949/10: Bundesgerichtshof: Die Linkhaftung von Heise.de im Spannungsfeld der Kopierschutzbeknackten!

Bundesgerichtshof

Man muss schon den Mut, die Eloquenz und das moderne Draufgängertum bewundern, das die Website gesichtspunkte.de im direkten, konfrontativen Angriff der Musikindustrie Deutschlands insgesamt an den Tag legt, wenn es in dem hier erschienenen Artikel mutig, aber dennoch beherzt einen Hyperlink ausbringt! (Fazit dieses Artikels)

Nein, die Begründung des Bundesgerichtshofs liegt schriftlich noch gar nicht vor, da meldet der Branchendienst heise.de schon die Essentials einer neuen Entscheidung der obersten Richter. Die Entscheidung betrifft, kurz gesagt, das weite Feld der äußerst dämlich gehandhabten Linkhaftung in Deutschland. An hilfreichen Hinweisen fehlt es ja nicht, und dennoch sind so gut wie fast sämtliche Websites mit einem Urschleim des Hamburger Landgerichts aus 1998 impressumstechnisch zugetextet, oft ohne Sinn und Verstand. Schon unken Websites wie bspw. sheng-fui.de und machen sich einen Spaß draus, den Betreibern von Websites hohlbirnenmäßige Impressi (oder ist der Plural dann: Impressarios? …ho ho…) anzubieten. Das Beste überhaupt: die werden tatsächlich benutzt.

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