1920/14: Alltag: Aus der Korrespondenz über einen neuen Graffitischutzvertrag. Wer darf neue Störfälle/Angriffe auf die Fassade melden?

_banner.Kommunikation

Albumtitel von 1990 von Prince: Graffiti Bridge!

Aus der Korrespondenz zum (neuen) Graffitischutzvertrag in Kreuzberg: „Federführend hierbei soll -zweckmäßigerweise- die Zahnarztpraxis sein, „da sie mit Abstand am dichtesten dran“ ist, an der Sache.“ – … mit Abstand am dichtesten dran sein…..? Hä? Komische Formulierung.

Es geht um die Frage, wer von den in Frage kommenden Personen/Menschen ist berechtigt, neue „Tags“ an der Straßenfassade an den Dienstleister zu melden? Fest steht: Es sind mehr als eins Personen. Bahn frei für alle in Frage kommenden „Kontaktpersonen“, es sind, nach längerem Überlegen, die örtlich ansässige Zahnarztpraxis, sie sitzt im Hochparterre. Es ist die Hausverwaltung latürnich. Und es ist selbst verfreilich auch die Hauswartsfirma.

Weiterlesen