1980/14: Positionen: Zum § 35a EStG und praktischem Firlefanz, Bierdeckeln und dem Sinn des Lebens, von #Ulision und #Kollision

Positionen

Steuern_uns_Steuern_Banner

Der Dienstleister im Fokus einer gerechten, fiskalischen Verteilungswirklichkeit: Von den unsinnigsten aller anzunehmenden Bearbeitungsnotwendigkeiten gehört das richtige, angeblich sachgerechte Erklären von Steuern zu den ganz großen Ausnahmen vom Sinn des Lebens.

Der Systemumsturz hat am 31.12. begonnen und wurde dies Jahr in Riesenschritten vollzogen. Denn Brüssel macht uns alle so glücklich. SEPA, jeder hat schon viel Post bekommen. Wir auch.

Wir denken über das nach, was wir tun. Eine Hausreinigungsfirma weist für Hausreinigung und Hauswartung in den Rechnungen Lohnkosten und Fahrtkosten nach § 35a EStG aus. Das ist nichts Neues. Das genauere Hinterfragen ergibt eine Überraschung, über die man erst mal nachdenkt, wie über bittere Pillen.

Weiterlesen

1790/13: Positionen: Der § 35a EStG wirkt wie ein sinnleerer Vorschriftenfaschismus

Positionen

Austrittserklärung für´s Finanzamt

Austrittserklärung für´s Finanzamt

Talking about Nähkästchen: Nennt man das „Vorschriftenfaschismus?“ Oder „Rigorismus“? Egal, wie man es richtigerweise nennt, es ist ein sich verselbständigender Staatsapparat mit übelsten Auswirkungen auf die Gesamtwettbewerbsfähigkeit der Gesamtnation Deutschland. Und es geht: um nichts…., wie ein paar Beispiele aus der Praxis belegen.

In Zeiten ausufernder Steuervorschriften liegt die Frage von Steuervorteilen im Ermessen des Betrachters. Er wendet die Vorschriften an, um den steuerlichen Nutzen zu ziehen. Eine ganz andere Position wäre es, sich dem Vorschriftenwahn gänzlich zu verweigern. Das geht aber nicht. Wenigstens im Dienstleistungsbereich „Hausverwaltung“ sind wir seit längerem mit der Erfassung „Haushaltsnaher Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ gestraft. Let´s talk about us: Und all die Anderen, die uns als Auftraggeber zu ertragen haben.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 35a EStG. Ursprünglich als „Konjunkturlokomotive“ und zur „Bekämpfung von Schwarzarbeit“ gedacht, wird die jahrelange Anwendung dieser Vorschriften nicht den wirklichen Lebenssachverhalten gerecht, die der Besitz von eigengenutztem Wohnungseigentum in sich trägt. Ein paar Beispiele aus der Praxis belegen, dass die Anwendung dieser Vorschrift bei Lichte betrachtet „vollkommen irre“ ist und in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Weiterlesen