1684/13: Tipps & Tricks: Was die Teilungserklärung einer Wohnanlage betrifft, so….

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Rechtliches

Die Verwaltungsübernahme erfolgt „ins eigene Haus“. Die Verwaltungsübergabe betrifft Reisende, die man nicht aufhalten möchte. Beides existiert. Und jedes zu seiner Zeit. Wer immer nur neue Anlagen übernimmt, übernimmt sich bald. Wer welche abgibt, muss sie entweder abgeben, weil er dazu gezwungen ist. Eine Verwaltung kann sich wie eine ungewollte Schwangerschaft der „späten Mutter“ darstellen. Sie, die Verwalterin der WEG, übergibt die Wohnanlage in neue Hände, angesichts derer sie sich selbst schon zu oft übergeben hat. Eine schwierige Geburt, beides. #Verwalterlatein, kleines

Das passiert eigentlich dauernd: Man übernimmt eine neue Wohnanlage und die Wohnungseigentümer der Anlage statten einen so gut wie nie mit der vollständigen Teilungserklärung im vorhinein aus. Wenn man Glück, hat wenigstens der alte Verwalter aufgepasst und sie akribisch gesammelt. Ja, die Teilungserklärung der Wohnanlage hat oft noch „Ergänzungen“ erfahren, und oft haben diese es in sich. Dort werden noch nachträglich Sachen berichtigt. Oder Wohnungen in der Größe verändert. Pi pa po. Kaum einer achtet auf Vollständigkeit, was das betrifft. – Verwaltungsübernahmen finden für gewöhnlich in den späten Abendstunden statt: Endlich Zeit, alte Akten anzusehen, sie zu streicheln und sich dann….die Hände zu waschen. Zu viel Staub, Patina vergangener Epochen. Alles alte muss in den Keller, je besser desto schneller. Oder umgekehrt.

Drei Stück Teilungserklärung finde ich unter verschiedenen Altaktendeckeln verstreut und sogar die „gute, alte Abschlossenheitsbescheinigung“. Der Hausverwalter ist ein Polyboy, macht reine, putzt weg. Der alte Verwalter hat zwar viel Papier im Laufe der Jahre gesammelt. Wenigstens hat er es auch abgelegt. Ich kann mich vollständig „bereichern“, nicht auf Kosten der WEG, sondern zu ihrem Nutzen. Damit das richtig gut wird.