Stellt der Ableser in der Wohnung fest, dass in der Wohnung an dem Heizkörper überraschend kein Heizkostenverteiler angetroffen werden konnte, der sich zum Ablesen eignet, so hat er unverzüglich, und zwar noch an Ort und Stelle, einen neuen Heizkostenverteiler dran zu machen, dabei das richtige, vormalige Datenblatt zugrunde zu legen, auf dessen sachkundig angelegter Kartierung die Wattzahlen, der Bautyp und die Größe des Heizkörpers vermerkt ist (Technische Dokumentation). Ist dies aber in der Abwicklung des Ablesers auseinander dividiert, etwa mit Hinweis auf fehlende Ausbildung der Hilfskräfte oder im Zusammenhang mit „anderen Abteilungen“, etwa aufgrund der (zu großen) Größe der Ablesefirma, so liegt ein eigenes innerbetriebliches Rationalisierungsmerkmal vor. Die Rationalisierung von Ablesungen mit besonders billigen, schlecht ausgebildeten Ablesekräften ist unternehmerische Freiheit, ganz im Belieben dieses Unternehmers. Berechnet dieser dann Extra-Anfahrten und Sondergebühren für die Nachausstattung, so kann man das schon „dreist“ oder mehr als das nennen: Nulpenhaftigkeit!
Es waren einmal mehrere Ablesefirmen. Die lasen zum 31.12. eines jeden Jahres und oft pünktlich gemeinsam mit dem Weihnachtsmann diese kleinen Verdunsterröhrchen ab. Und bald waren diese Geräte in die Jahre gekommen und liefen aus. Nicht flüssigkeitstechnisch, weil jemand sie auf den Kopf gestellt hatte. Sie liefen gültigkeitstechnisch aus. Die Europäer beschlossen, Verdunstung habe zu viel mit Erderwärmung und wo Hitze, da steigen auch Schwaden auf. Man kennt das ja von Island. Und ansonsten sind die Ableser der Heizkostenverteilergeräteableser (Unwort des Jahres 1968?) alles „Nulpen“.