Wirtschaftsplanauszug Wohngeld alt neu

3150/16: Positionen: Darf das zu zahlende Wohngeld auf volle EURO-Beträge aufgerundet werden?

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Laotse_Richtig.oder.falsch

Ist man ein Könner seines Fachs? Oder sind wir inzwischen alle verblödet von beruflicher Computerbenutzung? Lassen wir die Software schon machen? Oder ist die Software gut und durchdacht, ja geradezu folgerichtig programmiert? Zum Thema des Wirtschaftsplans in Eigentumswohnanlagen hier ein paar ordnende Gedanken. Und der Hinweis, man kann das alles auch anders sehen. So viel Freiheit nehmen wir uns.

In Berlin-Halensee bemängelt ein Kunde, dass die Verwalterin einen Wirtschaftsplan (WP) für 2017 vorlegt, in dem wie in den Jahren vorher das Wohngeld „hochgerundet“ wird, sodass der Eigentümer bei Genehmigung ein auf volle EURO lautendes Wohngeld zu zahlen hat. Das sei nicht korrekt.

Es sind zwei Beträge, das Wohngeld an und für sich und der monatliche Ansparbetrag für die Zuführung von Geld an eine Instandhaltungsrücklage (Insta RL). Beispielsweise errechnen sich 201,15 und 74,13 EUR.. Hieraus rundet das verwendete, professionelle Hausverwaltungsprogramm 202,- und 75,- EUR. Dies sei nicht korrekt, schreibt der Beschwerdeführer. Und übt harsche Kritik.

Es ist eine Meinung. Hält sie den Anforderungen an Wirtschaftspläne und Wohngelder stand?

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Jahresabrechnung #Foto des Tages

1879/13: Positionen: Mit ist besser, ohne schöner. Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümer.

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Jahresabrechnung #Foto des Tages

Jahresabrechnung #Foto des Tages

Ob jemand seine Jahresabrechnung verstehen kann oder nicht, ist eine Frage der „guten oder schlechten Jahresabrechnung“ und nicht etwa davon, was sich Juristen zu diesem Thema so ausdenken. Die Latte der Qualitätsstandards für eine verständliche Jahresabrechnung legen Juristen hoch und tendenziell immer höher, manchmal auch mit gerade verwirrenden Folgen für die Verständlichkeit derselben.

In der Tat rätseln Wohnungseigentümer, fragen sich, wo ihre Wohngeldzahlungen geblieben sind? Die Vorauszahlungen sind aufgespalten worden, klammheimlich. Die Verwalterin tut der neuesten Rechtsprechung des BGH genüge, teilt das Wohngeld in (mindestens) zwei Sollbeträge auf. Das „Wohngeld im übrigen“ und -extra ausgewiesen- die Zuführung anteiliger Monatsbeträge zu einer Instandhaltungsrücklage, die gebildet werden soll. Post versendem (nach dem Postversand) fragen die Wohnungseigentümer, sie kämen partout nicht auf ihren Zahlungsbetrag geleisteter Wohngelder.

Sie zahlen den Betrag in einer Summe. Der erscheint nicht auf dieselbe Art und Weise, sondern aufgesplittet und getrennt abgerechnet. Transparenter finden das viele Wohnungseigentümer nicht.

Genau das fordert der Bundesgerichtshof, weil alles viel schöner und viel transparenter sei. Es ist wenig sinnvoll, sich darüber noch aufzuregen. Wenn´s der Gerechtigkeit dient, ist es eben so. Jawoll.

679/2010: Alltag: WC-Enten füttern, Gravenreuth tot, Lusthansa streikt & Ziele einer Website

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„Du wirfst bestimmt auch Brot ins Klo um die WC-Ente zu füttern, oder ?“ (TwitterTweed, User Feeechen, vor 22 Tagen)

Es fällt viel vor. Und ich fasse meinen Alltag heute wie folgt zusammen: Zuallererst sticht mir die Meldung ins Auge, dass der bekannt berüchtigte Rechtsanwalt und Abmahnkönig Gravenreuth sich mit einer Schusswaffe das Leben genommen haben soll. Sachen gips, die gips ja gar nicht.

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Webschnipsel des Tages: Manche Abstimmungen finden auf dem Bierzettel statt

Biertischzettel mit Meinung

Biertischzettel mit Meinung

„Erhöhung der Instandsetzungsrücklage wäre o.k.“ (Aufschrift auf Bierzettel)

  • Instandhaltungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern zur Sicherstellung von Instandhaltungsvorhaben, die in der Zukunft liegen.
  • Instandsetzungsrücklage: Finanzielle Ansparrücklage von Wohnungseigentümern für Instandsetzungsvorhaben infolge unterlassener Instandhaltung?

Bitte die beiden vorherigen Definitionen noch nicht als gottgegeben hinnehmen. Dazu ließe sich noch was ausführen. Ist aber gar nicht das Thema, nur weil es so auf einem Bierzettel stand.

Auf einer Versammlung in Berlin-Neukölln ist der Zeitdruck inzwischen groß geworden. Etliche Eigentümer sitzen schon etwas unruhiger auf ihren Stühlen. Wir sind in einer Stampe. Zur Begriffsklärung Stampe am Ende dieses Artikels.

Sie will jetzt gehen, denkt sie. Sie haben beide noch was vor, auch ihr Lebensgefährte hat schon ein paarmal was herüber gemurmelt. Sie fasst sich ein Herz und sie trifft eine Entscheidung. Time to say goodbye. Aber die Eigentümer sind nach jahrelangen pädagogischen Empfehlungen eines Versammlungsleiters auch ein bisschen geschult in Sachen wechselseitiger Rücksichtnahme. Es gehört zu den vornehmen Pflichten eines Eigentümers, einer Versammlung beizuwohnen. Und nur wenn man gar nicht anders kann, entscheiden allein die Füße – gehen! So weit ist es jetzt. Später steht noch der Wirtschaftsplan 2010 an.

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In Berlin-Neukölln soll endlich ganzheitlich gedacht werden – Versammlung

Das Leben der anderen...

Am Freitagabend treffen sich die Wohnungseigentümer einer Anlage aus Berlin-Neukölln in einer Neuköllner Kneipe in der Donaustr.. Die Tagesordnung ist recht umfassend angelegt. Sie wirkt so ein bisschen wie gewollt, aber die Frage ist, ob sie auch gekonnt ist? Das ist sie auf den ersten Blick schon. Denn eine umfassende Agenda zu behandelnder Gesprächspunkte (TOPe) lässt einen bemühten Eindruck der Verwalterin erahnen, umfassend zu verhandeln. Die Sachen, um die es geht, sind im Wesentlichen im TOP 04 (Instandhaltung und Instandsetzung) untergebracht, aber besonders dieser TOP ist sehr lang, er hat viele Unterpunkte. Die kosten alle Geld. So viel Geld wie benötigt wird, ist nicht da. Also ist die Frage, ob man Prioritäten setzen will und wenn ja, welche?

Schon unter TOP 01 (Formalia) müssen eine ganze Reihe von Ausnahmen besprochen werden. Es hat sich was bewegt, mehrere Wohnungseigentümer haben ihre Wohnungen verkauft. Es sind jede Menge neuer Wohnungseigentümer da. Von den insgesamt 47 Wohnungen wurden rund fünf seit der letzten Versammlung verkauft. ‚Zeit, dass sich was dreht‘, könnte man den ‚Kaufrausch‘ neuer Wohnungseigentümer zusammenfassen. Erleichterung für die Alteigentümer, die jetzt in die Jahre gekommen sind. Die Kinder sind flügge geworden, aus den einstmals angeschafften Wohnungen ausgezogen. Sie haben nun keine Verwendung mehr für die Wohnungen.

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Der Bundesfinanzhof (IX B 124/08) behandelt Zahlung an Instarücklage nicht als Werbungskosten

Bundesadler

Bundesadler

Es hat sich viel geändert im bundesdeutschen Recht über die Wohnungseigentümergemeinschaft. So hat u.a. der BGH die Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) als selbständiges Rechtsgebilde, den so genannten teilrechtsfähigen Verband bestätigt. Durch die WEG-Rechtsnovelle zum 01.07.2007 wurde dies noch näher ausgestaltet. Die Behandlung von Zahlungen der Wohnungseigentümer an die Instandhaltungsrücklage ist durch die neue Rechtslage allerdings steuerlich in Frage gestellt worden. Denn die Zahlung derartiger Beiträge im Rahmen des monatlich zu zahlenden Wohngelds fließe nun, so die Rechtsmeinung dazu, einem anderen Vermögenskreis zu, als zuvor. Während vorher die WEG sozusagen als Gemeinschaft nach Bruchteilen behandelt werden würde, womit diese Zahlungen zwar Ansparcharakter hätten, die für solche Aufwendungen später  zu verwenden sind, die diesem Kreis erst noch entstehen (vergleichbar: Eigenkapitalbildung). Mit dem Entschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Teilrechtsfähigkeit des Verbandes hat sich ein zentrales Argument der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eindeutig überholt: Eindeutig sei der zahlende Wohnungseigentümer mit Leistung der Insta-Rücklage an den teilrechtsfähigen Verband im Unterschied zur vorherigen ideellen Beteiligung des Wohnungseigentümers (Rechtslage zuvor) nicht mehr Herr der in § 10 VII WEG erfolgten Vermögenszuordnung. Mit einfachen Worten: erst zahlt der Wohnungseigentümer derartige Anteile ‚an sich selbst‘ als Mitglied einer Gemeinschaft und im (neuen) jetzigen Fall an ein vollkommen eigenständiges, fremdes Vermögensgebilde, den teilrechtsfähigen Verband.

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Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer

Fahrradständer, abgelaufenes Modell

In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die Verwalterin jetzt folgendes:

Zitat Der neu angeschaffte Fahrradständer (Lichthof – dort acht Abstellmöglichkeiten, trocken,
abschließbar) ist nun verabredungsgemäß montiert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie damit
künftig umgehen? Mit dem Beirat ist diskutiert worden. Diskutiert wurde bereits auch in der Versammlung, diese acht Stück für einen monatlichen Mietzins von 5,- EUR je Platz zu vermieten
.

Wir bitten dieses Forum von Wohnungseigentümern hierzu um gezieltes Feedback,  bzw. Äußerung von Meinungen, ob dies weiterhin Konsens ist?

Gibt es bereits einzelne Interessenten, die eine derartige Anmietung (zugunsten der Insta-Rücklage der WEG !!!) für sich in Erwägung ziehen? Derartige
Anmietungsinteressen sollten aber nur mir persönl. mitgeteilt werden, da es die anderen Mitleser dieses Forums wahrscheinl. weniger interessiert.“ (Quelle: Email einer WEG-Verwalterin an geschlossene Newsgroup)

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