1865/13: Gerichtsgeschäft: Vom Sachverständigensprech! – Der Wurzelwuchs, der Stamm und Grenzbäume!

Banner Baum der Erkenntnis

Beim Ortstermin wurde der mauernah gewachsene Wurzelstock selektiv in vorsichtiger Handarbeit gemäß der Methoden von KuTSCHERA & LICHTENEGGER (2002) sowie nach BARSIG et al. (2008) in vorsichtiger Handschachtung entlang der baumseitigen Mauerwange des Kellerabgangs freigelegt. Der relevante Wurzelverlauf wurde außerdem auf beiden Grundstücksseiten mit einem Metall-Sondierstab lokalisiert, um repräsentative Aufgrabungen durchführen zu können. Die freigelegten Wurzeln wurden begutachtet, vermessen und auf ihre Verzweigungsdynamik hin überprüft. Weil keine Konkurrenzbäume in der Nähe wachsen, konnte auf eine zusätzliche Laboruntersuchung zur Identifizierung der Baumart der Wurzeln verzichtet werden. (Zitat, teilweise)

Quelle: Sachverständigengutachten des Dendrologen Dr. Michael Barsig im Gerichtsgutachten für das Amtsgericht Pankow/Weißensee

Halten wir erinnerungshalber folgendes fest:

Weiterlesen

Vollwärmeschutz auf Nachbargiebeln? – Hintergrundgespräch mit Daniel Buchholz (SPD)

Positionen

Ursprünglich war die Vorlage eine zum jetzigen Entwurf aus dem brandenburgischen Recht und weiteren, älteren Rechten aus anderen Bundesländern.

Daniel Buchholz (SPD) - Quelle: Homepage

Daniel Buchholz (SPD) - Quelle: Homepage

Diese hatten die SPD-Genossen sich zeigen lassen. Allerdings seien diese alle älter gewesen und würden insbesondere dem speziellen Anspruch nicht gerecht, gebäudenergetische Sanierung voranzutreiben. Der SPD-Antrag (hier von uns berichtet) ist ein Änderungsantrag zu dem bereits bestehenden CDU-Antrag, der sich weitgehend an andere Länder-Vorlagen, bspw. aus Brandenburg,  orientiere.

Erfreulich, so sagt Daniel Buchholz (SPD) heute im Zwiegespräch zu uns: Im Bauausschuss haben alle (fünf) Fraktionen dem SPD-Änderungsantrag bereits zugestimmt.  Dieser ist die Fortschreibung des CDU-Antrags und konkretisiert. Konkretisierung? Bei allzu großer Konkretisierung, so sei im Vorfeld diskutiert worden, laufe das Gesetz aber auch Gefahr, zu kompliziert zu werden. Sozusagen kontraproduktiv. Würden einem modernisierungswilligen Gebäudeeigentümer Auflagen der Nachweisführung auferlegt, dass ein bestimmter Voraussetzungsstand für eine Genehmigung (des Nachbarn) erforderlich würde, so ließe sich derartiges zu schnell auf gerichtliche Flure tragen. Genau das wolle man nicht. Auch die umständliche Forderung, einen Rückbauanspruch bspw. ins Grundbuch eintragen zu lassen (als Grunddienstbarkeit) ist mit dem neuen Gesetz insgesamt obsolet geworden.

Weiterlesen