846/2010: Orgafragen: Im virtuellen Büro herrscht Ordnung bei den Eigentümerakten… #schwedische Gardinen!

Aspekt Ordnungshaft

 Ablageschemata: Die Terminsbestimmungen zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums in WEG-Sachen legt der ordentliche Verwalter stets nicht in Prozessakten, sondern in der Wohnungseigentümerakte ab.

Denn der Schuldner macht viele Verfahrensakten, eine Art Aktenmessie ist er. Aber Ordnung muss sein: Terminsbestimmungen zu Zwangsversteigerungen wie diesen schaffen „klare Faktenlagen“. Und der Schuldner wirkt regelmäßig nicht mit beim Versuch, die Welt wieder in Ordnung zu bringen. Parallel läuft ein Verhaftungsauftrag. Dann kann der Schuldner gar nicht mehr mitwirken. Er „brummt“. Die Botschaft von Schweden ist in Berlin in der Dreifaltigkeit beheimatet: die Botschaft der skandinavischen Länder. Die Schweden haben derzeit keine Gardinen. Ausgeliehen.

Praxisbericht: Der Schuldner hat die Haft abgesessen, nun droht erneut Verhaftung…

Ein (weiterer) Verfahrensbericht: Zwangsvollstreckung

Zitat Das Leben erzählt uns Geschichten – wir berichten drüber.“ (Redaktionsmotto)


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Handschellen

Handschellen

gesichtspunkte.de kann nicht häufig von Grenzbereichen wie folgenden berichten, in denen Haus- und Grundstücksverwalter sich bewegen. Heute wieder ein Fall wie dieser hier. Whow! Der Schuldner hat die Verpflichtung auferlegt bekommen, die Verwalterin nebst einer ihr genehmen Fachfirma in sein Sondereigentum hereinzulassen. Der Verwalterin, bzw. ihrer Fachfirma sei es hiernach zu gestatten, zum Zwecke der Unterbrechung der Heiz- und Wasserversorgung die entsprechenden Stränge zu kappen. Klappen drauf, keine weiteren Lieferungen. Man friert, besonders im (bevorstehenden) Winter! Einen derartigen Vorgang, den die Versammlung der Eigentümer vorher beschließen muss, nennt man Ausfrierung.

Allerdings hat dieser Schuldner noch nicht eingewendet, er sei gar nicht Nutzer der Einheit, sondern irgend so ein ominöses Konstrukt von mathematischen Berechnungen mit der Zahl Pi. Man sieht: die Wege des Herrn sind nicht einheitlich, heute diese, morgen eine andere Strategie. Doch auch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Verzetteln wir uns nicht.

Was nun diesen Schuldner angeht, so ist allerdings dessen Verhalten nicht üblich. Auch für Menschen mit 30 Jahren in dieser Berufsbranche gibt es noch neue Erfahrungen wie diese. Dinge, die man so noch nie erlebt hat. Das Verhalten dieses Schuldners gehört ganz unbestreitbar zu diesen besonderen Ausnahmen. Deshalb findet es diese Website  angemessen  zu berichten, dass es so etwas tatsächlich gibt. Sonst würde es niemand glauben.

Bereits im September 2007 hatte gesichtspunkte.de berichtet, dass es Schuldner (von Wohngeld) gibt, die Ausfrierung riskieren. Teil 01 dieses Fortsetzungsromans auf Raten befasste sich erst einmal damit, dass es derartiges überhaupt gibt. Ein fachlich genau beschriebenes Terrain entstand hier, auch ein ‚Haifischbecken‘?

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Die Ladung zum Antritt der Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist da! Haftantritt!

RechtlichesDer Schuldner hat nun seit längerem kein Wohngeld mehr gezahlt, befindet sich in der Privatinsolvenz und neuere Vollstreckungsversuche fielen fruchtlos aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kreuzberg beschloss, den Schuldner auszufrieren. Hiernach habe der Schuldner zu dulden, dass er von den Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung abgetrennt wird, folglich keine neuen, verbrauchsabhängigen Betriebskosten mehr in dem von ihm bewohnten Wohnungseigentum im vierten Obergeschoß verbrauchen dürfe.

Der Schuldner hält sich für gewitzt. Ein Angebot seitens der Verwalterin schlägt er in den Wind: Sie bittet den Schuldner, zur Vermeidung dieser drastischen Maßnahme, einen wenigstens anteiligen, gehörigen Betrag zum Zeichen seines guten Willens an die WEG zu überweisen. Die WEG hört nichts, der Schuldner zahlt auch nicht. Den mehrmaligen Versuch, sich Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Hilfe von Handwerkern zu bewerkstelligen, konterkariert er mit Zutrittsverweigerung. Die WEG-Verwalterin klagt sich daher einen amtsgerichtlichen Beschluss ein. Antragsgemäß wird der Schuldner verurteilt. gesichtspunkte.de hatte hier darüber bereits berichtet. Die Sache nimmt ihren Fortgang im Bereich der Justizverwaltung selbst. Anders als in anderen zivilrechtlichen Dingen sind hier Justizstellen selbst zuständig. Und das dauert, von wegen mühlenartiger Betätigung derselben.

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