Der Rohling ist ein unausgebauter Dachraum, den herzurichten eine vornehme Aufgabe des Bauherrn ist. Ist der allerdings ebenfalls ein Rohling, so kann es zu unangenehmen Folgen für die darunter wohnende Belegschaft eines bewohnten Berliner Mehrfamilienhauses kommen.
Dabei geht um nicht mehr und nicht weniger als den Gemeinschaftsfrieden der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Hausbewohnern.