3224/17: Kampagnen: Nach der Me-Too-Debatte in Schweden gibt es jetzt den praktischen Abreiß-PostIt #WeThree von #Ikea

Rechtzeitig zum Vorweihnachtsgeschäft hat die schwedische Möbelkette einen praktischen PostIt-Block aufgelegt, der unter dem Hashtag #WeThree (Du und ich und unser Einverständnis-Schreibblock) weltweit vermarktet werden soll. Dabei regelt der praktische kleine Helfershelfer das Zusammenleben von Mann und Mann, Mann und Frau und Frau und Frau äußerst praktisch und kongenial, zum Ankreuzen häufig gestellter Fragen (#Fuck #Faq)

Direkt im Berliner Speckgürtel, in Schweden, beratschlagt die schwedische Regierung über eine wichtige Aktualisierung des Sexualstrafrechts. Im Kern verständlich, schaffen die Schweden dieser Tage endlich Rechtssicherheit beim sexuellen Zusammensein von Männlein und Weiblein, gleich in welcher Kombination. Ob auch die gerade erst in Deutschland ausgeurteilte dritte Geschlechterkategorie davon betroffen ist, war bei Redaktionsschluss noch unklar. Dabei wird von vornherein glasklar gedacht. Unsicherheiten sind weitgehend ausgeräumt, ja nahezu beseitigt.

Das neue Gesetz hat gute Chancen: Man muss nun vor dem Geschlechtsverkehr sicherstellen, dass der andere will. Währenddessen auch.

Andernfalls macht man sich strafbar.

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1837/13: Übler Scherz? Mieter meldet falsche Bestellungen via AMAZON mit Kontoabbuchungen

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Polizeiticker auf gesichtspunkte.de

Übler Scherz mit Amazon.de

Übler Scherz mit Amazon.de

Ähnlich gedacht: Das kann doch alles gar nicht war sein. Einfach Wahre bestellt. Nicht Falsche….

Übler Scherz? Aber tatsächlich.

Irgendein „Hinterfinger“ bestellt für seinen missliebigen Nachbarn Farben und Pinsel auf dessen Namen und gibt für die Lastschrifteinzugsermächtigung das Konto der Hausverwaltung an. Inzwischen liegen auch tatsächlich rund 10 Abbuchungen einzeln von Amazon vor, die per Rücklastschrift zurückgerufen werden.

Erstaunlich. Von einem „secure Zahlungsverkehr“ ist Amazon wohl noch weit entfernt? Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln.

Sachen gips.

1689/13: Historie: Vom Talibankrieger Kramer aus Berlin-Lichterfelde

_icon Traumjob Hausverwalter

Nachbarn, Nachbarn - Geschichten aus dem Alltag

In den Altakten der Verwaltung finden sich auch immer Perlen aus der Vergangenheit des eigenen Berufsalltags. Von einer solchen Perle, die inzwischen älter als zehn Jahre alt ist, handelt der nachfolgende Artikel. Mit einer gewissen Distanz und Thementreue erzählt, sind solche Geschichten nach Ablauf einer gewissen Zeit wie „olle Kamellen“, die man nochmal aufwärmt. Aber damals, da waren sie ganz ohne jeden Zweifel berührend und besondere Ausnahmeerscheinungen eines recht umfassenden Berufsbildes. Solcher Art gestrickte Geschichten passieren einem nur einmal. Und dann nie wieder. Dafür gibt es allerdings andere Geschichten, die einem später passieren, die sind wieder auf eine ganze Art und Weise „vollkommen bekloppt“.

Ganz ohne Zweifel hatte Alfred Kramer (* Name geändert) aus Berlin-Lichterfelde eine richtige „Ratsche“. Nachts schlich er um die Mülleimer des Hausgrundstücks in Berlin-Zehlendorf herum und sammelte im Altpapier „handfeste Beweise“ gegen die Verschwörer von der Hausverwaltung.

Er hatte 2000 selbst dafür gesorgt, dass die Hausverwaltung in Amt und Würden geriet. Die kleine WEG war heftig zerstritten. Sie ist es bestimmt auch heute noch.

Jetzt allerdings ist die Zeit gekommen, alte Akten, die mehr als 10 Jahre alt sind, zu vernichten und so kommt der Berichterstatter wieder in Gedanken zurück in jene wilden, bewegten Jahre um die Jahrtausendwende in Berlin-Lichterfelde.

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1467/12: Sinnfragen: Wie aber geht man mit dem Vorstrafenregister eines Neukunden angemessen um?

Strafrechtsreform (c) Klaus Staeck, 1969

Der Erfinder der Notlüge liebte den Frieden mehr als die Wahrheit.
James Joyce

Die Kundenstruktur einer auf Wohnungseigentum spezialisierten Hausverwaltung ist nicht homogen. Auch nicht homophob. Oder homophil. Am besten vielleicht „unhomo“? Geschlechterneutral. Anti-rassistisch: Und wäre der Mensch auch von blauer Hautfarbe und mit weißer Zipfelmütze: auch schlumpfophob güldet nicht. Streng verboten.

Verwaltet wird grundsätzlich „ohne Ansehen der Person“. Jeder Einzelne ist Teil einer Menge, genauer: Einer ist eine Teilmenge. Auf ihn bzw. sie kommt es nicht entscheidend an. Es kommt auf das Ganze an, auf die Menge, also auf die Gemeinschaft. Da das weltweite Marxsche Manifest offenbar gescheitert ist, ist Wohnungseigentum auch nie Weltkommunismus geworden. Das vorläufige Übergangsmodell namens „Sozialismus“ ist ebenfalls bankrott. Dort galt es noch, dass alle gleich seien. Im Wohnungseigentum sind nicht alle gleich. Aber ähnlich, also vergleichbar, müssen alle Eigentümer behandelt werden. Schwieriges Feld.

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1330/11: News: Was Spammer für einen Mist schreiben, Autozündler nicht bestraft werden und Engagement Routine widerspricht

Eintrag aus der Kommentar-Funktion dieser Website vom Sonntag:

(Zitat)

Hallo :) dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum ist , lassen awesome place Sie mich Ihnen sagen !rnIch kam hier vor ein paar Minuten auf dem Forum, und ich tue mein 1rst Post an mir selbst , das Forum Benutzer einzuführen, stieß ich auf dieses Forum, um die meisten Themen , die hier anwesend sind, zu diskutieren.rnAls mir mein Name ist Alice , ich war auf Bristol geboren und jetzt tut erasmus am anderen Ort zu dem Zeitpunkt auf Physik , so dass ich Abschluss bekommen kann.

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1136/11: Zitat des Tages: Stück für Stück, ja scheibchenweise, kommt man sich näher….

Kanzlei-Wanne von RA Hoenig!

Kanzlei-Wanne von RA Hoenig! (© RA Hoenig)

Knackis, Knacker und Kanoven: Dass Rechtsanwalt Hoenig ein vortreffliches Blog schreibt, sagten wir schon mal. Aber auch die Kommentare lesen sich sehr lustig, z.B. dieser hier:

Nachdem ich zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, musste ich beim Leiter der U-Haftanstalt antreten. Er teilte mir mit, aus Sicherheitsgründen werde man mir ein paar Tage lang einen zweiten Mann auf die Bude legen – bis dato hatte ich meine 8 Quadratmeter Wohnklo knapp 20 Monate lang für mich alleine gehabt.
Ich antwortete ihm, diese Maßnahme alleine sei schon ein Grund, um mich umgehend wegzuhängen. Er schaute wie ein Auto. Der Anstaltsarzt wurde dazu nicht befragt.Nach zwei Tagen hatte ich meinen Zwangsmitbewohner aber Gott sei dank wieder los. Offenbar hatte es gewirkt, dass ich zu den zuständigen Abteilungsbeamten sehr zeitnah gesagt hatte:“Noch eine Nacht mit diesem Penner – und ich reiche ihn euch morgen früh beim Wecken SCHEIBCHENWEISE durch die Kostklappe raus!” Aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, mochte er mich danach seltsamerweise nicht mehr. (Kommentator Vollzugsteilnehmer, Kommentar vom 23.03.11, Link unten)

Rechtsanwalt Hoenig ist „Betroffenenanwalt“. Er handelt für Straftäter, nimmt deren Verteidigung wahr und arbeitet daher nicht „für die andere Seite“. Also auch nicht für Hausverwalter, die sich professionell mit dem „betreuten Wohnen“ in Mehrfamilienhäusern befassen. Auch wenn die Blickrichtung „betreutes Wohnen“ dem Leben im Knast und in Verwahrung zum Schutz vor der Öffentlichkeit oder zur Bestrafung dem ja teils gar nicht mal so unähnlich wäre. Wäre.  Dass sein Blog kurzweilig, spannend und zuweilen atemberaubend ist, sagten wir schon?

Weblotse

 

633/2010: Die rüstigen Rentner vom Chiemsee angeklagt vor Gericht: ihr Anlageberater (noch) nicht


Grannie Gang (Filmausschnitt)- Monty Python (englisch) (via Youtube)

Die ganze Geschichte steht heute in der Süddeutschen und wird so eingeleitet:

 Weil sich fünf Rentner um ihr Geld betrogen fühlten, kidnappten sie kurzerhand ihren Anlageberater. Nun stehen sie wegen Geiselnahme und Körperverletzung in Traunstein vor Gericht.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, hier

Von wegen alt und hilfebedürftig. Der Rädelsführer der Kidnapper, Roland K., ist 74 Jahre alt, seine Frau Sieglinde schon 79.

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Die Jugendgerichtshilfe Spandau ruft an, und die sind richtig nett – von Schuld und Sühne

Portal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg

Portal des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg

Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme.  Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.

Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer!  Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.

Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….

Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber.  Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt.  Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein.  Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.

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Berlin hat gute Erfahrungen: Die Zuständigkeit der Abteilung 21 – doch Opfer melden Kritik an

Positionen

Screenshot parlamentsferien.de

Screenshot parlamentsferien.de

Zitat Die Verfahren werden in der Abteilung 21 der Amtsanwaltschaft geführt. Diese Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine besonders effektive und nachhaltige Verfolgung jener Verstöße. Die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Abteilung der Amtsanwaltschaft Berlin, dem Familiengericht und der Polizei gestaltet sich gut.“ (Quelle: Drucksache 6/12 132, Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD), Antwort vom 05 Juni 2008, Justizsenatorin von der Aue, vollständiger Wortlaut der Anfrage hier)

Sven Kohlmeier (SPD) wollte vom Senat wissen, welche Erfahrungen das Land Berlin mit dem (2002 eingeführten) Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gemacht hat? Die seit 2002 bis 2007 geführten Verfahren gibt der Senat wie folgt an (auf Bild klicken) Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007  (Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

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Agnes sagt: Nicht beten, ar-beten! Über Selbstgespräche und Beten aus der Sicht des Bundeskriminalamt

Ratgeber

Wer ist Agnes? Und warum gibt es einen Abschlussbericht über Agnes, herausgegeben vom Bundeskriminalamt? Von der Rechtstatsachensammel- und Auswertestelle KI15.

Agnes bedeutet Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden. Hmmmhhhh…wer hätte das gewusst?

Der 163 Seiten umfassende Bericht kann hier downgeloadet werden. (erfahren, danke, über: Kanzlei Hoenig Info)

Auszugsweise heißt es dort wie folgt:

 

 

 

„Eine gerichtliche Klärung bezüglich der Zugehörigkeit eines Selbstgesprächs zum Kernbereich privater Lebensgestaltung hat mittlerweile der BGH in der so genannten „Krankenzimmerentscheidung“ (Entscheidung: BGH NJW 2005, 3295) vorgenommen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gespräch mit sich selbst gekennzeichnet sei durch unwillkürlich auftretende Bewusstseinsinhalte und persönliche Erwartungen, Befürchtungen, Bewertungen, Selbstanweisungen sowie seelisch-körperliche Gefühle und Befindlichkeiten zum Inhalt habe. – Bei Selbstgesprächen – es ist nur eine Person im zu überwachenden Objekt anwesend – ist nach der bisherigen Rechtsprechung eine Aufzeichnung unzulässig, unabhängig vom Inhalt des Selbstgesprächs.

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