1634/12: Positionen: Das ist gut so! Jawoll, das ist gut so! Vom Umfang der gerichtlichen Betreuung und den dazugehörigen Erwägungen

Das Leben der anderen...

Wie schlüsselt der Verwalter den Fall eines „betreuten“ Wohnungseigentümers? Als „Achtung! Unzurechnungsfähig“? Das wäre nicht unzurechnungsfähig, sondern unzumutbar und wenig sensibel. Oder als „Methusalem“, wie manche ältere Menschen als Methusalems bezeichnet werden, weil sie alt sind und wir doch regelmäßig nachzuschauen hätten, wie es ihnen konkret geht? Fest steht: Man muss sich in den Fall einfühlen. Was das bedeutet, berichtet der nachfolgende Artikel.

Wohnungseigentümer geraten wie andere Menschen auch manchmal in schwierige, persönliche Lebenslagen. So wie Peter Andreas (* Name geändert), Baujahr 1952. Zuweilen bekommt er „schwere Depressionen“. Deswegen hat Herr Andreas einen gerichtlich bestellten Betreuer, dessen Betreuungsumfang auch die „Vermögenssorge“ umfasst. Dessen ungeachtet wendet er sich an die Hausverwaltung.

Er wünscht zu erfahren, ob es einen aktuellen Wirtschaftsplan gibt? Und die Hausverwaltung sagt, nein, aber es gäbe jetzt die Absicht, eine Versammlung durchzuführen und für 2013 einen neuen zu beschließen.

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