1684/13: Tipps & Tricks: Was die Teilungserklärung einer Wohnanlage betrifft, so….

_icon Traumjob Hausverwalter
Rechtliches

Die Verwaltungsübernahme erfolgt „ins eigene Haus“. Die Verwaltungsübergabe betrifft Reisende, die man nicht aufhalten möchte. Beides existiert. Und jedes zu seiner Zeit. Wer immer nur neue Anlagen übernimmt, übernimmt sich bald. Wer welche abgibt, muss sie entweder abgeben, weil er dazu gezwungen ist. Eine Verwaltung kann sich wie eine ungewollte Schwangerschaft der „späten Mutter“ darstellen. Sie, die Verwalterin der WEG, übergibt die Wohnanlage in neue Hände, angesichts derer sie sich selbst schon zu oft übergeben hat. Eine schwierige Geburt, beides. #Verwalterlatein, kleines

Das passiert eigentlich dauernd: Man übernimmt eine neue Wohnanlage und die Wohnungseigentümer der Anlage statten einen so gut wie nie mit der vollständigen Teilungserklärung im vorhinein aus. Wenn man Glück, hat wenigstens der alte Verwalter aufgepasst und sie akribisch gesammelt. Ja, die Teilungserklärung der Wohnanlage hat oft noch „Ergänzungen“ erfahren, und oft haben diese es in sich. Dort werden noch nachträglich Sachen berichtigt. Oder Wohnungen in der Größe verändert. Pi pa po. Kaum einer achtet auf Vollständigkeit, was das betrifft. – Verwaltungsübernahmen finden für gewöhnlich in den späten Abendstunden statt: Endlich Zeit, alte Akten anzusehen, sie zu streicheln und sich dann….die Hände zu waschen. Zu viel Staub, Patina vergangener Epochen. Alles alte muss in den Keller, je besser desto schneller. Oder umgekehrt.

Drei Stück Teilungserklärung finde ich unter verschiedenen Altaktendeckeln verstreut und sogar die „gute, alte Abschlossenheitsbescheinigung“. Der Hausverwalter ist ein Polyboy, macht reine, putzt weg. Der alte Verwalter hat zwar viel Papier im Laufe der Jahre gesammelt. Wenigstens hat er es auch abgelegt. Ich kann mich vollständig „bereichern“, nicht auf Kosten der WEG, sondern zu ihrem Nutzen. Damit das richtig gut wird.

1385/11: Wutbürger: Ich hasse es, …. #Kostenfolgen von Sonder- & Gemeinschaftseigentum

Wutbürger 02.2011 #Kostentragungspflichten

Aus McDo wird jetzt McWut: Der Wutburger ist vollvegetarisch, gesund, fördert den Stoffwechsel und lässt hitzige Emotionen fließen. – Ist die Terrassenentwässerung verstopft, weil sich niemand um ihre regelmäßige Reinigung gekümmert hat? Fängt an dem Fenster schon der Anstrich an abzublättern? – In welchen Fällen muss die Verwalterin etwas tun und kostet es die Gemeinschaft Geld? Und wann ist der Sondereigentümer selbst verantwortlich. Eigentum verpflichtet doch auch!

So manche Teilungserklärung wurde mit heißer Nadel gestrickt. Es ging allein darum, einen Verkauf von Einheiten „so schnell als möglich“ loszutreten. Geregelt wurde nur rudimentär. Den Rest regelt das WoEigG und im Übrigen sehr gern „die Rechtsprechung“. Schöne Vorbedingung dabei, Häuser erfolgreich zu verwalten, den Bestand von (meist zu geringen) Rücklagen zu schonen und kostenkritisch, vorsichtig und auf Bestandserhalt hin zu verwalten. Mit jeder Kleinigkeit kommen Wohnungseigentümer und es baut sich eine große Erwartungshaltung ggü. der Gemeinschaft auf. Sie soll möglichst vieles aus sich heraus veranlassen. Vertiefen wir bei Gelegenheit mehr. Heute kommt hier nur ein kleiner, giftiger Gartenzwerg zu Wort: der Wutbürger! Er isst oft einen Wutburger.

(EP)