1974/13: BGH: Die Entscheidung mit Urteil vom 06.06.13 – VII ZR 355/12 zu Winterdienstverträgen auf Grundlage von Werkvertragsrecht

Bundesgerichtshof

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Leitsatz der Entscheidung

BGB §§ 631, 633, 634

a) Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.
b) Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cf

c) Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders die-sem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.

BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juni 2013 – VII ZR 355/12 – LG Berlin
AG Wedding

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935/10: Update: Schnee- & Eisbeseitigung, das neue Gesetz kommt, oder nicht? Was ist die Lehre des Schaufelns?

Nach alledem aber fragte sich der ordentliche Bürger: „Was ist die Lehre all dieser Jahre? Wohin führt nun der Weg, wenn nicht nach Rom? Was ist die Lehre des Schaufelns?“ (Kulturbeflissener Hinweis auf „Die Lehre des Schaufelns“ – Filmarbeit z.Zt. ungenannt)

Ich muss es zugeben: Ich möchte wahrlich nicht Lompscher heißen in diesen Tagen, ganz zu schweigen davon, Senatorin sein „zu müssen“. Oh Gott! Senatorin Kathrin Lompscher hat es wirklich nicht leicht. In der Schneebranche wird derzeit oft metaphernhaft gesagt:

Dann soll sich Frau Lompscher mal warm anziehen!

Womit wir beim Branchen-Wortwitz der Schnee- und Eisbeseitigungsbranche, von manchen -mafia genannt, sind. Hohoho! Haben wir gelacht! Aber mal im Ernst: Die Branche hat noch nicht verstanden, was die Senatorin da für ein schönes Geschenk macht, man kann jetzt viel mehr Geld verdienen. Mal sehen, wann die Branche das einsieht und ob sie es wirklich irgendwann einmal sagt, z.B. rückblickend betrachtet? Weiter beobachten….

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