3273/18: Positionen: Zur Position der WEG-Verwalter den Rechtspflegern bei den Grundbuchämtern gegenüber #Petitionen #Petitessen

Strafrechtsreform (c) Klaus Staeck, 1969

Aus beruflichen Gründen schlägt der Unterzeichner einem Bundestagsabgeordneten gleich welcher Partei vor, im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags oder dgl. Nachfolgendes zu erörtern und zu behandeln. Denn Verwalter und der ordentliche Nachweis ihrer Tätigkeit in öffentlich beglaubigter Form sind vielfach Voraussetzung für Rechtsgeschäfte, deren Geschäftswerte in die Millionen gehen – mit allen nur möglichen, denkbaren großen Vermögensschäden, weil das Rechtsgeschäft nicht unverzüglich klappt. In Worten:

Meines Erachtens ist es Rechtslücke, dass Verwaltern von Wohnungseigentum beim Rechtsverkehr mit Grundbuchämtern (Rechtspflegern) hinsichtlich ihrer Verwalterbestellung und des Nachweises hierüber kein eigenes Antrags- bzw. Prozessrecht eingeräumt ist. Dies führt zu „gottgleichen“ Ermessensentscheidungen von willkürlich handelnden Rechtspflegern mit teils äußerst negativen Folgen für die Wohnungseigentümer, bspw. wenn es dann bei Verkäufen infolge erforderlicher Verwalterzustimmung zur Zurückweisung von Eigentumsumschreibungen kommt, weil Rechtspflegern noch einfällt, sie würde da jetzt gern am bereits vorliegenden Verwalternachweis etwas bemängeln wollen. Diese sind nach § 29 GBO notariell zu beglaubigen.

Absurdes ist zum Beispiel:

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3205/17: Video: Makler- und Hausverwalterberufszulassung unter Sachverständigen umstritten

Rechtliches


Quelle: Deutscher Bundestag – Sendezeit: 29. März 2017 – 1 Stunde 18 Minuten

Klarstellung: Da hat sich Sun Jensch aber verhaspelt, als sie in einer Aufzählung vor den Experten forderte, was oben zu lesen ist.

Öffentliche Anhörung zur Berufszulassungsregelung am Mittwoch, den 29. März 2017 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU)

751/2010: Software: Jürgen Trittin macht ganz neue Erfahrungen, gute…

Yin und Yang sind gesichtspunkte

Yin und Yang sind gesichtspunkte

Allerdings wohl auch schlechte, in diesem Fall mit der Bundestagsverwaltung, die offenbar Lizenz- und Stringenzprobleme hat, von wegen „freies Europa“:

 Ich aber darf auf meinem Bundestags-Notebook nicht Open Office installieren. (Ich bin froh, bisher das Upgrade von MS Office 2003 auf 2007 erfolgreich verhindert zu haben.) Also müsste ich künftig mit unterschiedlichen Formatvorlagen arbeiten als mein Büro. Darauf könnte ich mich einlassen – wenn ich denn nicht auch auf meinen anderen Rechnern doch MS Office installieren müsste, weil ich ja Outlook brauche. Also bin ich an Gates, Ballmer und Co gekettet. So funktioniert Marktbeherrschung.“ (Jürgen Trittin, Blog, 17. März 2010, hier

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