Sachen gips, die gips ja gar nicht: Wenn Blätter von den Bäumen stürzen, gibt´s Laubrente, eventuell…
Heute ins Spiel gebracht von einem sich belästigt fühlenden Nachbarn: Als Laubrente wird ein Anspruch wegen einer ungewöhnlich starken Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von einem fremden Grundstück ausgehendem Laubfall bezeichnet. Nach deutschem Recht ist es Grundstückseigentümern zuzumuten, auch Laub, welches … Weiterlesen