Berlin hat gute Erfahrungen: Die Zuständigkeit der Abteilung 21 – doch Opfer melden Kritik an

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Screenshot parlamentsferien.de

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Zitat Die Verfahren werden in der Abteilung 21 der Amtsanwaltschaft geführt. Diese Zentralisierung der Bearbeitungszuständigkeit hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine besonders effektive und nachhaltige Verfolgung jener Verstöße. Die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Abteilung der Amtsanwaltschaft Berlin, dem Familiengericht und der Polizei gestaltet sich gut.“ (Quelle: Drucksache 6/12 132, Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD), Antwort vom 05 Juni 2008, Justizsenatorin von der Aue, vollständiger Wortlaut der Anfrage hier)

Sven Kohlmeier (SPD) wollte vom Senat wissen, welche Erfahrungen das Land Berlin mit dem (2002 eingeführten) Gewaltschutzgesetz (GewSchG) gemacht hat? Die seit 2002 bis 2007 geführten Verfahren gibt der Senat wie folgt an (auf Bild klicken) Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007  (Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

Anzahl Verfahren GewSchG 2002-2007(Quelle: Senat Bln)

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