Der schräge Vogel!

3107/16: Positionen: Bitte seid gut zu Vögeln, aber behaltet auch die Mitbewohnerbelange im Auge. #Hausaushang

Positionen

Der schräge Vogel!

Aushang für Berlin-Wilmersdorf
Krähen, Vögel

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hausbewohner,

wir bitten, die Fütterung von Krähen in der Wohnanlage zu unterlassen.

Die Fütterung führt dazu, dass sich die außergewöhnlich intelligenten Vögel vom Ort ihrer
Fütterung positiv angezogen werden. Dadurch werden sie domestiziert und suchen
Futterplätze wie diese regelmäßig auf. Es ist bereits erwiesen, dass die Tiere in der Lage
sind, innerhalb kürzester Zeit untereinander zu kommunizieren und erfolgreiche
Ernährungsstrategien an Artgenossen weitergeben. Mit der Zeit kommt es dadurch zu
einem nicht wünschenswerten, vermehrten Anflug von immer mehr Vögeln.

Wir danken Ihnen für die Beachtung im Interesse eines geordneten Zusammenlebens aller
Hausbewohner.

1221/11: FotoPodcast: Der Balkon des Monats

Balkon des Monats, in Berlin-Pankow

Balkon des Monats, in Berlin-Pankow

Auf dem Balkon zu frühstücken, das könnte hier unter Umständen problematisch sein. Schon die gusseisernen Standfüße kleinster Bistrotische wiegen was. Ganz zu schweigen vom Frühstückspersonal. Und wenn der Hausbutler zusätzlich noch kommt, um Spreewälder Gewürzgurken zu reichen, dann ist´s Essig: nein, hier lieber vorher verwalterische Maßnahmen ergreifen. Sonst endet das Frühstück im Vorgarten des Hauses in Berlin-Pankow.

684/2010: Berechtigter Einwand? „Ja, wo soll ick denn den Schnee hinschüppen?“

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee

Terrasse mit liegengebliebenem Schnee (Berlin-Wedding)

Am 12.01.2010 hatte gesichtspunkte.de u.a. folgendes berichtet, Zitat (Quelle: hier)

 Sie sollten wissen, dass es zur Sorgfalt und Obliegenheit des jeweiligen Wohnungsinhabers gehört, die begehbaren Außenflächen im ausschließlichen Einflussbereich des Wohnungsbesitzers (Mieter oder Eigentümer) schneefrei zu halten. Schneefrei meint das regelmäßige Abfegen derartiger Flächen, um diese von einer cm-dicken Schneelast und -decke zu befreien. Das Ziel muss es jetzt sein, und das ist m.E. unaufschiebbar, dass die Terrassen unproblematisch abfließen bzw. abschmelzen können, mit der Folge, dass es zu keinen drastischen Wassermassen und Feuchtigkeitseinbrüchen in die bspw. darunter belegenden Wohnungen kommen kann.“ (Aus einem Rundschreiben der Verwalterin, ausgehängt im Umland von Berlin)

Zu den hier fettgedruckt hervorgehobenen Zuständen kam es dort (im Umland) wie in Berlin (in diesem Fall Berlin-Wedding). Gut, solche Aushänge haben Hinweischarakter. Ihre Grundregeln, die zu befolgen obligatorisch ist, gelten aber auch ohne derartige Aushänge. Anders verhält es sich bei dem Versuch, mit aktuell veranlassten Aushängen Haftungsfreistellungen zu versuchen. Nach dem Motto: ‚Ich habe doch gesagt, dass…..‘ meint der Hinweisgeber (z.B. der Verwalter) den „Verwalteten“ (schreckliches Wort) gesagt zu haben, sie hätten damit rechnen können, es werde ein Schneebrett auf sie niedergehen, ein Eiszapfen werde sich von hinten in den Rücken des Opfers bohren und unter den Fußsohlen wieder austreten….

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