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3151/16: Positionen: Der Rauchwarnmelder im Spannungsfeld der Berliner Eigentumswohnungsverwaltung. #BauOBerlin

Positionen

Rauchmelder

Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in § 48 Abs. 4 neu BauO Bln belastet die Wirtschaftsunternehmen und im weiteren Verlauf die Privathaushalte. Die Kosten für die Installation, als auch die Wartung der Rauchwarnmelder, werden zunächst von den Eigentümern getragen, welche diese aber zumindest zum Teil über die Betriebskosten auf die Mieter/Privathaushalte umlegen können. (Aus der Begründung zum angenommenen Änderungsentwurf zur BauO Berlin, Quelle: hier)

Brandenburg hat sie schon beschlossen. Berlin hat nachgezogen. Thematisch geht es um die Rauchmelderpflicht in Berlin. In den Datumstagen des Berliner Parlaments vor den Parlamentsferien ist die Sache durchgewunken worden.

Die Rauchmelderpflicht trifft Menschen, die sich in Berlin wohnend in dafür geeigneten Räumlichkeiten aufhalten (Mieter, Wohnungseigentümer).

Im selben Zeitfenster ist der Mindestabstand von Glücksspielstätten zueinander beraten worden. Zufall? Rauchwarnmelder sind keine Glücksspielautomaten, sondern helfen Leben retten.

In den verschiedenen Bundesländern Deutschlands existieren unterschiedliche Rechtsvorschriften. Die Verpflichtung zum Einbau einerseits. Die Verpflichtung zur Wartung und Unterhaltung andererseits. Es geht um die Frage, wer rechtswirksam verpflichtet wird: Der Hauseigentümer? Der Verwalter? Mieter? Wohnungseigentümer?

Wir befassen uns sehr viel mit Wohnungseigentum. Deswegen.

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3038/15: Notizen: Umwälzpumpen und gutnachbarschaftliche Beziehungspflege

Notizen an und für sich bzw. mich selbst allein

Nein: Es heißt nicht Umwelzpumpe. Dies Ding an der Heizungsanlage. Es heißt auch nicht Umwelspumpe. Umwälzpumpe heißt das Ding. Aber falsch verschlagwortet war es: Jemand hat es falsch verschlagwortet und deswegen findet man nicht, wann sie das letzte Mal erneuert wurde? Fehler entdeckt: Qualitätsmanagement.

Währenddessen erfahren wir, dass der Dachgeschosseigentümer Herr Seins (* Name geändert) mit der Mieterin aus dem dritten Obergeschoss ein Verhältnis hat. Wenn sie zu ihm hoch geht, knallt sie immer rücksichtslos mit den Türen. Und nun weiß auch die Verwalterin, wer mit wem….  Na egal: Das ist keine Frage verwalterischer Geschicktheit.

Nachbarn, die gut zu einander sind…