1943/14: Datenkraken: Erwerber aus Frankreich, Internetrecherchen und Erkenntnislagen, und der Mensch als Netzfundstück

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Vertraulich

Sesamstrasse: Kermit der Frosch – Im Garten eines Kraken

Hier ist der Fisch nochmal:
„Ja ich wäre dort im Garten
um die Arme des Kraken mir anzuschaun
ein Krake hat 8 Arme
ich zähle mal:
1,2,3,4,5,6,7,8
eine menge Krake, was?“
(„Im Garten eines Kraken“, Kermit, Frisch, Muppets, im Original The Beatles)

Professionelles Screening: „Mensch kauft Wohnung“ im Wedding, Rehberge. Verwalter schaut im Netz, mit wem man es hier zu tun hat, die Faktenlage ist äußerst ergiebig:

* Erwerber ist offenbar Franzose.
* facebook vorhanden
* Youtube vorhanden
* XING vorhanden: Arbeitsgeber lt. Profil „XY Deutschland GmbH“ (seit 08.2009)
* Fotoblog vorhanden: http://Superfotograf.wordpress.com/
* Arbeitgeber: Siehe oben
(Alle persönlichen Daten angepasst, verändert, aus „Tatenschutzgründen“)

Nachrichtenlage: Gut, ausgewogen, ausgeglichen, Screening „positiv abgeschlossen“, Fazit: Der Eigentümer darf bleiben. #Alltag – Wir trinken ein Glas OrangeNSAft, prost.

Vorbefasst gewesen: Im Garten eines Kraken – schon früher

1563/12: Datenschutz: Das Phantom des Vermieters aus Trier

Als Vermieter kann man sich was rausnehmen, finden wir heraus. Als Vermieter kann man einerseits den Außenkontakt zur Welt komplett verweigern und auf das Schriftsätzliche beschränken. Gleichzeitig kann man „Daten schleudern“, um seinen eigenen Interessen auf Vermietung von Wohnraum förderlich nachzukommen. Auf die Idee, seine eigene Person in den Mittelpunkt der Vermietungstätigkeit zu stellen, ist dieser Beispielvermieter allerdings nicht gekommen. Er lanciert solche Kontakte bei Bedarf auch über Mittelsmänner, genannt Vertrauensmann.

Die nachfolgende Geschichte ist komplett fiktiv, vermuten wir.

Es geht um Dr. Claus Schmiz aus Trier, dem in Berlin-Kreuzberg ein Haus in der Blümchengasse (* geändert) 16 (nicht geändert) gehört.  Die Architektin und Wohnungseigentümerin Corinna Spaß (* Name geändert) wohnt im Nachbarhaus ganz oben „unterm Dachjuché“ und meldet folgendes an die Verwalterin, das sind wir:

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1377/11: Datenschutz: Was darf der Verwalter Dritten mitteilen und was nicht? Und bloß nicht mit der Schneckenpost!

Bouillon vom schwierigen Wohnungseigentümer (Quelle: unbekannt)

(Quelle: unbekannt)

Es ist gerade nicht so, dass ein Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter geltend machen muss, welche Datenübermittlungen er nicht wünscht. Das BDSG wird geleitet vom Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Nach § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Demnach liegt es am Verwalter zu prüfen, ob die von ihm angedachte Übermittlung personenbezogener Daten auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden kann (§ 28 BDSG). Ist dies nicht der Fall, wäre eine Datenübermittlung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Wohnungseigentümers datenschutzrechtlich zulässig. (Quelle: HaufeIndex, Link zur Homepage unten, zitiert aus der seitens der Landesdatenschutzaufsicht freigegebenen Stellungnahme)

Dass der Wohnungseigentümer sich im Laufe der Verwaltung als „schwierig“ herausstellt kann vorkommen. Rechtsanwalt Dr. Wolf-D. Deckert berichtet jetzt in einem Update im Rahmen der  empfehlenswerten „digitalen Loseblattsammlung“ „Die Eigentumswohnung“ (Haufe-Verlagsgruppe) über einen solchen Fall und über grundsätzliche, geführte Korrespondenz mit einem Landesdatenschutzbeauftragten. Aus dessen Stellungnahme habe ich hier auszugsweise die bei Haufe unter dem Textindex 2739990 und folgende wiedergegeben, zitiert.

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1305/11: Alltag: Dies & das beschäftigt uns: das iPhone, die Softwareindustrie, facebook, google+ und devote Rechtsanwälte

Aster in Blüte in Berlin-Zehlendorf

Aster in Blüte in Berlin-Zehlendorf

Erfreulich: die Astern stehen in voller Blüte und sehen gar nicht mal so schlecht aus.

Weniger erfreulich: iTunes und das dazugehörige iPhone von Apple, das ist keine Blüte, sondern eher ein Früchtchen, bzw. ne Marke. Die ganze Firmenpolitik von Apple nervt und reglementiert deren User. Wer sich einige Zeit schon mit open source und anderen Systemlösungen befasst ist, ist eher verärgert über die äußerst strenge „proprietäre“ Handhabung von Daten auf Apple-Geräten. So schön die Geräte auch sein mögen, lassen sich Mobiltelefone dieses Herstellers bedauerlicherweise nicht einmal sinnvoll synchronisieren. Was aus dem Windows-Bereich als „drag & drop“ überraschend einfach bekannt ist, Pustekuchen, wenn es um Apple-Endgeräte geht. Die Frage ist, ob man sich das gefallen lassen muss? Muss man eben nicht. Gerätewechsel stehen an, zu prüfen ist Google Android.

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