724/2010: Der Aspekt Ordnungshaft: Von Zwangsgeld, Ordnungshaft und Rankünen vor Gericht

Aspekt Ordnungshaft

 Hab‘ immer mich zur Wehr gesetzt.
Von außen wurd‘ ich hart wie Stein
und doch hat man mich oft verletzt.
Irgendwo tief in mir bin ich ein Kind geblieben.
Erst dann wenn ich’s nicht mehr spüren kann
weiß ich es ist für mich zu spät – zu spät zu spät.“

(Peter Maffay, Ich wollte nie erwachsen sein) 

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Oder die folgende Frage: Was kostet einen Schuldner, eine Ordnungsstrafe abzubrummen, weil er sie nicht bezahlen will kann? Antwort: 100,- € pro Tag, hier 3.000,- €, ergo 30 Tage Haftaufenthalt. Haftgrund: Wohnungseigentümer sein. Hintergrund: Der Widerspenstigen Zähmung (Shakespeare, hier aus anderem Grund). Man merkt schon: Der heutige Beitrag ist wieder ein kulturbeflissener, es geht um „die Szene Berlin“. Die Wohnungseigentümerszene.

Langsam, langsam mahlen die Mühlen und es quietscht, knattert und gurgelt im Gebälk der öffentlichen Verwaltung, Abteilung Gerichte. So gehen die Jahre dahin. Frühling um Frühling, Sommer um Sommer, Herbst für Herbst und, was noch wesentlicher ist, Winter um Winter. Ausfrierung. Von wegen frieren: Der Winter ist schon wieder fast vorbei!

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