Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 693/09) rügt die Arbeit der Vorinstanzen zum Thema Hausverbot

Bundesadler

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Kernfrage:

Hat hier jemand schon mal Probleme nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz fallbezogen zu lösen versucht? (Hä? Was’n das) – Antworten darauf…

Sind Wohnungseigentümer gute Arbeitgeber, wenn sie einen Hauswart anstellen? Oder würden Wohnungseigentümer einem solchen Arbeitnehmer hingegen Vorschriften machen, die diese in einem sonstigen Arbeitsleben niemals hinzunehmen bräuchten? In eine ähnliche Richtung kann die Vermutung gehen, dass, wer eine Eigentumswohnung besitzt, dieser auch berechtigt ist, diese zu bewohnen. Mit oder ohne Lebensgefährten, Lebensabschnittsbegleiter, Trauring, gleichgeschlechtlich, gemischtgeschlechtlich, schwarz, weiß, grün, gelb und so weiter…

Die Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, Siegfried Broß und Herbert Landau haben sich jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde einer Wohnungseigentümerin aus dem Raum Mainz beschäftigt, die eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über ein Hausverbot gegen einen Besucher der Beschwerdeführerin betrifft. Die Eigentümerin ist an einer schizoaffektiven Psychose erkrankt. Die Beschwerdeführerin ist nicht in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen. Sie benötige dringend die Unterstützung ihrer einzigen Kontaktperson, ihres Lebensgefährten R. (* Name geändert).

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