910/2010: Alltag: CT-Befund der Patientin trifft ein, ein Rechtsanwalt lügt wie gedruckt, ein anderer taucht unter!

Bald ist September, Zeit für Disco!

Aushang Seventies

Aushang Seventies

  Bedeutet Musik aus den Seventies zu hören, einen schlechten Musikgeschmack? #Sinnfragen

Allerdings: Der Aushangschreiber hat keine Ahnung und outet sich als drömeliger Schlecht-Geschmäckler. Denn in Berlin ist längst unumstritten und stets ausgebucht, wenn die einzige funktionierende Disko-Lokomotive Disco Inferno Berlin im Quasimodo aufspielt. Dem Empfänger dieser unwillkommenen Nachricht können wir daher echte Lebenshilfe anbieten. Bitte diesen Link aufsuchen (gilt nur im September 2010), Karten besorgen für den 03. oder 04. September 2010  und die alte Bauernregel beherzigen: Buchen sollst du suchen! In diesem Falle Karten für zwei der besten Unterhaltungskonzerte im Monat September 2010 im Quasimodo. Zur Einstimmung auf den Diskoseptember auf Seite 2 der korrekte Kulturquerverweis via Youtube. Hoher Funfaktor!

Der Alltag hat uns wieder ein. Die Hausverwaltung bearbeitet ganz normale Sachen. Wie jeden Tag. Die Schulferien sind zu Ende. Viele sind wieder da.

Der Datenschutz

Auch Frau Dr. Zander (* Name geändert), die mit uns in keinerlei Beziehung steht. Sie ist Ärztin für Radiologie in Berlin. Heute erreicht uns der CT-Befund (Computertomographie) für Ilse Hochmayer, geboren am 17.12.1941. Sie hat eine „unklare Genese“, normal dimensionierte Herzhöhlen, aber keine größeren myokardialen Narben, die man abgrenzen könne. Sie sei ein „ausgeglichener Versorgungstyp“.

Wir fühlen uns als Hausverwaltung ein, so gut wir können. Nicht alles verstehen wir gleich richtig. Inzwischen ist sogar uns klar geworden, dass dieses Telefax ein Irrläufer an unsere Hausverwaltung ist, der unsere Kernkompetenzen, nicht die Kernspin-Tomographie („des Grauens“) bei weitem übersteigt. Und auch das Maß dessen, das uns etwas anginge. Der Datenschutz der Patientin ist verletzt. Ein Refax mit diesem Hinweis hat die Klinik nun, die solche Befunde per Fax absetzt, eine geläufige Praxis, haben wir schon häufiger gehabt.

Weiterlesen

778/2010: Nachbarn: Von Psychologen, Rechtsanwälten und physikalischen Messgrößen, die umbenannt werden


Rechtliches

“Nach dem gelungenen Gig sitzt man ja meist noch ein wenig beisammen, feiert den eigenen Erfolg, fachsimpelt über Equipment und Musik und irgendwann kommt immer jemand mit der typischen Story daher: „Weißt du noch, damals bei der Show von diesem Gitarristen? Mensch war das peinlich, ich an seiner Stelle wäre im Bühnenboden versunken …“.” (Auszug aus dem Artikel: Die 11 Gebote gegen Fettnäpfchen on stage.“ (Sound-Check 06/08, download am Ende des Artikels)

Es ist Nachmittag in Berlin-Zehlendorf. Die Dipl.-Psychologin Kristin Blau (* Name geändert) erscheint bei ihrer italienischen Freundin Nicoletta della Caliente (* Name geändert) zum vorgezogenen Fünf-Uhr-Tee.  Kristin Blau ist mit Roscher Blau (* Name geändert) verheiratet, der als Rechtsanwalt auf einer Website kundtut, dass er Kisuaeli spricht, afrikanische Mundart eben diese afrikanische Sprache. Kein leichtes Unterfangen, dennoch: Kristin Blau und Nicoletta della Caliente parlieren über dies und das und als es an der Haustür schellt, fügt sich etwas zusammen, was wir unter funktionierender Nachbarschaft verbuchen könnten.

Kristin Blau möchte soll gelegentlich eines Familienfestes, dessen Details hier unwichtig sind, etwas gesanglich vortragen. Das ist einer der „Sinns“, weswegen sie sich mit der italienischen Nachbarin trifft. Es geht darum, Realbooks als Datei hin- und her zu schnipsen via Datenträgeraustausch. Das sind diese Bücher, die Jazzmusiker möglichst immer vollständig besitzen, um eins der unzähligen Jazzstandards parat zu haben, die man spielen kann, bzw. spielen sollte, wenn man darum gebeten wird, und ganz gleich, aus welchem Grund.

Weiterlesen

Rechtsanwalt 2.0 verschwindet in der Versenkung, wo ist er?

Es ist wahr: Rechtsanwälte gibt es, die haben auch persönliche Probleme. Einer davon heißt Loch (* Name geändert) und residiert seit mehr als zwei Jahren am Kaiserdamm.

Skuril 03.09 - Rechtsanwaltsempfehlung

Skuril 03.09 - Rechtsanwaltsempfehlung

Schon vor vielen Jahren hat er eine ganze Mandatskladde erhalten: lauter Einzelmandate. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die er anwaltlich betreuen sollte, hatte es nicht leicht. Erst musste sie den (alten) Verwalter loswerden. Das war ein ganz gerissener, der überall nur als Betrüger bekannt ist und von dem viele sagen, er hätte längst in den Knast sollen. Der kam aber nicht in den Knast.

Weiterlesen

Zitat des Tages: Der Rechtsanwalt stellt Beauftragungsgrundlagen klar…

Rechtsanwalt 2.0

Ein Rechtsanwalt erhält Post von einem Verwaltungsbeirat per Email, der sich in einer Sache erkundigen will, wie die Rechtslage ist. Der Rechtsanwalt antwortet, u.a. dies hier:

Zitat Sie bitten um Beratung, weil Sie mit dem Verwalter hinsichtlich des weiteren Vorgehens nicht einer Meinung sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ohne Erteilung eines Mandats anwaltliche Leistungen nicht erbringen kann.  Als Verwaltungsbeirat könnten Sie nur in eigener Person ein solches Mandat erteilen, was von Ihnen nach meinem Eindruck aber gar nicht beabsichtigt ist. Namens der WEG ist dem Verwaltungsbeirat eine Mandatserteilung nicht möglich; der VBR hat nur beratende Funktion, vertritt aber die WEG nicht. Vertretungsbefugt ist nur der gewählte Verwalter.“

Womit der Rechtsanwalt zweifelsohne Recht hat.

Im Schneckentempo regeln sich die Dinge, wenn der Fiskus Erbe von Wohnungseigentum wird…

Icon methusalem

Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)

Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)

„Was sagt eine Schnecke, die auf einer Schildkröte sitzt? – „Hui“. (Witz)

Der Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss ist in der sachverständigen Wohnungseigentumsrechts-Szene kein Unbekannter. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen bekannt. Kürzlich erschien in der Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 14, 2009,  Seite 433 ff.) ein interessanter Beitrag mit der Überschrift ‚Der Fiskus als Erbe von Wohnungseigentum.‘

Das muss man sich mal klar machen. Der Staat regelt die Dinge stets zum eigenen Vorteil. Dafür gibt es die Gesetze. Dass er sich ins Obligo bringen würde, wie vergleichsweise jede andere natürliche Person, daran ist nicht gut denken. So etwa lautet das Credo des beachtlichen Beitrags von Drasdo zur Problematik. Der Staat sei immer dann zum Erben berufen, wenn Wohnungseigentümer ohne Erben verstürben oder diese die Erbschaft ausschlagen.  Im BGB gibt es dafür eine entsprechende Vermutung – in § 1936 BGB. Diesen Fall bespricht Drasdo gründlich.

Weiterlesen

Erbittertes Freund-/Feindenken ist im Anwaltsberuf ein schlechter Berater

Rechtsanwalt 2.0

Schon viel wurde -auch auf dieser Website-  über den Anwaltsberuf geschrieben.

Es ist ein Rechtsstreit angelegt in Berlin-Steglitz-Zehlendorf (Doppelbezirk), wo genau, unwichtig. Vor dem Landgericht streiten die Parteien in zweiter Instanz über irgendetwas, das ein Grundstück zur Straße hin einfriedet. Es geht um einen Zaun. Der Familienvater ist in dem Rechtsstreit Antragsgegner. Er hat seinen Sohn bevollmächtigt, für ihn die Schriftsätze einzureichen. Dieser Sohn, so sagt der Rechtsanwalt der Antragsteller aus Berlin-Wilmersdorf, ‚hält noch immer die Fäden in der Hand‘ bezüglich verschiedener Sondereigentume. Der  Sohn war auch teilender Eigentümer. Ein geharnischter Vorwurf?

Der Familienvater sei nur ‚formal‚ Eigentümer. Und? Ist er nun Eigentümer oder nicht? Ist es ihm verboten, seinen Sohn zu bitten, Schriftsätze nach (altem) WEG-Recht an das Gericht einzureichen? Woher kommt der ‚Vorwurf‘? Was ist der Sinn eines derartigen Vorwurfs?

Dieser Sohn hat die Zaunanlage errichtet, behauptet der Rechtsanwalt. Auch das stimmt nicht und ist bereits anders vorgetragen worden. Der Kern dieses Verfahrens liegt allerdings auch nicht in der Frage, wer einen Zaun errichtet hat. Es geht um den Abriss eines Zauns, gleich wer ihn da hingestellt hat. Es geht dem Rechtsanwalt um ein ganz bestimmtes Feindbild, um die Zuweisung eines Schwarzen Peters, um die Benennung eines insgesamt Hauptschuldigen. Wegen dessen verwerflichen Gesamttreibens nun ein Prozess geführt werden muss. Er betreibt die Umkehrung des Schuldprinzips. Der Täter  (Mandant) wähnt sich als Opfer (eines Zaunbaus) und bezeichnet die Gegenseite als Täter (Zaunerrichter) im Gesamtrahmen eines äußerst verwerflichen Handelns.

Weiterlesen

Volker Semler ist Rechtsanwalt und Mediator – beides kann durchaus zusammenpassen

 

Skuril 03.09 - Rechtsanwaltsempfehlung

Skuril 03.09 - Rechtsanwaltsempfehlung

Zitat Die meisten Leute wollen streiten.“ (Volker Semler, Rechtsanwalt, Mediator)

Volker Semler aus Berlin-Zehlendorf ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich u.a. mit außergerichtlichem Konfliktmanagement professionell. Er ist Partner in dieser Sozietät.

Er hat einen seiner verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte auf den Beruf des Mediators gelegt. In diesem (etwas neueren) Tätigkeitsbereich sind Menschen unterwegs, die sich mit dem Lösen unüberwindlicher Konflikte zwischen Menschen befassen. Problemlösungen finden. ‚Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg‘, so könnte der berufliche Ehrenkodex eines solchen Mediators lauten. Volker Semler erklärt das Entstehen von (zu weitgehenden) Konflikten so:

Zitat Konflikte treten auf, wenn die Bedürfnisse eines Menschen oder einer Gruppe nicht in dem Maße erfüllt werden, wie es nach der jeweiligen Vorstellung sein sollte. In Konfliktsituationen sind die Betroffenen der Auffassung, sie hätten aus diesem oder jenem Grund einen Anspruch und ein Recht darauf, von anderen Personen/Parteien etwas zu verlangen bzw. zu verweigern. Wenn die andere Partei entgegengesetzter Auffassung ist, besteht bei beiden Beteiligten eine Abweichung zwischen der subjektiven Vorstellung, wie ihre jeweilige Realität beschaffen sein sollte und wie sie tatsächlich ist.“ (Quelle: Homepage Semler, hier)

Weiterlesen

Rechtsanwälte: Ehrlichkeit währt am längsten…Udo Vetter aus D´dorf

icon_linktipp

Rechtliches

Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter schrieb am 27.03.03 auf seinem Blog:

Zitat Es gibt Akten, die liegen Wochen oder Monate im Regal. Manche Arbeiten machen einfach weniger Spaß als andere. Das Problem: Eigentlich sind alle Sachen gleich. Warum fasst man dann die eine nur im letzten Augenblick und mit spitzen Fingern an, während die andere ruck zuck vom Tisch ist?

Es liegt natürlich an den Mandanten. Wenn ich jemanden nicht leiden kann, muss er eben warten. Aber komischerweise gibt es auch nette Leute, bei denen ich mich erst auf dem letzten Drücker zur Arbeit zwingen kann.

Ich habe schon mal versucht, die Sachen konsequent der Reihe nach abzuarbeiten. Keine Chance…“

Prokastiniert er? (Siehe auch hier .)

Der Originalbeitrag von Udo Vetter ist hier. Bitte den bereits archivierten Beitrag vom 27.03.03 dort suchen.

Ehrlichkeit währt am längsten, wie konnte es nur geschehen, dass wir bislang die bloggenden, um Ehrlichkeit bemühten Rechtsanwälte so grundlos übersehen? Sympathisch.

Weiterlesen

Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten…

icon_linktipp

Folkert Janke, Rechtsanwalt (Quelle: Homepage rae-juk.de)

Folkert Janke, Yvonne Kloth-Janke (Quelle: Homepage rae-juk.de)

… sagte Karl Kraus, und hier erwähnten wir es schon, wenn auch aus Anlass einer Betrachtung des Wortes Verve (Kurt Tucholsky). Es wird gestritten. Sie streiten wir die Bürstenbinder. Das nervt. Weil es vom Wesenskern der zu klärenden Angelegenheit ablenkt. Es ist kontraproduktiv.

Das haben offenbar ein paar Berliner Rechtsanwälte entdeckt und einen Ratgeber veröffentlicht, in dem es auch um Stilsicherheit im Streit geht. Das finden wir sehr gut. Und geben daher einen Linktipp aus.

Unter der Überschrift ‚Streiten Sie höflich und respektvoll‘ verlangen daher die Rechtsanwälte Janke & Kloth folgendes von ihrer Mandantschaft, und es liest sich gut:

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

Weiterlesen

Gewusst wie – gewusst warum…Rechtsanwälte tun dürfen, was sie lassen könnten

icon_linktipp

gesichtspunkte.de hatte hier schon des Öfteren den Beruf Rechtsanwalt auf der Kimme. U.a. hatte sich die Redaktion einerseits mit dem juristischen Begriff der Rabulistik auseinandergesetzt. Und auch mit der Frage, ob Rechtsanwälte lügen dürfen? Auf dem interessant zu lesenden, kurzweiligen Blog des Berliner Strafverteidigers Carsten R. Hönig fanden wir eine Stellungnahme der Berliner Rechtsanwaltskammer, in der es auszugsweise wie folgt heißt:

Zitat Seit dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1987 (BVerfGE 76, 171) beschränken sich berufsrechtlich relevante Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot auf drei Fallgruppen (Eylmann in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., und zwar auf strafbare Beleidigungen, Verstöße gegen das Verbot der Lüge und herabsetzende Äußerungen ohne Anlass. Eine berufsrechtliche Ahndung wegen unsachlichen Verhaltens ist nur insoweit statthaft, als diese Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt, also zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet, erforderlich und für den Anwalt zumutbar ist (BVerfGE 61,291,312). (Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 02.09.09, kompletter Wortlaut hier)

Dies Zitat finden wir interessant. Denn ob ein Rechtsanwalt beispielsweise sogar gezielt lügt, um für einen Mandanten einen Verfahrensvorteil herauszuholen, beispielsweise im Zivilrecht,  gab schon häufig Anlass zur Erwähnung für uns. Interessant in diesem Zusammenhang war der Fall einer Vermietung aus Rache, eine permanente, terrorähnliche Anwesenheit auf dem kleinen, übersichtlichen Wohngrundstück in einem Außenbezirk. Dieses ist Gegenstand schriftsätzlicher Erörterungen beim Berliner Landgericht. Der Antragsgegner hat ausführlich vorgetragen, dass sich der Delinquent im Auftrag und mit ausdrücklicher Billigung des Antragstellers (und weiteren Wohnungseigentümer) -auch nächtelang- in einem Büro aufgehalten habe, das wohnungseigentumsrechtlich als ein Büro ‚für nichtstörendes Gewerbe‚ nach Maßgabe der Teilungserklärung definiert ist. Dass nun aber ‚Mieter aus Rache‘  ein äußerst störendes Gewerbe ist, ist keine Sache hochintelligenter Verfahrensdialektik.  Hieraufhin hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller dieses Verfahrens für seine Mandantschaft vorgetragen, der Herr Xy (Name unwichtig) wohne dort nicht und habe auch kein Interesse an der Familie Yz (Name unwichtig). Die vorgefundenen Tatsachen ergeben ein anderes Bild von der Realität. Aber lügt nun Herr Rechtsanwalt? Eins ist klar: Wer in einem solch brisanten Fall wie diesem lügt, ist als Verhandlungspartner für mögliche ausgleichende Lösungen, für Vergleiche und echte Konfliktlösungen ‚verbrannt‘. Disqualifiziert. Und dass dieser Aspekt auch zum gern vermittelten Berufsbild professioneller Rechtsanwälte gehört, sollte man hervorheben, weil es -in diesem Zusammenhang- in Vergessenheit gerät. Anwälte, die durch fiese Lügen vor Gericht zusätzlich Öl ins Feuer gießen und dramatische Lebenssituationen anderer ‚vorsorglich bestreiten‘, mit Nichtwissen, gehören aus dem Beruf entfernt. Damit ist nicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen gemeint.

Weiterlesen