3134/16: Tückisch für Anfänger: Man kann die Gerechtigkeit nur eines Arbeitstages nicht mit Messlattenkubikmetern erschlagen.

tfA_Buchungsgebuhr

Schreibt der Schlüsseldienst:
„wie bestellt so berechnet. Da ein Storno einen erheblichen Aufwand für meine Steuerberaterin im DATEV-Programm darstellt (Storno, neue Rechnung und eine extra Rechnung über 3 Schlüssel) und mir diese Buchung zusätzlich in Rechnung gestellt wird, bitte ich Sie den Betrag für die 3 Schlüssel von dem WEG Konto intern an Herrn Viel (* Name geändert) zu überweisen.“ – schreibt die Mitarbeiterin vom Schlüsseldienst

Und ja, bemerkenswert.

Man lässt das als Hausverwaltung mal so auf sich wirken und fragt sich: „Wie geht’s weiter?“

Ist aber auch richtig: Man kann die Gerechtigkeit nur eines Arbeitstages nicht mit Messlattenkubikmetern erschlagen. Hinzu kommt die Langzeitbeobachtung des Dienstleisters. Wird er in Zukunft ähnlich kleinlich und unpassend auf die Bitte reagieren, 3 Schlüssel in eine andere Rechnung zu packen, die die gesamte Schließanlage eines Hauses betrifft? Von wegen extra Rechnung für 3 Schlüssel. Die Dame hatte wahrscheinlich gerade viel zu tun. Wer nicht?

3132/16: Tückisch für Anfänger: Einzugsermächtigung, Ministererlaubnis, Rigaer Str. 94 und Patientenverfügungen

Einzugsermächtigung - Sepa-Mandat

Das Sepa-Mandat hat den Zahlungsverkehr einigermaßen verlangsamt. Dabei wird doch umgekehrt proportional zum Anhäufeln immer neuerer Vorschriften und Regularien die Verfügbarkeit süßen Lebens verunmöglicht. Man hat dafür schlicht keine Zeit mehr: Erst noch die Liste der (neuen) Vorschriften abarbeiten. Nur jetzt ja keine Formfehler begehen. Uff,

Inzwischen muss man, um recht zu handeln, Fristen und (immer weiter ausufernde) Regularien einhalten. Dafür besucht man auch Fortbildungsseminare. Nicht alle übrigens: Wer sich korrekt verhalten will, darf als Bundesminister Ausnahmegenehmigungen nicht in vertraulicher Atmosphäre aushandeln und EDEKA und Tengelmann zusammenbringen. Erzengel Gabriel tat es und wurde richterlich zurückgepfiffen. Die Räumung der Rigaer Str. 94 (Friedrichshain) erfolgte rechtswidrig, urteilt heute das Landgericht. Eine Hausbesetzung ist kein austauschbares Casting für beliebige Filmrollen. Es geht um ganze Lebensentwürfe. Nicht weniger.

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Der Bundesfinanzhof (IX B 124/08) behandelt Zahlung an Instarücklage nicht als Werbungskosten

Bundesadler

Bundesadler

Es hat sich viel geändert im bundesdeutschen Recht über die Wohnungseigentümergemeinschaft. So hat u.a. der BGH die Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) als selbständiges Rechtsgebilde, den so genannten teilrechtsfähigen Verband bestätigt. Durch die WEG-Rechtsnovelle zum 01.07.2007 wurde dies noch näher ausgestaltet. Die Behandlung von Zahlungen der Wohnungseigentümer an die Instandhaltungsrücklage ist durch die neue Rechtslage allerdings steuerlich in Frage gestellt worden. Denn die Zahlung derartiger Beiträge im Rahmen des monatlich zu zahlenden Wohngelds fließe nun, so die Rechtsmeinung dazu, einem anderen Vermögenskreis zu, als zuvor. Während vorher die WEG sozusagen als Gemeinschaft nach Bruchteilen behandelt werden würde, womit diese Zahlungen zwar Ansparcharakter hätten, die für solche Aufwendungen später  zu verwenden sind, die diesem Kreis erst noch entstehen (vergleichbar: Eigenkapitalbildung). Mit dem Entschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Teilrechtsfähigkeit des Verbandes hat sich ein zentrales Argument der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eindeutig überholt: Eindeutig sei der zahlende Wohnungseigentümer mit Leistung der Insta-Rücklage an den teilrechtsfähigen Verband im Unterschied zur vorherigen ideellen Beteiligung des Wohnungseigentümers (Rechtslage zuvor) nicht mehr Herr der in § 10 VII WEG erfolgten Vermögenszuordnung. Mit einfachen Worten: erst zahlt der Wohnungseigentümer derartige Anteile ‚an sich selbst‘ als Mitglied einer Gemeinschaft und im (neuen) jetzigen Fall an ein vollkommen eigenständiges, fremdes Vermögensgebilde, den teilrechtsfähigen Verband.

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