922/10: Die Kleinanzeige des Tages: In Kreuzberg ist eine Zweizimmer-Wohnung zu vermieten! #Oasis

Eine fiktive Kleinanzeige, die Wohnung ist allerdings nicht frei, um das gleich klarzustellen:

Kreuzberg, Ecke Blücherstr., nette, sonnendurchflutete Zwei-Zimmer-Wohnung mit Balkon und verbautem Grünblick, lt. Bauaufsicht liegt die Wohnung direkt an einer „Oase der Beschaulichkeit“, die von Mietern sehr geschätzt wird, Warmmiete 150,- € jährlich.

Währenddessen begehrt der Vollstreckungsschuldner und Wohnungseigentümer Anton Tathorst (* Name geändert) Vollstreckungsschutz und hält das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zum Narren. Er will die WEG-Verwalterin nicht in die Wohnung lassen, die einen gerichtlichen Titel hat, das zu dürfen.  Bald muss Anton Tathorst zumindest vorübergehend an einen anderen Ort ziehen, eine weitere „Oase der Beschaulichkeit“, aber die liegt nicht in Kreuzberg! Merke: In Berlin gern anzutreffen: Oasen der Beschaulichkeit! Wer hat sich dieses Wortgerüst nur ausgedacht?

In der Hoffnung, dass das Konstrukt „Oase der Beschaulichkeit“ nun nicht in unseren festen Wortschatz integriert wird!

Weblotse

787/2010: Sinnfragen: Davon, einen Sprung in der Schüssel zu haben…er habe einen!

Sprung in der Schüssel

Und dann war da noch der Wohnungseigentümer, von dem einige inzwischen behaupteten, er hätte ernstlich einen Sprung in der Schüssel. Andere wiederum behaupteten steif und fest zu wissen, dass das nichts mit Schüsseln und zerschlagenem Porzellan zu tun habe. Vielmehr müsse der Mann „einen an der Waffel“ haben.

Wieder andere meinten, das habe nichts mit Gebäck zu tun, der Mann sei von allen guten Geistern verlassen. Wie man sieht, ist die Lage im Detail zwar eindeutig, in der Bewertung der Menschen aber unterschiedlich angelegt.

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724/2010: Der Aspekt Ordnungshaft: Von Zwangsgeld, Ordnungshaft und Rankünen vor Gericht

Aspekt Ordnungshaft

 Hab‘ immer mich zur Wehr gesetzt.
Von außen wurd‘ ich hart wie Stein
und doch hat man mich oft verletzt.
Irgendwo tief in mir bin ich ein Kind geblieben.
Erst dann wenn ich’s nicht mehr spüren kann
weiß ich es ist für mich zu spät – zu spät zu spät.“

(Peter Maffay, Ich wollte nie erwachsen sein) 

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Oder die folgende Frage: Was kostet einen Schuldner, eine Ordnungsstrafe abzubrummen, weil er sie nicht bezahlen will kann? Antwort: 100,- € pro Tag, hier 3.000,- €, ergo 30 Tage Haftaufenthalt. Haftgrund: Wohnungseigentümer sein. Hintergrund: Der Widerspenstigen Zähmung (Shakespeare, hier aus anderem Grund). Man merkt schon: Der heutige Beitrag ist wieder ein kulturbeflissener, es geht um „die Szene Berlin“. Die Wohnungseigentümerszene.

Langsam, langsam mahlen die Mühlen und es quietscht, knattert und gurgelt im Gebälk der öffentlichen Verwaltung, Abteilung Gerichte. So gehen die Jahre dahin. Frühling um Frühling, Sommer um Sommer, Herbst für Herbst und, was noch wesentlicher ist, Winter um Winter. Ausfrierung. Von wegen frieren: Der Winter ist schon wieder fast vorbei!

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681/2010: Zwangsvollstreckungsbericht: Entschuldigen Sie, können Sie Schwyzerdütsch?

screenshot Amtsschreiberei Oeltgen-Gösgen

screenshot Amtsschreiberei Oeltgen-Gösgen

Landesflagge Schweiz

Landesflagge Schweiz

Gegen den Schuldner der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Berlin-Schöneberg bestehen Forderungen von mehr als 12.000,- € (* Betrag nicht geändert). Der Rechtsanwalt der Wohnungseigentümer, diese vertreten durch den Verwalter, fragt inzwischen folgendes an:

 Es stellt sich die Frage, ob Sie selber ein Konto in der Schweiz einrichten wollen (dies ist kein Scherz)? (Aus einem Rechtsanwaltsbrief)

Antwort, und passen sie gut auf, Frau Bundeskanzlerin: Nein, ein Konto in der Schweiz hatten wir bislang nicht. Wir beabsichtigen auch nicht, eins zu eröffnen. Wir haben die Diskussionen der letzten Wochen rege mit verfolgt. Was ist der Hintergrund dieser Frage? Eine drohende Raubkopie, erstellt von einem Ex-Banker und verkauft an die baden-württembergischen Steuerbehörden? Nachtigall, ick hör dir trapsen! (berolinisch)

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Die Klospülung kann man jemandem abstellen, aber der Klodeckel muss deswegen nicht trist aussehen

icon Polaroid des Tages

Polaroid des Tages: Dolphin Dance

Polaroid des Tages: Dolphin Dance

  Da wo man Dir Platz anbietet, da setz Dich ruhig nieder – und lass allen Unbill hinter dir! (Alte deutsche Redensart, Quelle und Verfasser unüberprüft)

In Berlin-Kreuzberg sitzt es sich auf manchem Lokus extra schick. Denn dort bestehen einige Menschen darauf, ihrem Klodeckel etwas Pfiff einzuverleiben. In diesem Fall handelt es sich um ein besonders schickes Hochglanz-Extra-Exemplar. Der Mieter hat seine Wahl getroffen: es sollten Delfine sein, und es wurden Delfine. Im Bauhaus oder beim Obi-Baumarkt: überall hat man die Möglichkeit, sich Klodeckel anzuschaffen, die individualisiert erscheinen, es aber in Wirklichkeit natürlich gar nicht sind. Denn derartige Klodeckel werden industriell hergestellt, vermutlich kommen viele davon aus dem asiatischen Raum.

Entgegen anderslautenden Behauptungen trifft es nicht zu, dass Kreuzberger grundsätzlich nur mit bemalten Klodeckeln ausgestatteten Wasserklosetts ihre Geschäfte verrichten. Andererseits ist zutreffend, dass es welche gibt, die noch nicht einmal einen Klodeckel haben. Die Befindlichkeiten, die persönlichen Vorlieben, aber auch die finanzielle Omnipotenz der Kreuzberger Haushaltung dürfte hierfür mehr oder minder ausschlaggebend sein. In Kreuzberg gibt es jetzt sogar einen, dem wird das Wasser bald abgestellt, also auch das für die Klospülung. Jemandem die Klospülung abzusperren, ist ein zulässiges Mittel der Zwangsvollstreckung.  Wenn der Schuldner einen dann nicht rein lässt, nennt man das noch nicht automatisch fruchtlose Zwangsvollstreckung. Dann droht ersatzweise Haft. Auch wenn’s niemand so recht glauben will.

Die Idee für solche Klodeckel aus dem asiatischen Raum ist nicht schlecht. Denn genau aus derselben Ecke treffen immer wieder Nachrichten darüber ein, dass sich die asiatischen gar nicht oder viel zu wenig an internationale Abkommen zum Schutz der Wale halten. Kürzlich kam die Dokumentation Die Bucht mit dem berühmten Delfin-Filmtrainer Ric O´Barry in die Kinos, der das Massenabschlachten von Delfinen in einer japanischen Bucht umfassend filmte. Selten hat man mehr Rot im Wasser vor der japanischen Küste gesehen.

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Foto des Tages: In Eigenregie ausgehängt, eine Fortsetzungsgeschichte aus Neukölln

Zettelaushang

Zettelaushang

Melden bein Hausverwalter! Berlin-Neukölln

Melden bein Hausverwalter! Berlin-Neukölln

Nö, das gibt’s öfter. Aushänge, die Menschen in Eigenregie aushängen, zu deren Urheberschaft sie sich aber nicht bekennen. Weil sie im Auftrag handeln. Sie sagen nicht, ich heiße Maxe Müller und ich bin beauftragt, für die Hausverwaltung folgendes mitzuteilen, sondern sie wechseln ihren gegenwärtigen Geisteszustand einfach aus und schlüpfen in eine Fremdrolle: Nicht wir sind Deutschland, sondern ‚Ihre Hausverwaltung‘. Ein anderes Beispiel kannst du hier sehen.

Transkribiert wird da folgendes wörtlich mitgeteilt:

Zitat Schloss wurde ausgetauscht wegen drohenden Wasserrohrbruch! Melden Sie sich bein Hausverwalter. Ihre Hausverwaltung.“

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Ping Pong: Extensions – Haarverlängerungen, Dateinamen und quälende Prozesse

Ping Pong

Extensions

Extensions

Von künstlichen Verlängerungen ist hier die Rede, von Dateinamen und von quälenden Prozessen.

Als Extensions bezeichnet man künstliche Haarverlängerungen.

Bei den Dateinamen (zumindest im Windows-Bereich) nennt man die drei Buchstaben hinter dem Punkt im Dateinamen „Extension“, oder auf Deutsch Endung. Die Dateiendung gehört zu einer bestimmten Programmanwendung und wenn diese Klasse registriert ist, weiß ein PC, mit welchem Programm er das öffnen kann. Eine interessante Website zur Klärung ist übrigens die hier. Heute schickt uns jemand drei Dateien, die sehen bei uns so aus, als Anlage zu einer Email:

Dateien ohne Extension

Dateien ohne Extension

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Die Ladung zum Antritt der Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ist da! Haftantritt!

RechtlichesDer Schuldner hat nun seit längerem kein Wohngeld mehr gezahlt, befindet sich in der Privatinsolvenz und neuere Vollstreckungsversuche fielen fruchtlos aus. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kreuzberg beschloss, den Schuldner auszufrieren. Hiernach habe der Schuldner zu dulden, dass er von den Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung abgetrennt wird, folglich keine neuen, verbrauchsabhängigen Betriebskosten mehr in dem von ihm bewohnten Wohnungseigentum im vierten Obergeschoß verbrauchen dürfe.

Der Schuldner hält sich für gewitzt. Ein Angebot seitens der Verwalterin schlägt er in den Wind: Sie bittet den Schuldner, zur Vermeidung dieser drastischen Maßnahme, einen wenigstens anteiligen, gehörigen Betrag zum Zeichen seines guten Willens an die WEG zu überweisen. Die WEG hört nichts, der Schuldner zahlt auch nicht. Den mehrmaligen Versuch, sich Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Hilfe von Handwerkern zu bewerkstelligen, konterkariert er mit Zutrittsverweigerung. Die WEG-Verwalterin klagt sich daher einen amtsgerichtlichen Beschluss ein. Antragsgemäß wird der Schuldner verurteilt. gesichtspunkte.de hatte hier darüber bereits berichtet. Die Sache nimmt ihren Fortgang im Bereich der Justizverwaltung selbst. Anders als in anderen zivilrechtlichen Dingen sind hier Justizstellen selbst zuständig. Und das dauert, von wegen mühlenartiger Betätigung derselben.

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