1565/12: Report: Instandhaltung: Die verglaste Tür zur Straße ist nach außen hin Gemeinschaftseigentum, aber die Scheibe kaputt und nun?

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Die Chausseestr. ist an diesem Orte geschichtsträchtig. Hier wurde in Grenzfragen wichtig gehandelt für den Fortbestand der sozialistischen Vorzeigestadt Ost-Berlin. Bis die Wende kam und derartige Zäune osmotisch wurden, also durchlässig. Biosmotisch, in beide Richtungen wohlgemerkt. Später zogen hier „inne Jegend“ die Wohnungseigentümer in die benachbarten Straßenzüge, es ist hip, hier zu wohnen. Wo früher das Stadion der Weltjugend war, entsteht jetzt der gigantischste Bundesnachrichtendienst aller Zeiten….

Immer ranken sich diese Rechtsfragen um das Verhalten von Wohnungseigentümern. Dies für gewöhnlich dann, wenn der einzelne Wohnungseigentümer immer noch fintenreich und in letzter Minute verständlich unverständlich reagiert, also ausweicht, sich Maßnahmen eines geordneten Miteinanders entzieht. Wie der Wohnungseigentümer, dem das Teileigentum in Berlin-Mitte gehört, direkt gegenüber vom neu entstehenden Bundesnachrichtendienst, über den wir aus übergeordneten Interessen der Bundesrepublik Deutschland (har har) nicht berichten dürfen.

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1514/11: Positionen: Vom Verwalternachweis zur Verwalterbestellung, der Verwalterzustimmung und dem Spandauer Brückenzoll

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Most users ever online were 72, on 4. Februar 2012, 03:59 #aus der Zugriffsstatistik dieser Website

Ja, lustig ist das Verwalterleben. Und nachts um 03:59 Uhr tummelten sich auf dieser Website gleichzeitig 72 Leser, das ist viel. Haben die Leute nachts nichts Besseres zu tun?

Eine Sache, die nicht unerwähnt bleiben darf, ereignet sich heute „vor den Toren Berlins“, weit außerhalb der Stadtgrenzen, in Berlin-Spandau, also noch nicht im „Berliner Speckgürtel“, obwohl…. Haha, früherer Witz aus den Zeiten, als Berlin noch von einer funktionierenden Stadtmauer umgeben war. Schon in den achtziger Jahren hat ein lieber Freund seit jenen Jahren und Berufskollege seinen Hauptwohnsitz in Spandau gehabt. An diesen erinnert uns heute Korrespondenz mit einem weiteren Spandauer Verwalterkollegen, den wir hier und da geschätzt haben und hier und da als „bisschen neben dem fachlichen Faden“, nicht unschräg, eingeschätzt haben. Diese Art Einschätzungen ist nie statisch, sondern belebt und aktiv, wie das Leben selbst. Die Wiedereinführung des „Spandauer Brückenzolls“ und nicht mehr und nicht weniger steht hier auf dem Spiel und das geht so:

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1388/11: Linktipp: Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet über einen ungewöhnlich klaren Richter!

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Gerichte entscheiden täglich über zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit durchdachten Urteilen und Beschlüssen. Das muss aber nicht immer so sein. Manchmal ist eine praktische und schnelle Lösung mit scharfem Werkzeug die einfachste und beste. (schreibt Udo Vetter im lawblog, Link unten) – Wobei in Sachen Sarah Connor in Delmenhorst ein richterliches Machtwort nicht gesprochen wurde. Niemand kann die Welt in nur wenigen Tagen herunter brechen auf eine vollkommen problemfreie Gesamtanmutung: nicht einmal in Delmenhorst.

Vielleicht ist der Richterberuf am Ende doch ein furchtbarer, pardon ein „fruchtbarer“? Weil die Deutschen so gern und ausdauernd streiten. Allerdings legen (sogar) Richter manchmal „glasklaren Verstand“ an den Tag, um jahrelange Streitigkeiten zu beenden. Dies berichtet jedenfalls Udo Vetter in seinem stets sehr gern gelesenen lawblog. Der Artikel passt eigentlich hierher: deswegen habe ich ihn verlinkt.

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1217/11: Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!

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Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.

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1186/11: Historie: Vor vielen, vielen Jahren war da ein Prozess in Gang gesetzt! Im Antiquariat wird man fündig.

Vor vielen, vielen Jahren -es war anno domini 2005-, da focht eine ältere Wohnungseigentümerin einen Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer an. Diese hatten den Verwalter neu bestellt. Die ältere Dame lebte noch viele Jahre dahin und wenn sie nicht gestorben ist, dann lebt sie auch noch heute. Die Dame war mit der Entscheidung der Anderen nicht einverstanden: denn diese hatten den Verwalter aus Gründen ihrer eigenen Zufriedenheit noch einmal als Verwalter bestellt. Denn er war der Verwalter schon seit noch viel mehr Jahren. Ja, wenn man heute zurückschaut, dann war er sogar „der dienstälteste Verwalter dieser WEG aller Zeiten“. Keiner hatte je länger dieses Amt ausgeübt.

Heute übrigens ist dieser Verwalter nicht mehr deren Verwalter. Er entschloß sich 2010, die im Dezember 2010 auslaufende Verwalterbestellung nicht zu erneuern, um ab 01.01.2011 erneut per mehrheitlichem Beschluss zum Verwalter bestellt zu werden. Dies hätte nach seiner Auffassung keinen Sinn.

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1146/11: Baum der Erkenntnis: Gib mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann…

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Natürlich hat das x-te Rechtsmittel gegen ein sorgsam abgewogenes Urteil der Vorinstanzen manchmal auch etwas Befreiendes: das kann man Erkenntnis nennen. Die Erkenntnis beispielsweise, dass ein gerichtsnotorischer Querulant auf Kosten der Allgemeinheit Rechtsmittel einlegt, die zu bezahlen er ja gar nicht vorhat.

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787/2010: Sinnfragen: Davon, einen Sprung in der Schüssel zu haben…er habe einen!

Sprung in der Schüssel

Und dann war da noch der Wohnungseigentümer, von dem einige inzwischen behaupteten, er hätte ernstlich einen Sprung in der Schüssel. Andere wiederum behaupteten steif und fest zu wissen, dass das nichts mit Schüsseln und zerschlagenem Porzellan zu tun habe. Vielmehr müsse der Mann „einen an der Waffel“ haben.

Wieder andere meinten, das habe nichts mit Gebäck zu tun, der Mann sei von allen guten Geistern verlassen. Wie man sieht, ist die Lage im Detail zwar eindeutig, in der Bewertung der Menschen aber unterschiedlich angelegt.

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745/2010: Die Neuigkeiten vom Tage, und mein Tagebuch der gesammelten Harmlosigkeiten…

Der Querulant

Der Querulant

Lied des Tages: House of Cards (Omega, 1976)

Wenn viele Dinge passieren und reflektiert werden, und alle innerhalb eines Arbeitstages, dann nennt man deren Zusammenfassung eine Subsumtion. Eine solche versuchen wir hier überfliegerartig als Tagesbericht zu erstatten. Wem das zu schwierig erscheint, der suche Zerstreuung auf der neuen Partner-Website bekenntnisblog.de. Wir halten nochmals fest: das könnten wir sehr gut verstehen…denn das Thema ist schnell ranzig.

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724/2010: Der Aspekt Ordnungshaft: Von Zwangsgeld, Ordnungshaft und Rankünen vor Gericht

Aspekt Ordnungshaft

 Hab‘ immer mich zur Wehr gesetzt.
Von außen wurd‘ ich hart wie Stein
und doch hat man mich oft verletzt.
Irgendwo tief in mir bin ich ein Kind geblieben.
Erst dann wenn ich’s nicht mehr spüren kann
weiß ich es ist für mich zu spät – zu spät zu spät.“

(Peter Maffay, Ich wollte nie erwachsen sein) 

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Beschluss Amtsgericht - Zwangsvollstreckung - Ausfrierung

Oder die folgende Frage: Was kostet einen Schuldner, eine Ordnungsstrafe abzubrummen, weil er sie nicht bezahlen will kann? Antwort: 100,- € pro Tag, hier 3.000,- €, ergo 30 Tage Haftaufenthalt. Haftgrund: Wohnungseigentümer sein. Hintergrund: Der Widerspenstigen Zähmung (Shakespeare, hier aus anderem Grund). Man merkt schon: Der heutige Beitrag ist wieder ein kulturbeflissener, es geht um „die Szene Berlin“. Die Wohnungseigentümerszene.

Langsam, langsam mahlen die Mühlen und es quietscht, knattert und gurgelt im Gebälk der öffentlichen Verwaltung, Abteilung Gerichte. So gehen die Jahre dahin. Frühling um Frühling, Sommer um Sommer, Herbst für Herbst und, was noch wesentlicher ist, Winter um Winter. Ausfrierung. Von wegen frieren: Der Winter ist schon wieder fast vorbei!

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672/2010: Das Prinzip „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bringt manchmal Bredouillen!

Prinzip: Geschäftsführung ohne Auftrag

Prinzip: Geschäftsführung ohne Auftrag

Das Prinzip geht in Ordnung. Seine konkrete Anwendung nicht immer.

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