1717/13: Positionen: Was die Stiftung Warentest zum neuen Leistungsschutzrecht zu sagen hat

Positionen

Doors Of Perception: Die Stiftung Warentest

Doors Of Perception: Die Stiftung Warentest

„In eigener Sache: Die Stiftung Warentest wird vom neuen Leistungsschutzrecht keinen Gebrauch machen. Wir begrüßen es auch weiterhin ausdrück­lich, wenn Journalisten und Blogger auf Texte von test.de verlinken oder aus den Texten kurz zur Erläuterung zitieren. Das gleiche gilt, wenn Such­maschinen in Ergeb­nislisten Über­schriften und Anriss­texte unserer Artikel zeigen. Gerade die Möglich­keit des Verlinkens und Zitierens von Artikeln und Beiträgen machen in unseren Augen das Internet wert­voll. Dazu gehören auch Snippets, also kurze Vorschautexte, in den Ergebnislisten von Suchmaschinen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist eine Änderung des Urheberrechts, die in der vergangenen Woche final vom Bundesrat gebilligt wurde. Die Änderungen räumen Verlegern neue Rechte ein. Im Kern geht es um das Recht der Verleger, die Verbreitung auch sehr kleiner Ausschnitte aus Artikeln im Internet zu untersagen oder nur gegen Entgelt zu gestatten.“ (Stiftung Warentest, via facebook am 27.03.13)

So einfach ist das, klar und deutlich gesagt, hier wörtlich zitiert. Das ist im vorliegenden Fall straflos und nicht mit der Zahlung von Geld als Folge behaftet. Folgenlos ist gekonntes Schreiben nie. Wer eine gewisse Reichweite besitzt, darf selbst schreiben, muss sich ´nen Kopp machen, eigene Positionen herausarbeiten. Oft wird derjenige auch dafür gescholten, zu wenig Rücksicht genommen zu haben. Jaja, die schärfsten Kritiker der Elche sind selber welche, sagte dazu Bernstein, genaueres zur Entstehung hier. Für alle diejenigen, die lieber leisetreten und das Maul nicht zu sehr aufreißen möchten, ist was verlinkt. Wir müssen abwarten, wie sich das entwickelt. Die Stiftung Warentest geht jedenfalls den richtigen Weg und besitzt in diesem Statement eine große Klarheit, wie man sie sich eigentlich überall nur wünschen kann. Weiter so…ach ja, und deswegen empfehlen wir diese Meinung weiter.

Weblotse

1613/12: Erfahrungshorizonte: Woody Allen, Versicherungsvertreter, ERGO, Jamaika und „Fairsicherung“ als Geschäftsmodell

Erotik-Shop Wismar (© Ronny Kraak, Kraftfuttermischwerk, 2012)

Erotik-Shop Wismar (© Ronny Kraak, Kraftfuttermischwerk, 2012)

Das neue Leistungsschutzrecht wird heiß diskutiert. Aus Gründen der Rechtsnovelle weist diese Website darauf hin, dass alle hier vorkommenden (nicht „verkommenen“) Worte anderswo (auch schon) gegen Entgelt vorkamen, insbesondere als schlüpfrige, doppeldeutige und vor „Erotik triefende“… dies alles lässt nicht auf blühende Fantasie des Autoren schließen. Es betrifft die verrottete Moral der Assekuranz-Branche, sagen jetzt welche. Wir nicht. Und natürlich ohne Ausnahme, differenziert 😉 betrachtet.

Ergo: Jedermann weiß, dass in Wismar nicht gerade die Luft brennt. Wismar ist nicht der ständige Berichtsschwerpunkt dieser Website. Wiewohl Wismar übrigens sehr schön ist, gelegen im „Berliner Speckgürtel“. So wie auch Mallorca und Jamaika. Wismar ist nicht Jamaika. Reggaemusik, Strand, Kokosnuss und…..Swingerclubs, in denen man Urlaub machen kann. Wismars Erotikshop (Foto oben) hat einen spröderen Charme.

Ergo: Im Hedonismus-Resort (!!) mit deutschsprachiger Website und Geschäftsführerin in Berlin (!!) ist das Ambiente nicht schlecht. Die Morgenlatte mit Zimtpuder aufs Lotterleben, lasterhaft, viril und heimlich. Weil sonst Ärger zuhause dräut. Verschwiegene Luder geben sich hin für Tantiemen. Unter der Hand das „dreiteilige T der Versicherungsbranche auf Urlaub“: es lautet „Titten, Tampons, Tantiemen!“

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