1029/10: Stilfragen: Das Protokoll einer Eigentümerversammlung und was rein gehört und was nicht!

Fotografisches Protokoll einer Buntspechtrettung

Fotografisches Protokoll einer Buntspechtrettung

Es ist eben nicht das Protokoll einer Buntspechtrettung, das zu unterzeichnen ist. Wir nehmen die Interessen von Wohnungseigentümern wahr, die unter fremder Verwaltung stehen. Nun sind wir auch nicht so betriebsblind -hoffentlich nicht-, die Arbeitsweisen anderer Kollegen grundsätzlich für doof und unsere für so toll zu halten, dass es ohne unsere Ansätze nicht geht. Aber ein paar Gesichtspunkte, die eine gute Protokollführung betreffen, kann man hier schon mal erwähnen.

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Wer klagt gegen wen? – Von Parteien

Rechtliches

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat in einem Beschluss folgendes herausgefunden:

Zitat

Partei ist, wer in Wahrheit klagt oder verklagt sein soll, nicht schon derjenige, den der Antrag als Partei bezeichnet.“

Quelle lt. Amtsgericht: Baumbach/Hartmann, 60. Auflage, Grdz. vor § 50 Rdn. 4

Merke: Es kann sein, Du wirst verklagt, und erst einmal merkt man das gar nicht. Es stellt sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt (des Verfahrens, z.B. durch Klarstellungen) heraus. Oh, Deutschland, Du schwieriges und gerechtes Terrain. Im hier erwähnten Verfahren hatte ein immer wieder gern klagender Wohnungseigentümer ein aussichtsloses, weiteres Verfahren versucht zu benützen, um einen Prozesskostenhilfeantrag (!!) zu stellen. Im Ergebnis war trotz einer Vielzahl von Fehlern und vollkommen haltlosen Behauptungen (Unsubstantiiertheit des Klageantrags) das Amtsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dem Prozesskostenhilfe-Antragsteller seinen Wunsch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse abzulehnen.