Nr. 5 lebt! Rettet die Telefonbücher!

3141/16: Kommunikation: …sucks… – Nr. 5 lebt! Rettet die Telefonbücher.

Gute Kommunikation? Telefon

Gute Kommunikation? Telefon

Aus irgendwelchen Gründen kehrt sich die zu verteilende Belastung – die Last – des gewöhnlichen Lebens neu auf. Seitenverkehrt: Der Mieter wohnt in einer Wohnung im Haus in Lankwitz. Sein Vermieter ist sein Ansprechpartner, der hat einen Vertrag mit ihm über die Wohnung. Die Verwaltung der Eigentumswohnanlage hat mit dem Mieter nichts zu tun. Er wurde namentlich auch nie gemeldet. Er könnte Hinz heißen. Oder Kunz. Er heißt allerdings anders. Nun wendet er sich an die Hausverwaltung, die ihn nicht kennt. Mit dem Kontaktformular. Regel Nr. 1: Kontaktiere stets den Richtigen. Nr. 2: Mit dem richtigen Kommunikationsmittel. Und so fort…

Er besucht die Internetseite der Verwaltung, trägt Namen und Emailadresse und Handynummer ins Kontaktformular und fordert, sich bei ihm zu melden. Er ruft nicht an. Er erteilt Order, dass andere ihn anrufen. ‚Ich bitte um Rückruf wegen dem Wasserschaden.‘ Wasserwas?

Es ist später Nachmittag. Die Bürozeit ist vormittags zwischen 09 und 12 Uhr. Die Email wird mit Fragezeichen gelesen. Wer ist der Mann? Warum bittet er hier um Rückruf? Eigentümer ist er nicht. Warum denkt ein wildfremder Mann, man werde schriftliche Arbeitsanweisungen befolgen? Was ist, wenn sie ins leere gehen? Ein Notfall kann es nicht sein. Da wäre ein Klempner richtig. Der Mann muss sich an seinen Vermieter wenden.

Die Technik des Manns gibt Anlass, eine Zustandsbeschreibung von ‚Kommunication 2.0‘ zum Gegenstand eines Artikels zu machen. Der Mann hat auch am nächsten Tag nicht angerufen. Er hat sich gar nicht mehr gemeldet. So wie die Hausverwaltung. Ein tolles Gefühl hat man nicht. Man macht sich Sorgen. Über die Verworrenheit unserer gesellschaftlichen Benimmregeln sowieso. Höflichkeit, Anstand, Rücksichtnahme, aber ist ja auch egal: Es geht ja um meinen Wasserschaden, da hat man keine Zeit. Es war heiß in den letzten Tagen: Alles weggetrocknet?

Verwechslung: Höflichkeit und Flirten

1976/13: Redensarten: „Ich will Ihnen ja im Prinzip auch nicht zu nahe treten“ – Von Höflichkeit und mangelndem Respekt!

Verwechslung: Höflichkeit und Flirten

Verwechslung: Höflichkeit und Flirten

Hinsichtlich der Verwaltung eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Spandau sagt der Hausbesorger zum Verwalter auf dessen Kritik, die Müllplatzbeschilderung sei noch nicht vorgenommen. Dies sei seit ca. acht Wochen unerledigt beauftragt worden, per Email.

„Ich will Ihnen ja im Prinzip auch nicht zu nahe treten.“

Zur Rede gestellt. Hausbesorger und Hausverwalter sind Compliance-Genossen und zum vertrauensvollen Zusammenspiel beruflich verpflichtet. Sonst leidet die Qualität der Hausbetreuung. Man kann sagen: Das gehöre sich nicht, so etwas zu sagen. Wäre das Standesdünkel? Der Übergebene erbricht, der Untergebene muss schlucken. Wir alle auch. Frei von hierarchischem Denken geht man anders um. Freundlich. Eventuell höflich. Und nun?

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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten…

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Folkert Janke, Rechtsanwalt (Quelle: Homepage rae-juk.de)

Folkert Janke, Yvonne Kloth-Janke (Quelle: Homepage rae-juk.de)

… sagte Karl Kraus, und hier erwähnten wir es schon, wenn auch aus Anlass einer Betrachtung des Wortes Verve (Kurt Tucholsky). Es wird gestritten. Sie streiten wir die Bürstenbinder. Das nervt. Weil es vom Wesenskern der zu klärenden Angelegenheit ablenkt. Es ist kontraproduktiv.

Das haben offenbar ein paar Berliner Rechtsanwälte entdeckt und einen Ratgeber veröffentlicht, in dem es auch um Stilsicherheit im Streit geht. Das finden wir sehr gut. Und geben daher einen Linktipp aus.

Unter der Überschrift ‚Streiten Sie höflich und respektvoll‘ verlangen daher die Rechtsanwälte Janke & Kloth folgendes von ihrer Mandantschaft, und es liest sich gut:

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

Gesichtspunkt Höflichkeit (Quelle: RAe Janke & Kloth)

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