1974/13: BGH: Die Entscheidung mit Urteil vom 06.06.13 – VII ZR 355/12 zu Winterdienstverträgen auf Grundlage von Werkvertragsrecht

Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof

Leitsatz der Entscheidung

BGB §§ 631, 633, 634

a) Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.
b) Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cf

c) Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders die-sem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.

BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juni 2013 – VII ZR 355/12 – LG Berlin
AG Wedding

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1046/10: An den Pranger: Spammer lügen wie gedruckt. Im Kleingedruckten der Schneebeseitiger steht manches!

Banner "An den Pranger"

Hottehü, an den Pranger mit den Spammern. Z.B. dieser hier, der gleich achtmal spammt und nichts anderes schreibt als Sch…….:

(auf´s Bild klicken)

Meine Antwort ist eindeutig: Du hast mein Blog nie gelesen, Spammer! Ich werde Papierkorb Ihren Kommentar und auch die sieben Weiteren.  Aber zu Weihnachten ist ohnehin Schlachtefest: Eine Cyberduck, das hatten wir noch nie! Hallelujah!

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1033/10: Kommunikation: Von Höflichkeit und gutem Umgang mit dem gemeinsamen Gut der Dienstleistung

Ich sitze hier am Telefon, von früh bis in die Nacht. Ich weiß, es ist der blanke Hohn, was du mit mir machst, was du mit mir machst…. (IDEAL, Telefon)

Der Verwalter hat dieser Tage viel zu tun. Es geht um das neue StraßenreinigungsG, seine Einhaltung durch neue, beauftragte Dienstleister und um Beschwerdemanagement. Die Kunden, das sind Hausbewohner, Wohnungseigentümer und teils, soweit vereinbart, auch deren Mieter, manchmal sogar ihre Angehörigen. Dass die Dame bei uns gegen 11:30 Uhr anruft, um eine Beschwerde los zu werden, ist nach wenigen Sekunden klar. Sie hat den Winterdienst der neuen Firma zu bemängeln. Sehr schnell sage ich ihr, da hat heute Morgen gegen 08 Uhr schon Herr Petereit (* Name geändert) angerufen und dies gemeldet. Es wurde eine dezidierte Winterdienst-Behinderungsanzeige schriftlich losgeschickt. Sie wiederholt ihr Anliegen, als hätte ich die Sachlage nach ihrer Auffassung nicht verstanden. Ich kürze die Sache ab und wiederhole nochmal kurz: Die Sache ist bekannt und bereits gemeldet.

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1031/10: Lied des Tages: Telefonterror von SPLIFF, 1984 – Entscheidung war geheim und wurde nie veröffentlicht!

Rrrrring! Guten Tag! Ich wollt nur Bescheid sagen, ich habe ihnen eine Email geschickt. Ich brauche so einen Vollmachtvordruck. Okay, danke, ich werd es dann beantworten. Vermutlich erst nachmittags, hier ist was los. Na, ich wollt nur Bescheid sagen, die Email haben sie! Danke, ich bekomme Emails in Echtzeit, ich weiß immer sofort Bescheid, wenn ich zufällig gerade am Tisch….Ach so, na dann, danke!  (aufgelegt)

Die Entscheidung unserer Website-Redaktion gesichtspunkte.de war sonnenklar und nicht das erste Mal genau so getroffen worden. Doch die Fantasie war uns durchgegangen. Nein, es ziemte sich nicht, derartiges zu tun. Niemand hätte Verständnis dafür, jeder hätte es frech gefunden und alle wären im Grundtenor einer Meinung: „So etwas tut man nicht.“ Doch die Redaktionssitzung heute Morgen fiel überraschend einmütig aus. Der Bloggwart als Chefredakteur berichtete allen anderen und auch Alter Ego, der weitere Mitarbeiter dieser Redaktion, kam zum selben Schluss. Man sollte einen Anrufbeantworter, den man benützt, mit einem zutreffenden Inhalt besprechen, am besten in einer Art und Weise, die dem Anrufer unmissverständlich weiter hilft. Nur wenn Anrufbeantwortertexte echte Mehrwerte böten, dürfe man sie einsetzen. Sonst gingen sie nach hinten los, seien letztlich Rohrkrepierer der dritten Art. Vor mehr als 25 Jahren war die Saat gesät worden, die nun aufkeimte.

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1025/10: FotoPodcast: Auch dies Jahr schneidet die Firma Reidi sehr gut ab!

Am ersten Schneetag morgens um 7:45 Uhr bereits Action: später kommt er vorbeigefahren, kurbelt die Scheibe runter! Ich komme nachher nochmal, sagt er und wünscht einen schönen Tag! Es ist ein richtiger Mensch, kein Schneeyeti! Gute Firma: kann man immer wieder nur empfehlen!
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935/10: Update: Schnee- & Eisbeseitigung, das neue Gesetz kommt, oder nicht? Was ist die Lehre des Schaufelns?

Nach alledem aber fragte sich der ordentliche Bürger: „Was ist die Lehre all dieser Jahre? Wohin führt nun der Weg, wenn nicht nach Rom? Was ist die Lehre des Schaufelns?“ (Kulturbeflissener Hinweis auf „Die Lehre des Schaufelns“ – Filmarbeit z.Zt. ungenannt)

Ich muss es zugeben: Ich möchte wahrlich nicht Lompscher heißen in diesen Tagen, ganz zu schweigen davon, Senatorin sein „zu müssen“. Oh Gott! Senatorin Kathrin Lompscher hat es wirklich nicht leicht. In der Schneebranche wird derzeit oft metaphernhaft gesagt:

Dann soll sich Frau Lompscher mal warm anziehen!

Womit wir beim Branchen-Wortwitz der Schnee- und Eisbeseitigungsbranche, von manchen -mafia genannt, sind. Hohoho! Haben wir gelacht! Aber mal im Ernst: Die Branche hat noch nicht verstanden, was die Senatorin da für ein schönes Geschenk macht, man kann jetzt viel mehr Geld verdienen. Mal sehen, wann die Branche das einsieht und ob sie es wirklich irgendwann einmal sagt, z.B. rückblickend betrachtet? Weiter beobachten….

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927/10: Berlin-Politik: Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz berät neues StraßenreinigungsG

 + ein bisschen

Skurril: Schneeketten & Spikes

Skurril: Schneeketten & Spikes

Wir sind nicht verpflichtet, Schnee zu beseitigen, wir bekämpfen den Schnee….“ (Klaus-Dieter Tschäpe, Geschäftsführer RUWE Winterdienst, am 10.02.2010 im Radioeins-Interview)

Und das soll jetzt eventuell vollkommen anders werden?

Ja, weitreichende Änderungen sollen beschlossen werden. Nach dem Katastrophenwinter 2009/2010 hat der Berliner Senat jetzt den Entwurf zu einem veränderten Straßenreinigungsgesetz vorliegen. Die Drucksache 16/3460 steht zur Behandlung an und dem Entwurf zufolge soll sie zweistufig eingeführt werden.

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738/2010: Unnützes Wissen: Über den Arbeitsweg der gewerblichen Schneeräumwirtschaft…

Unnützes Wissen: Schneeräumfahrzeugmitarbeiter

Unnützes Wissen: Schneeräumfahrzeugmitarbeiter

Die „langen Männer“ (lange Unterhosen) sind allerdings nicht mehr von der Chi-esser. Das Traditionsunternehmen gibt es nicht mehr. Es wurde beim Chi-Gong empfindlich getroffen, akustisch.

Weblotse

684/2010: Berechtigter Einwand? „Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?“

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee (Berlin-Wedding)

Am 12.01.2010 hatte gesichtspunkte.de u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: hier)

 Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es jetzt sein, und das ist m.E. unaufschiebbar, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.“ (Aus einem Rundschreiben der Verwalterin, ausgehängt im Umland von Berlin)

Zu den hier fettgedruckt hervorgehobenen Zuständen kam es dort (im Umland) wie in Berlin (in diesem Fall Berlin-Wedding). Gut, solche Aushänge haben Hinweischarakter. Ihre Grundregeln, die zu befolgen obligatorisch ist, gelten aber auch ohne derartige Aushänge. Anders verhält es sich bei dem Versuch, mit aktuell veranlassten Aushängen Haftungsfreistellungen zu versuchen. Nach dem Motto: ‚Ich habe doch gesagt, dass…..‘ meint der Hinweisgeber (z.B. der Verwalter) den „Verwalteten“ (schreckliches Wort) gesagt zu haben, sie hätten damit rechnen können, es werde ein Schneebrett auf sie niedergehen, ein Eiszapfen werde sich von hinten in den Rücken des Opfers bohren und unter den Fußsohlen wieder austreten….

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657/2010: Netzfundstück: Passend zum Winter – Warnschilder aus aller Welt

(Quelle: oddlyspecific.com)

(Quelle: oddlyspecific.com)

 Weiterführend

(Danke, Jarek)