3243/18: Positionen: Riesiger Datenschutz-Grundverordnungsskandal – Frankfurter Neue Presse verlinkt ohne Einverständnis auf Gesetzestext #Blogwartleaks

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In einem Artikel der Frankfurter Neuen Presse über einen verschärften Datenschutz ist ein Link zur Datenschutz-Grundverordnung gesetzt worden, der auf den Gesetzestext der neuen Datenschutz-Grundverordnung verlinkt.

Diesen habe ich zu leichtfertig angeklickt.

Das Ergebnis: Ich wurde unter Außerachtlassung meiner persönlichen Einstellung zu diesem mehr als diffizilen Rechtsgebiet, auf das sich kaum einer vorwagt, zu der entsprechenden Seite weitergeleitet. Das hat mich nachdenklich gemacht. Denn ich bin nicht gefragt worden, ob ich beim Anklicken eines Links auf dem Artikelangebot der Frankfurter Neuen Presse willkürlich auf eine ganz andere Website weitergeleitet werden will, also damit einverstanden bin. Der Skandal könnte nicht größer sein, so kurz vor Inkraftsetzung der Datenschutz-Grundverordnung: Meine Daten wurden weitergegeben. Ein Skandal.

Na warte.

Beschwerde an den EuGH ist raus.

Freunde. Das wird Konferenzen haben.

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2015/14: News: Der Europäische Gerichtshof weist Google an, auf die Verbreitung bestimmter Daten zu verzichten! AZ: C-131/12

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Rechtliches

Bereits in den frühen 00er-Jahren wurde das Problem bekannt: Die Schergen des Datensammelns sammeln, akquirieren und veröffentlichen Daten in einer mäandernden Art und Weise. Auch berlin.de wurde schon dafür gerügt: Zwangsversteigerungen von Wohnungseigentümern bspw. ins Netz zu stellen, bedarf gewisser sorgfältiger Erwägungen ….und darf am Ende nicht die Rechte des Betroffenen verletzen.

Direkt im Berliner Speckgürtel, also in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof – EuGH – wurde zur Sache C 131/12 entschieden. Der Text der Pressemitteilung des EuGH ist hier zum download für interessierte Leser unserer Website eingebunden.

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