Korrekturvorschlag: Fristenverletzung

2013/14: Positionen: Zur Fristenlage der öffentlichen Finanzverwaltung bei der Abgabe von Steuererklärungen

Rechtliches

„Mit den im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlichten gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, ist die gesetzliche Abgabefrist des 31.05. 2014 für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden, einheitlich allgemein auf den 31.12. 2014 verlängert worden. Die Finanzämter haben die Möglichkeit, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.“

Aha, was denn nun?

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