1146/11: Baum der Erkenntnis: Gib mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann…

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Natürlich hat das x-te Rechtsmittel gegen ein sorgsam abgewogenes Urteil der Vorinstanzen manchmal auch etwas Befreiendes: das kann man Erkenntnis nennen. Die Erkenntnis beispielsweise, dass ein gerichtsnotorischer Querulant auf Kosten der Allgemeinheit Rechtsmittel einlegt, die zu bezahlen er ja gar nicht vorhat.

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