1934/14: Positionen: Vom Kölner Landgerichts-GAU aller Zeiten (14 O 427/13), Rechtsprechungstendenzen & Warteschleifen

Rechtliches

Alle sagten, das geht nicht. Und dann kam einer, der hat´s einfach gemacht. #Credo – Und zu folgendem, berühmt gewordenen Disclaimer, u.a.: „Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.“

Zu Landgericht Köln, Aktenzeichen: 14 O 427/13, im „Berliner Speckgürtel“

Der größte, anzunehmende Unsinn „GAU“ der ersten Jahre im deutschen Internetz war jene Landgerichtsentscheidung 1998 aus Hamburg. Sie zeigte einen falschen, absurden Weg, es sei richtig und geboten, sich vom Inhalt fremder Websites zu distanzieren.  Wozu? In der Folge dieser Entscheidung distanzierte sich Gott von der Welt und der Mob vom Inhalt derselben. Ein hanebüchener Unsinn, etwas nicht existentes Digitales erst aufzugreifen, es mittels Hyperlinks (Lesehilfen) zu verlinken, um so sodann zu ….. Lieber vorsichtig: Ich distanziere mich von vorigen Sätzen.

Eine weitere, richtungsweisende Sachentscheidung hat jetzt das Landgericht Köln (Zum Urteil selbst hier….) gefällt. Wie zu lesen ist, reiche es nicht (mehr) aus, das Copyright eines Fotos zu achten und hinreichend zu würdigen, indem in „den Kontext der Einbettung“ des Fotos mit einer  schriftlichen Copyright-Erklärung aufgenommen wird. Vielmehr sei es technisch möglich und komme vor, dass Menschen Fotos „extraordinär“ ansurfen und (bspw. „rechte Maustaste, speichern unter“) abspeichern: In diesem Fall aber trage dieses Foto keinen Copyright-Vermerk (mehr), denn es steht nun nackig da, bar jeder Vernunft sozusagen. Wie hundsgefährlich. Berliner verstehen das „Bar jeder Vernunft“.

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