die Strategie, richtig darüber zu denken, entblättert dieser Seelenstriptease. Das ist Häuptling „Der Möglichst Immer Früher Als Andere Kommt, auf indianisch“: „Aha!“

Schuld auf sich zu laden, ist des Verwalters Sache -normalerweise- nicht. Er kann sich keine „7 Sünden“ leisten, darf also nicht schuldhaft handeln. Die „7 Sünden“ hat bereits der Berliner Soul- und Funkmusiker Dirk Zöllner auf seinem gleichnamigen Album kenntnisreich beschrieben. Das reicht, um sauber, klar und unverfroren zu denken. 

Ein Verwalter hingegen darf nicht schuldhaft handeln oder auch z.B. „schluderhaft“. Schuld und Schluder sind zwei Teppichluder im Beruf des Verwalters. Im schlimmsten Fall wird die Sache ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. So ein Fall ist die verabredete Schritt-für-Schritt-Handlung namens „Sanierung von teils defekten Garagen-Fertigteileinhausungen“ aus hässlichem Waschbeton mit Dächern obendrauf, wenn Schuld und Schluder am Werke sind. Ein bisschen Geld in die Hand nehmen und so etwas sanieren, das ist der Bedarf, der bereits beschlossen ist zu tun. Schon seit längerem.

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1302/11: Fotowelt: Die Hausverwaltung bittet aus gegebenem Anlass, nicht auf den Dachkanten zu sitzen! #Foto des Tages

Quelle: Tom Ryaboi - http://www.blursurfing.com

Quelle: Tom Ryaboi - http://www.blursurfing.com

Einige leben intensiver. Weil sie mehr verlangen. (Coca Cola-Werbung, etwas älter)

Eine Auswahl schwindling machender Fotos von den Dachkanten haben wir gefunden und uns sogleich Sorgen gemacht: Sind alle Dachausstiege auch wirklich gegen unberechtigtes Betreten durch „rooftopper“ oder andere „Verrückte“ gesichert? Könnte man das widrigenfalls der Verwalterin als Verstoß gegen die verwalterischen Obliegenheiten ankreiden? Aber klar: Die Fotos sind einigermaßen super! Bitte einen sicheren Sitzplatz suchen und nur virtuell betrachten, ist sicherer.

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(Danke, Peter Glaser!)

 

1280/11: News: Die Haftung von Verwaltern nimmt streng genommen über die letzten Jahre drastisch zu

Die Abonnenten der Haufe-Verlagsgruppe und ihres elektronischen Kompendiums „Die Eigentumswohnung“ erhalten dieser Tage starke textliche Überarbeitungen, die das Segment „Haftung des Verwalters“ (in WEG-Sachen) betreffen. Von Bedeutung, finden wir, ist dieses Zitat:

Unter starkem Konkurrenz- und Leistungsdruck stehend bereinigt sich gerade aufgrund strenger Haftungsgrundsätze mehr und mehr der Verwaltermarkt selbst, ohne dass es für diesen Berufsstand bisher detaillierte gesetzliche oder berufs- und standesrechtliche Reglementierungen gibt. (HaufeIndex 171935, nicht verlinkt, da Abo-Exklusiv-Zugriff)

In ein ähnliches Horn stießen wir mit unserer Berichterstattung (hier) zum Gang der gewöhnlichen Rechtsprechungstendenzen in Berlin und auf weiter Flur. Nicht zuletzt spricht sich auch die Firmenhomepage des Büro Gotthal in Berlin für berufs- und standesrechtliche Reglementierungen aus (verlinkt unten). Aber halten wir fest: Mit dem Eingang dieser Auffassung in die Meinung des Haufe-Gesamtkompendiums (vergleiche Zitat) kann nur bestätigt werden: Es wird härter in Deutschland für jede Art von „laienhafter Verwaltung“ und ein Ausleseprozess wird bereits bemerkt, den nennt man „Marktbereinigung“. Mal sehen, wer die Guten sind?

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