Natürlich hat das x-te Rechtsmittel gegen ein sorgsam abgewogenes Urteil der Vorinstanzen manchmal auch etwas Befreiendes: das kann man Erkenntnis nennen. Die Erkenntnis beispielsweise, dass ein gerichtsnotorischer Querulant auf Kosten der Allgemeinheit Rechtsmittel einlegt, die zu bezahlen er ja gar nicht vorhat.