3081/15: Positionen: Warum das Musikmachen unter Umständen erlaubt sein soll

Positionen

Music was my first love
and it will be my last.
Music of the future
and music of the past.

To live without my music
would be impossible to do.
In this world of troubles,
my music pulls me through.

(John Miles – „Music“, 1976)

Zitat:
„Unterhaltsamer Zeitvertreib unterstützt Ernst. Niemand außer die Seelen der Propheten (Friede sei mit ihnen!) kann reinen Ernst und bittere Wahrheit standhaft ertragen. Unterhaltsamer Zeitvertreib stellt mithin ein Heilmittel für das Herz gegen Mattheit und Unlust dar. Deswegen sollte unterhaltsamer Zeitvertreib freigestellt sein. Allerdings sollte dies nicht im Übermaß geschehen, genauso wie man auch die Heilmittel nicht im Übermaß einnimmt. Mit einer derartigen Intention wird also der unterhaltsame Zeitvertreib zu einer Annäherung an Allah. Dies ist das Recht desjenigen, aus dessen Herzen das Musikhören keine lobenswerte Eigenschaft, deren Dynamik er ja erstrebt, vertreibt. Vielmehr hat er lediglich einen Anspruch auf pure genussvolle Freude und Erholung. Er soll es ergo als empfehlenswert ansehen, damit er dadurch zum von uns erwähnten Ziel gelangen kann. Ja! Dies beweist das Verfehlen des Gipfels der Vollkommenheit, denn der Vollkommene ist ja derjenige, der es nicht braucht seiner Seele Ruhe und Erholung auf umstrittene Weise zu spenden.

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