682/2010: Grrrr..: EnEV kann seit Dez. 2009 umgesetzt werden, allerdings (nur) ohne Bauaufsicht!

Grrrrr..... etwas ungehalten darüber!

Grrrrr..... etwas ungehalten darüber!

Award from the wood - Award aus dem Wald

Award from the wood - Award aus dem Wald

„Ich verstehe nicht, warum du den Beamten böse bist! Die tun doch nichts.“ (vollkommen abwegiger Beamtenwitz, Quelle unbekannt)

Jubel im Raubtierhaus im Dezember 2009. Auf Antrag der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und mit Zustimmung aller Parteien wird das Gesetz durch gewunken, das eine nur als skurril zu bezeichnende Rechtslücke schließt. Und jetzt wieder eine Preisverleihung: gesichtspunkte.de verleiht den selten vergebenen AWARD FROM THE WOOD! Die Initiative, die Gesetzeslücke zu schließen, hatte seinerzeit der Betreiber dieses Blogs gestartet. Wir ersparen uns Wiederholungen, verweisen lediglich auf den Abschlussbericht  und bitten Nichteingeweihte, dort die weiterführenden Links anzuklicken.

Das Berliner NachbarrechtsG wurde geändert wie folgt, Zitat:

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Vollwärmeschutz auf Nachbargiebeln? – Hintergrundgespräch mit Daniel Buchholz (SPD)

Positionen

Ursprünglich war die Vorlage eine zum jetzigen Entwurf aus dem brandenburgischen Recht und weiteren, älteren Rechten aus anderen Bundesländern.

Daniel Buchholz (SPD) - Quelle: Homepage

Daniel Buchholz (SPD) - Quelle: Homepage

Diese hatten die SPD-Genossen sich zeigen lassen. Allerdings seien diese alle älter gewesen und würden insbesondere dem speziellen Anspruch nicht gerecht, gebäudenergetische Sanierung voranzutreiben. Der SPD-Antrag (hier von uns berichtet) ist ein Änderungsantrag zu dem bereits bestehenden CDU-Antrag, der sich weitgehend an andere Länder-Vorlagen, bspw. aus Brandenburg,  orientiere.

Erfreulich, so sagt Daniel Buchholz (SPD) heute im Zwiegespräch zu uns: Im Bauausschuss haben alle (fünf) Fraktionen dem SPD-Änderungsantrag bereits zugestimmt.  Dieser ist die Fortschreibung des CDU-Antrags und konkretisiert. Konkretisierung? Bei allzu großer Konkretisierung, so sei im Vorfeld diskutiert worden, laufe das Gesetz aber auch Gefahr, zu kompliziert zu werden. Sozusagen kontraproduktiv. Würden einem modernisierungswilligen Gebäudeeigentümer Auflagen der Nachweisführung auferlegt, dass ein bestimmter Voraussetzungsstand für eine Genehmigung (des Nachbarn) erforderlich würde, so ließe sich derartiges zu schnell auf gerichtliche Flure tragen. Genau das wolle man nicht. Auch die umständliche Forderung, einen Rückbauanspruch bspw. ins Grundbuch eintragen zu lassen (als Grunddienstbarkeit) ist mit dem neuen Gesetz insgesamt obsolet geworden.

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